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Fit in das neue Jahr - Raiffeisen

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Vertragsanpassung<br />

Wenn sich etwas ändert<br />

Private und Familien s<strong>in</strong>d im Schnitt mit den wichtigsten<br />

Versicherungen abgedeckt. Dazu zählen die Haftpfl ichtversicherung,<br />

die Haus­ und/oder Gebäudeversicherung sowie die Unfall­ und<br />

Krankenversicherung. Was zu tun ist bei:<br />

n e<strong>in</strong>em Wohnungswechsel: Die<br />

<strong>neue</strong> Adresse sollte immer sofort<br />

der Versicherung mitgeteilt<br />

werden, um alle Versicherungsverträge<br />

anzupassen und den<br />

Versicherungsschutz auf die<br />

<strong>neue</strong> Wohnung zu übertragen.<br />

Zudem ist gewährleistet, <strong>das</strong>s<br />

Mitteilungen sicher und rechtzeitig<br />

zugestellt werden können.<br />

Sollte die <strong>neue</strong> Wohnung größer<br />

oder kle<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>, dann wird<br />

die bestehende Haus- und Wohnungsversicherung<br />

angepasst,<br />

um e<strong>in</strong>e Unter- bzw. e<strong>in</strong>e Überversicherung<br />

zu vermeiden.<br />

Versicherungstipp<br />

Il consiglio assicurativo<br />

Versicherungsschäden<br />

unverzüglich melden<br />

E<strong>in</strong> Versicherungsschaden sollte immer unverzüglich<br />

gemeldet werden, damit der Versicherungsgesellschaft<br />

die Möglichkeit gegeben wird, den<br />

Schaden zu begutachten und die Höhe des Schadens<br />

korrekt zu bewerten.<br />

Laut Gesetz hat der Versicherte zwei <strong>Jahr</strong>e Zeit,<br />

se<strong>in</strong>en Anspruch geltend zu machen, ehe er erlischt.<br />

Diese Verjährungsfrist gilt für KFZ-, Sachversicherungs-<br />

und Lebensversicherungsverträge<br />

und zählt zwei <strong>Jahr</strong>e ab dem E<strong>in</strong>tritt des Ereignisses<br />

bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem man Kenntnis<br />

über <strong>das</strong> Ereignis hatte.<br />

Ist e<strong>in</strong> Schaden jedoch nicht mehr nachvollziehbar,<br />

da er zu spät gemeldet wurde, kann <strong>das</strong> Auswirkungen<br />

auf die Auszahlung des Schadens haben.<br />

Je eher die Versicherungsgesellschaft über den<br />

Schaden <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt wird, umso schneller<br />

kann sie die notwendigen Maßnahmen zur Regulierung<br />

des Schadens e<strong>in</strong>leiten. Dabei ist es wichtig,<br />

<strong>das</strong>s die Angaben zum Schadenfall so vollständig<br />

wie möglich s<strong>in</strong>d.<br />

zum Versicherungsnehmer alle<br />

Personen versichert s<strong>in</strong>d, die mit<br />

ihm zusammenleben und auf<br />

se<strong>in</strong>em Familienbogen aufsche<strong>in</strong>en.<br />

Sofern dies bei Ehefrau,<br />

Ehemann und K<strong>in</strong>dern der Fall<br />

ist, genügt somit e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige<br />

Polizze; genau dieselbe Regelung<br />

gilt für nicht verheiratete Paare.<br />

E<strong>in</strong>e eigene Mitteilung an den<br />

Versicherer ist nicht notwendig.<br />

aufgenommen wird, dann ist<br />

<strong>das</strong> der Versicherung immer<br />

mitzuteilen. Nur so kann gewährleistet<br />

werden, <strong>das</strong>s alle<br />

Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt<br />

leben, korrekt versichert s<strong>in</strong>d.<br />

Zieht h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong> Familienmitglied<br />

für e<strong>in</strong>e längere<br />

Zeit aus der Wohnung aus<br />

(z. B. Weltreise oder Studium),<br />

dann ist es s<strong>in</strong>nvoll, die<br />

Deckung der Haftpflichtversicherung<br />

zu überprüfen.<br />

H<strong>in</strong> und wieder<br />

Verstirbt der Versicherungs-<br />

e<strong>in</strong>en Blick <strong>in</strong> den<br />

nehmer, dann sollten die besteVersicherungsord­<br />

Leben mehrere Personen <strong>in</strong> eihenden Versicherungsverträge<br />

ner werfen und der<br />

ner Wohngeme<strong>in</strong>schaft ohne umgehend auf die Erben über-<br />

Versicherung<br />

geme<strong>in</strong>samen Familienbogen, schrieben werden.<br />

Änderungen mittei­<br />

dann ist diese Situation mit der<br />

len. Damit ist ge­<br />

Versicherungsgesellschaft zu<br />

währleistet, <strong>das</strong>s der n e<strong>in</strong>er Veränderung der Famili­ klären. Erweitert sich die Familie<br />

Versicherungsschutz ensituation: Bei der Haftpflicht- beispielsweise durch e<strong>in</strong>en Ver-<br />

auch passt. versicherung gilt, <strong>das</strong>s zusätzlich wandten, der <strong>in</strong> der Wohnung E<strong>in</strong> Wohnungswechsel sollte der<br />

Versicherung mitgeteilt werden,<br />

um Verträge auf die <strong>neue</strong> Situation<br />

anzupassen.<br />

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