Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 4<br />
Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n dabei folgen<strong>de</strong> Entwicklungsziele verfolgt und Maßnahmenempfehlungen abgege-<br />
ben:<br />
Entwicklungsziel: Naturnaher Bach mit standortgerechtem Ufergehölzsaum<br />
Maßnahmenempfehlungen: Naturnahe Umgestaltung <strong>de</strong>s Fahrenbaches (z.B. durch Anhebung <strong>de</strong>r<br />
Bachsohle in <strong>de</strong>n westlichen Bereichen, Aufweitungen <strong>de</strong>s Bachbettes und Schaffung von Mul<strong>de</strong>n zum<br />
Sedimentrückhalt in <strong>de</strong>n mittleren Bereichen, Abflachungen <strong>de</strong>r Ufer, etc.). Die Detailplanung bleibt einem<br />
separat durchzuführen<strong>de</strong>n wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten. Der vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Ufergehölzsaum ist zu erhalten und <strong>de</strong>r Anteil standortgerechter Baumarten (Esche, Wei<strong>de</strong>, Erle) zu erhöhen.<br />
Entwicklungsziel: Hutewald / Waldwei<strong>de</strong><br />
Maßnahmenempfehlungen: Der bestehen<strong>de</strong> Baumbestand ist aufzulichten und als Waldwei<strong>de</strong> anzulegen.<br />
Entwicklungsziel: Extensives Grünland<br />
Maßnahmenempfehlungen: Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland ist als ein- bis zweischüriges Extensivgrünland zu<br />
bewirtschaften. Die erste Mahd soll erst ab <strong>de</strong>m 15. Juni eines je<strong>de</strong>n Jahres erfolgen. Das Schnittgut ist<br />
abzutransportieren, Düngung ist unzulässig. Alternative Wei<strong>de</strong>nutzung ist ebenfalls unzulässig.<br />
Entwicklungsziel: Extensives Streuobst<br />
Maßnahmenempfehlungen: Die vorhan<strong>de</strong>nen Obstbäume sind zu erhalten und zu pflegen bzw. rückzuschnei<strong>de</strong>n.<br />
Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland im Unterwuchs soll entsprechend <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Entwicklungsziels<br />
Extensivgrünland bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n.<br />
Entwicklungsziel: Trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur mit Gehölzriegel.<br />
Maßnahmenempfehlungen: Der vorhan<strong>de</strong>ne geschotterte Wirtschaftsweg ist aufzubrechen und durch<br />
natürliche Sukzession als trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur zu entwickeln. Die vorhan<strong>de</strong>nen angrenzen<strong>de</strong>n Gehölze<br />
sind zu erhalten.<br />
2.3 Verkehrsflächen<br />
Im Hinblick auf die Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen, einzelner an das Plangebiet angrenzen<strong>de</strong>r<br />
Wohngebäu<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Sportanlagen und sonstiger Nutzungen gelangen weiterhin<br />
Verkehrsflächen zur Ausweisung, welche <strong>de</strong>n Bestand nachvollziehen und überwiegend als Verkehrsflächen<br />
mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Landwirtschaftlicher Weg festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im westlichen Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wird für <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Parkplatz zu<strong>de</strong>m Verkehrsfläche mit<br />
<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />
sind die Parkplätze wasserdurchlässig aus Schotterrasen zu befestigen.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010