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Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 4<br />

Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n dabei folgen<strong>de</strong> Entwicklungsziele verfolgt und Maßnahmenempfehlungen abgege-<br />

ben:<br />

Entwicklungsziel: Naturnaher Bach mit standortgerechtem Ufergehölzsaum<br />

Maßnahmenempfehlungen: Naturnahe Umgestaltung <strong>de</strong>s Fahrenbaches (z.B. durch Anhebung <strong>de</strong>r<br />

Bachsohle in <strong>de</strong>n westlichen Bereichen, Aufweitungen <strong>de</strong>s Bachbettes und Schaffung von Mul<strong>de</strong>n zum<br />

Sedimentrückhalt in <strong>de</strong>n mittleren Bereichen, Abflachungen <strong>de</strong>r Ufer, etc.). Die Detailplanung bleibt einem<br />

separat durchzuführen<strong>de</strong>n wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten. Der vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Ufergehölzsaum ist zu erhalten und <strong>de</strong>r Anteil standortgerechter Baumarten (Esche, Wei<strong>de</strong>, Erle) zu erhöhen.<br />

Entwicklungsziel: Hutewald / Waldwei<strong>de</strong><br />

Maßnahmenempfehlungen: Der bestehen<strong>de</strong> Baumbestand ist aufzulichten und als Waldwei<strong>de</strong> anzulegen.<br />

Entwicklungsziel: Extensives Grünland<br />

Maßnahmenempfehlungen: Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland ist als ein- bis zweischüriges Extensivgrünland zu<br />

bewirtschaften. Die erste Mahd soll erst ab <strong>de</strong>m 15. Juni eines je<strong>de</strong>n Jahres erfolgen. Das Schnittgut ist<br />

abzutransportieren, Düngung ist unzulässig. Alternative Wei<strong>de</strong>nutzung ist ebenfalls unzulässig.<br />

Entwicklungsziel: Extensives Streuobst<br />

Maßnahmenempfehlungen: Die vorhan<strong>de</strong>nen Obstbäume sind zu erhalten und zu pflegen bzw. rückzuschnei<strong>de</strong>n.<br />

Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland im Unterwuchs soll entsprechend <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Entwicklungsziels<br />

Extensivgrünland bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entwicklungsziel: Trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur mit Gehölzriegel.<br />

Maßnahmenempfehlungen: Der vorhan<strong>de</strong>ne geschotterte Wirtschaftsweg ist aufzubrechen und durch<br />

natürliche Sukzession als trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur zu entwickeln. Die vorhan<strong>de</strong>nen angrenzen<strong>de</strong>n Gehölze<br />

sind zu erhalten.<br />

2.3 Verkehrsflächen<br />

Im Hinblick auf die Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen, einzelner an das Plangebiet angrenzen<strong>de</strong>r<br />

Wohngebäu<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Sportanlagen und sonstiger Nutzungen gelangen weiterhin<br />

Verkehrsflächen zur Ausweisung, welche <strong>de</strong>n Bestand nachvollziehen und überwiegend als Verkehrsflächen<br />

mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Landwirtschaftlicher Weg festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im westlichen Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wird für <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Parkplatz zu<strong>de</strong>m Verkehrsfläche mit<br />

<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

sind die Parkplätze wasserdurchlässig aus Schotterrasen zu befestigen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010

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