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Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg

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Die <strong>STEG</strong> hat im Gutachten vom 14.06.2011 die Anwendbarkeit der Bagatellregelung im<br />

<strong>Sanierung</strong>sgebiet „Ortsmitte“ geprüft:<br />

Ermittlung des Verwaltungsaufwands<br />

Im Rahmen der Kostenermittlung wird der voraussichtliche Verwaltungsaufwand pro Erhebungsfall<br />

(EHF) für den Fall ermittelt, dass die Ausgleichsbeträge in allen 39 Erhebungsfällen<br />

im <strong>Sanierung</strong>sgebiet erhoben werden.<br />

Nach § 154 Abs. 1 BauGB haften Miteigentümer als Gesamtschuldner, Wohnungs- und<br />

Teileigentümer sind nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen (§ 154<br />

Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

Erhebungsverlauf<br />

Die <strong>STEG</strong> hat für die Kostenermittlung im <strong>Sanierung</strong>sgebiet „Ortsmitte“ in Abstimmung<br />

mit der Gemeinde einen günstigen Erhebungsverlauf zugrundegelegt:<br />

Erhebungsverlauf:<br />

Anzahl %<br />

A Ausgleichsbetragspflichtige Grundstücke 39 -<br />

B Erhebungsfälle insgesamt 39 100%<br />

C Ablösevereinbarungen 31 80%<br />

D Ausgleichsbetragsbescheide 8 20%<br />

E Widersprüche insgesamt 6 15%<br />

F Klagen 1 -<br />

G Umwandlung in Tilgungsdarlehen 2 -<br />

Bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwands wird im Gutachten der <strong>STEG</strong> davon ausgegangen,<br />

dass 80% der Erhebungsfälle über vorzeitige Ablösungsvereinbarungen geregelt<br />

werden können und nur in 6 Erhebungsfällen (20%) Ausgleichsbetragsbescheide zu<br />

erstellen sind.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass maximal ein Eigentümer gegen den Ausgleichsbetragsbescheid<br />

Klagen wird.<br />

In 2 Erhebungsfällen kommen Aufwendungen für die Bearbeitung von Tilgungsdarlehen<br />

zum Ansatz.<br />

Verwaltungsaufwand pro Erhebungsfall (EHF)<br />

Für den Fall, dass die Ausgleichsbeträge im <strong>Sanierung</strong>sgebiet „Ortsmitte“ in allen 39 Erhebungsfällen<br />

erhoben werden, ergibt sich ein durchschnittlicher Verwaltungsaufwand<br />

von<br />

1.075,- Eur pro Erhebungsfall

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