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System und Verfahren zur Überwachung und Regelung von ...

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DE 10 2007 047 351 A1 2009.04.09<br />

Patentansprüche<br />

1. <strong>System</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überwachung</strong> <strong>und</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>von</strong> Blutglukosewerten (58) in einem Blutkreislauf<br />

mit<br />

einer Eingangseinrichtung (14) zum Empfangen <strong>von</strong> mindestens einem gemessenen im Blutkreislauf bestehenden<br />

Blutglukosewert (58), <strong>von</strong> mindestens einem mit mindestens einer Insulinzuführeinrichtung (18, 51)<br />

dem Blutkreislauf bisher zugeführten Insulinwert, <strong>und</strong>/oder <strong>von</strong> mindestens einem Nahrungswert (59) einer mit<br />

mindestens einer Nahrungszuführeinrichtung (15, 52) dem Blutkreislauf bisher direkt oder indirekt zugeführten<br />

Nahrung,<br />

einer Berechnungseinrichtung (17, 57) zum Berechnen (6, 13) eines neuen Insulinwertes (55) <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

eines neuen Nahrungswertes in Abhängigkeit ihres Einflusses auf Blutglukosewerte <strong>und</strong> in Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> dem zuvor gemessenen Blutglukosewert (58), <strong>und</strong><br />

eine Ausgabeeinrichtung (60) zum Ausgeben der neuen Insulinwerte (55) <strong>und</strong> gegebenenfalls Nahrungswerte.<br />

2. <strong>System</strong> nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangs- <strong>und</strong> die Ausgabeeinrichtung in<br />

einer Steuereinrichtung (16, 56) mit Sende- <strong>und</strong> Empfangseinrichtung zusammengefasst sind.<br />

3. <strong>System</strong> nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung (60) an eine<br />

Anzeigeeinrichtung angeschlossen ist.<br />

4. <strong>System</strong> nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung (60) mit der<br />

Nahrungszuführeinrichtung (52) verb<strong>und</strong>en ist.<br />

5. <strong>System</strong> nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung (60) mit der Insulinzuführeinrichtung<br />

(51) verb<strong>und</strong>en ist.<br />

6. <strong>System</strong> nach einem der Ansprüche 2–5, gekennzeichnet durch mindestens ein Abfragesignal (37, 38),<br />

welches die Steuereinrichtung (16) <strong>zur</strong> Abfrage der Nahrungswerte an die Nahrungszuführeinrichtung (15) zu<br />

mindestens einem vorbestimmbaren Zeitpunkt sendet.<br />

7. <strong>System</strong> nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die abgefragten Nahrungswerte die aktuelle<br />

Förderrate der als Pumpe ausgestalteten Nahrungszuführeinrichtung (15, 52), die Nahrungsart <strong>und</strong> deren Kohlenhydratkonzentration<br />

umfassen.<br />

8. <strong>System</strong> nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangseinrichtung<br />

(14) eine Eingabevorrichtung (60) zum Eingeben der gemessenen oder berechneten Blutglukosewerte<br />

(58) <strong>und</strong>/oder Nahrungswerte (59) <strong>und</strong> weiterer personenspezifischer Werte, wie Körpergewicht, Personenalter<br />

<strong>und</strong> dergleichen Daten aufweist.<br />

9. <strong>System</strong> nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Alarmierungseinrichtung<br />

zum optischen oder akustischen Alarmieren eines Bedieners (53) für die zeitabhängig fällige Messung<br />

(54) des Blutglukosewertes (58) im Blutkreislauf.<br />

10. <strong>Verfahren</strong> <strong>zur</strong> <strong>Überwachung</strong> <strong>und</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>von</strong> Blutglukosewerten in einem Blutkreislauf,<br />

mit den Schritten:<br />

– Starten (19, 36) mindestens einer Nahrungszuführeinrichtung (15, 52) zum direkten oder indirekten Zuführen<br />

<strong>von</strong> Nahrung in den Blutkreislauf,<br />

– Ermitteln (1, 20, 37, 38) mindestens eines Nahrungswertes der Nahrung aus einer Mehrzahl an <strong>von</strong> der Nahrungszuführeinrichtung<br />

(15, 52) an eine Steuerungseinrichtung (16, 56) übermittelten Daten,<br />

– Übermittlung (5, 28) <strong>von</strong> gemessenen in dem Blutkreislauf bestehenden Blutglukosewerten (58) in die Steuerungseinrichtung<br />

(16, 56),<br />

– Berechnen (6, 13, 31) eines Insulinwertes (55) <strong>und</strong> gegebenenfalls eines Nahrungswertes in Abhängigkeit<br />

ihres Einflusses auf Blutglukosewerte <strong>und</strong> in Abhängigkeit <strong>von</strong> dem zuvor gemessenen Blutglukosewert (58)<br />

mittels einer Berechnungseinrichtung (17, 57) <strong>und</strong><br />

– Ausgeben (6, 33) der berechneten neuen Insulinwerte (55) <strong>und</strong> gegebenenfalls der berechneten neuen Nahrungswerte<br />

mittels einer Ausgabeeinrichtung (60).<br />

11. <strong>Verfahren</strong> nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgegebenen berechneten Insulinwerte<br />

(55) an eine Insulinzuführeinrichtung (18, 51) übermittelt (34) oder darin eingegebenen werden.<br />

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