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Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg

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5. Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des <strong>Sanierung</strong>sgebiets<br />

<strong>Wurmberg</strong> „Ortsmitte“<br />

Nach § 162 BauGB ist die <strong>Sanierung</strong>ssatzung aufzuheben, wenn die <strong>Sanierung</strong> durchgeführt<br />

ist. Im Rahmen der <strong>Sanierung</strong>smaßnahme wurden städtebauliche Missstände<br />

insoweit behoben oder verbessert, als öffentliche <strong>Sanierung</strong>sfördermittel zur Verfügung<br />

standen und die <strong>Sanierung</strong>sbeteiligten zur Mitwirkung bereit waren. Die in diesem Rahmen<br />

möglichen <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind nunmehr abgeschlossen.<br />

Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des <strong>Sanierung</strong>sgebiets entfallen folgende<br />

Beschränkungen:<br />

1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen<br />

und Rechtsvorgänge.<br />

2. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 - 156a BauGB hinsichtlich<br />

der Bemessung von Kaufpreisen, Entschädigungen und des Umlegungsvorteils.<br />

6. Weitere Vorgehensweise<br />

Die Satzung über die Aufhebung der <strong>Sanierung</strong>ssatzung „Ortsmitte“ tritt mit ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Die Abrechnung wird dem Regierungspräsidium Karlsruhe nach deren endgültigen Fertigstellung<br />

umgehend vorgelegt.<br />

Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der <strong>Sanierung</strong>ssatzung<br />

erfolgt die Löschung der <strong>Sanierung</strong>svermerke in den Grundbüchern.<br />

Anmerkung:<br />

Der Forschungsbereich Stadtplanung am Institut für angewandte Forschung der Hochschule<br />

für Technik Stuttgart erarbeitete in den Jahren 2010 und 2011 eine Untersuchung zur Wirkungsweise<br />

der baden-württembergischen Städtebauförderung.<br />

In der Studie wird festgestellt, dass 1 Fördereuro ein Bauvolumen von 8,47 Euro generiert.<br />

Das bedeutet, dass jeder eingesetzte Fördereuro durchschnittlich 8,47 Euro an<br />

privaten und öffentlichen Investitionen nach sich zieht.<br />

In 14 Jahren haben das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde <strong>Wurmberg</strong> rd. 4,24<br />

Mio Eur Städtebauförderungsmittel im <strong>Sanierung</strong>sgebiet „Ortsmitte“ investiert. Nach der<br />

RWI-Studie haben die mit <strong>Sanierung</strong>smitteln angestoßenen Folgeinvestitionen ein Volumen<br />

von rd.<br />

4 Mio Eur x 8 = 32 Mio Eur.<br />

Anmerkung: Eine Studie des RWI (Rheinisch Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung)<br />

hat im Jahr 2004 einen Anstoßfaktor der Städtebauförderung von 8,3 ermittelt.

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