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Abschluss Sanierung - Entwurf Sitzungsvorlage STEG - Wurmberg

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Flächenverwendungsnachweis<br />

3<br />

Lfd. Flurstück-Nr. Fläche Nutzungsart des Grundstücks veräußert<br />

Nr. Straße, Haus-Nr. bei <strong>Abschluss</strong> der <strong>Sanierung</strong><br />

Erschliessung Gemeinbedarf privatwirtsch. Fläche Grundstücks-<br />

GEK nutzbar erlös<br />

m ² m ² m ² m ² m ² €<br />

1 2 3 7 8 9 10 11<br />

1 Römerstr. 10, Flst. 172/1 664,0 285,00 379,00<br />

2 Gollmerstr. 24, Flst. 170/1 344,0 246,00 98,00 1.960,00<br />

3 Luzernerstr. 2, Flst. 177 1.658,0 1.658,00<br />

4 Uhlandstraße Flst. 73/1 622,0 siehe Zusammenfassung GE-Karten Nr. 4 bis 6<br />

5 Gollmerstr. 17, Flst. 73 509,0 siehe Zusammenfassung GE-Karten Nr. 4 bis 6<br />

6 Gollmerstr. 17/2, Flst. 74 344,0 siehe Zusammenfassung GE-Karten Nr. 4 bis 6<br />

Zusammenfassung GEK Nr. 4 bis 6 19,00 136,94 678,00 641,06 89.750,00<br />

7 Reutstr. 2 Flst. 146, 148 963,0 816,00 147,00 80.000,00<br />

8 Gollmerstr. 19 Flst. 67/1 ff. 122,0 122,00<br />

9 Schmiedstr. 7 Flst.84+84/1 893,0 893,00<br />

10 Brunnenbergstr. 1, Flst 175 67,0 67,00<br />

11 Gollmerstr. 22 Flst. 170 Teilfläche 175,0 175,00<br />

12 Gollmerstr. 20 Flst. 176 Wohnhaus 222,0 keine Anerkennung<br />

GEK = Grunderwerbskartei 6.583,0 1.730,00 515,94 3.229,00 886,06 171.710,00<br />

Es wurden insgesamt 6.583 m² mit <strong>Sanierung</strong>sfördermitteln erworben. Davon werden<br />

zum <strong>Abschluss</strong> der <strong>Sanierung</strong> 1.730 m² für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen genutzt.<br />

Die anteiligen Grunderwerbskosten wurden zu 100% gefördert. Die Förderung<br />

bleibt unverändert bestehen.<br />

Für die zum <strong>Abschluss</strong> der <strong>Sanierung</strong> für Gemeinbedarfszwecke genutzten Flächen<br />

(515,94 m²) sowie für die ins fiskalische Vermögen der Gemeinde übergehenden privatwirtschaftlich<br />

nutzbaren Flächen (3.229 m²) ist ein Wertansatz zu Lasten der Gemeinde<br />

in die <strong>Sanierung</strong>sabrechnung einzustellen.<br />

Planungsrecht<br />

Im <strong>Sanierung</strong>sgebiet gilt unverändert das Planungsrecht nach § 34 BauGB.<br />

Gebäudeabbruch / Grundstücksfreilegung:<br />

a) private Abbruchmaßnahmen: rd. 60.000,- €<br />

Brunnenbergstr. 4<br />

Gollmerstr. 5 - Flst.101<br />

Karl-Friesinger Str. 6 - Flst.159/1<br />

Wiernsheimer Str. 12 - Flst.77/1<br />

Wiernsheimer Str. 7A - Flst.98/1

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