Information gut, alles gut? - vzbv
Information gut, alles gut? - vzbv
Information gut, alles gut? - vzbv
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1 BGB schreibt vor, dass eine Widerrufsbelehrung<br />
„deutlich gestaltet“ sein und dem Verbraucher seine<br />
wesentlichen Rechte „deutlich machen“ muss.<br />
Doch was bedeutet klar, verständlich, deutlich? In<br />
der Praxis entscheiden dies im Ernstfall Richter,<br />
die versuchen, sich in einen durchschnittlichen<br />
Verbraucher zu versetzen. Doch können Richter<br />
sich wirklich von der ihnen selbst sehr vertrauten<br />
Fachsprache freimachen? Sprache ist nichts<br />
Absolutes und vielfach deutbar, gleichwohl aber<br />
entscheidend für Gelingen oder Scheitern einer<br />
<strong>Information</strong>s-Übermittlung. Die meisten AGB werden<br />
diesem Konflikt nicht gerecht.<br />
Juristendeutsch<br />
Dem Juristendeutsch geht es immer stärker an den<br />
Kragen. Wortungetüme wie „raumübergreifendes<br />
Großgrün“ und “Erweiterung des Restmüllbehältervolumens“<br />
werden damit zumindest in den Ministerien<br />
der Vergangenheit angehören – „Baum“<br />
und „größere Mülltonne“ tun es auch, so das Ergebnis<br />
eines zweijährigen Projekts „Verständliche<br />
Gesetze“ in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft<br />
für deutsche Sprache. Fachsprache, die<br />
bestenfalls von ihren Anwendern verstanden wird,<br />
soll damit in Gesetzestexten der Vergangenheit<br />
angehören. Ein Stab von Sprachberatern berät<br />
jetzt Juristen und Referenten bei der Formulierung<br />
von Texten. Dass dies überfällig ist, belegte bereits<br />
2008 eine Umfrage des Instituts für Demoskopie<br />
Allensbach 16 . Unabhängig von Bildungsgrad gaben<br />
damals 86 Prozent der Befragten an, Schwierigkeiten<br />
bei Lesen der Post von Ämtern, Behörden<br />
und Gerichten zu haben. Besonders problematisch<br />
sind nicht nur Schachtelsätze und stark abstrakte<br />
Sprache, sondern vor allem die Tatsache, dass alltägliche<br />
Ausdrücke in der Juristensprache bisweilen<br />
eine völlig andere Bedeutung haben.<br />
Eine besonderer Stolperstein der AGB sind die Datenschutzerklärungen.<br />
Sie sind notwendig, wenn<br />
Unternehmen persönliche Daten ihrer Kunden über<br />
den datenschutzrechtlichen Rahmen hinaus nutzen<br />
wollen. Sie müssen dann über ihre Absichten<br />
informieren und die Einwilligung des Verbrauchers<br />
einholen. Rechtlich wirksam ist dies nur, wenn die<br />
Zustimmung auf einer freien und bewussten Entscheidung<br />
beruht. Zwar spricht man bei dieser Zustimmung<br />
zu separaten Datenschutzerklärungen<br />
auch von einer „informierten Einwilligung“. Doch<br />
richtig informiert fühlt sich dabei kaum ein Verbraucher.<br />
Besonders bei Datenschutzerklärungen<br />
im Internet lautet die Devise anscheinend eher:<br />
„Resigniert statt informiert“. Wer da online nicht<br />
sofort einwilligt, kommt nicht weiter. Aber wer liest<br />
schon 65 Seiten Kleingedrucktes auf einem Smart-<br />
phone, bevor er einen Song herunterlädt? Auch<br />
meterlange Kassenbons an der Supermarkt-Kasse<br />
liest bei der Lastschriftzahlung wohl niemand.<br />
Die meisten Verbraucher akzeptieren AGB und Datenschutzerklärungen<br />
als unvermeidbar, vor allem<br />
im Internet. Nach einer nicht-repräsentativen Onlineumfrage<br />
des <strong>vzbv</strong>-Projektes „Verbraucherrechte<br />
in der digitalen Welt“, lesen 31 Prozent der Nutzer<br />
die AGB erst gar nicht, meist aus Desinteresse<br />
oder Resignation. 38 Prozent lesen sie zwar, verstehen<br />
aber ihren Inhalt nicht oder nur teilweise. 17<br />
<strong>vzbv</strong> prüft Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einige<br />
AGB-Klauseln näher angesehen – und Vorschläge<br />
entwickelt, wie sich seitenlange juristische<br />
Klauseln und ellenlange unverständliche Texte<br />
entschlacken lassen. Folgende Beispiele sollen<br />
zeigen, wie sich wichtige und wesentliche <strong>Information</strong>en<br />
tatsächlich auf eine rechtlich korrekte,<br />
aber doch klare und verständliche Botschaft an<br />
den Verbraucher reduzieren beziehungsweise verändern<br />
lassen.<br />
Der Verbraucher im <strong>Information</strong>sdschungel<br />
23