Fit in das neue Jahr - Raiffeisen
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Vertragsanpassung<br />
Wenn sich etwas ändert<br />
Private und Familien s<strong>in</strong>d im Schnitt mit den wichtigsten<br />
Versicherungen abgedeckt. Dazu zählen die Haftpfl ichtversicherung,<br />
die Haus und/oder Gebäudeversicherung sowie die Unfall und<br />
Krankenversicherung. Was zu tun ist bei:<br />
n e<strong>in</strong>em Wohnungswechsel: Die<br />
<strong>neue</strong> Adresse sollte immer sofort<br />
der Versicherung mitgeteilt<br />
werden, um alle Versicherungsverträge<br />
anzupassen und den<br />
Versicherungsschutz auf die<br />
<strong>neue</strong> Wohnung zu übertragen.<br />
Zudem ist gewährleistet, <strong>das</strong>s<br />
Mitteilungen sicher und rechtzeitig<br />
zugestellt werden können.<br />
Sollte die <strong>neue</strong> Wohnung größer<br />
oder kle<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>, dann wird<br />
die bestehende Haus- und Wohnungsversicherung<br />
angepasst,<br />
um e<strong>in</strong>e Unter- bzw. e<strong>in</strong>e Überversicherung<br />
zu vermeiden.<br />
Versicherungstipp<br />
Il consiglio assicurativo<br />
Versicherungsschäden<br />
unverzüglich melden<br />
E<strong>in</strong> Versicherungsschaden sollte immer unverzüglich<br />
gemeldet werden, damit der Versicherungsgesellschaft<br />
die Möglichkeit gegeben wird, den<br />
Schaden zu begutachten und die Höhe des Schadens<br />
korrekt zu bewerten.<br />
Laut Gesetz hat der Versicherte zwei <strong>Jahr</strong>e Zeit,<br />
se<strong>in</strong>en Anspruch geltend zu machen, ehe er erlischt.<br />
Diese Verjährungsfrist gilt für KFZ-, Sachversicherungs-<br />
und Lebensversicherungsverträge<br />
und zählt zwei <strong>Jahr</strong>e ab dem E<strong>in</strong>tritt des Ereignisses<br />
bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem man Kenntnis<br />
über <strong>das</strong> Ereignis hatte.<br />
Ist e<strong>in</strong> Schaden jedoch nicht mehr nachvollziehbar,<br />
da er zu spät gemeldet wurde, kann <strong>das</strong> Auswirkungen<br />
auf die Auszahlung des Schadens haben.<br />
Je eher die Versicherungsgesellschaft über den<br />
Schaden <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt wird, umso schneller<br />
kann sie die notwendigen Maßnahmen zur Regulierung<br />
des Schadens e<strong>in</strong>leiten. Dabei ist es wichtig,<br />
<strong>das</strong>s die Angaben zum Schadenfall so vollständig<br />
wie möglich s<strong>in</strong>d.<br />
zum Versicherungsnehmer alle<br />
Personen versichert s<strong>in</strong>d, die mit<br />
ihm zusammenleben und auf<br />
se<strong>in</strong>em Familienbogen aufsche<strong>in</strong>en.<br />
Sofern dies bei Ehefrau,<br />
Ehemann und K<strong>in</strong>dern der Fall<br />
ist, genügt somit e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige<br />
Polizze; genau dieselbe Regelung<br />
gilt für nicht verheiratete Paare.<br />
E<strong>in</strong>e eigene Mitteilung an den<br />
Versicherer ist nicht notwendig.<br />
aufgenommen wird, dann ist<br />
<strong>das</strong> der Versicherung immer<br />
mitzuteilen. Nur so kann gewährleistet<br />
werden, <strong>das</strong>s alle<br />
Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Haushalt<br />
leben, korrekt versichert s<strong>in</strong>d.<br />
Zieht h<strong>in</strong>gegen e<strong>in</strong> Familienmitglied<br />
für e<strong>in</strong>e längere<br />
Zeit aus der Wohnung aus<br />
(z. B. Weltreise oder Studium),<br />
dann ist es s<strong>in</strong>nvoll, die<br />
Deckung der Haftpflichtversicherung<br />
zu überprüfen.<br />
H<strong>in</strong> und wieder<br />
Verstirbt der Versicherungs-<br />
e<strong>in</strong>en Blick <strong>in</strong> den<br />
nehmer, dann sollten die besteVersicherungsord<br />
Leben mehrere Personen <strong>in</strong> eihenden Versicherungsverträge<br />
ner werfen und der<br />
ner Wohngeme<strong>in</strong>schaft ohne umgehend auf die Erben über-<br />
Versicherung<br />
geme<strong>in</strong>samen Familienbogen, schrieben werden.<br />
Änderungen mittei<br />
dann ist diese Situation mit der<br />
len. Damit ist ge<br />
Versicherungsgesellschaft zu<br />
währleistet, <strong>das</strong>s der n e<strong>in</strong>er Veränderung der Famili klären. Erweitert sich die Familie<br />
Versicherungsschutz ensituation: Bei der Haftpflicht- beispielsweise durch e<strong>in</strong>en Ver-<br />
auch passt. versicherung gilt, <strong>das</strong>s zusätzlich wandten, der <strong>in</strong> der Wohnung E<strong>in</strong> Wohnungswechsel sollte der<br />
Versicherung mitgeteilt werden,<br />
um Verträge auf die <strong>neue</strong> Situation<br />
anzupassen.<br />
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