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Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung – PiA

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§ 9 Vertragsverlängerung<br />

Kann die vere<strong>in</strong>barte St<strong>und</strong>enzahl im vertraglich festgelegten Zeitraum<br />

wegen Erkrankung oder aus anderen vom <strong>Psychotherapeuten</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>/ von der Psychotherapeut<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong> nicht zu<br />

vertretenden Gründen nicht absolviert werden, so verlängert sich<br />

das Vertragsverhältnis auf se<strong>in</strong>en/ihren schriftlichen Antrag entsprechend,<br />

höchstens jedoch um 6 Monate.<br />

§ 10 Zeugnis<br />

Der E<strong>in</strong>richtungsträger stellt dem/der <strong>Psychotherapeuten</strong>/-<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Ausbildung</strong> bei Beendigung des Vertragsverhältnisses e<strong>in</strong> Zeugnis<br />

aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer <strong>und</strong> Ziel der<br />

Praktischen Tätigkeit sowie über die erworbenen Fertigkeiten <strong>und</strong><br />

Kenntnisse des/der <strong>PiA</strong>, auf se<strong>in</strong>/ihr Verlangen auch Angaben über<br />

Führung, Leistung <strong>und</strong> besondere fachliche Fähigkeiten.<br />

Mustervertrag<br />

Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen 25

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