Verkehrstechnische Untersuchung zum Bebauungsplan ...
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Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach<br />
<strong>Verkehrstechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“<br />
Stand: 10/2009<br />
Bearbeiterin:<br />
Dipl.-Ing. Bauwesen (FH) Birgit Roeßing<br />
Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-Adenauer-Straße 16 – 35440 Linden Tel 06403 9537-0 Fax 9537-30
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 2<br />
Inhalt<br />
1 Aufgabenstellung ................................................................................................................... 3<br />
2 Plangebiet ............................................................................................................................. 5<br />
3 Verkehrserzeugung................................................................................................................ 6<br />
4 Umlegung der Ziel- und Quellverkehre auf die Knotenpunkte B 54 / Zufahrt Plangebiet und B<br />
54 / Plangebiet / bestehender Lebensmittel- und Getränkemarkt ..............................................14<br />
5 Ermittlung der maßgebenden Dimensionierungsbelastung.......................................................14<br />
6 Kapazitätsnachweis ..............................................................................................................18<br />
7 Beurteilung ...........................................................................................................................19<br />
8. Fotodokumentation ...............................................................................................................23<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage 1 Kapazitätsnachweis B 54 / Zufahrt Plangebiet<br />
Anlage 2 Kapazitätsnachweis B 54 / Zufahrt Plangebiet + bestehender Rewe-Markt<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 3<br />
1 Aufgabenstellung<br />
Die Gemeinde Aarbergen plant nördlich der Ortslage Michelbach die Ausweisung eines Sondergebietes<br />
i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung<br />
eines Nahversorgungszentrums. Ziel der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Nahversorgungszentrum“<br />
ist die Reduzierung vorhandener Versorgungsdefizite sowie die Steigerung des Versorgungsniveaus in<br />
der Gemeinde Aarbergen. Aus diesem Grund ist in räumlicher Nähe zu einem bestehenden Lebensmit-<br />
tel- und Getränkemarkt (Rewe-Markt), die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche<br />
von 1.050 m², eines Drogeriemarktes (Verkaufsfläche 700 ²), eines Textilmarktes (Verkaufs-<br />
fläche 500 m²) sowie eines weiteren Fachmarktes mit einer Verkaufsfläche von 550 m² geplant. Die<br />
verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll ausgehend von der B 54, außerhalb des Ortsdurch-<br />
fahrtsbereiches, über eine eigene Anbindung mit separater Linksabbiegespur erfolen.<br />
Plangebiet<br />
Abb.1: Übersichtskarte, genordet, ohne Maßstab<br />
Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Nahversorgungszentrum“<br />
teilt das ASV Wiesbaden in seiner Stellungnahme vom 15.09.2009 mit, dass die Verkehrsanbindung mit<br />
direkter Zufahrt mit separater Linksabbiegespur von der B 54 aus Gründen der Verkehrssicherheit und<br />
der Lage im Bereich der freien Stecke nicht in Aussicht gestellt werden kann. Das ASV Wiesbaden<br />
schlägt vielmehr eine gemeinsame äußere Erschließung mit nur einer Linksabbiegespur für den vor-<br />
handenen Lebensmittel- und Getränkemarkt und das geplante Nahversorgungszentrum im Bereich<br />
eines vorhandenen Gemeindeweges zwischen den beiden Grundstücken vor. Im Rahmen eines Ortstermins<br />
am 05.10.2009 wurde diese Thematik nochmals erörtert und festgehalten, dass ein Leistungs-<br />
fähigkeitsnachweis für beide Erschließungsvarianten zu erstellen ist, um auf dieser Grundlage über die<br />
Umsetzung einer der beiden Varianten zu entscheiden.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 4<br />
Ziel dieser Verkehrsuntersuchung ist der Nachweis der verkehrlichen Erschließung und Funktionalität<br />
der Anbindung (A) mit separater Linksabbiegespur und direkter Anbindung des Plangebietes an die B<br />
54 und des Knotenpunktes (B) mit nur einer gemeinsamen Linksabbiegespur für den bestehenden Le-<br />
bensmittel- und Getränkemarkt und das geplante Nahversorgungszentrum im Bereich des vorhandenen<br />
Gemeindeweges.<br />
Plangebiet<br />
Abb.2: Übersichtskarte Knotenpunkte, genordet, ohne Maßstab<br />
Die <strong>Untersuchung</strong> umfasst folgende Arbeitsschritte:<br />
• Ermittlung der zukünftigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV) anhand der<br />
Verkehrsmengenkarten von 2000 und 2005 des Landes Hessen.<br />
• Ermittlung des planinduzierten Verkehrs sowie des Ziel- und Quellverkehrs des bestehenden<br />
Lebensmittel- und Getränkemarktes gemäß Heft 42 „Integration von Verkehrsplanung und<br />
räumlicher Planung“ Stand 2000 bzw. 2006 und das Programm Ver_Bau: „Abschätzung der<br />
Verkehrserzeugung“.<br />
• Ermittlung der für den Kapazitätsnachweis maßgebenden Dimensionierungsbelastung in der<br />
Spitzenstunde.<br />
• Kapazitätsnachweis der beiden Erschließungsvarianten mit dem Simulationsprogramm für Kno-<br />
tenpunkte ohne Lichtsignalanlage KNOSIMO – Version 5.1, das auf den Grundlagen des<br />
„Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) der Forschungsge-<br />
sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aufgebaut ist.<br />
Bestehender Rewe-Markt<br />
• Beurteilung der zukünftigen Verkehrssituation der beiden Erschließungsvarianten.<br />
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A<br />
B
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2 Plangebiet<br />
Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 1,75 ha und liegt formal in der Gemarkung Michelbach. Der<br />
Standort für das geplante Nahversorgungszentrum befindet sich jedoch etwa 1,5 km nördlich des Sied-<br />
lungsbereiches in räumlicher Nähe zur Ortslage Kettenbach unmittelbar an der B 54, außerhalb der<br />
Ortsdurchfahrtsgrenzen, d.h. im Bereich der freien Strecke.<br />
Nördlich des Plangebietes ist derzeit ein Lebensmittelvollsortimenter mit Getränkemarkt ansässig. Die<br />
Zufahrt zu dem bestehenden Markt erfolgt mit direktem Anschluss an die B 54 mit separater Linksab-<br />
biegspur. Zudem ist ein landwirtschaftlicher Hof im <strong>Untersuchung</strong>sraum vorhanden. Das Plangebiet und<br />
das Gelände mit dem Lebensmittel- und Getränkemarkt werden durch einen land- und forstwirtschaftli-<br />
chen Weg der Gemeinde Aarbergen getrennt, der im vorderen Bereich eine Wasserentnahmestelle für<br />
die landwirtschaftliche Nutzung besitzt. Im Süden und Westen des Plangebietes befinden sich landwirt-<br />
schaftliche Nutzflächen. Östlich der B 54 liegt der Auenbereich der Aar. Die B 54 verläuft großräumig<br />
gesehen von Norden nach Süden und hat ihren Ursprung an der niederländischen Grenze. Das südliche<br />
Teilstück der B 54 verläuft im landschaftlich reizvollen Aartal und verbindet die beiden Städte Lim-<br />
burg und Wiesbaden. Der Streckenabschnitt der B 54 im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet ist mit einer Geschwin-<br />
digkeitsbegrenzung auf 50 km/h versehen. Die derzeitige Verkehrsbelastung liegt bei rd. 5.539 Kfz/24h<br />
und einem Schwerverkehrsanteil von rd. 6 % (vgl. Kap. 5). Im Bereich des <strong>Untersuchung</strong>sgebietes ist<br />
der Teilabschnitt der B 54 geprägt von einzelnen Zufahrten. Zwischen den beiden großen Knotenpunk-<br />
ten der Zufahrt zur Ortslage Kettenbach und der Zufahrt <strong>zum</strong> Gelände der im Auenbereich ansässigen<br />
Firma Passavant, befinden sich ein Haltesstreifen für den Lkw-Verkehr, die Anbindung zweier landwirt-<br />
schaftlicher Wege sowie die Zufahrt <strong>zum</strong> bestehenden Rewe-Markt. Die einzelnen Zufahrten sind in der<br />
folgenden Abbildung dargestellt.<br />
Zufahrt Ortsteil Kettenbach<br />
landw. Weg<br />
landw. Weg /<br />
Lkw-Streifen<br />
Zufahrt Fa. Passavant<br />
Lkw-Streifen<br />
Zufahrt bestehender<br />
Rewe-Markt<br />
Abb.3: Übersicht Zufahrten Streckenabschnitt B54<br />
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3 Verkehrserzeugung<br />
Für die Berechnung der Kapazitätsnachweise und die Beurteilung der zukünftigen Verkehrssituation im<br />
Plangebiet werden die planinduzierten Verkehrsmengen sowie die Ziel- und Quellverkehre des bestehenden<br />
Lebensmittel- und Getränkemarktes ermittelt. Zur Abschätzung des planinduzierten Quell- und<br />
Zielverkehres dient das Heft 42 „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ Stand<br />
2000 bzw. 2006 und das Programm Ver_Bau: Abschätzung der Verkehrserzeugung.<br />
Das Verfahren zur Abschätzung des planinduzierten Verkehrsaufkommens basiert auf der neuen bzw.<br />
geänderten Nutzung im Plangebiet. Hierbei wird unterschieden zwischen Gebieten mit Wohnnutzung,<br />
Gebieten mit gewerblicher Nutzung und u.a. Gebieten mit Einzelhandelseinrichtungen.<br />
Für jeden Gebietstyp gibt das Heft 42 sogenannte Schlüsselgrößen „Einwohner, Beschäftigte, Besucher<br />
und Kunden“ an, die durch die Größe der genutzten Flächen, der Nutzungsart und der Nutzungsintensi-<br />
tät bestimmt werden. Das für eine spätere Berechnung der Kapazität des Verkehrsnetzes erforderliche<br />
Pkw-Aufkommen kann anschließend über die Wegehäufigkeit, die Verkehrsmittelwahl (Anteil Motorisier-<br />
ter Individualverkehr MIV) und den Pkw-Besetzungsgrad ermittelt werden. Der Güterverkehr umfasst<br />
die Warenanlieferung und die Entsorgung und kann über die Geschoss- oder Verkaufsfläche abge-<br />
schätzt werden. Um Unabwägbarkeiten der Planung zu berücksichtigen, werden immer Maximal- und<br />
Minimalwerte angegeben, wobei der Maximalwert von einer vollständigen Umsetzung bzw. Ausnutzung<br />
der Planung ausgeht. Üblicherweise wird für die weiteren Berechnungen der Mittelwert angesetzt, da<br />
dieser am ehesten der realistischen Ausnutzung der Planung entspricht. Die nachfolgenden Berech-<br />
nungen der Neuverkehre beziehen sich somit immer auf den Mittelwert.<br />
Des Weiteren sind folgende Faktoren wie Konkurrenzeffekt, Mitnehmeffekt und Verbundeffekt bei der<br />
Ermittlung des planinduzierten Neuverkehrs zu berücksichtigen. Gemäß Heft 42 lautet die Definition wie<br />
folgt:<br />
Konkurrenzeffekt:<br />
Falls zu einem bestehenden Markt in räumlicher Nähe ein weiterer Markt der gleichen Branche hinzu-<br />
kommt, kann davon ausgegangen werden, dass das Kundenpotenzial der Branche z. T. bereits ausge-<br />
schöpft ist. Daher ist bei der Abschätzung des Aufkommens durch den hinzukommenden Markt ein<br />
Abschlag von 15-30 % anzunehmen. Die Höhe des Abschlags hängt vor allem ab von der Größe des<br />
Einzugsbereichs bzw. der Anzahl potenzieller Kunden.<br />
Mitnahmeeffekt:<br />
Bei Wegen/Fahrten zu einer neuen Einzelhandelseinrichtung, vor allem in integrierter Lage, handelt es<br />
sich i. d. R. nicht ausschließlich um Neuverkehr. Der Mitnahmeeffekt berücksichtigt, dass ein entsprechender<br />
Anteil der Einkaufsfahrten nicht als eigenständige neue Fahrt, sondern als Unterbrechung von<br />
vor Realisierung der geplanten Einzelhandelseinrichtung bereits durchgeführten Fahrten stattfindet;<br />
hierdurch ist das induzierte Kfz-Aufkommen geringer, als wenn alle Fahrten neu entstehen. Der Anteil<br />
ist in Abhängigkeit der Lage des Standortes und der Güte der Anbindung an das vorhandene Verkehrs-<br />
netz mit i. d. R. 5-35 % anzunehmen.<br />
Verbundeffekt:<br />
Bei mehreren räumlich zusammen liegenden Einzelhandelseinrichtungen verschiedener Branchen kann<br />
das gesamte Kundenaufkommen aus der Summe der Kunden jeder einzelnen Branche (z. B. Verbrau-<br />
cher- und Baumarkt) abgeschätzt werden. Da ein Teil der Kunden bei einem Besuch des Gebiets dort<br />
mehrere Märkte aufsucht, ist das Kundenaufkommen des Gebiets geringer als die Summe der Kunden-<br />
aufkommen der einzelnen Märkte, wenn sie nicht räumlich zusammen angeordnet wären. Bei integrier-<br />
ter Lage beträgt die Verringerung 5-35 %, bei nichtintegrierter Lage und großem Einzugsbereich bis zu<br />
60 %.<br />
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Bestehender Lebensmittelvollsortimenter (Rewe-Markt)<br />
Für die Abschätzung des Verkehrsaufkommens des bestehenden Rewe-Marktes mit einer Verkaufsfläche<br />
von rd. 980 m² sind die Anzahl der Fahrten der Beschäftigten und des Kundenverkehrs sowie des<br />
andienenden Güterverkehrs zu ermitteln.<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 1,3 – 1,9<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
Für das gesamte Kundenaufkommen des Rewe-Marktes mit 980 m² Verkaufsfläche ergibt sich so ein<br />
tägliches Verkehrsaufkommen von 1.698 – 2.793 (Mittelwert: 2.246) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (15%) und Verbundeffekts (15%) bezogen auf den Mittel-<br />
wert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 1.623 Pkw-Fahrten / Tag für den Rewe-Markt.<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/40-60 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 33 – 68 (Mittelwert: 51)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche : 0,55 – 0,75<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 5 – 7 (Mittelwert: 6)<br />
Lkw-Fahrten am Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßge-<br />
bende Einheit Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich<br />
für den Güterverkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 12 Pkw-Fahrten am Tag. Für den beste-<br />
henden Lebensmittelvollsortimenter erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 1.686 Fahrten<br />
am Tag<br />
Bestehender Getränkemarkt (550 m² Verkaufsfläche)<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 0,65 – 0,75<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
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Für das gesamte Kundenaufkommen des Getränkemarktes mit 550 m² Verkaufsfläche ergibt sich so ein<br />
tägliches Verkehrsaufkommen von 477 – 620 (Mittelwert: 549) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (10%) und Verbundeffekts (15%) bezogen auf den Mittel-<br />
wert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 420 Pkw-Fahrten / Tag für den Getränkemarkt.<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/ 60 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 18 – 25 (Mittelwert: 22)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100m² Verkaufsfläche : 0,35 – 0,45<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 2 Lkw-Fahrten am<br />
Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßgebende Einheit<br />
Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich für den Güter-<br />
verkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 4 Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für den bestehenden Getränkemarkt erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 446 Pkw-<br />
Fahrten am Tag.<br />
Für den Kapazitätsnachweis ist der Anteil des Verkehrsaufkommens in der Spitzenstunde zu Grunde zu<br />
legen. Die Spitzenstunde erhält man durch die Überlagerung der Verkehrsmengen aus der prognosti-<br />
zierten Verkehrsbelastung und den ermittelten Neuverkehren. Die prozentuale Verkehrsverteilung der<br />
Neuverkehre kann anhand der folgenden Diagramme (Abbildung 4 und 5), welche auf Grundlage des<br />
Heft 42 bzw. des Heft 53/1-2006 „Handbuch für Verkehrssicherheit und Verkehrstechnik“ der Hessi-<br />
schen Straßen- und Verkehrsverwaltung basieren, für die Neuverkehre im Quell- und Zielverkehr abge-<br />
lesen werden. Es ist zu erkennen, dass das maximale Verkehrsaufkommen der Kunden im Zeitraum<br />
zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr liegt. Da der Anteil der Pkw-Fahrten der Kunden größer ist als die<br />
Fahrten der Beschäftigten und des Güterverkehrs, liegt das größte Verkehrsaufkommen in der Summe<br />
zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 9<br />
Anteil (%)<br />
Anteil (%)<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
06-07<br />
06-07<br />
07-08<br />
07-08<br />
08-09<br />
09-10<br />
10-11<br />
11-12<br />
12-13<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009<br />
13-14<br />
Uhrzeit<br />
14-15<br />
15-16<br />
16-17<br />
Kundenverkehr Beschäftigtenverkehr Güterverkehr<br />
Abb.4: prozentualer Stundenanteil der Neuverkehre des Quellverkehrs<br />
08-09<br />
09-10<br />
10-11<br />
11-12<br />
12-13<br />
13-14<br />
Uhrzeit<br />
14-15<br />
15-16<br />
16-17<br />
Kundenverkehr Beschäftigtenverkehr Güterverkehr<br />
Abb.5: prozentualer Stundenanteil der Neuverkehre des Zielverkehrs<br />
Die Überlagerung der vorhandenen Verkehrsbelastung und der Neuverkehre (vgl. Kap. 5) ergibt jedoch<br />
die größte Verkehrsbelastung in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Aus diesem Grund erhält man,<br />
als Grundlage für den Kapazitätsnachweis folgendes Verkehrsaufkommen für den bestehenden Lebensmittelvollsortimenter<br />
mit Getränkemarkt in der Spitzenstunde:<br />
• Quellverkehr: 108 Pkw-E/ Spitzenstunde<br />
• Zielverkehr: 123 Pkw-E/ Spitzenstunde<br />
17-18<br />
17-18<br />
18-19<br />
18-19<br />
19-20<br />
19-20<br />
20-21<br />
20-21
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 10<br />
Die Verteilung des Verkehrsaufkommens des bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarktes über<br />
den gesamten Tag ist im nachfolgenden Diagramm dargestellt.<br />
Anzahl Pkw<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
00-01<br />
01-02<br />
02-03<br />
03-04<br />
04-05<br />
05-06<br />
06-07<br />
07-08<br />
08-09<br />
09-10<br />
10-11<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009<br />
11-12<br />
12-13<br />
Uhrzeit<br />
13-14<br />
14-15<br />
15-16<br />
Quellverkehr Zielverkehr<br />
Lebensmitteldiscounter (Planung, 1.050 m² Verkaufsfläche)<br />
Abb.6: Verteilung der Neuverkehre im Ziel- und Quellverkehr<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 1,3 – 1,9<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
Für das gesamte Kundenaufkommen ergibt sich so ein tägliches Verkehrsaufkommen von 1.820– 2.993<br />
(Mittelwert: 2.407) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (15%), Konkurrenzeffektes (15%) und Verbundeffekts<br />
(15%) bezogen auf den Mittelwert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 1.565 Pkw-Fahrten / Tag.<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/ 40-60 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 37 – 71 (Mittelwert: 54)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
16-17<br />
17-18<br />
18-19<br />
19-20<br />
20-21<br />
21-22<br />
22-23<br />
23-24
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 11<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche : 0,55 – 0,75<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 6 – 8 (Mittelwert: 7)<br />
Lkw-Fahrten am Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßge-<br />
bende Einheit Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich<br />
für den Güterverkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 14 Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für den geplanten Lebensmitteldiscounter erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 1.633<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Drogeriemarkt (Planung, 700m² Verkaufsfläche)<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 0,5 – 0,6<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,3 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
Für das gesamte Kundenaufkommen ergibt sich so ein tägliches Verkehrsaufkommen von 431– 582<br />
(Mittelwert: 507) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (5%) und Verbundeffekts (15%) bezogen auf den Mittel-<br />
wert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 406 Pkw-Fahrten / Tag.<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/ 65-75 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 18 – 30 (Mittelwert: 24)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche : 0,35 – 0,45<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 2 – 3 (Mittelwert: 3)<br />
Lkw-Fahrten am Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßge-<br />
bende Einheit Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich<br />
für den Güterverkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 6 Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für den geplanten Drogeriemarkt erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 436 Pkw-Fahrten<br />
am Tag.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 12<br />
Textilmarkt (Planung, 500 m² Verkaufsfläche)<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 0,15 – 0,25<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
Für das gesamte Kundenaufkommen ergibt sich so ein tägliches Verkehrsaufkommen von 100– 188<br />
(Mittelwert: 144) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (5%) und Verbundeffekts (15%) bezogen auf den Mittel-<br />
wert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 115 Pkw-Fahrten / Tag.<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/ 60-80 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 18 – 30 (Mittelwert: 24)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche : 0,35 – 0,45<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 2 Lkw-Fahrten am<br />
Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßgebende Einheit<br />
Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich für den Güter-<br />
verkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 4 Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für den geplanten Textilmarkt erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 135 Pkw-Fahrten am<br />
Tag.<br />
Fachmarkt z.B. Spielwaren (Planung, 550 m² Verkaufsfläche)<br />
Für die Ermittlung des Kundenaufkommens werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getrof-<br />
fen:<br />
• Anzahl Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche: 0,4 – 0,55<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 80 % bis 90 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,3 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,0 Wege / Kunde<br />
Für das gesamte Kundenaufkommen ergibt sich so ein tägliches Verkehrsaufkommen von 271– 420<br />
(Mittelwert: 346) Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Unter Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts (5%) und Verbundeffekts (15%) bezogen auf den Mittel-<br />
wert ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von 277 Pkw-Fahrten / Tag.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 13<br />
Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens seitens der Beschäftigten werden folgende Kennwerte<br />
gemäß Heft 42 angenommen:<br />
• Beschäftigtendichte: 1 Beschäftigte/ 50-60 m² Verkaufsfläche<br />
• Anteil Motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % - 100 %<br />
• Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw<br />
• Wegehäufigkeit: 2,5 - 3 Wege/ Beschäftigten am Tag<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen der Beschäftigten von 15 – 30 (Mittelwert: 23)<br />
Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für die Ermittlung des Güterverkehrs werden folgende Annahmen auf Basis des Hefts 42 getroffen:<br />
• Lkw- Fahrten je 100 m² Verkaufsfläche : 0,35 – 0,45<br />
Daraus errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs von 2 Lkw-Fahrten am<br />
Tag. Für die Umrechnung der Lkw-Fahrten in die für den Kapazitätsnachweis maßgebende Einheit<br />
Pkw-Einheiten wird das Lkw-Aufkommen mit dem Faktor 2 multipliziert. Somit ergibt sich für den Güter-<br />
verkehr ein Verkehrsaufkommen (Mittelwert) von 4 Pkw-Fahrten am Tag.<br />
Für den geplanten Fachmarkt erhält man in der Summe ein Pkw-Aufkommen von 304 Pkw-Fahrten am<br />
Tag.<br />
Als Grundlage für den Kapazitätsnachweis erhält man folgendes planinduziertes Verkehrsaufkommen<br />
in der Spitzenstunde von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr für das geplante Nahversorgungszentrum:<br />
• Quellverkehr: 125 Pkw-E/ Spitzenstunde<br />
• Zielverkehr: 142 Pkw-E/ Spitzenstunde<br />
Die Verteilung des Verkehrsaufkommens über den gesamten Tag ist im nachfolgenden Diagramm dargestellt.<br />
Anzahl Pkw<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
00-01<br />
01-02<br />
02-03<br />
03-04<br />
04-05<br />
05-06<br />
06-07<br />
07-08<br />
08-09<br />
09-10<br />
10-11<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009<br />
11-12<br />
12-13<br />
Uhrzeit<br />
13-14<br />
14-15<br />
15-16<br />
Quellverkehr Zielverkehr<br />
16-17<br />
Abb.7: Verteilung der Neuverkehre im Ziel- und Quellverkehr<br />
17-18<br />
18-19<br />
19-20<br />
20-21<br />
21-22<br />
22-23<br />
23-24
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 14<br />
4 Umlegung der Ziel- und Quellverkehre auf die Knotenpunkte B 54 / Zufahrt Plange-<br />
biet und B 54 / Plangebiet / bestehender Lebensmittel- und Getränkemarkt<br />
Mit der Errichtung des geplanten Nahversorgungszentrums wird das Ziel verfolgt, die Nahversorgung<br />
der Einwohner der Gemeinde Aarbergen zu sichern und die vorhandene Kaufkraft vor Ort zu binden.<br />
Durch die verkehrsgünstige Lage direkt an der B 54 bietet der Standort aber auch für den Durchgangsverkehr<br />
mit nur kurzzeitiger Unterbrechung der Fahrt <strong>zum</strong> eigentlichen Zielpunkt eine attraktive Einkaufsmöglichkeit.<br />
Für die Berechnung des Kapazitätsnachweises muss unter Berücksichtigung dieser<br />
Rahmenbedingungen das abgeschätzte planinduzierte Verkehrsaufkommen des geplanten Nahversorgungszentrums<br />
und des Rewe-Marktes auf das vorhandene Straßennetz verteilt werden. Augrund der<br />
Tatsache, dass der größere Teil der Einwohner der Gemeinde Aarbergen in der Ortslage Kettenbach<br />
bzw. nördlich des Plangebietes wohnt, wurden folgende Annahmen getroffen, die in der folgenden Abbildung<br />
dargestellt sind:<br />
Richtung Kettenbach Richtung Michelbach<br />
60 %<br />
60 %<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009<br />
40 %<br />
Plangebiet<br />
40 %<br />
5 Ermittlung der maßgebenden Dimensionierungsbelastung<br />
Abb.8: Räumliche Verteilung der Neuverkehre<br />
Für die Berechnung der Kapazität der beiden Erschließungsvarianten an die B 54 ist neben dem plan-<br />
induzierten Verkehrsaufkommen und dem Status Quo der Verkehrssituation auch die zukünftige Ent-<br />
wicklung der Verkehrsmenge im <strong>Untersuchung</strong>sraum zu berücksichtigen. Um den Verkehrsablauf im<br />
vorhandenen Straßennetz über einen langen Zeitraum abzusichern, ist ein angemessener Prognoseho-<br />
rizont vorzusehen. Für die zu untersuchenden Knotenpunkte werden die ermittelten Verkehrsstärken<br />
daher auf das Jahr 2020 hochgerechnet.<br />
Die Ermittlung der derzeitigen und der zukünftigen Verkehrssituation im <strong>Untersuchung</strong>sgebiet wird auf<br />
Basis der Verkehrsmengenkarten aus den Jahren 2000 und 2005 mittels Trendprognose berechnet. Bei<br />
der Trendprognose werden die zukünftigen Verkehrsmengen anhand von Verkehrserhebungen mit<br />
anschließender Hochrechnung oder Schätzung der zu erwartenden Entwicklung ermittelt. Dabei wird<br />
unterstellt, dass sich die zukünftigen Verkehrsstärken auf der betrachteten Verkehrsanlage wie im lan-<br />
desweiten Trend entwickeln. Das Verfahren ist jedoch nur zulässig, wenn sich die zurückliegende Ver-<br />
kehrsentwicklung in einem vorgegebenen Korridor bewegt. In diesem Fall kann die zukünftige Ver-<br />
kehrsbelastung aus den jeweiligen Zunahmefaktoren und folgender Formel berechnet werden:
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 15<br />
DTVx = DTVj * fx/fi<br />
mit DTVx = durchschnittliche tägliche Verkehrstärke im Prognose Jahr x (hier: 2020)<br />
DTVj = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Straßenabschnitt<br />
fx<br />
fj<br />
im Jahr j (aktuellste Zählung, hier: Verkehrsmengenkarte 2005)<br />
= Zunahmefaktor für das Prognosejahr x (hier: 2020)<br />
= Zunahmefaktor für das Jahr j (hier: 2005)<br />
Das folgende Diagramm gemäß HBS 2001 stellt die Entwicklung der Zunahmefaktoren der Fahrleistun-<br />
gen des Kraftfahrzeugsverkehrs und den zulässigen Korridor zur Anwendung dieses Verfahrens dar:<br />
Abb. 9: Entwicklung der Zunahmefaktoren der bundesweiten Fahrleistungen im Kraftfahrzeugverkehr<br />
(Quelle: HBS 2001)<br />
Die Verkehrsmengenkarte von 2000 gibt für den Bereich um das Plangebiet einen DTV für den Ge-<br />
samtverkehr von 5.035 Kfz/24h und einen DTV für den Schwerverkehr von 311 Kfz/24h an. Dies ent-<br />
spricht einem Schwerverkehrsanteil von rd. 6 %. Für das Jahr 2005 beträgt der DTV des Gesamtver-<br />
kehrs 5.474 Kfz/24h und der DTV des Schwerverkehrs 313 Kfz/24h. Dies entspricht ebenfalls einem<br />
Schwerverkehrsanteil von rd. 6 %.<br />
Abb.10: Verkehrsmengenkarte 2000 Abb. 11: Verkehrsmengenkarte 2005<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 16<br />
Vergleicht man die täglichen Verkehrsbelastungen der Verkehrsmengenkarte 2000 und 2005 des Hes-<br />
sischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen, so ist zu erkennen, dass die Verkehrsbelastung<br />
der B 54 in den letzten Jahren eine steigende Tendenz aufweist. Dies entspricht einer Steigerung der<br />
Verkehrsmenge von rd. 9 %. Diese Entwicklung des Verkehrsgeschehens auf dem zu untersuchenden<br />
Streckenabschnitt der B 54 liegt innerhalb des vorgegebenen Korridors des Verfahrens der Trendprog-<br />
nose, so dass mit der oben aufgeführten Formel das derzeitige Verkehrsaufkommen und der durch-<br />
schnittliche tägliche Verkehr für das Prognosejahr 2020 ermittelt werden kann. Danach liegt die derzei-<br />
tige Belastung der B 54 bei rd. 5.539 Kfz/24h bei einem Schwerverkehrsanteil von rd. 6 %. Die Ver-<br />
kehrsbelastung für das Jahr 2020 liegt bei rd. 5.741 Kfz/24h (Schwerverkehrsanteil rd. 6 %).<br />
Für den Kapazitätsnachweis werden die Zahlen aus der Verkehrsmengenkarte in die für den Nachweis<br />
maßgebende Einheit „Pkw-Einheiten“ umgerechnet. In dieser Größe werden die jeweiligen Fahrzeugar-<br />
ten Krad, Pkw, Lkw, Bus zueinander „gewichtet“, um den unterschiedlichen Zeitbedarf der Fahrzeuge<br />
(z.B. beim Anfahren) zu berücksichtigen. Daher wird der Schwerverkehr mit dem Faktor 2 multipliziert,<br />
so dass die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung für das Jahr 2020 bei 6.086 Pkw-E/24h liegt.<br />
Für die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufes einer Verkehrsanlage wird der Nachweis der<br />
Kapazität für die maßgebende Spitzenstunde geführt. Anhand von verschiedenen Tagesganglinien<br />
kann der prozentuale Anteil der Tagesbelastung für die Spitzenstunde abgelesen werden. Das Simula-<br />
tionsprogramm enthält 6 verschiedene Tagesganglinien, die sich z.B. durch eine ausgeprägte Vormit-<br />
tagsspitze oder eine ausgeprägte Vor- und Nachmittagsspitze unterscheiden. Für die Bestimmung der<br />
Spitzenstunde des Streckenabschnittes der B 54 wird die Tagesganglinie mit einer ausgeprägten Vor-<br />
und Nachmittagsspitze gewählt. Der Standort für das Nahversorgungszentrum zwischen den beiden<br />
Städten Limburg und Wiesbaden, lässt auf einen höheren Anteil an Berufspendlern im Durchgangsver-<br />
kehr schließen. Gleichzeitig wird durch die ansässige Firma Passavant mit rd. 1.200 Mitarbeitern Quell-<br />
und Zielverkehr vor Ort erzeugt, so dass das Verkehrsgeschehen weitestgehend durch eine Vormittags-<br />
und Nachmittagsspitze geprägt ist. Die prozentuale Verteilung kann anhand des folgenden Diagramms<br />
abgelesen werden:<br />
Anteil (%)<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
01-02<br />
00-01<br />
03-04<br />
02-03<br />
05-06<br />
04-05<br />
07-08<br />
06-07<br />
09-10<br />
08-09<br />
11-12<br />
10-11<br />
Uhrzeit<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009<br />
13-14<br />
12-13<br />
15-16<br />
14-15<br />
17-18<br />
16-17<br />
19-20<br />
18-19<br />
21-22<br />
20-21<br />
23-24<br />
22-23<br />
Abb. 12: Tagesganglinie mit ausgeprägter Vor- und Nachmittagsspitze
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 17<br />
Für den Zeitraum von 16:00 Uhr und 17:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr und 18:00 Uhr ergibt sich so ein prozen-<br />
tualer Anteil der Tagesbelastung von je rd. 8 %. Der Anteil für die Zeitspanne von 18:00 Uhr bis 19:00<br />
Uhr liegt bei rd. 6 %. Die Abschätzung der planinduzierten Neuverkehre hat gezeigt, dass der größte<br />
Einkaufsverkehr nach den neuen Öffnungszeiten zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr liegt. Die Überla-<br />
gerung der prognostizierten Verkehrsbelastung anhand der Verkehrsmengenkarten 2000 und 2005 des<br />
Landes Hessen und die ermittelten Neuverkehre zeigt jedoch, dass die größte Verkehrsbelastung am<br />
Knotenpunkt zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr auftritt, so dass die nachfolgenden Berechnungen des<br />
Kapazitätsnachweises für diese maßgebende Spitzenstunde geführt werden.<br />
Die für den Nachweis der Kapazität dienenden Dimensionierungsverkehrsstärken sind im folgenden<br />
Strombelastungsplan für die Erschließungsvariante B 54 mit direkter Zufahrt <strong>zum</strong> Plangebiet (Vari-<br />
ante A) dargestellt.<br />
Verkehrsstrom 2: 243<br />
Verkehrsstrom 3: 85<br />
Abb. 13: maßgebende prognostizierte Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde zwischen 17:00 Uhr und<br />
18:00 Uhr in Pkw-E/h<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind nochmals die einzelnen Schritte der Ermittlung der maßgebenden<br />
Verkehrsbelastung in Pkw-Einheiten zusammengefasst.<br />
Verkehrsdaten<br />
Verkehrsstrom 4: 75<br />
Verkehrsstrom 6: 50<br />
Verkehrsstrom<br />
2<br />
Verkehrsstrom<br />
3<br />
Verkehrsstrom<br />
4<br />
Zufahrt 1: Richtung Kettenbach<br />
Zufahrt 2: Plangebiet<br />
Zufahrt 3: Richtung Michelbach<br />
Verkehrsstrom<br />
6<br />
Verkehrsstrom<br />
7<br />
Verkehrsstrom 8: 243<br />
Verkehrsstrom 7: 57<br />
Verkehrsstrom<br />
8<br />
Prognose (Pkw-E/h) 243 - - - - 243<br />
Neuverkehr (Planung) - 85 75 50 57 -<br />
Summe - 85 75 50 57 243<br />
Tab. 1: Zusammenfassung der Ermittlung der maßgebenden Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 18<br />
Die für den Nachweis der Kapazität dienenden Dimensionierungsverkehrsstärken sind im folgenden<br />
Strombelastungsplan für die Erschließungsvariante B 54 mit gemeinsamer Zufahrt des geplanten<br />
Nahversorgungszentrums und dem bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarkt (Variante B)<br />
dargestellt.<br />
Verkehrsstrom 2: 243<br />
Verkehrsstrom 3: 159<br />
Abb. 14: maßgebende prognostizierte Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde zwischen 17:00 Uhr und<br />
18:00 Uhr in Pkw-E/h<br />
In der nachfolgenden Tabelle sind nochmals die einzelnen Schritte der Ermittlung der maßgebenden<br />
Verkehrsbelastung in Pkw-Einheiten zusammengefasst.<br />
Verkehrsdaten<br />
Verkehrsstrom 4: 140<br />
Verkehrsstrom 6: 93<br />
Verkehrsstrom<br />
2<br />
Verkehrsstrom<br />
3<br />
Verkehrsstrom<br />
4<br />
Verkehrsstrom<br />
6<br />
Verkehrsstrom<br />
7<br />
Verkehrsstrom<br />
8<br />
Prognose (Pkw-E/h) 243 - - - - 243<br />
Neuverkehr (Bestand) - 85 75 50 57 -<br />
Neuverkehr (Planung) - 74 65 43 49 -<br />
Summe 243 159 140 93 106 243<br />
Tab. 2: Zusammenfassung der Ermittlung der maßgebenden Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde<br />
6 Kapazitätsnachweis<br />
Zufahrt 1: Richtung Kettenbach<br />
Verkehrsstrom 8: 243<br />
Verkehrsstrom 7: 106<br />
Zufahrt 2: Plangebiet / bestehender Lebens<br />
mittel- und Getränkemarkt<br />
Zufahrt 3: Richtung Michelbach<br />
Die Berechnung der Kapazität des Knotenpunktes wird mit dem Simulationsprogramm für Knotenpunkte<br />
ohne Lichtsignalanlage KNOSIMO – Version 5.1 durchgeführt, welches auf den Grundlagen des Be-<br />
rechnungsverfahren gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“<br />
(HBS 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) aufgebaut ist.<br />
Die Simulation des Verkehrsablaufes mit dem Programm KNOSIMO bietet eine Möglichkeit wesentlich<br />
weitergehende Ergebnisse zu erzielen. Das Simulationsprogramm erzeugt zufallsgesteuert die Fahr-<br />
zeuge für alle im Knotenpunkt auftretenden Verkehrsströme. Die Möglichkeiten zur Weiterfahrt werden<br />
geprüft und schließlich wird die Abfahrt durchgeführt. So wird die Entwicklung der Staulängen in jedem<br />
Strom nachgeahmt. Hieraus ergeben sich somit die Wartezeiten bzw. die Verlustzeiten der einzelnen<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 19<br />
Fahrzeuge beim passieren der Verkehrsanlage. Die realistische Nachbildung des Verkehrsgeschehens<br />
ermöglicht somit eine detaillierte Beurteilung der Kapazität und der Qualität der gesamten Verkehrssitu-<br />
ation des zu untersuchenden Knotenpunktes. Während das HBS zur Einordnung in Qualitätsstufen u. a.<br />
den Begriff „Wartezeit“ verwendet, weisen die Berechnungsergebnisse des Programms KNOSIMO<br />
„Verlustzeiten“ auf. Der Unterschied zwischen Verlust- und Wartezeit ergibt sich aus den Zeitverlusten,<br />
die sich aus den Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen gegenüber der freien Durchfahrt für die<br />
Fahrzeuge ergeben. (Verlustzeit = Wartezeit plus Zeitverluste aus Brems- und Beschleunigungsvorgän-<br />
gen). Dieser Zeitverlust liegt im Durchschnitt bei insgesamt etwa acht Sekunden. Ein wesentliches<br />
Kriterium zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssituation ist die Einstufung in die<br />
sechs Qualitätsstufen gemäß HBS 2001:<br />
• Stufe A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knotenpunkt pas-<br />
sieren. Die Wartezeiten sind sehr gering.<br />
• Stufe B: Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom bevor-<br />
rechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering.<br />
• Stufe C: Die Fahrzeugführer in den Nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl von be-<br />
vorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung<br />
von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeit-<br />
lichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt.<br />
• Stufe D: Die Mehrzahl der Fahrzeugführer muss Haltevorgänge, verbunden mit deutlichen Zeit-<br />
verlusten, hinnehmen. Für einzelne Fahrzeuge können die Wartezeiten hohe Werte annehmen.<br />
Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet<br />
sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil.<br />
• Stufe E: Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. Die<br />
Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige Verschlech-<br />
terungen der Einflussgrößen können <strong>zum</strong> Verkehrszusammenbruch führen. Die Kapazität ist er-<br />
reicht.<br />
• Stufe F: Die Anzahl der Fahrzeuge, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit<br />
zufließen, ist über ein längeres Zeitintervall größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom.<br />
Es bilden sich lange, ständig wachsende Schlangen mit besonders hohen Wartezeiten. Diese<br />
Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden<br />
Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet.<br />
Die Ergebnisse der Simulation sind in Anlage 1 und 2 aufgeführt.<br />
7 Beurteilung<br />
Die Gemeinde Aarbergen plant die Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit einer Verkaufsfläche<br />
von 2.800 m² südlich eines bestehenden Lebensmittelvollsortimenters mit Getränkemarkt mit direkter<br />
Zufahrt zur B 54. Für die äußere Erschließung des Plangebietes ist die Funktionalität bzw. die Kapazität<br />
eines direkten Anschlusses mit eigener Linksabbiegespur an die B 54 sowie eines gemeinsamen Ein-<br />
mündungsbereichs des Plangebiet und des bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarkts im Bereich<br />
des land- und forstwirtschaftlichen Weges zu untersuchen. Der Kapazitätsnachweis wurde mit dem<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 20<br />
Simulationsprogramm KNOSIMO – Version 5.1 in der Spitzenstunde von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
durchgeführt.<br />
Einmündung B 54 / Plangebiet<br />
Die Simulation des Verkehrsablaufes in der maßgebenden Spitzenstunde hat für den Einmündungsbe-<br />
reich ergeben, dass dieser ausreichend leistungsfähig ist und die prognostizierte Verkehrsbelastung<br />
nahezu reibungslos abwickeln kann. Maßgebend für die Leistungsfähigkeit und die Beurteilung einer<br />
Verkehrsanlage ist der aus der untergeordneten Straße linkseinbiegende Verkehrsstrom (V4), da dieser<br />
den Knotenpunkt erst passieren kann, wenn alle anderen vorfahrtberechtigten Verkehrsströme abgewi-<br />
ckelt sind. Aus diesem Grund treten hier die größten mittleren Verlustzeiten (mittlere Wartezeit + 8 Se-<br />
kunden) und der größte Rückstau durch die wartenden Fahrzeuge auf. Des Weiteren ist für die Gewähr-<br />
leistung eines reibungslosen Verkehrsablaufes der von der übergeordneten Straße linksabbiegende<br />
Verkehrsstrom (V7) wichtig. Besitzt dieser Verkehrsstrom eine separate Linksabbiegespur, so wird da-<br />
durch <strong>zum</strong> einen die Verkehrssicherheit erhöht, da die Gefahr von Auffahrunfällen reduziert werden<br />
kann. Zum anderen führt es zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufes auf dem Streckenabschnitt,<br />
da der Durchgangsverkehr durch wartende Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird. Eine Behinderung des<br />
Geradeausverkehrs erfolgt lediglich bei einer zu geringen Bemessung der Aufstellfläche für die warten-<br />
den Fahrzeuge.<br />
Für den linkseinbiegenden Verkehrsstrom aus Richtung Plangebiet hat die Simulation ergeben, dass<br />
die mittlere Verlustzeit bei rd. 23 Sekunden liegt. Gemäß Handbuch für die Bemessung von Straßen-<br />
und Verkehrsanlagen (HBS 2001) bedeutet dies eine Einstufung in die Qualitätsstufe B: „Die Fahrmög-<br />
lichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst.<br />
Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering.“ Das Ergebnis zeigt zudem, dass die Wahrscheinlich-<br />
keit bei ca. 60 % liegt, dass die Verlustzeit der Verkehrsteilnehmer weniger als 20 Sekunden beträgt.<br />
Des weiteren ergab die Simulation, dass während 85 % der Zeit der Rückstau < eine Pkw-Einheit (=<br />
6m) ist. Der max. Rückstau an wartenden Fahrzeugen lag bei 7 Pkw-Einheiten. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass dieser Fall auftritt lag jedoch nur bei 0,01 %, so dass dieser Wert nicht maßgebend ist. Zudem ist<br />
in der Zufahrt <strong>zum</strong> Plangebiet ausreichend Aufstellfläche vorhanden. Eine Beeinträchtigung des Ver-<br />
kehrsablaufes durch die wartenden Fahrzeuge ist somit nicht zu erwarten.<br />
Die Betrachtung des von der B 54 in Richtung Plangebiet linksabbiegenden Verkehrsstroms zeigt, dass<br />
die mittlere Verlustzeit bei rd. 13 Sekunden liegt und der maximale Rückstau liegt bei 3 Pkw-Einheiten.<br />
Während 85% der Zeit ist jedoch kein Aufstauen der abbiegenden Fahrzeuge zu verzeichnen. Bei der<br />
Betrachtung der übrigen Zufahrten konnten keinerlei Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf festgestellt<br />
werden. Die mittleren Verlustzeiten lagen unterhalb von 15 Sekunden, was einer Einstufung in die Qua-<br />
litätsstufe A bedeutet. Da jedoch für die Beurteilung des gesamten Knotenpunktes die niedrigste Kate-<br />
gorie maßgebend ist, bedeutet dies, dass der Knotenpunkt insgesamt in die Qualitätsstufe B eingestuft<br />
wird.<br />
Für den Verkehrsablauf des Einmündungsbereiches bedeutet dies, dass es in den Hauptverkehrszeiten<br />
am Nachmittag nur zu geringfügigen Verlustzeiten in der Zufahrt des Plangebietes kommt. Hier können<br />
sich vereinzelt 1-3 Fahrzeuge aufstauen, die jedoch nach geringen Wartezeiten den Knotenpunkt pas-<br />
sieren können. Für den Linksabbieger der B 54 ergeben sich keine nennenswerten Verlustzeiten und<br />
auch ein Rückstau von mehreren Fahrzeugen ist eher unwahrscheinlich. Der Durchgangsverkehr der B<br />
54 wird somit nicht beeinträchtigt und Konflikte zwischen den abbiegenden und den geradeausfahren-<br />
den Verkehrsströmen können durch eine geeignete Wahl der Aufstellfläche der Linksabbiegespur ver-<br />
hindert werden. Die Problematik des land- und forstwirtschaftlichen Weges, der zwischen den zwei<br />
Linksabbiegspuren liegt und aufgrund der Wasserentnahmestelle von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeu-<br />
gen befahren wird, kann durch die Ausbildung einer kurzen „Abbiegetasche“ (1 Fahrzeug Aufstelllänge)<br />
im Zuge der Errichtung der Linksabbiegespur <strong>zum</strong> Plangebiet gelöst werden. Dies stellt eine Verbesse-<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden 10/2009
Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 21<br />
rung gegenüber der derzeitigen Verkehrssituation dar, da das Konfliktpotential zwischen den abbiegen-<br />
den landwirtschaftlichen Fahrzeugen und dem Durchgangsverkehrs so reduziert werden kann.<br />
Vorraussetzung für die Errichtung einer separaten Linksabbiegespur für das Nahversorgungszentrum<br />
ist jedoch die Erweiterung des Bereiches mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Es wird<br />
vorgeschlagen die Zone der Geschwindigkeitsbegrenzung bis <strong>zum</strong> Lkw-Haltestreifen bzw. Beginn der<br />
zukünftigen Bebauung zu erweitern. Dies führt zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau im Kno-<br />
tenpunktsbereich. Die vorhanden Bebauung signalisiert dem einzelnen Verkehrsteilnehmer eine geän-<br />
derte Streckencharakteristik in diesem Teilstück der B 54, was zu einer angemessenen Fahrweise führt.<br />
Einmündung B 54 / Plangebiet und Zufahrt bestehender Rewe-Markt<br />
Die Simulation für einen gemeinsamen Knotenpunkt des geplanten Nahversorgungszentrums und des<br />
bestehenden Rewe-Marktes hat ergeben, dass diese Erschließungsvariante als leistungsfähig einzustu-<br />
fen ist. Für den maßgebenden linkseinbiegenden Verkehrsstrom (V4) aus Richtung Plangebiet ergibt<br />
der Nachweis eine mittlere Verlustzeit von 36 Sekunden. Anhand der Qualitätsstufen des HBS 2001<br />
entspricht dies einer Einstufung in die Kategorie QSV = C. Dies bedeutet: „Die Fahrzeugführer in den<br />
Nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die<br />
Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumli-<br />
chen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt.“ Eine<br />
Analyse der Ergebnisse zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit bei ca. 30 % liegt, dass Verkehrsteilnehmer<br />
Verlustzeiten von mehr als 40 Sekunden hinnehmen müssen. Dies kann zu einem Rückstau von meh-<br />
reren Fahrzeugen in der untergeordneten Straße führen. Der maximale simulierte Rückstau liegt bei 12<br />
Pkw-Einheiten. Aufgrund der niedrigen Wahrscheinlichkeit ist dies aber nicht zu erwarten. Vielmehr ist<br />
für den Hauptteil der Verkehrsteilnehmer ein Rückstau von 2-4 Pkw-Einheiten zu erwarten. Die Simula-<br />
tion des Verkehrsablaufes hat für den rechtseinbiegenden Verkehrsstrom (V6) aus Richtung Plangebiet<br />
mittlere Verlustzeiten von rd. 17 Sekunden ergeben, wobei lediglich 10% der Fahrzeuge Verlustzeiten<br />
von mehr als 30 Sekunden hinnehmen müssen. Der aus den Verlustzeiten resultierende Rückstau liegt<br />
bei 1-2 Fahrzeugen. Die Ursache für die im Verhältnis höheren Verlustzeiten liegt in der gegenseitigen<br />
Beeinträchtigung der Verkehrsströme V4 undV6. Der Verkehrsstrom V6 muss lediglich beim passieren<br />
des Knotenpunktes den Durchgangsverkehr auf der B 54 Berücksichtigen und kann dann abfließen. Da<br />
die beiden Verkehrsströme voraussichtlich auf einer gemeinsamen Mischspur geführt werden, wird der<br />
Verkehrsstrom V6 durch den rangniedrigeren Verkehrsstrom V4 beeinträchtigt. Die Qualität dieses Ver-<br />
kehrsstroms kann trotz der gegenseitigen Behinderung gemäß HBS 2001 in die Kategorie A eingestuft<br />
werden.<br />
Die Betrachtung des von der B 54 linksabbiegenden Verkehrstroms (V7) zeigt, dass die mittlere Ver-<br />
lustzeit bei rd. 14 Sekunden liegt, bzw. innerhalb 85% der Zeit treten Verlustzeiten < 20 Sekunden auf.<br />
Aufgrund der geringen Verlustzeiten beträgt der Rückstau für den größten Anteil der Fahrzeuge hier<br />
lediglich eine Pkw-Einheit. Somit ist mit keiner Beeinträchtigung des Durchgangsverkehrs zu rechnen.<br />
Für die Beurteilung des Verkehrsablaufes bzw. der Verkehrsqualität bedeutet dies, dass es in der<br />
Hauptverkehrszeit am Nachmittag vor allem in der untergeordneten Straße zu längeren Warte bzw.<br />
Verlustzeiten kommen kann. Dies hat einen Rückstau von mehreren Fahrzeugen zur Folge. Aufgrund<br />
der topografischen Lage des <strong>Untersuchung</strong>sraumes im Aartal mit seinen seitlich ansteigenden Wald-<br />
und landwirtschaftlichen Flächen, müssen die beiden Zufahrten des Nahversorgungszentrums bzw. des<br />
bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarkt an die untergeordnete Straße (derzeitige land- und<br />
forstwirtschaftliche Weg) mit nur geringen Abstand <strong>zum</strong> Knotenpunkt der B 54 errichtet werden, was zu<br />
einer vergleichsweise unübersichtlichen Situation im Parkplatzbereich bzw. im Zufahrtsbereich und<br />
damit zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Hinzu kommt das unterschiedliche Höhenniveau des Gelän-<br />
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Gemeinde Aarbergen, Ortsteil Michelbach, <strong>Bebauungsplan</strong> „Nahversorgungszentrum“ 22<br />
des des bestehenden Rewe-Marktes und des Gemeindeweges, die nur mit rampenartiger Anbindung<br />
der Stellplätze an den Weg überwindet werden könnte, was wiederum die Unübersichtlichkeit erhöht.<br />
Zudem wäre eine Verlagerung der Wasserentnahmestelle für die landwirtschaftliche Nutzung im vorde-<br />
ren Bereich des Gemeindeweges notwendig. Die räumliche Nähe der Zufahrten <strong>zum</strong> Knotenpunkt der B<br />
54 hat zur Folge, dass die Aufstellmöglichkeiten für wartende Fahrzeuge möglicherweise nicht ausrei-<br />
chen und sich ein Rückstau bis auf das Gelände der Märkte bilden kann. Zudem kann es zu Probleme<br />
hinsichtlich des Begegnungsfalls des Lieferverkehrs kommen, da sich aufgrund der Nähe <strong>zum</strong> Einmün-<br />
dungsbereich der B 54 die jeweiligen Schleppkurven überschneiden.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieser Einmündungsbereich als leistungsfähig einzustufen ist<br />
und er die auftretende Verkehrsbelastung abwickeln kann. Es ist jedoch mit zusätzlichen Konflikten<br />
zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern beim Ein- und Abbiegen im Bereich der Zufahrten der<br />
jeweiligen Märkte zu rechnen, da sich hier das gesamte Verkehrsaufkommen beider Märkte konzentriert<br />
und die Aufstellfläche in der untergeordneten Straße nicht ausreicht, um den entstehende Rückstau<br />
aufzunehmen. Hinzu kommt die Vermischung zwischen dem Einkaufsverkehr und dem landwirtschaftli-<br />
che Verkehr mit dem Ziel Wasserentnahmestelle.<br />
Vergleicht man die beiden Erschließungsvarianten miteinander, so ist festzustellen, dass beide Varian-<br />
ten leistungsfähig sind und die prognostizierte Verkehrsbelastung weitestgehend reibungslos abgewi-<br />
ckelt werden kann.<br />
Die Erschließungsvariante B wird jedoch aus den folgenden Gründen nicht empfohlen:<br />
• Rampenartige Zufahrt <strong>zum</strong> Rewe-Markt führt zu schlechten Sichtbeziehungen zwischen den<br />
einzelnen Verkehrsteilnehmern<br />
• Geringe Aufstellflächen im Bereich des Gemeindeweges: Rückstau bis auf das Gelände der<br />
Märkte ist zu erwarten<br />
• Problematik Begegnungsfall andienender Schwerverkehr: Überschneidung der Schleppkurven<br />
• Vermischung des Einkaufsverkehrs mit dem landwirtschaftlichen Verkehr<br />
• Konzentration des gesamten Verkehrsaufkommens beider Märkte in einem Knotenpunkt, was<br />
zu einem erhöhten Konfliktpotential auch im Bereich der Zufahrten der Märkte führen kann (er-<br />
höhte Unfallgefahr)<br />
Trotz der relativ geringen Knotenpunktabstände der vorhandenen Zufahrt <strong>zum</strong> Rewe-Markt und der<br />
Tatsache, dass im Bereich der freien Strecke zusätzliche Knotenpunkte vermieden werden sollen, wird<br />
für die äußere Erschließung des Plangebietes Variante A empfohlen. Hier überwiegen die Vorteile, so<br />
dass auch in Zukunft ein reibungsloser Verkehrsablauf mit nur geringem Konfliktpotential in diesem<br />
Streckenabschnitt gewährleisten werden kann:<br />
• In dem Streckenabschnitt der B 54 sind schon mehrere Zufahrten vorhanden. Durch die Erwei-<br />
terung der Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h kann dieser Bereich als ein ge-<br />
samter Streckenabschnitt zusammengefasst werden.<br />
• Verbesserung der Verkehrssituation für den landwirtschaftlichen Verkehr durch die Einrichtung<br />
einer sog. „Abbiegetasche“.<br />
• Durch die Trennung des Verkehrsverkommens beider Märkte wird das Konfliktpotential verrin-<br />
gert.<br />
• Keine Mischung des Einkaufsverkehrs mit dem landwirtschaftlichen Verkehr, was zu einer hö-<br />
heren Leistungsfähigkeit beiträgt.<br />
• Gute Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Fahrzeugen kann sichergestellt werden.<br />
• Eine höhere Verkehrsqualität (QSV B) wird erreicht<br />
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8 Fotodokumentation<br />
Blick Richtung Plangebiet Blick Richtung Michelbach<br />
Zufahrt Rewe-Markt land- und forstwirtschaftliche Weg<br />
Blick Richtung Plangebiet Blick Richtung Zufahrt Rewe-Markt<br />
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