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Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung – PiA

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Mustervertrag<br />

24<br />

§ 8 Kündigung<br />

(1) Kündigung während der Probezeit<br />

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis mit e<strong>in</strong>er Frist<br />

von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.<br />

(2) Kündigung nach der Probezeit<br />

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt<br />

werden aus e<strong>in</strong>em wichtigen Gr<strong>und</strong> ohne E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Kündigungsfrist,<br />

vom <strong>Psychotherapeuten</strong> <strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>/von der<br />

Psychotherapeut<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong> mit e<strong>in</strong>er Kündigungsfrist von 4<br />

Wochen,<br />

(3) Form der Kündigung<br />

Die Kündigung muss schriftlich <strong>und</strong> im Falle des Abs. 2 Nr. 1 unter<br />

Angabe des Kündigungsgr<strong>und</strong>es erfolgen. Das kooperierende <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>stitut<br />

ist zu <strong>in</strong>formieren.<br />

(4) Frist für Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong><br />

E<strong>in</strong>e Kündigung aus e<strong>in</strong>em wichtigen Gr<strong>und</strong> ist unwirksam, wenn<br />

die ihr zugr<strong>und</strong>e liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten<br />

länger als 2 Wochen bekannt s<strong>in</strong>d.<br />

(5) Betriebsaufgabe, Wegfall der <strong>Ausbildung</strong>seignung<br />

Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe<br />

oder wegen Wegfalls der Eignung zur Durchführung der Praktischen<br />

Tätigkeit verpflichtet sich der E<strong>in</strong>richtungsträger <strong>in</strong> Kooperation<br />

mit dem <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>stitut, sich rechtzeitig um e<strong>in</strong>e Fortsetzung<br />

der Qualifizierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen geeigneten E<strong>in</strong>richtung zu<br />

bemühen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.<br />

Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen

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