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Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

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der DGK, aus Koord<strong>in</strong>atendateien <strong>und</strong> der Objektreferenzen im automatisierten<br />

Abrufverfahren ist gebührenfrei.<br />

Ergänzende Regelungen zu den Tarifstellen 2.8.1 bis 2.8.5:<br />

1. Die Abgeltung der Kosten <strong>für</strong> E<strong>in</strong>richtung <strong>und</strong> Betrieb des Abrufverfahrens wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung mit der Katasterbehörde geregelt.<br />

2. Die Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erteilung von Nutzungsrechten (Tarifstelle 2.6.1) bedürfen e<strong>in</strong>er<br />

schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung mit der Katasterbehörde.<br />

3. Bereits abgeschlossene Verträge zwischen der Katasterbehörde <strong>und</strong> kreisangehörigen<br />

Geme<strong>in</strong>den zur Umstellung der Liegenschaftskarte auf digitale Führung bleiben bei der<br />

Festsetzung der Gebühren nach den Tarifstellen 2.8.1 bis 2.8.5 unberührt.<br />

3<br />

Beurk<strong>und</strong>ungen, Beglaubigungen, Besche<strong>in</strong>igungen, Unschädlichkeitszeugnisse<br />

3.1<br />

Amtliche Lagepläne<br />

Nach <strong>die</strong>ser Tarifstelle s<strong>in</strong>d amtliche Lagepläne nach den §§ 3 Abs. 3, 17 <strong>und</strong> 18 BauPrüfVO<br />

<strong>und</strong> sonstige Lagepläne nach § 3 BauprüfVO abzurechnen, <strong>die</strong> auf Antrag mit öffentlichem<br />

Glauben beurk<strong>und</strong>et werden sollen.<br />

3.1.1<br />

Gr<strong>und</strong>betrag der Gebühr<br />

Der Gr<strong>und</strong>betrag der Gebühr gilt <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>aufwand zur Herstellung des Lageplans, ohne<br />

weitere Leistungen nach den Tarifstellen 3.1.2 <strong>und</strong> 3.1.4 sowie ohne E<strong>in</strong>tragung des geplanten<br />

Bauvorhabens (Tarifstelle 3.1.3). Er errechnet sich aus der Gebühr nach der Länge der<br />

Umr<strong>in</strong>gsgrenzen (Tarifstelle 3.1.1.1), multipliziert mit dem Schwierigkeitsfaktor<br />

(Tarifstelle 3.1.1.2) <strong>und</strong> dem Wertfaktor (Tarifstelle 3.1.1.3).<br />

Mit dem Gr<strong>und</strong>betrag der Gebühr ist folgender Gr<strong>und</strong>aufwand abgegolten:<br />

1. Beschaffung der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anfertigung des Lageplans notwendigen Unterlagen<br />

2. Beurteilung des Katasternachweises auf se<strong>in</strong>e sachgerechte Verwendbarkeit<br />

3. E<strong>in</strong>tragung der Angaben <strong>und</strong> Darstellungen des Liegenschaftskatasters <strong>in</strong> den Lageplan<br />

e<strong>in</strong>schließlich Flurstücks- <strong>und</strong> Lagebezeichnungen, Eigentümerangaben <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>buchbezeichnungen<br />

4. E<strong>in</strong>tragung der vorhandenen <strong>und</strong> der geplanten neuen Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen <strong>in</strong> den Lageplan<br />

ggf. mit Grenzlängen <strong>und</strong> Flächen<strong>in</strong>halt<br />

5. E<strong>in</strong>tragung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude <strong>in</strong> den Lageplan nach<br />

vorheriger örtlicher Überprüfung, ggf. mit ger<strong>in</strong>gfügigen Kontrollen oder Ergänzungen

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