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Streckenbeschreibung - Regionalmanagement Traisen-Gölsental

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3.4 AB-spezifische Bestimmungen.<br />

3.4.1 Erläuterungen bzw. Abweichungen zu den ÖBB-Dienstvorschriften:<br />

DV V3 Abschnitt 1:<br />

8<br />

• Die Aufgaben der Befehlsbahnhöfe, Bahnhofvorstände, Fahrdienstleiter werden durch den<br />

AB-Disponenten wahrgenommen.<br />

• Zugnummern: In Richtung Freiland – St. Aegyd am Neuwalde werden ungerade, in Richtung<br />

St. Aegyd am Neuwalde – Freiland gerade Fahrtnummern vergeben.<br />

• Zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und AB <strong>Traisen</strong>tal findet kein Zugmeldeverfahren statt.<br />

• zu § 4 (3): Die Bedienung der Weichen erfolgt durch Verschieber, Tfz-Führer, Zugbegleiter, Kl-<br />

Führer<br />

• zu § 18: Das unbeaufsichtigte Abstellen von Fahrzeugen ist nur gestattet auf<br />

o Gleis 3 Hohenberg (Sicherung der abgestellten Fahrzeuge gemäß § 18 (6a) und<br />

o Gleis 2b und 5b St. Aegyd am Neuwalde<br />

Auf allen übrigen Gleisen ist das Abstellen von Fahrzeugen über die für den Verschub<br />

erforderliche Dauer hinaus nur mit Zustimmung des AB-Disponenten und mit beidseitiger<br />

Sicherung mittels sperrbarer Klemmkeile gestattet.<br />

• zu § 18 (6c) Werden bei der Bedienung der AB Brunner-Stern und der AB Isoplus Wagen auf<br />

dem durchgehenden Anschlussgleis vorübergehend abgestellt, so ist je 4 ax 1<br />

Sicherungsmittel zu verwenden.<br />

• zu § 19: Abstoßen und Abrollen nur in Hohenberg und St. Aegyd am Neuwalde und nur mit<br />

Entrollschutz zulässig.<br />

• zu § 19: Handverschub ist nur gestattet auf<br />

o Gleis 3 Hohenberg und<br />

o Gleis 5b St. Aegyd am Neuwalde<br />

DV V3, Abschnitt 5: Die Aufschreibungen lt. DB 610 verbleiben beim durchführenden EVU.<br />

DV V3, Abschnitt 6: Nebenfahrten sind auf der AB nur für Kl-Fahrten oder SKL-Fahrten möglich.<br />

DV V3, Abschnitt 8: Geschäftsführerbahnhöfe sind nicht vorgesehen.<br />

DV V3 ZSB:<br />

• Die ZSB zur DV V3 werden soweit erforderlich angewendet.<br />

• ZSB 01 und ZSB 18 werden nicht angewendet<br />

• ZSB 04 § 4 (3): Die Bedienung der EK-Sicherungsanlage in km 20,144 erfolgt beim Verschub<br />

mit Verschubschalter<br />

• ZSB 05: siehe Punkt 3.4.2<br />

• Zu ZSB 10 wird zusätzlich festgelegt: „Erlaubniskarten“ werden vom Betriebsleiter der AB-<br />

<strong>Traisen</strong>tal ausgestellt<br />

• Zu ZSB 15: Für Meldungen an den AB Disponenten wird grundsätzlich das Mobiltelefon<br />

verwendet; in Ausnahmefällen das Festnetz. Die Betriebsfernsprecher sind nicht zu<br />

verwenden.<br />

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