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Verkehrstechnische Untersuchung zum Bebauungsplan ...

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Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 6<br />

3 Verkehrserzeugung<br />

Für die Berechnung der Kapazitätsnachweise und die Beurteilung der zukünftigen Verkehrssituation im<br />

Plangebiet werden die planinduzierten Verkehrsmengen sowie die Ziel- und Quellverkehre des bestehenden<br />

Lebensmittel- und Getränkemarktes ermittelt. Zur Abschätzung des planinduzierten Quell- und<br />

Zielverkehres dient das Heft 42 „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ Stand<br />

2000 bzw. 2006 und das Programm Ver_Bau: Abschätzung der Verkehrserzeugung.<br />

Das Verfahren zur Abschätzung des planinduzierten Verkehrsaufkommens basiert auf der neuen bzw.<br />

geänderten Nutzung im Plangebiet. Hierbei wird unterschieden zwischen Gebieten mit Wohnnutzung,<br />

Gebieten mit gewerblicher Nutzung und u.a. Gebieten mit Einzelhandelseinrichtungen.<br />

Für jeden Gebietstyp gibt das Heft 42 sogenannte Schlüsselgrößen „Einwohner, Beschäftigte, Besucher<br />

und Kunden“ an, die durch die Größe der genutzten Flächen, der Nutzungsart und der Nutzungsintensi-<br />

tät bestimmt werden. Das für eine spätere Berechnung der Kapazität des Verkehrsnetzes erforderliche<br />

Pkw-Aufkommen kann anschließend über die Wegehäufigkeit, die Verkehrsmittelwahl (Anteil Motorisier-<br />

ter Individualverkehr MIV) und den Pkw-Besetzungsgrad ermittelt werden. Der Güterverkehr umfasst<br />

die Warenanlieferung und die Entsorgung und kann über die Geschoss- oder Verkaufsfläche abge-<br />

schätzt werden. Um Unabwägbarkeiten der Planung zu berücksichtigen, werden immer Maximal- und<br />

Minimalwerte angegeben, wobei der Maximalwert von einer vollständigen Umsetzung bzw. Ausnutzung<br />

der Planung ausgeht. Üblicherweise wird für die weiteren Berechnungen der Mittelwert angesetzt, da<br />

dieser am ehesten der realistischen Ausnutzung der Planung entspricht. Die nachfolgenden Berech-<br />

nungen der Neuverkehre beziehen sich somit immer auf den Mittelwert.<br />

Des Weiteren sind folgende Faktoren wie Konkurrenzeffekt, Mitnehmeffekt und Verbundeffekt bei der<br />

Ermittlung des planinduzierten Neuverkehrs zu berücksichtigen. Gemäß Heft 42 lautet die Definition wie<br />

folgt:<br />

Konkurrenzeffekt:<br />

Falls zu einem bestehenden Markt in räumlicher Nähe ein weiterer Markt der gleichen Branche hinzu-<br />

kommt, kann davon ausgegangen werden, dass das Kundenpotenzial der Branche z. T. bereits ausge-<br />

schöpft ist. Daher ist bei der Abschätzung des Aufkommens durch den hinzukommenden Markt ein<br />

Abschlag von 15-30 % anzunehmen. Die Höhe des Abschlags hängt vor allem ab von der Größe des<br />

Einzugsbereichs bzw. der Anzahl potenzieller Kunden.<br />

Mitnahmeeffekt:<br />

Bei Wegen/Fahrten zu einer neuen Einzelhandelseinrichtung, vor allem in integrierter Lage, handelt es<br />

sich i. d. R. nicht ausschließlich um Neuverkehr. Der Mitnahmeeffekt berücksichtigt, dass ein entsprechender<br />

Anteil der Einkaufsfahrten nicht als eigenständige neue Fahrt, sondern als Unterbrechung von<br />

vor Realisierung der geplanten Einzelhandelseinrichtung bereits durchgeführten Fahrten stattfindet;<br />

hierdurch ist das induzierte Kfz-Aufkommen geringer, als wenn alle Fahrten neu entstehen. Der Anteil<br />

ist in Abhängigkeit der Lage des Standortes und der Güte der Anbindung an das vorhandene Verkehrs-<br />

netz mit i. d. R. 5-35 % anzunehmen.<br />

Verbundeffekt:<br />

Bei mehreren räumlich zusammen liegenden Einzelhandelseinrichtungen verschiedener Branchen kann<br />

das gesamte Kundenaufkommen aus der Summe der Kunden jeder einzelnen Branche (z. B. Verbrau-<br />

cher- und Baumarkt) abgeschätzt werden. Da ein Teil der Kunden bei einem Besuch des Gebiets dort<br />

mehrere Märkte aufsucht, ist das Kundenaufkommen des Gebiets geringer als die Summe der Kunden-<br />

aufkommen der einzelnen Märkte, wenn sie nicht räumlich zusammen angeordnet wären. Bei integrier-<br />

ter Lage beträgt die Verringerung 5-35 %, bei nichtintegrierter Lage und großem Einzugsbereich bis zu<br />

60 %.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009

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