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Stadt Rosbach vor <strong>de</strong>r Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach<br />

<strong>Begründung</strong> zum<br />

Bebauungsplan OR 17a<br />

„Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“<br />

Planstand: 30.06.2010<br />

Planungsbüro Holger Fischer – Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Straße 16 – 35440 Lin<strong>de</strong>n – Tel 06403 9537-0 – Fax 9537-30


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 2<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................... 3<br />

2 Inhalt und Festsetzungen ................................................................................................................. 3<br />

2.1 Öffentliche Grünfläche ................................................................................................................ 3<br />

2.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft................................................................................................................................... 3<br />

2.3 Verkehrsflächen .......................................................................................................................... 4<br />

3 Immissionsschutz.............................................................................................................................. 5<br />

4 Berücksichtigung umweltschützen<strong>de</strong>r Belange............................................................................. 5<br />

5 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz.................................................................................... 5<br />

6 Sonstige Infrastruktur ....................................................................................................................... 6<br />

7 Bo<strong>de</strong>nordnung ................................................................................................................................... 6<br />

8 Städtebauliche Vorkalkulation ......................................................................................................... 6<br />

9 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen ..................................................................................... 7<br />

/Anlagen<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 3<br />

1 Vorbemerkungen<br />

Die Stadt Rosbach v.d.H. verfolgt gegenwärtig mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes OR 17 „Die<br />

Sang – 1. Bauabschnitt“ das städtebauliche Ziel einer bedarfsorientierten Siedlungserweiterung im Rahmen<br />

einzelner Bauabschnitte im südlichen Bereich <strong>de</strong>r Ortslage von Ober-Rosbach.<br />

Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ sollen im nördlichen<br />

Anschluss an das Plangebiet <strong>de</strong>s 1. Bauabschnittes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

einen Ausgleich <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Bebauungsplan OR 17 „Die Sang – 1. Bauabschnitt“ vorbereiteten Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft geschaffen wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Ausgleichsbebauungsplan wird <strong>de</strong>r<br />

Stadt Rosbach v.d.H. zu<strong>de</strong>m im Hinblick auf entsprechen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen ein Vorkaufsrecht<br />

i.S.d. § 23 BauGB ermöglicht. Darüber hinaus wird das städtebauliche Ziel <strong>de</strong>r Schaffung einer Grünzäsur<br />

zwischen <strong>de</strong>r geplanten Bebauung im Bereich „Die Sang – 1. Bauabschnitt“ und <strong>de</strong>s nördlich gelegenen<br />

Bereiches verfolgt sowie aus ökologischer Sicht nicht zuletzt auch eine Aufwertung <strong>de</strong>r Rand- und<br />

Uferbereiche <strong>de</strong>s Fahrenbaches vorbereitet.<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan„<br />

wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:<br />

Nor<strong>de</strong>n: landwirtschaftliche Nutzflächen, Streuobstwiesen und Pfer<strong>de</strong>haltung, Sportanlagen<br />

Westen: Bun<strong>de</strong>sautobahn BAB A5<br />

Sü<strong>de</strong>n: gewerbliche und gemischte Nutzungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, räumlicher Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>s Bebauungsplanes OR 17 „Die Sang – 1. Bauabschnitt“<br />

Osten: Sportplatz, landwirtschaftliche Nutzflächen, Ortslage Ober-Rosbach<br />

Im Umgriff <strong>de</strong>s so begrenzten räumlichen Geltungsbereiches <strong>de</strong>s Bebauungsplanes liegt eine Fläche von<br />

rd. 4,4 ha.<br />

2 Inhalt und Festsetzungen<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r angestrebten städtebaulich geordneten Entwicklung sind in Ausführung <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3<br />

BauGB die im Folgen<strong>de</strong>n erläuterten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in <strong>de</strong>n Bebauungsplan<br />

OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

2.1 Öffentliche Grünfläche<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gelangt im südlichen Anschluss an die an <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Sportanlagen eine öffentliche Grünfläche mit <strong>de</strong>r näheren Zweckbestimmung Spielplatz<br />

zur Ausweisung. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sind innerhalb <strong>de</strong>r gesamten öffentlichen Grünfläche<br />

die bestehen<strong>de</strong>n Obstbäume zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Ausfälle sind entsprechend<br />

zu ersetzen.<br />

2.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur und<br />

Landschaft<br />

Zur Ausweisung gelangen großräumig Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 4<br />

Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n dabei folgen<strong>de</strong> Entwicklungsziele verfolgt und Maßnahmenempfehlungen abgege-<br />

ben:<br />

Entwicklungsziel: Naturnaher Bach mit standortgerechtem Ufergehölzsaum<br />

Maßnahmenempfehlungen: Naturnahe Umgestaltung <strong>de</strong>s Fahrenbaches (z.B. durch Anhebung <strong>de</strong>r<br />

Bachsohle in <strong>de</strong>n westlichen Bereichen, Aufweitungen <strong>de</strong>s Bachbettes und Schaffung von Mul<strong>de</strong>n zum<br />

Sedimentrückhalt in <strong>de</strong>n mittleren Bereichen, Abflachungen <strong>de</strong>r Ufer, etc.). Die Detailplanung bleibt einem<br />

separat durchzuführen<strong>de</strong>n wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten. Der vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Ufergehölzsaum ist zu erhalten und <strong>de</strong>r Anteil standortgerechter Baumarten (Esche, Wei<strong>de</strong>, Erle) zu erhöhen.<br />

Entwicklungsziel: Hutewald / Waldwei<strong>de</strong><br />

Maßnahmenempfehlungen: Der bestehen<strong>de</strong> Baumbestand ist aufzulichten und als Waldwei<strong>de</strong> anzulegen.<br />

Entwicklungsziel: Extensives Grünland<br />

Maßnahmenempfehlungen: Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland ist als ein- bis zweischüriges Extensivgrünland zu<br />

bewirtschaften. Die erste Mahd soll erst ab <strong>de</strong>m 15. Juni eines je<strong>de</strong>n Jahres erfolgen. Das Schnittgut ist<br />

abzutransportieren, Düngung ist unzulässig. Alternative Wei<strong>de</strong>nutzung ist ebenfalls unzulässig.<br />

Entwicklungsziel: Extensives Streuobst<br />

Maßnahmenempfehlungen: Die vorhan<strong>de</strong>nen Obstbäume sind zu erhalten und zu pflegen bzw. rückzuschnei<strong>de</strong>n.<br />

Das vorhan<strong>de</strong>ne Grünland im Unterwuchs soll entsprechend <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Entwicklungsziels<br />

Extensivgrünland bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n.<br />

Entwicklungsziel: Trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur mit Gehölzriegel.<br />

Maßnahmenempfehlungen: Der vorhan<strong>de</strong>ne geschotterte Wirtschaftsweg ist aufzubrechen und durch<br />

natürliche Sukzession als trockenwarme Ru<strong>de</strong>ralflur zu entwickeln. Die vorhan<strong>de</strong>nen angrenzen<strong>de</strong>n Gehölze<br />

sind zu erhalten.<br />

2.3 Verkehrsflächen<br />

Im Hinblick auf die Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen, einzelner an das Plangebiet angrenzen<strong>de</strong>r<br />

Wohngebäu<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Sportanlagen und sonstiger Nutzungen gelangen weiterhin<br />

Verkehrsflächen zur Ausweisung, welche <strong>de</strong>n Bestand nachvollziehen und überwiegend als Verkehrsflächen<br />

mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Landwirtschaftlicher Weg festgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im westlichen Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wird für <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Parkplatz zu<strong>de</strong>m Verkehrsfläche mit<br />

<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

sind die Parkplätze wasserdurchlässig aus Schotterrasen zu befestigen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 5<br />

3 Immissionsschutz<br />

Südlich <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Tennisanlagen ist im Hinblick auf eine Abschirmung <strong>de</strong>r künftig schutzbedürfti-<br />

gen Nutzungen im Kontext <strong>de</strong>r geplanten Wohnbebauung im Bereich „Die Sang – 1. Bauabschnitt“ die<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m vorgesehen, für welche <strong>de</strong>r Bebauungsplan<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Flächen für Nutzungsbeschränkungen o<strong>de</strong>r für Vorkehrungen zum<br />

Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes mit <strong>de</strong>r<br />

näheren Zweckbestimmung Schallschutzwand festsetzt.<br />

4 Berücksichtigung umweltschützen<strong>de</strong>r Belange<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung wird ein Umweltbericht erarbeitet, <strong>de</strong>ssen Inhalt entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB aufbereitet wird. Entsprechend § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht<br />

Teil <strong>de</strong>r <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan und unterliegt damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie<br />

die <strong>Begründung</strong> an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange).<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>s Umweltberichts und die eingegangenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sind in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n<br />

bauleitplanerischen Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die<br />

Abarbeitung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />

und <strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung<br />

einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht integriert.<br />

Der Umweltbericht 1 liegt <strong>de</strong>r <strong>Begründung</strong> als Anlage bei; auf die dortigen Ausführungen wird entsprechend<br />

verwiesen.<br />

5 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen geben entsprechend <strong>de</strong>m Planungsstand Aufschluss über die Berücksichtigung<br />

wasserwirtschaftlicher Belange im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitplanverfahrens.<br />

Wasserversorgung<br />

Durch <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan wer<strong>de</strong>n keine Nutzungen planungsrechtlich vorbereitet, welche<br />

eine zentrale Wasserversorgung erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Durch <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan wer<strong>de</strong>n keine Nutzungen planungsrechtlich vorbereitet, welche<br />

eine zentrale Wasserentsorgung erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Trinkwasserschutzgebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes befin<strong>de</strong>t sich nicht innerhalb eines ausgewiesenen<br />

Trinkwasserschutzgebietes.<br />

1 Umweltbericht: Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n, Stand: 06/2010<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 6<br />

Heilquellenschutzgebiet<br />

Das Bebauungsplangebiet liegt in <strong>de</strong>n Zonen IV (qualitativ) und D (quantitativ) <strong>de</strong>s mit Verordnung vom<br />

24.10.1984 festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannten Heilquellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Hessen (Bad Nauheim). Die in <strong>de</strong>r Schutzgebietsverordnung aufgeführten Verbote und Auflagen sind zu<br />

beachten und einzuhalten.<br />

Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />

In diesem Zusammenhang kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung, z.B. <strong>de</strong>n<br />

im Folgen<strong>de</strong>n zitierten § 8 Abs. 1 HBO verwiesen wer<strong>de</strong>n:<br />

Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />

1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />

2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />

soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung,<br />

soweit Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht überbauten Flächen treffen.<br />

Oberirdische Gewässer<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes verläuft <strong>de</strong>r Fahrenbach. Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Ausgleichsbebauungsplan<br />

wird jedoch insbeson<strong>de</strong>re das Ziel einer Aufwertung und Renaturierung <strong>de</strong>s Gewässerverlaufs verfolgt,<br />

sodass eine Beeinträchtigung wasserwirtschaftlicher Belange somit nicht zu erwarten ist.<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Überschwemmungsgebiet.<br />

6 Sonstige Infrastruktur<br />

Durch das Plangebiet verläuft eine 20kV-Leitung, <strong>de</strong>ren Verlauf einschließlich <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Schutzstreifens nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen wur<strong>de</strong>.<br />

7 Bo<strong>de</strong>nordnung<br />

Ein Verfahren zur Bo<strong>de</strong>nneuordnung i. S. <strong>de</strong>r §§ 45 ff. BauGB ist nicht vorgesehen.<br />

8 Städtebauliche Vorkalkulation<br />

Der Stadt Rosbach v.d.H. entstehen aus <strong>de</strong>m Vollzug <strong>de</strong>s Bebauungsplanes voraussichtlich keine Kosten.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010


Stadt Rosbach v.d.H., Stadtteil Ober-Rosbach: Bebauungsplan OR 17a „Die Sang – Ausgleichsbebauungsplan“ 7<br />

9 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen<br />

Hingewiesen wird auf:<br />

§ 8 Abs. 1 <strong>de</strong>s Hessischen Wassergesetzes (HWG) zur Unterhaltung und Renaturierung oberirdischer<br />

Gewässer<br />

§ 12 <strong>de</strong>s Hessischen Wassergesetzes (HWG) hinsichtlich Uferbereiche<br />

§ 20 <strong>de</strong>s Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) und die Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />

§ 9 Abs. 1 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes (FStrG) hinsichtlich <strong>de</strong>r Baufreihaltezone längs <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen<br />

(hier: Bun<strong>de</strong>sautobahn BAB A5)<br />

die Lage <strong>de</strong>s Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet und die entsprechen<strong>de</strong>n Schutzbestimmungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r einschlägigen Schutzgebietsverordnung<br />

/Anlagen<br />

Umweltbericht (Planungsbüro Holger Fischer, Stand: 06/2010)<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 06/2010

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