Spielordnung - Sächsischer Fußball-Verband
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§ 58<br />
Verwarnungen und Spielsperren<br />
(1) Im Herren-, Frauen- und Juniorenspielbetrieb (Großfeld) wird das Vorzeigen der gelben und roten Karte<br />
angewandt.<br />
a) wenn eine Spielerin/ein Spieler nach einer ersten Verwarnung durch Vorzeigen der gelben Karte im<br />
gleichen Spiel ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist sie/er vom Schiedsrichter<br />
durch Vorweisen der gelben und roten Karte des Feldes zu verweisen.<br />
b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und des gesamten Spieltages<br />
dieses Vereins sowie das darauf folgende Pflichtspiel der jeweiligen Wettbewerbskategorie dieser<br />
Mannschaft gesperrt. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist die Spielerin/der Spieler auch<br />
für das jeweils nächstfolgende Spiel jeder anderen Mannschaft eines Vereins in derselben<br />
Wettbewerbskategorie gesperrt, für dieses Spiel in anderen Mannschaften des Vereins jedoch<br />
längstens bis zum Ablauf von 10 Tagen und an dem Spieltag, an dem der Spieler/die Spielerin die<br />
automatische Spielsperre verbüßt.<br />
c) Die in diesem Spiel erhaltene Verwarnung (gelbe Karte) gilt als verbraucht und wird nicht<br />
registriert.<br />
d) Nach einer gelb/roten Karte in Freundschaftsspielen ist die Spielerin/der Spieler für den Rest der<br />
Spielzeit (Matchstrafe) gesperrt.<br />
(2) Zwischen im Pokal- und sonstigen Pflichtspielen ausgesprochenen Verwarnungen (gelbe Karte) erfolgt<br />
eine Trennung.<br />
a) Erhält eine Spielerin/ein Spieler in einem Meisterschafts-, Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel<br />
innerhalb einer Spiel- und Altersklasse die 5. Verwarnung, so ist sie/er für das nächste<br />
Meisterschafts-, Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel dieser Mannschaft gesperrt.<br />
b) Erhält eine Spielerin/ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre 5 weitere<br />
Verwarnungen, so ist sie/er für das nächste Meisterschafts-, Aufstiegs- oder Entscheidungsspiel<br />
dieser Mannschaft gesperrt. Es ergibt sich ein Rhythmus von 5 – 10 – 15 usw. Verwarnungen,<br />
wobei immer nur einmal ausgesetzt werden muss.<br />
c) Eine Spielerin / ein Spieler, die / der in Pokalspielen die 2. Verwarnung erhalten hat, ist für das<br />
nächste Pokalspiel gesperrt. Zwischen den <strong>Verband</strong>sebenen erfolgt getrennte Abrechnung. Mit<br />
dem Erreichen des Achtelfinales erlöschen alle bislang im laufenden Wettbewerb erhaltenen<br />
Verwarnungen; eine im Spiel vor dem Achtelfinale nach Erhalt der 2. Verwarnung verwirkte Sperre<br />
ist für das Achtelfinalspiel aber wirksam.<br />
d) Im Falle eines Feldverweises auf Dauer (rote Karte) gilt eine im gleichen Spiel ausgesprochene<br />
Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert.<br />
(3) Zeitstrafen im Juniorenspielbetrieb (Kleinfeld)<br />
a) Der Schiedsrichter kann eine Spielerin/einen Spieler einmal während eines Spieles für die Dauer<br />
von 5 Minuten, bei den G-Juniorinnen/G-Junioren für die Dauer von 2 Minuten des Feldes<br />
verweisen, wenn ihm eine Verwarnung als nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer<br />
jedoch nicht erforderlich erscheint.<br />
b) Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung<br />
ausgesprochen werden.<br />
c) Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig.<br />
d) Die/der auf Zeit des Feldes verwiesene Spielerin/Spieler darf nicht vor Ablauf der Zeitstrafe durch<br />
eine/einen Auswechselspielerin/Auswechselspieler ersetzt werden.<br />
e) Weigert sich eine Spielerin/ein Spieler nach Ablauf der Zeitstrafe weiterzuspielen, so ist sie/er vom<br />
Schiedsrichter wegen unsportlichen Verhaltens des Feldes zu verweisen (rote Karte).<br />
(4) Bei Feldverweisen auf Dauer (rote Karte) ist in jedem Falle das Sportgericht zuständig. Betrifft es einen<br />
Lizenzspieler, so ist dafür ausschließlich das Sportgericht des DFB anzurufen.<br />
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