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Das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG

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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP<br />

A L A W F I R M S E R V I N G G L O B A L C L I E N T S<br />

Gang des Verfahrens<br />

• Einleitung durch das Kreditinstitut selbst, freiwillig (§2 Abs.1)<br />

• Erforderlich: Sanierungsplan und Vorschlag für Sanierungsberater<br />

• Zuständig: BaFin<br />

• Antrag auf Durchführung des Sanierungsplanes von der BaFin an OLG<br />

• Fiktion der Rücknahme des Antrags, wenn BaFin eine Maßnahme nach KWG ergreift (§2 Abs.4)<br />

• OLG ordnet Durchführung des Sanierungsplanes an; Sanierungsberater wird bestellt.<br />

• Sanierungsberater setzt den Sanierungsplan um (§6 Abs.1); OLG kann Maßnahmen nach §5<br />

ergreifen<br />

• OLG beschließt <strong>–</strong> auf Anzeige des Sanierungsberaters <strong>–</strong> Aufhebung des Sanierungsverfahrens<br />

WWW.KIRKLAND.COM<br />

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