Wichtiger Grund
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Beginn der Kündigungsfrist des § 626 II BGB<br />
Ab Kenntnis der Umstände durch Gesellschafterversammlung<br />
Kenntnis der Gesellschafter (auch aller) nicht entscheidend<br />
aber: bei Anfangsverdacht durch Gter:<br />
- Verpflichtung zur zügigen Aufklärung des<br />
Sachverhalts und anschließend<br />
- frühestmöglicher Einberufung der GV<br />
mit unverzüglicher Beschlussfassung<br />
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