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Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband

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§ 39b<br />

Einhaltung allgemeinverbindlicher Vorschriften und Verstöße gegen sie<br />

1. Für die Einhaltung der Vorschriften dieses allgemeinverbindlichen Teils und anderer<br />

allgemeinverbindlicher Regelungen, die sich aus der DFB-<strong>Spielordnung</strong> ableiten, sorgen die<br />

Mitgliedsverbände und der Spielausschuss des DFB.<br />

2. Über Verstöße gegen diese Vorschriften entscheiden die zuständigen Mitgliedsverbände im Rahmen<br />

ihrer Vorschriften. Die Zuständigkeit des DFB gemäß dieser <strong>Spielordnung</strong> bleibt unberührt.<br />

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