Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband
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§ 39b<br />
Einhaltung allgemeinverbindlicher Vorschriften und Verstöße gegen sie<br />
1. Für die Einhaltung der Vorschriften dieses allgemeinverbindlichen Teils und anderer<br />
allgemeinverbindlicher Regelungen, die sich aus der DFB-<strong>Spielordnung</strong> ableiten, sorgen die<br />
Mitgliedsverbände und der Spielausschuss des DFB.<br />
2. Über Verstöße gegen diese Vorschriften entscheiden die zuständigen Mitgliedsverbände im Rahmen<br />
ihrer Vorschriften. Die Zuständigkeit des DFB gemäß dieser <strong>Spielordnung</strong> bleibt unberührt.<br />
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