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Fit in das neue Jahr - Raiffeisen

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Steuer<strong>in</strong>fo<br />

Steuererhöhung für<br />

Genossenschaften<br />

Seit e<strong>in</strong>igen <strong>Jahr</strong>en müssen<br />

Genossenschaften e<strong>in</strong>en Teil<br />

des Re<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>ns der E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />

IRES unterwerfen.<br />

Ab 2012 wird der steuerpfl ichtige<br />

Teil des Gew<strong>in</strong>ns für e<strong>in</strong>ige<br />

Genossenschaften erhöht. Neben<br />

der genannten Erhöhung müssen<br />

zudem 10 % des Gew<strong>in</strong>ns, der<br />

den gesetzlichen Reserven zugewiesen<br />

wird, besteuert werden.<br />

Damit erhöht sich der steuerpfl<br />

ichtige Teil des Gew<strong>in</strong>ns für die<br />

<strong>Raiffeisen</strong>kassen von 27 % auf<br />

34 %, für die Konsumgenossenschaften<br />

von 55 % auf 68 %, für<br />

die sonstigen Genossenschaften<br />

von 30 % auf 43 %, für die landwirtschaftlichenGenossenschaften<br />

von 20 % auf 23 % und für<br />

die sozialen Genossenschaften<br />

von 0 auf 3 %. Die Erhöhungen<br />

müssen bereits für die Akontozahlungen<br />

2012 berücksichtigt<br />

werden.<br />

Steuerabsetzbetrag<br />

von 36 %<br />

Die bisherige Regelung, wonach<br />

der Steuerabsetzbetrag von 36 %<br />

für Wiedergew<strong>in</strong>nungsarbeiten an<br />

Wohngebäuden bei der Übertragung<br />

der Wohnung automatisch<br />

auf den Käufer übergeht, wurde<br />

mit Wirksamkeit 17. 9. 2011 abgeändert.<br />

Bei der Übertragung<br />

der Wohnung verbleibt nun der<br />

Steuerabsetzbetrag für die restlichen<br />

absetzbaren Raten beim<br />

Verkäufer, außer es wird vertraglich<br />

ausdrücklich vere<strong>in</strong>bart, <strong>das</strong>s<br />

der Absetzbetrag auf den Käufer<br />

übergeht. (um)<br />

Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />

F<strong>in</strong>anzverwaltung setzt auf<br />

<strong>neue</strong>n E<strong>in</strong>kommensmaßstab<br />

Im Kampf gegen die Steuerh<strong>in</strong>terziehung greift die F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

vermehrt auf technische Hilfsmittel zurück. E<strong>in</strong>e der <strong>neue</strong>sten<br />

Methoden zur Feststellung des E<strong>in</strong>kommens der Steuerpfl ichtigen ist<br />

der sogenannte „<strong>neue</strong> E<strong>in</strong>kommensmaßstab“.<br />

Ulrich<br />

Malfer the<strong>in</strong>er,<br />

Hauptabteilung<br />

Steuerrecht,<br />

<strong>Raiffeisen</strong>verband<br />

Beim <strong>neue</strong>n E<strong>in</strong>kommensmaßstab<br />

(redditometro)<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>e<br />

Software, bei der <strong>das</strong> Gesamte<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong>es Steuerpflichtigen<br />

mit Hilfe verschiedener Indikatoren<br />

synthetisch festgestellt<br />

werden kann. Aufgrund der getätigten<br />

Ausgaben e<strong>in</strong>er Person<br />

oder Familie werden H<strong>in</strong>weise<br />

über deren Beitragsfähigkeit abgeleitet.<br />

Hierzu werden die unterschiedlichsten<br />

Ausgaben e<strong>in</strong>es<br />

Steuerpflichtigen aus verschiedenen<br />

Quellen gesammelt und mit<br />

dessen E<strong>in</strong>kommen verglichen.<br />

Zweck ist es, festzustellen, ob sich<br />

jemand anhand des erklärten E<strong>in</strong>kommens<br />

bestimmte Ausgaben<br />

überhaupt leisten kann.<br />

Breite Informationsquellen<br />

Die F<strong>in</strong>anzverwaltung entnimmt<br />

die Daten e<strong>in</strong>er Vielzahl von elektronischen<br />

Meldungen der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Unternehmen, die <strong>in</strong> der<br />

Zentralen Steuerkartei (Anagrafe<br />

Tributaria) zusammenfließen.<br />

Beispielsweise werden die Daten<br />

für Strom-, Tr<strong>in</strong>kwasser- oder<br />

Wärmelieferungen vom jeweiligen<br />

Lieferanten jährlich der Steuerbehörde<br />

gemeldet. Die Banken<br />

und F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>termediäre müssen<br />

die mit den Kunden unterhaltenen<br />

Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen mitteilen.<br />

Verschiedene Informationen werden<br />

über den Datenaustausch der<br />

Behörden erhoben (INPS, INAIL,<br />

Geme<strong>in</strong>den, öffentliches Automo-<br />

bilregister u. a.). Zudem müssen<br />

über die Kunden- und Lieferantenlisten<br />

(spesometro) die für die<br />

Mehrwertsteuer relevanten E<strong>in</strong>-<br />

und Verkäufe ab e<strong>in</strong>em Betrag<br />

von 3.000 Euro sowie die Leas<strong>in</strong>g-<br />

und Vermietungstätigkeit mittels<br />

eigener Meldungen mitgeteilt<br />

werden. Ebenso ist die Überlassung<br />

von Betriebsgütern (z. B.<br />

Fahrzeuge oder Wohnungen) <strong>in</strong><br />

Nutzung an die Gesellschafter<br />

meldepflichtig.<br />

Lebensstandard und E<strong>in</strong>kommen<br />

Der <strong>neue</strong> E<strong>in</strong>kommensmaßstab<br />

arbeitet mit über 100 verschiedenen<br />

Ausgabentiteln des täglichen<br />

Lebens, die <strong>in</strong> sieben Kategorien<br />

gegliedert s<strong>in</strong>d: Wohnung, Transportmittel,<br />

Versicherungen und<br />

Fürsorgebeiträge, Ausbildung,<br />

Ausgaben für Sport, Kultur und<br />

Freizeitgestaltung, Investitionen<br />

<strong>in</strong> Immobilien und Titeln. Unter<br />

Berücksichtigung der Zusammensetzung<br />

der Familie und der<br />

geografischen Lage wird aufgrund<br />

des erhobenen Lebensstandards<br />

<strong>das</strong> Familiene<strong>in</strong>kommen abgeleitet<br />

und bei e<strong>in</strong>er Abweichung zum<br />

effektiv verfügbaren E<strong>in</strong>kommen<br />

kommt es zu den entsprechenden<br />

Kontrollen.<br />

Das <strong>neue</strong> elektronische Kontroll<strong>in</strong>strument<br />

soll zu e<strong>in</strong>er verbesserten<br />

Steuermoral und dadurch<br />

zu höheren Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />

verhelfen.<br />

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