Ausgabe 06/2013 - Geiselwind
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GEMEINDLICHE MITTEILUNGEN<br />
Sitzungstermine des Marktgemeinderates<br />
1. Halbjahr <strong>2013</strong>: 8. April, 6. Mai, 3. Juni<br />
Die Gemeinderatsitzungen fi nden in der Regel jeden 1. Montag des Monats statt.<br />
Bei Bedarf werden zusätzliche Sitzungstermine eingeschoben.<br />
Fundsache<br />
Mitteilungen des<br />
MARKTES BURGHASLACH<br />
mit den Ortsteilen Breitenlohe, Burghöchstadt, Freihaslach, Fürstenforst, Gleißenberg, Kirchrimbach,<br />
Münchhof, Niederndorf, Oberrimbach, Rosenbirkach, Seitenbuch, Unterrimbach<br />
Öffnungszeiten der Gemeinde: Montag - Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 13 - 18 Uhr<br />
Telefon: (0 95 52) 9 32 00, Telefax: (0 95 52) 93 20 20, E-Mail: gemeinde@burghaslach.de, Internet: www.burghaslach.de<br />
Folgender Fundgegenstand wurde in der Gemeindeverwaltung abgegeben<br />
und kann während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden:<br />
ein Herrenfahrrad – Trekkingbike, Koga Miyota/Teraliner<br />
Fundort: Alter Berg nach Gleißenberg<br />
Verkauf einer Viehwaage<br />
Der Markt Burghaslach beabsichtigt, eine gebrauchte Viehwaage (nicht geeicht)<br />
gegen Gebot abzugeben. Der Standort der Viehwaage befi ndet sich<br />
in Burghaslach.<br />
Interessenten können sich unter Tel. 09552/93 20 12 bei der Gemeindeverwaltung<br />
Markt Burghaslach melden.<br />
Aufforderung zur Benennung von Personen<br />
für die Schöffen-Vorschlagsliste<br />
In diesem Jahr fi ndet für die Geschäftsjahre 2014 -2018 wieder die Wahl der<br />
Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet,<br />
aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht<br />
gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.<br />
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern<br />
des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den<br />
Berufsrichtern.<br />
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />
Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />
und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche<br />
Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit<br />
ausgeübt werden.<br />
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben<br />
oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden<br />
rechtlichen Bestimmungen fi nden Sie auszugsweise an den jeweiligen Bekanntmachungskästen<br />
zum nachlesen, bzw. im Rathaus Burghaslach erfragen.<br />
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 5. April <strong>2013</strong> schriftlich an uns richten<br />
oder bei folgender Stelle persönlich abgeben.<br />
Markt Burghaslach, Kirchplatz 12, 96152 Burghaslach<br />
Es werden dazu folgende Angaben benötigt:<br />
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße,<br />
Hausnummer, Wohnort und Beruf. Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.<br />
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung<br />
Burghaslach, 05.03.<strong>2013</strong><br />
Wehr, 1. Bürgermeister<br />
Markt Burghaslach<br />
Standsicherheit von Grabsteinen<br />
Der Markt Burghaslach als Träger der gemeindlichen Friedhöfe in Kirch- Oberrimbach<br />
und Seitenbuch ist verpfl ichtet, regelmäßig nach Beendigung der<br />
Frostperiode die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen. Bei dieser<br />
Überprüfung ist der Träger gehalten alle Grabsteine, die eine akute Gefährdung<br />
für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich einzulegen.<br />
Den Inhabern der Grabnutzungsrechte und Eigentümer der Grabsteine obliegt<br />
die Verpfl ichtung für einen ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand<br />
der Grabsteine zu sorgen. Der Markt Burghaslach bittet deshalb alle<br />
Grabnutzungsberechtigten, ihre Grabsteine selbst zu überprüfen und für eine<br />
fachgerechte Befestigung zu sorgen.<br />
Der Markt Burghaslach als Träger der Friedhöfe wird die Standfestigkeit der<br />
Grabsteine im März/April überprüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese<br />
nach der Benachrichtigung innerhalb einer Frist von drei Wochen zu beheben.<br />
Der Markt Burghaslach ehrte die erfolgreichen<br />
Sportler 2012<br />
Die Sportlerehrung im Sitzungssaal<br />
des Rathauses Burghaslach<br />
markiert alljährlich den hohen<br />
Stellenwert des Burghaslacher<br />
Sports.<br />
Im feierlichen Rahmen übergab<br />
1. Bürgermeister Hermann Wehr<br />
die Auszeichnungen an Personen,<br />
die sich um den Sport in Burghaslach<br />
besonders verdient gemacht<br />
haben. Und natürlich an die zahlreichen<br />
Sportlerinnen und Sportler<br />
der Bereiche Leistungsklasse, Junioren, Jugendliche und Senioren.<br />
26 Sportlerinnen und Sportler aus den Sportarten Leichtathletik und Schützen<br />
haben sich mit ihren Leistungen im vergangenen Jahr für eine Auszeichnung<br />
empfohlen. Sie alle stehen stellvertretend für die „bunte Familie im sportbegeisterten<br />
Burghaslach“.<br />
Das Beste, was die Vereine 2012 hervorgebracht haben,<br />
von der TSV Leichtathletik: Bauer Johannes, Schell Theodor, Arle Michael,<br />
Hieronymus Konrad, Schubert Max, Arnold Stefan, Dietsch Lena, Heidenreich<br />
Anne, Schneider Emily, Heidenreich Lea, Hieronymus Marie, Treuheit Julia,<br />
Stammler Katharina, Stadthalter Alexandra, Schlee Christina, Lutz Tina, Bauer<br />
Sven, Lutz Tamara, Bauer Christian, Jakob Willi, Wittmann Günter, Feghelm<br />
Konni, Kerstin Lutz und Wittmann Jürgen.<br />
von den Schützen: Jessica Brenner und Christian Dürst<br />
Mietwohnungen gesucht<br />
Vermieter können Ihre freien Wohnungen dem Markt Burghaslach mitteilen,<br />
diese werden kostenlos unter Immobilien im Drei-Franken-Aktuell aufgenommen.<br />
Markt Burghaslach Tel. 932012 oder gemeinde@burghaslach.de .<br />
ABFALLWIRTSCHAFT<br />
Abfallberatung Telefon 09161/92 – 461<br />
Wertstoffhof – Öffnungszeiten<br />
Burghaslach, Nürnberger Straße<br />
Di. u. Do. 14.00 – 16.30 Uhr<br />
Freitag 13.00 – 16.30 Uhr<br />
Samstag 9.00 – 13.00 Uhr<br />
Wir weisen darauf hin, dass ab sofort Kleinmengen von Bauschutt im<br />
Wertstoffhof gegen Gebühr angenommen werden.