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Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband

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von Spielen mit solchen Auswahlmannschaften obliegt ausschließlich dem DFB bzw. dem zuständigen<br />

Mitgliedsverband.<br />

2. Spieler, Schiedsrichter, Trainer und Mitglieder von Vereinen der Mitgliedsverbände und Spieler,<br />

Schiedsrichter und Trainer von Tochtergesellschaften, die an Spielen oder fußballsportähnlichen<br />

Wettbewerben außerhalb des Spielbetriebs des DFB und seiner Mitgliedsverbände teilnehmen wollen,<br />

bedürfen hierzu der Genehmigung. Gleiches gilt für die Mitwirkung an der Vorbereitung und<br />

Durchführung derartiger Veranstaltungen.<br />

Über Genehmigungsanträge für Spieler, Trainer und Schiedsrichter der Lizenzligen entscheidet der DFB,<br />

im Übrigen der Landesverband, dessen Zuständigkeit sich aus der Vereinsmitgliedschaft des<br />

Teilnehmers ergibt. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Veranstaltung nicht den<br />

Durchführungsbestimmungen des DFB für Bundesspiele entspricht.<br />

3. <strong>Fußball</strong>spiele zwischen Frauen- und Herren-Mannschaften sind im Pflichtspielbetrieb nicht statthaft.<br />

Freundschafts- und Trainingsspiele gemischter Mannschaften sind zulässig. Dies trifft auch auf Junioren-<br />

Mannschaften zu, sofern die Jugendordnung des DFB bzw. seiner Mitgliedsverbände keine anderen<br />

Regelungen vorsehen.<br />

§ 34<br />

Abstellung von Spielern<br />

1. Die Vereine der Mitgliedsverbände und deren Tochtergesellschaften sind verpflichtet, zu Länderspielen<br />

und Auswahlspielen des DFB und seiner Mitgliedsverbände Spieler abzustellen. Die Spieler sind<br />

verpflichtet, einer an sie gerichteten Aufforderung Folge zu leisten.<br />

Sonderregelung Frauenfußball<br />

Der/die zuständige DFB-Trainer/-in kann bei Absage der Spielerin für Lehrgänge oder Länderspiele aus<br />

Krankheitsgründen die Vorlage eines amtsärztlichen Attests oder eines Attests eines vom DFB<br />

benannten Arztes verlangen.<br />

Sonderregelung U 21-Länderpokal der Herren<br />

Die Vereine und die Tochtergesellschaften der Lizenzligen sind nicht verpflichtet, Spieler, die einem<br />

Leistungszentrum zugeordnet sind, für die Auswahlmannschaft des Mitgliedsverbandes für die<br />

Teilnahme am U 21-Länderpokal der Herren abzustellen.<br />

In Absprache und mit Zustimmung des jeweiligen Lizenzvereins können Spieler der Leistungszentren<br />

jedoch auf freiwilliger Basis für die Auswahlmannschaften der Landesverbände zur Teilnahme am U21-<br />

Länderpokal der Herren nominiert werden.<br />

2. Angeforderte Spieler sind für die gesamte Dauer der Einberufung für andere Spiele nicht spielberechtigt,<br />

es sei denn, der Anfordernde erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Gleiches gilt im Falle eines<br />

Vorbereitungslehrganges für alle Spiele, die in den Zeitraum des Lehrganges fallen. Diese Regelung gilt<br />

bei Qualifikationsspielen mit vorherigem Trainingslager auch für den Anreisetag, wenn keine<br />

Pflichtspiele anstehen.<br />

Die Landesverbände können hiervon abweichende Regelungen treffen.<br />

3. Ein Verein, der einen Spieler abstellen muss, hat das Recht, die Absetzung eines für ihn angesetzten<br />

Spiels zu verlangen. Macht er von diesem Recht nicht unverzüglich nach erfolgter Anforderung<br />

Gebrauch, so hat er keinen Anspruch auf Spielwiederholung. Die Durchführung eines Spieles unter<br />

Vorbehalt ist nicht gestattet.<br />

Bei Einberufung von A-Junioren/B-Juniorinnen des ältesten Jahrgangs für Lehrgänge/ Auswahlspiele von<br />

Junioren-Auswahl-Mannschaften kann die Absetzung eines Frauen-/ Herrenspiels des abstellenden<br />

Vereins nicht verlangt werden. Bei Einberufung von bis zu zwei A-Juniorinnen kann die Absetzung eines<br />

Frauenspiels des abstellenden Vereins ebenfalls nicht verlangt werden, es sei denn, sie betrifft zwei<br />

Torhüterinnen oder mindestens zwei Stammspielerinnen gemäß § 14 DFB-<strong>Spielordnung</strong> des Vereins.<br />

Bei Einberufung von bis zu drei A-Juniorinnen für die FIFA U 17-Frauen-Weltmeisterschaft und deren<br />

Vorbereitungsmaßnahmen kann die Absetzung eines Frauenspiels des abstellenden Vereins ebenfalls<br />

nicht verlangt werden.<br />

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