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Wichtiger Grund

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unklare Beschlussergebnisse<br />

v.a. bei streitiger Abberufung von GterGF in 2-PersonenG:<br />

- Beschluss entfaltet keine Wirkung – Schwebezustand<br />

- Klärung durch Beschlussfeststellungsklage<br />

- Registergerichtliches Everfahren ist bis dahin auszusetzen<br />

- Ausnahme: Versammlungsleiter stellt Beschlussergebnis förmlich fest:<br />

Beschluss ist vorläufig verbindlich,<br />

Anfechtungsklage des Gters erforderlich<br />

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