Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg
Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg
Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11<br />
5. Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des <strong>Sanierung</strong>sgebiets<br />
<strong>Wurmberg</strong> „Ortsmitte“<br />
Nach § 162 BauGB ist die <strong>Sanierung</strong>ssatzung aufzuheben, wenn die <strong>Sanierung</strong> durchgeführt<br />
ist. Im Rahmen der <strong>Sanierung</strong>smaßnahme wurden städtebauliche Missstände<br />
insoweit behoben oder verbessert, als öffentliche <strong>Sanierung</strong>sfördermittel zur Verfügung<br />
standen und die <strong>Sanierung</strong>sbeteiligten zur Mitwirkung bereit waren. Die in diesem Rahmen<br />
möglichen <strong>Sanierung</strong>smaßnahmen sind nunmehr abgeschlossen.<br />
Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des <strong>Sanierung</strong>sgebiets entfallen folgende<br />
Beschränkungen:<br />
1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen<br />
und Rechtsvorgänge.<br />
2. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 - 156a BauGB hinsichtlich<br />
der Bemessung von Kaufpreisen, Entschädigungen und des Umlegungsvorteils.<br />
6. Weitere Vorgehensweise<br />
Die Satzung über die Aufhebung der <strong>Sanierung</strong>ssatzung „Ortsmitte“ tritt mit ihrer Veröffentlichung<br />
in Kraft.<br />
Die Abrechnung wird dem Regierungspräsidium Karlsruhe nach deren endgültigen Fertigstellung<br />
umgehend vorgelegt.<br />
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der <strong>Sanierung</strong>ssatzung<br />
erfolgt die Löschung der <strong>Sanierung</strong>svermerke in den Grundbüchern.<br />
Anmerkung:<br />
Der Forschungsbereich Stadtplanung am Institut für angewandte Forschung der Hochschule<br />
für Technik Stuttgart erarbeitete in den Jahren 2010 und 2011 eine Untersuchung zur Wirkungsweise<br />
der baden-württembergischen Städtebauförderung.<br />
In der Studie wird festgestellt, dass 1 Fördereuro ein Bauvolumen von 8,47 Euro generiert.<br />
Das bedeutet, dass jeder eingesetzte Fördereuro durchschnittlich 8,47 Euro an<br />
privaten und öffentlichen Investitionen nach sich zieht.<br />
In 14 Jahren haben das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde <strong>Wurmberg</strong> rd. 4,24<br />
Mio Eur Städtebauförderungsmittel im <strong>Sanierung</strong>sgebiet „Ortsmitte“ investiert. Nach der<br />
RWI-Studie haben die mit <strong>Sanierung</strong>smitteln angestoßenen Folgeinvestitionen ein Volumen<br />
von rd.<br />
4 Mio Eur x 8 = 32 Mio Eur.<br />
Anmerkung: Eine Studie des RWI (Rheinisch Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung)<br />
hat im Jahr 2004 einen Anstoßfaktor der Städtebauförderung von 8,3 ermittelt.