02.07.2013 Aufrufe

Allgemeiner Teil und Recht der - Universität Leipzig

Allgemeiner Teil und Recht der - Universität Leipzig

Allgemeiner Teil und Recht der - Universität Leipzig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2009/10<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong><br />

Bürgerliches <strong>Recht</strong> I –<br />

<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> Leistungsstörungen<br />

§ 12 Klausurfall – Kalkulationsirrtum<br />

Lösung<br />

(nach BGH NJW 1998, 3192)<br />

Ein Werkvertrag kommt nach allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen durch Antrag <strong>und</strong> Annahme<br />

zustande<br />

I. Antrag durch A<br />

1. Fristgerechte Einreichung des Angebots (+)<br />

2. Vernichtung durch Anfechtung (§ 142 I BGB)<br />

Voraus.:<br />

- Anfechtungserklärung<br />

- Anfechtungsgr<strong>und</strong><br />

- Wahrung <strong>der</strong> Anfechtungsfrist<br />

a) Anfechtungserklärung ( § 143 I BGB)<br />

Bitte, das Angebot wegen des Kalkulationsfehlers nicht zu berücksichtigen<br />

Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB<br />

A möchte sich wegen eines Irrtums von <strong>der</strong> Erklärung lösen = Anfechtung


) Anfechtungsgr<strong>und</strong> ( § 119 BGB)<br />

aa) Inhaltsirrtum (§ 119 I Alt. 1 BGB)<br />

Definition: Erklären<strong>der</strong> weiß, was er sagt, aber nicht, was er damit sagt<br />

Sachverhalt A weiß, welches Angebot er abgibt <strong>und</strong> wie dieses zu verstehen ist<br />

Subsumtion (-)<br />

bb) Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2 BGB)<br />

Definition: Erklären<strong>der</strong> weiß nicht, was er sagt<br />

Sachverhalt A gibt <strong>und</strong> erklärt das Angebot, das er abgeben <strong>und</strong> erklären will<br />

Subsumtion (-)<br />

cc) Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB)<br />

Definition: Erklären<strong>der</strong> irrt über verkehrswesentliche Eigenschaften <strong>der</strong> Sache<br />

Sachverhalt A weiß, um welches Objekt <strong>und</strong> Angebot es geht, er vergisst aber eine<br />

Subsumtion (-)<br />

dd) Motivirrtum<br />

Position in seiner eigenen Kalkulation<br />

Kalkulationsirrtum ist reiner Motivirrtum, <strong>der</strong> nach überwiegen<strong>der</strong> Auffassung nicht<br />

zur Anfechtung berechtigt<br />

An<strong>der</strong>s für den offenen Kalkulationsirrtum RGZ 64, 268: § 119 I Alt. 1 BGB analog<br />

Aber: Voraussetzung ist Offenlegung <strong>der</strong> Kalkulation + rechnerischer Fehler<br />

Hier (-)<br />

Kein Anfechtungsgr<strong>und</strong><br />

Angebot wirksam<br />

II. Annahme durch S<br />

1. Annahmeerklärung (+)


2. Wahrung <strong>der</strong> Annahmefrist (§ 147 BGB)<br />

§ 147 II BGB: Maßgeblich, wann <strong>der</strong> Antragende unter regelmäßigen Umständen mit<br />

Antworten rechnen darf<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Ausschreibungsbedingungen, wonach Zuschlag bis zum<br />

30.09.erfolgt<br />

Fristgerechte Annahme<br />

Alternativ § 148 BGB:<br />

Durch <strong>Teil</strong>nahme an <strong>der</strong> Ausschreibung macht A auch die Ausschreibungsbedingun-<br />

gen zum Gegenstand seines Antrags<br />

<strong>Recht</strong> von S, Annahme bis zum 30.09. zu erklären<br />

III. Unwirksamkeit gemäß § 242 BGB<br />

Nach BGH kann es gegen Treu <strong>und</strong> Glauben verstoßen (§ 242 BGB), wenn <strong>der</strong><br />

Empfänger in Kenntnis des Irrtums das Angebot annimmt. Dazu gehört aber mehr als<br />

die bloße Kenntnis, es müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, die vorliegend<br />

nicht gegeben sind<br />

IV. Ergebnis<br />

Vertrag (+)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!