Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband
Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband
Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
* im Jugendbereich (Großfeld) mindestens 8 Spielerinnen/Spieler<br />
* im Frauen- und Herrenbereich (Großfeld) mindestens 7 Spielerinnen/Spieler<br />
in Spielkleidung zum festgesetzten Spielbeginn auf dem Spielfeld erschienen sind.<br />
Bei Spielen auf dem Kleinfeld gilt eine Mannschaft als angetreten, wenn zum fest gesetzten Spielbeginn<br />
nicht mehr als 2 Spielerinnen/Spieler bis zur vollständigen Mannschaftsstärke gemäß<br />
Wettbewerbsausschreibung fehlen.<br />
Eine Mannschaft kann sich bis Spielschluss, einschließlich Verlängerung, mit den Spielerinnen/Spielern<br />
vervollständigen, die auf dem Spielbericht stehen.<br />
(11) Kann ein Spiel nicht zum angesetzten Zeitpunkt begonnen werden, ist es noch auszutragen, wenn eine<br />
ordnungsgemäße Spieldurchführung gewährleistet ist. Alle am Spiel Beteiligten haben in diesem Fall<br />
eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten.<br />
(12) Kam das angesetzte Spiel infolge Nichtantreten einer Mannschaft nicht zur Austragung, sind die dafür<br />
maßgeblichen Umstände innerhalb einer Woche dem zuständigen Staffelleiter nachzuweisen. In den<br />
Fällen des begründeten Nachweises erfolgt Neuansetzung durch den Staffelleiter. In allen anderen<br />
Fällen ist durch das zuständige Sportgericht ein Verfahren durchzuführen.<br />
(13) Ein Verzicht auf die Austragung eines Pflichtspieles ist nicht zulässig.<br />
(14) Pflichtspiele unter Flutlicht sind nach erfolgter Abnahme nach § 51 (3) möglich.<br />
(15) Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden.<br />
Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter<br />
über Fortsetzung oder den Abbruch des Spieles.<br />
(16) Pflichtspiele, ausgenommen Turnierspiele zur Ermittlung der Hallenmeister, sind auf Rasen- oder<br />
Kunstrasenplätzen, wenn letztere den Anforderungen des § 51 (3), letzter Absatz, entsprechen, oder in<br />
Ausnahmefällen auch auf Hartplätzen auszutragen.<br />
(17) Der Spielbericht ist nach dem Spiel von beiden Mannschaftsverantwortlichen und dem Schiedsrichter zu<br />
unterschreiben bzw. mittels elektronischer Bestätigung bei der Nutzung des elektronischen<br />
Spielberichts freizugeben. Er kann danach weder ergänzt noch verändert werden.<br />
(18) In allen Alters- und Spielklassen sind Rückennummern zu tragen. Dabei darf ein Feldspieler nur unter<br />
einer Nummer im Spiel eingesetzt werden. Lediglich die Torhüter dürfen mit zwei Rückennummern auf<br />
dem Spielbericht vermerkt werden.<br />
(19) Vereine der Spiel- und Altersklassen, in denen der Spielbericht online nicht angewendet wird, sind<br />
verpflichtet, die Spielergebnisse ihrer Heimspiele aus Meisterschafts-, Aufstiegs-, Entscheidungs- und<br />
Pokalspielen selbständig dem DFBnet bis 18.00 Uhr am jeweiligen Tag des Spieles bzw. eine Stunde<br />
nach Spielende zu melden. Gleiches gilt bei Nichtverfügbarkeit des Spielberichts online.<br />
§ 60<br />
Nichtantreten und Ausscheiden von Mannschaften<br />
(1) Tritt eine Mannschaft zu einem Pflichtspiel (außer Pokal-, Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel) schuldhaft<br />
nicht an, verzichtet sie auf ein Spiel oder verursacht schuldhaft einen Spielausfall, so wird ihr dieses<br />
Spiel als mit 0:2 Toren als verloren, dem Gegner mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet.<br />
a) Erfolgt dies in der 1. Halbserie beim Spiel auf des Gegners Platz, so hat die Mannschaft darüber<br />
hinaus das Rückspiel auf des Gegners Platz auszutragen<br />
b) Erfolgt dies in der 2. Halbserie beim Spiel auf des Gegners Platz, so ist die Mannschaft zudem auf<br />
Verlangen des Spielpartners zur Austragung eines Freundschaftsspieles innerhalb des laufenden<br />
Jahres verpflichtet<br />
(2) Tritt eine Mannschaft zu einem Pokal-, Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel schuldhaft nicht an, scheidet<br />
sie aus dem Wettbewerb aus.<br />
- 50 -