Das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG
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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP<br />
A L A W F I R M S E R V I N G G L O B A L C L I E N T S<br />
FDIC Zwangsverwaltungsmaßnahmen (fortges.)<br />
Veräußerungs- und Verwaltungsbefugnisse (fortges.)<br />
• Ähnlich einem Chapter 11 Verfahren, kann die FDIC die Erfüllung eines die Masse beeinträchtigenden Vertrags<br />
ablehnen. Dies erfolgt natürlich ohne gerichtliche Absegnung.<br />
• <strong>Das</strong> Wahlrecht der FDIC breiter als das eines Chapter 11 Schuldners. Die FDIC die Erfüllung von jeglichem Vertrag verweigern,<br />
nicht nur die noch nicht vollständig erfüllt worden sind (sog. “executory contract”). Der FDIC wird dadurch die Ablehnung von<br />
Kontokorrentkrediten, z.T. schon finanzierte Baukredite, usw.) ermöglicht.<br />
• Nur eigentlicher Schaden (und nicht z.B. Gewinnverluste) sind von dem Vertragspartner geltend zu machen.<br />
• Die FDIC kann auch bestimmte Rechtshandlungen, die in den 5 Jahren vor der Bestellung der FDIC als Verwalter<br />
durchgeführt wurden, anfechten, wenn die Schuldnerbank mit Absicht gehandelt hat, die FDIC in ihrer Rolle als<br />
Verwalter oder die Schuldnerbank selber zu benachteiligen.<br />
• Allerdings kann die FDIC sog.“preferential transfers” (Rechtshandlungen ohne betrügerische Absicht, die einem Dritten vor dem<br />
Anfang eines Insolvenzverfahrens eine Leistung gewähren) nicht anfechten.<br />
• Infolgedessen können Einleger oder sonstige Kreditgeber ihre Einlagen bzw. Kredite am Tag vorher oder sonst in Erwartung einer<br />
Insolvenz abziehen ohne sich einem Anfechtungsrisiko auszusetzen.<br />
• Verträge, deren Kündigung von Insolvenz der Bank ausgelöst wird, können größtenteils trotz solcher Klauseln von<br />
der FDIC übertragen werden.<br />
• Ferner müssen Vertragspartner auf Kündigungsrechte während der ersten 90 Tagen (45 Tagen in einer<br />
“conservatorship”) nach Bestellung der FDIC verzichten.<br />
• Die FDIC kann eine 90-tägige Unterbrechung von Rechtsprozessen beantragen und kann ferner alle<br />
Rechtsprozessen, die vor einem Gericht eines Bundesstaates anhängig sind, auf Bundesebene bringen.<br />
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