09.06.2013 Aufrufe

Gemeinsames Informationsblatt der Mitgliedsgemeinden der ...

Gemeinsames Informationsblatt der Mitgliedsgemeinden der ...

Gemeinsames Informationsblatt der Mitgliedsgemeinden der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4 Der Dorfkurier 2/13<br />

Erneuter Wintereinbruch erschwert die Arbeit <strong>der</strong> Entsorgungsunternehmen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zurzeit anhaltenden winterlichen Witterungsverhältnisse<br />

wendet sich <strong>der</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Saale-Holzland-Kreises nochmals an alle Kunden des Entsorgungsgebietes<br />

im Landkreis mit einigen Hinweisen zur<br />

Entsorgung <strong>der</strong> Abfallbehälter in den Wintermonaten:<br />

Mit Schneehöhen von mehr als 10 cm Höhe und teilweise<br />

spiegelglatten Fahrbahnen zeigte sich <strong>der</strong> Winter in den letzten<br />

Tagen noch einmal von seiner besten Seite und verlangte<br />

dabei nicht nur den Verkehrsteilnehmern einiges ab. Auch die<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises<br />

beauftragten Entsorgungsunternehmen hatten<br />

gegen die widrigen Straßenverhältnisse anzukämpfen. Teilweise<br />

wiesen viele Straßen in den frühen Vormittagsstunden<br />

trotz Salzeinsatz eine noch spiegelglatte Fahrbahn auf, die<br />

ein Befahren durch die Entsorgungsfahrzeuge manchmal<br />

unmöglich machten.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises bittet<br />

deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn<br />

einige Straßen nicht angefahren und die dort bereitgestellten<br />

Tonnen nicht geleert werden können. Jede Tonne, die unter<br />

vertretbaren Risiken entsorgt werden kann, wird von dem<br />

jeweiligen Entsorgungsunternehmen geleert.<br />

Ehrenamtliche Schöffen gesucht<br />

Am 31.12.2013 endet die Amtsperiode <strong>der</strong> Schöffen. Für die<br />

neue Amtszeit, die am 01.01.2014 beginnt und fünf Jahre<br />

dauert, werden im Jahr 2013 die neuen Schöffen gewählt. Die<br />

Neuwahlen finden nach den Regelungen <strong>der</strong> §§ 28 – 58 sowie<br />

§ 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) statt.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Schöffenwahl stellen die Gemeinden<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ Vorschlagslisten<br />

auf.<br />

Für die Gemeinden Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus,<br />

Großbockedra, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf,<br />

Meusebach, Oberbodnitz, Ottendorf,<br />

Rattelsdorf, Rausdorf, Renthendorf, Tautendorf, Tissa, Tröbnitz,<br />

Trockenborn-Wolfersdorf, Unterbodnitz, Waltersdorf und<br />

Weißbach ist jeweils eine Person vorzuschlagen.<br />

In die Vorschlagsliste sind jedoch mindestens doppelt so<br />

viele Personen aufzunehmen, wie als erfor<strong>der</strong>liche Zahl bestimmt<br />

ist.<br />

In das Schöffenamt können nicht berufen werden:<br />

• Personen, die am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben;<br />

• Personen, die am 01.01.2014 das 70. Lebensjahr vollendet<br />

haben;<br />

• Schöffen, <strong>der</strong>en Amtsperiode zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung<br />

<strong>der</strong> Vorschlagsliste noch andauert;<br />

• Personen, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Vorschlagsliste<br />

nicht in <strong>der</strong> Gemeinde wohnen.<br />

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 15.04.2013<br />

in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“, Pfarrwinkel<br />

10 in 07646 Tröbnitz o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />

(03 64 28) 64 80 zu melden.<br />

Bewerbungsformulare sind auch auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ abrufbar.<br />

Rentsch<br />

Hauptamtsleiter<br />

Da die schwierigen Straßenverhältnisse auch ein erhöhtes<br />

Unfallrisiko bergen, entscheidet je<strong>der</strong> Fahrer eines Entsorgungsfahrzeuges<br />

im Einzelfall selbst, welche Straßen aus<br />

Sicherheitsgründen und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer<br />

nicht angefahren werden können. Dies ist u.a. nach den Unfallverhütungsvorschriften<br />

und <strong>der</strong> Abfallwirtschaftssatzung<br />

geboten.<br />

Bürger, welche an einer Straße wohnen, die bei schlechten<br />

Witterungsbedingungen gegebenenfalls nicht anfahrbar ist,<br />

werden gebeten, die vollen Behälter an <strong>der</strong> nächsten befahrbaren<br />

Straße bereitzustellen. Sie können sich auch mit ein<br />

bis zwei zugelassenen Restmüllsäcken bevorraten, um Engpässe<br />

zu überbrücken. (Restmüllsackverkaufsstellen siehe<br />

Abfallkalen<strong>der</strong> S. 3). Sollte das Volumen <strong>der</strong> blauen Tonnen<br />

nicht ausreichen, kann das Altpapier auch in größeren Kartons<br />

o<strong>der</strong> gebündelt beim nächsten Abfuhrtermin neben die<br />

Tonnen gestellt werden. Gesammelte Leichtverpackungen<br />

können ebenfalls in durchsichtigen zugebundenen Plastik-<br />

säcken neben den jeweiligen Gelben Tonnen abgelegt<br />

werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung vielen<br />

Dank!<br />

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

Spieler gesucht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!