05.06.2013 Aufrufe

Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.1.2.2<br />

über 10 m² bis e<strong>in</strong>schließlich 100 m²<br />

Gebühr: Euro 200<br />

4.1.2.3<br />

über 100 m² bis e<strong>in</strong>schließlich 1.000 m²<br />

Gebühr: Euro 400<br />

4.1.2.4<br />

über 1.000 m² bis e<strong>in</strong>schließlich 5.000 m²<br />

Gebühr: Euro 600<br />

4.1.2.5<br />

über 5.000 m² bis e<strong>in</strong>schließlich 10.000 m²<br />

Gebühr: Euro 1.000<br />

4.1.2.6<br />

über 10.000 m²<br />

zusätzlich zur Gebühr nach Tarifstelle 4.1.2.5,<br />

je weitere angefangene 5.000 m²<br />

Gebühr: Euro 500<br />

Ergänzende Regelungen zu Tarifstelle 4.1.2:<br />

4.1.3<br />

Zuschlag<br />

1. Die Flächen von Gr<strong>und</strong>stücken bis e<strong>in</strong>schließlich 10 m² entfallen <strong>in</strong> der<br />

Gebührenberechnung, sofern <strong>die</strong> Entstehung nicht ausdrücklicher Zweck des Antrags<br />

war.<br />

2. Neu entstehende Gr<strong>und</strong>stücke s<strong>in</strong>d Trenn- <strong>und</strong>/oder Reststücke im S<strong>in</strong>ne des<br />

FortfVErl..<br />

Wenn außergewöhnliche Erschwernisse (z.B. <strong>in</strong>folge von Verkehrsbelastung oder<br />

Baustellenbetrieb, von topografischen Verhältnissen, Verschiebungen der Erdoberfläche o.ä.)<br />

vorliegen, erhalten <strong>die</strong> Gebührenanteile nach den Tarifstellen 4.1.1 <strong>und</strong> 4.1.2 e<strong>in</strong>en Zuschlag<br />

<strong>in</strong> Höhe von 20 v.H..<br />

Die Außergewöhnlichkeit der Erschwernis ist darzulegen.<br />

4.1.4<br />

Wertfaktor<br />

Die Gebührenanteile <strong>und</strong> ggf. der Zuschlag nach den Tarifstellen 4.1.1 bis 4.1.3 s<strong>in</strong>d mit dem<br />

sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Wertfaktor zu multiplizieren:<br />

Wertstufe Bodenrichtwerte Wertfaktor<br />

1 bis e<strong>in</strong>schließlich 10 Euro 1,0<br />

2 über 10 Euro bis<br />

e<strong>in</strong>schließlich 100 Euro<br />

1,6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!