11.10.2012 Aufrufe

Checkliste für den Sepa-Umstieg (pdf) - Raiffeisen

Checkliste für den Sepa-Umstieg (pdf) - Raiffeisen

Checkliste für den Sepa-Umstieg (pdf) - Raiffeisen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Um die SEPA Produkte nutzen zu<br />

können, sind nicht nur bei <strong>den</strong> Banken<br />

sondern auch in Ihrem Unternehmen<br />

Anpassungen vorzunehmen.<br />

Wir empfehlen Ihnen, alle möglichen<br />

Anpassungen rechtzeitig einzuplanen<br />

und besser heute als morgen mit dem<br />

<strong>Umstieg</strong> auf SEPA zu beginnen, da die<br />

EU-Verordnung 260/2012 eine zwingende<br />

Nutzung der SEPA Produkte ab<br />

01. Februar 2014 vorschreibt.<br />

Wir haben <strong>für</strong> Sie eine <strong>Checkliste</strong><br />

erstellt, die Sie beim reibungslosen<br />

SEPA-<strong>Umstieg</strong> unterstützen wird.<br />

März<br />

31<br />

SEPA-Umstellung<br />

01.02.2014<br />

Der Countdown läuft<br />

www.raiffeisen-ooe.at<br />

Sind Sie bereit <strong>für</strong> SEPA?<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> SEPA-<strong>Umstieg</strong><br />

Duale Phase „IBAN alleine“ im Inland „IBAN alleine“<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

EU-Verordnung<br />

zur SEPA-Migration<br />

tritt in Kraft –<br />

der Countdown<br />

läuft<br />

Dezember<br />

31<br />

April<br />

1<br />

Verwendung der SEPA<br />

Zahlungsanweisung<br />

nochmals forcieren<br />

Einführung der SEPA<br />

Lastschrift mit verkürzter<br />

Vorlaufzeit von<br />

einem Tag (COR 1)<br />

Februar<br />

1<br />

- Ablöse der österreichischen EUR-Überweisungs-<br />

und Lastschriftverfahren durch die SEPA Produkte<br />

- Verwendung von „IBAN alleine“ in Österreich<br />

- Ende Annahme alter österreichischer Zahlungsverkehrsbelege<br />

Einsatz der neuesten SEPA-Version<br />

<strong>für</strong> ELBA im Herbst 2013 (betrifft ELBA<br />

kompakt, ELBA business, Multicash)<br />

Februar<br />

1<br />

Verwendung von<br />

„IBAN alleine“ im gesamten<br />

SEPA Raum<br />

Oktober<br />

31<br />

Ablöse der EUR-Überweisungs-<br />

und Lastschriftverfahren<br />

durch<br />

SEPA Produkte in<br />

NICHT-EURO-Länder


Organisatorischer Bereich Notizen Erledigt<br />

Definieren Sie einen Verantwortlichen <strong>für</strong> die Umsetzung des SEPA-<strong>Umstieg</strong>s.<br />

Vereinbaren Sie einen eigenen Beratungstermin mit Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank –<br />

Ihr Kun<strong>den</strong>betreuer steht Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Erarbeiten Sie einen Aktionsplan, in dem Ziele und Zeitrahmen definiert sind.<br />

Stellen Sie ein gesondertes Budget <strong>für</strong> <strong>den</strong> SEPA-<strong>Umstieg</strong> bereit.<br />

Stellen Sie die nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen <strong>für</strong> die SEPA-<br />

Umstellung zur Verfügung.<br />

Legen Sie fest, wann die einzelnen Bereiche des Zahlungsverkehrs auf SEPA<br />

umgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Wir empfehlen eine schrittweise Umstellung der verschie<strong>den</strong>en Bereiche:<br />

n Lohn-/Gehaltszahlungen<br />

n Kreditorenzahlungen<br />

n Debitorenzahlungen<br />

n Sozialversicherungs- und Finanzamtabgaben<br />

Stellen Sie Ihre eigenen Stammdaten von Bankleitzahl und Kontonummer auf<br />

IBAN und BIC um.<br />

n Für österreichische Kontodaten steht Ihnen das IBAN-Konvertierungs-<br />

Service unter http://www.raiffeisen-ooe.at/sepa zur Verfügung.<br />

n Für deutsche Kontoverbindungen steht Ihnen das IBAN-Konvertierungs-<br />

Service des Bank-Verlag unter https://www.iban-service-portal.de zur<br />

Verfügung.<br />

n Die IBAN und BIC der sonstigen ausländischen Kun<strong>den</strong> müssen Sie direkt<br />

beim Zahlungsempfänger erfragen.<br />

Prüfen Sie Ihre bestehen<strong>den</strong> EUR-Kontoverbindungen, ob diese noch benötigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn Sie Konten im Ausland führen, können Sie im SEPA-Raum alle EUR-<br />

Zahlungen betragsunabhängig von Ihrem <strong>Raiffeisen</strong>-Konto beauftragen.<br />

Geben Sie IBAN und BIC anstatt BLZ und Kontonummer in Ihrer gesamten<br />

Geschäftskorrespon<strong>den</strong>z an:<br />

n Briefpapier<br />

n Rechnungen<br />

n Angebote<br />

n etc.<br />

Um die Lesbarkeit der IBAN zu verbessern, empfehlen wir die Angabe in 4er<br />

Blöcken: zB AT62 1234 5000 0123 4567<br />

Informieren Sie die betroffenen Abteilungen und Mitarbeiter hinsichtlich der<br />

notwendigen Änderungen.<br />

Prüfen Sie die Auswirkungen auf die täglichen Arbeitsprozesse<br />

(zB Mandatsverwaltung bei SEPA Lastschrift, Neuanlage von Kun<strong>den</strong>daten,<br />

Mitarbeitern etc).<br />

Prüfen Sie, ob externe Partner (zB. Steuerberater) über etwaige<br />

Änderungen im Zuge der SEPA Umstellung informiert wer<strong>den</strong> müssen.<br />

<strong>Checkliste</strong> SEPA 2


Technik & Systeme Notizen Erledigt<br />

Prüfen Sie, ob sämtliche Anwendungen (Finanzbuchhaltung, Lohnverrechnungs-<br />

und Treasurysystem, Stammdaten, interne Datenbanken) <strong>für</strong> SEPA gerüstet sind:<br />

n Ausgabe von XML-Format<br />

n Abbildung von IBAN und BIC<br />

n Mandatsreferenz<br />

n Mandatsverwaltung<br />

n Zahlungsreferenz<br />

n Creditor-ID<br />

Bei offenen Fragen kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten.<br />

Planen Sie bei Systemupdates/-umstellungen eine entsprechende Testphase ein.<br />

Während der Umstellungsphase empfehlen wir Ihnen einen Parallelbetrieb Ihrer<br />

aktuellen Zahlungsverkehrslösung und des neuen SEPA Zahlungsverkehrs.<br />

Prüfen Sie, nach welchem SEPA Rulebook-Standard Ihre SEPA-XML-Datenträgernachrichten<br />

aus Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm ausgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Derzeit unterstützen die aktuellen ELBA 5- bzw. MultiCash-Versionen das<br />

SEPA Rulebook-Version 3.2.<br />

Ab Herbst 2013 steht Ihnen die Rulebook-Version 6.0 zur Verfügung.<br />

Nutzen Sie die Testmöglichkeit (syntaktische Prüfung) von selbst erstellten<br />

XML-Nachrichten mittels<br />

n XML-Checker auf www.stuzza.at<br />

n Datenträgerimport in ELBA 5 oder MultiCash<br />

n XML Prüfprogramm (z.B. Altova XML-Spy)<br />

SEPA Überweisung Notizen Erledigt<br />

Laut SEPA Standard ist eine Weiterleitung von max. 35 Stellen Zahlungsreferenz<br />

ODER von max. 140 Stellen Verwendungszweck möglich.<br />

Bei Angabe einer Zahlungsreferenz ist daher keine zusätzliche Erfassung eines<br />

Verwendungszwecks notwendig.<br />

SEPA Zahlungsanweisung (beleghafte SEPA Überweisung) Notizen Erledigt<br />

Bestellen Sie die neue SEPA-Drucksorten.<br />

Die Annahme alter Zahlscheine durch die österreichischen Banken ist nur mehr<br />

bis 31.1. 2014 gewährleistet.<br />

Passen Sie Ihre Druckprogramme an:<br />

n Beachten Sie die technischen Spezifikationen auf www.stuzza.at<br />

n IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und BLZ<br />

n Zahlungsreferenz (35 Stellen alphanumerisch) ersetzt Kun<strong>den</strong>daten (12<br />

Stellen numerisch)<br />

n Weiterleitung max. 35 Stellen Zahlungsreferenz ODER max. 140 Stellen<br />

Verwendungszweck möglich<br />

à Bei Eindruck Zahlungsreferenz keine zusätzlichen Daten im Verwendungszweck-Feld<br />

andrucken (Andruck auf Auftragsbestätigung oder Rechnung<br />

möglich)<br />

à Textvorschlag <strong>für</strong> Hinweis in Verwendungszweck-Feld:<br />

Bei Electronic Banking bitte nur im Feld Zahlungsreferenz/<br />

Kun<strong>den</strong>daten folgende Zahl eingeben:............<br />

Die zusätzliche Erfassung eines Verwendungszweckes ist<br />

nicht notwendig!<br />

Lassen Sie bedruckte Testbelege vor Ausgabe an Ihre Kun<strong>den</strong> unbedingt von<br />

Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank prüfen.<br />

<strong>Checkliste</strong> SEPA 3


SEPA Truncation Notizen Erledigt<br />

Für die Änderungen beim Belegdruck beachten Sie auch die Punkte unter<br />

„SEPA Zahlungsanweisung“.<br />

Für SEPA Truncation verwen<strong>den</strong> Sie das neue Prüfziffernverfahren<br />

(ISO 7064 mod 97-10). Die Spezifikationen fin<strong>den</strong> Sie unter www.stuzza.at.<br />

Schließen Sie mit Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank die Vereinbarung zur Truncation<br />

Zahlungsanweisung ab (falls diese noch nicht unterzeichnet wurde).<br />

Lassen Sie bedruckte Testbelege vor Ausgabe an Ihre Kun<strong>den</strong> unbedingt von<br />

Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank prüfen.<br />

SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift Notizen Erledigt<br />

Wählen Sie das geeignete SEPA Lastschriftverfahren aus:<br />

n SEPA Lastschrift<br />

- Einzug bei Verbraucher und Nicht-Verbraucher möglich<br />

- 56 Tage Rückgaberecht<br />

n SEPA Firmenlastschrift<br />

- Einzug nur bei Nicht-Verbraucher möglich<br />

- kein Rückgaberecht (final)<br />

Es ist auch die Verwendung beider Verfahren möglich.<br />

Tipp: Analysieren Sie dazu Ihre Debitorenstruktur nach Verbraucher/Nicht-<br />

Verbraucher<br />

Prüfen Sie anhand des Teilnehmerverzeichnisses unter<br />

www.raiffeisen-ooe.at/sepa, ob die Bezogenenbanken <strong>für</strong> das<br />

gewählte Verfahren erreichbar sind.<br />

n Für SEPA Lastschrift besteht seit Nov. 2010 eine verpflichtende Erreichbarkeit<br />

im EURO-Raum, sofern auch national Einzüge <strong>für</strong> Verbraucher<br />

angeboten wer<strong>den</strong><br />

n Für SEPA Firmenlastschrift besteht keine generelle Verpflichtung zur<br />

Erreichbarkeit<br />

Beantragen Sie eine Creditor-ID (=Zahlungsempfängerkennung) über Ihre<br />

<strong>Raiffeisen</strong>bank bei der OeNB<br />

Unterfertigen Sie die Kun<strong>den</strong>vereinbarung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einzug von Forderungen<br />

mittels SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift mit Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank.<br />

Definieren Sie <strong>den</strong> Aufbau der Mandatsreferenz (max. 35 Stellen<br />

alphanumerisch):<br />

n Prüfung, ob bestehende Referenzen (z.B. Kun<strong>den</strong>nummer, Vertragsnummer,<br />

Abo-Nummer, Versicherungsnummer, …) weiterverwendet wer<strong>den</strong><br />

können oder<br />

n ob die Vergabe neuer Mandatsreferenzen notwendig ist.<br />

Setzen Sie das Mandat auf:<br />

n Verwen<strong>den</strong> Sie Inhalte und Texte lt. Musterformular (Das Musterformular<br />

erhalten Sie mit der Vereinbarung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einzug von Forderungen mittels<br />

SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift).<br />

n Das Format ist frei wählbar (z.B. in Ihre Rechnung integrierbar).<br />

n Wird das Mandat im Rahmen eines Vertrags verwendet, so ist eine<br />

zusätzliche Unterschrift des Mandats notwendig.<br />

Erstellen Sie eine interne Mandatsverwaltung:<br />

n Ablage der Originalmandate<br />

n Verwaltung in ELBA oder Buchhaltungsprogramm<br />

n Beachten Sie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mind. 13 Monaten<br />

nach dem letztem Einzug<br />

<strong>Checkliste</strong> SEPA 4


SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift Fortsetzung Notizen Erledigt<br />

Stellen Sie Ihre bestehen<strong>den</strong> österreichischen Abbuchungsaufträge/<br />

Einzugsermächtigungen auf SEPA Lastschrift-Mandate um:<br />

n bestehende Abbuchungsaufträge/Einzugsermächtigungen behalten Ihre<br />

Gültigkeit, sofern sie im Original mit Unterschrift des Zahlungspflichtigen<br />

vorliegen<br />

n schriftliche Information an Zahlungspflichtigen über die Umstellung auf<br />

SEPA Lastschrift notwendig (Inhalt: Creditor-ID, Mandatsreferenz und<br />

Datum der Information)<br />

n Informationsschreiben (z.B. als <strong>pdf</strong>-Dokument) beim Originalmandat<br />

aufbewahren<br />

n Im Zuge dieser Information sollte <strong>den</strong> Zahlungspflichtigen auch deren IBAN<br />

und BIC mitgeteilt wer<strong>den</strong>, um zu überprüfen, ob diese auch<br />

aktuell/korrekt sind.<br />

Stellen Sie Ihre bestehen<strong>den</strong> deutschen Einzugsermächtigungen auf SEPA<br />

Lastschrift-Mandate um:<br />

n bestehende Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit, sofern sie im<br />

Original mit Unterschrift des Zahlungspflichtigen vorliegen<br />

n schriftliche Information an Zahlungspflichtigen über die Umstellung auf<br />

SEPA Lastschrift notwendig (Inhalt: Creditor-ID, Mandatsreferenz und Datum<br />

der Information, wobei das Datum der Information nicht vor dem 9. Juli<br />

2012 liegen darf.)<br />

n Informationsschreiben (z.B. als <strong>pdf</strong>-Dokument) beim Originalmandat aufbewahren<br />

n Im Zuge dieser Information sollte <strong>den</strong> Zahlungspflichtigen auch deren IBAN und<br />

BIC mitgeteilt wer<strong>den</strong>, um zu überprüfen, ob diese auch aktuell/korrekt sind.<br />

Für neue Zahlungspflichtige gilt:<br />

n neues Mandat bei SEPA Firmenlastschrift erforderlich<br />

n neues Mandat in Deutschland auch bei bestehendem Abbuchungsauftrag<br />

erforderlich<br />

n Bei SEPA Firmenlastschrift Info an Zahlungspflichtigen geben, dass dieser<br />

das Mandat an seine Hausbank übermittelt (in Deutschland ist eine Originalunterschrift<br />

erforderlich)<br />

Beachten Sie die Anlieferfristen <strong>für</strong><br />

n SEPA Lastschrift<br />

- 5 Tage vor Fälligkeitsdatum bei Erst- und Einmallastschriften<br />

- 2 Tage vor Fälligkeitsdatum bei wiederkehren<strong>den</strong> Lastschriften<br />

Ausblick: ab April 2013 ist eine Einreichung von österreichischen SEPA Lastschriften<br />

mit einer verkürzten Vorlauffrist von einem Tag vor dem Fälligkeitsdatum<br />

möglich (SEPA Lastschrift COR1)<br />

n SEPA Firmenlastschrift<br />

- 1 Tag vor Fälligkeitsdatum<br />

Bei Nichteinhaltung der Anlieferfristen erfolgt eine Weiterrollung des Fälligkeitsdatums<br />

auf <strong>den</strong> nächstmöglichen Geschäftstag.<br />

Beachten Sie dazu auch die entsprechen<strong>den</strong> „Cut-Off“-Zeiten <strong>für</strong> die Anlieferung<br />

von SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift Ihrer <strong>Raiffeisen</strong>bank.<br />

Als Vorinformation des Zahlungsempfängers an <strong>den</strong> Zahlungspflichtigen ist<br />

die sogenannte Prenotification erforderlich, damit der Zahlungspflichtige <strong>für</strong><br />

entsprechende Deckung am Konto sorgen kann:<br />

n Information des Zahlungsempfängers an <strong>den</strong> Zahlungspflichtigen über <strong>den</strong><br />

Einzug inkl. Fälligkeitsdatum und Betrag<br />

n mind. 14 Tage vor Fälligkeit<br />

n Bei Einzug mit gleichbleiben<strong>den</strong> Terminen, Intervallen und gleichbleibendem<br />

Betrag reicht eine einmalige Prenotification aus (zB im Rahmen eines Vertrages).<br />

n Bei einmaliger Prenotification mit Zeitangabe zB. 1. des Monats muss ein Zusatz<br />

enthalten sein, dass wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder<br />

Feiertag fällt, der nächstmögliche Geschäftstag als Fälligkeitstag gilt<br />

n Erfolgt der Einzug nach dem avisierten Datum laut Prenotification ist eine<br />

neuerliche Information an <strong>den</strong> Zahlungspflichtigen erforderlich<br />

<strong>Checkliste</strong> SEPA 5


SEPA Lastschrift/Firmenlastschrift Fortsetzung Notizen Erledigt<br />

Mandatsänderungen (z.B. Änderung der Creditor-ID, Mandatsreferenz, …)<br />

müssen dem Zahlungspflichtigen inklusive dem Gültigkeitsdatum schriftlich<br />

mitgeteilt wer<strong>den</strong>. Die Ausstellung eines neuen Mandats ist nicht verpflichtend.<br />

Die ursprünglichen Mandatsdaten müssen auch in elektronischer Form beim<br />

ersten neuen Einzug mitgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Unsere Umstellungsempfehlung: langsamer <strong>Umstieg</strong> auf SEPA Lastschrift/<br />

Firmenlastschrift<br />

n Beginn mit wenigen Transaktionen<br />

n Steigerung der Transaktionen in mehreren Tranchen<br />

Kontoinformationen Notizen Erledigt<br />

Analysieren Sie die derzeit verwendeten Kontonachrichten:<br />

n MT940 (strukturiert oder unstrukturiert, SEPA Minimal- oder SEPA<br />

Maximalvariante)<br />

n MT941/942<br />

n Retourdatenträger<br />

Prüfen Sie, ob aufgrund der angelieferten SEPA-Zahlungsverkehrsdaten ein<br />

Adaptierungsbedarf besteht:<br />

n <strong>Umstieg</strong> auf MT940 Maximal-Variante<br />

n <strong>Umstieg</strong> auf die neuen XML-camt-Nachrichten<br />

Prüfen Sie im Fall eines <strong>Umstieg</strong>s auf die camt-Nachrichten, ob Ihr Electronic-<br />

Banking-Programm diese Nachrichten im XML-Format transportieren kann.<br />

(ELBA ab Herbst 2013)<br />

Prüfen Sie im Fall eines <strong>Umstieg</strong>s auf die camt-Nachrichten, ob Ihr Buchhaltungssystem<br />

diese Nachrichten im XML-Format verarbeiten kann.<br />

Passen Sie die Ausbuchungs-/Zuordnungskriterien in Ihrem Finanzbuchhaltungsprogramm<br />

an die neuen Gegebenheiten an (strukturierte Empfängerreferenz<br />

etc.)<br />

Automatisierungsmöglichkeit/Zusatzprodukte Notizen Erledigt<br />

Nutzen Sie bereits die Electronic Banking Programme von <strong>Raiffeisen</strong> <strong>für</strong> Ihren<br />

Zahlungsverkehr?<br />

Können Sie im Zuge der SEPA Umstellung Zusatzprodukte kostengünstig<br />

implementieren?<br />

zB:<br />

n Ausbuchung der offenen Posten mittels Retourdatenträger<br />

n SEPA Truncation<br />

n <strong>Raiffeisen</strong> virtuelles Kontoservice<br />

Wir empfehlen einen <strong>Umstieg</strong> von Zahlungsanweisungen auf SEPA Lastschrift/<br />

Firmenlastschrift.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem <strong>Raiffeisen</strong> Berater.<br />

www.raiffeisen-ooe.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!