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Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in ...

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6. E<strong>in</strong>tragung von Grenzabständen <strong>und</strong> Abstandsflächen vorhandener baulicher Anlagen zu<br />

neuen Grenzen<br />

7. Beurteilung der bauplanungs- <strong>und</strong> bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten<br />

8. Beurteilung privater gr<strong>und</strong>stücksbezogener Rechte<br />

9. Anfertigung des amtlichen Lageplans <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Beurk<strong>und</strong>ung mit öffentlichem Glauben<br />

10. Abgabe von bis zu 4 Ausfertigungen des amtlichen Lageplans, ggf. <strong>in</strong> digitaler Form.<br />

Örtliche Grenzuntersuchungen <strong>und</strong> örtliche Aufmessungen <strong>für</strong> Lageplan<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d im<br />

Gr<strong>und</strong>betrag der Gebühr nicht enthalten.<br />

3.1.1.1<br />

Länge der Umr<strong>in</strong>gsgrenzen<br />

Für <strong>die</strong> Länge der Umr<strong>in</strong>gsgrenzen des Antragsgr<strong>und</strong>stücks<br />

3.1.1.1.1<br />

bis e<strong>in</strong>schließlich 50 Meter<br />

Gebühr: Euro 100<br />

3.1.1.1.2<br />

über 50 Meter bis e<strong>in</strong>schließlich 400 Meter,<br />

zusätzlich zur Gebühr nach Tarifstelle 3.1.1.1.1, je weitere angefangene 50 Meter<br />

Gebühr: Euro 80<br />

3.1.1.1.3<br />

über 400 Meter,<br />

zusätzlich zur Gebühr nach Tarifstelle 3.1.1.1.2, je weitere angefangene 50 Meter<br />

Gebühr: Euro 60<br />

Ergänzende Regelungen zu Tarifstelle 3.1.1.1:<br />

1. Antragsgr<strong>und</strong>stück ist das dem Antragszweck unterliegende bestehende<br />

Gr<strong>und</strong>stück / Teilgr<strong>und</strong>stück oder das Gr<strong>und</strong>stück / Teilgr<strong>und</strong>stück, dessen<br />

Neubildung Gegenstand des Antrags ist.<br />

2. Die Länge der geme<strong>in</strong>samen Grenzen von nebene<strong>in</strong>ander liegenden<br />

Antragsgr<strong>und</strong>stücken wird <strong>in</strong> der Gebührenberechnung nur e<strong>in</strong>mal angesetzt,<br />

wenn <strong>für</strong> <strong>die</strong> betroffenen Antragsgr<strong>und</strong>stücke gleichzeitig e<strong>in</strong> Lageplan<br />

anzufertigen ist.<br />

3. Bei sehr großen Gr<strong>und</strong>stücken (z.B. im ländlichen oder gewerblichen<br />

Bereich) s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> nicht planungsrelevanten Flächen auszuschließen.<br />

3.1.1.2<br />

Schwierigkeitsfaktor<br />

Die Gebühr nach Tarifstelle 3.1.1.1 ist mit dem sich aus der nachstehenden Tabelle<br />

ergebenden Schwierigkeitsfaktor zu multiplizieren:

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