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Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

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2.4.2<br />

Zuschlag<br />

- <strong>die</strong> Bestätigung <strong>und</strong> Ergänzung der <strong>Vermessungs</strong>unterlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se<br />

<strong>Vermessungs</strong>vorhaben.<br />

- <strong>die</strong> Verwendung der <strong>Vermessungs</strong>unterlagen <strong>für</strong> weitere <strong>Vermessungs</strong>vorhaben auf<br />

m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Grenzpunkt angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken, wenn <strong>die</strong><br />

<strong>Vermessungs</strong>unterlagen ohne Ergänzung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se <strong>Vermessungs</strong>vorhaben ausreichen.<br />

3. Werden der Katasterbehörde <strong>Vermessungs</strong>schriften erst nach Ende der<br />

Geltungsdauer der <strong>Vermessungs</strong>unterlagen e<strong>in</strong>gereicht, ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestätigung oder<br />

Ergänzung der <strong>Vermessungs</strong>unterlagen <strong>die</strong> Gebühr nach <strong>die</strong>ser Tarifstelle zu erheben.<br />

Bei <strong>Vermessungs</strong>arbeiten nach Tarifstelle 3.1 wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgabe e<strong>in</strong>es digitalen Auszugs<br />

aus der Liegenschaftskarte e<strong>in</strong> Zuschlag <strong>in</strong> Höhe der Gebühr nach der Tarifstelle 2.3.2 oder<br />

2.3.6 erhoben.<br />

2.5<br />

Auszüge aus den Festpunktnachweisen, aus dem Katasterzahlenwerk <strong>und</strong> sonstige Auszüge<br />

In den Auszügen aus den Nachweisen der Festpunkte oder der AP ist <strong>die</strong> Abgabe der<br />

zugehörigen Beschreibungen <strong>und</strong> Karten e<strong>in</strong>geschlossen. Form <strong>und</strong> Inhalt der Auszüge aus<br />

dem Katasterzahlenwerk entsprechen den Bestimmungen des Punktnachweiserlasses. Sie<br />

enthalten m<strong>in</strong>destens Angaben zum Lagestatus <strong>und</strong> zur Lagegenauigkeit. Die nachstehenden<br />

Gebühren s<strong>in</strong>d unabhängig davon zu erheben, ob <strong>die</strong> Auszüge <strong>in</strong> analoger Form, auf<br />

Datenträger oder über Datenleitung aus e<strong>in</strong>em analog bzw. digital geführten Datenbestand<br />

erteilt werden.<br />

2.5.1<br />

Für <strong>die</strong> Abgabe der Erstausfertigung von Auszügen aus den Nachweisen der Festpunkte oder<br />

der AP<br />

je Punkt<br />

Gebühr: Euro 12,50<br />

2.5.2<br />

Bei Abgabe der Erstausfertigung von <strong>Vermessungs</strong>rissen, Auszügen aus Punktübersichten<br />

<strong>und</strong> Koord<strong>in</strong>atenverzeichnissen sowie Auszügen aus sonstigen Karten, Plänen <strong>und</strong><br />

Archivunterlagen, <strong>die</strong> an anderer Stelle des VermGebT nicht genannt <strong>und</strong> <strong>die</strong> nicht Teile der<br />

topographischen Landeskartenwerke (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 VermKatG NW) s<strong>in</strong>d,<br />

<strong>für</strong> Ausfertigungen (soweit nicht bereits mit der Gebühr nach Tarifstelle 2.4 abgegolten)<br />

je Seite<br />

2.5.2.1<br />

bis zum Format DIN A 4<br />

Gebühr: Euro 10<br />

2.5.2.2<br />

bis zum Format DIN A 3<br />

Gebühr: Euro 15

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