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VEREINBARUNG ZU ... - Stadtwerke Schwedt Gmbh

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B . Inf o r m at o r i sche Entflechtung<br />

Guta c hterlic he Äußerung<br />

Die informatorische Entflechtung erfordert zum einen die Wahrung der Vertraulichkeit wirt-<br />

schaftlich sensibler Informationen durch den Netzbereich des integrierten EVU (nachfolgend<br />

I.) und zum anderen einen diskriminierungsfreien Umgang mit denjenigen wirtschaftlich rele-<br />

vanten Information, die als Folge des Netzmonopols nicht allen Lieferanten gleichermaßen<br />

zugänglich sind (nachfolgend II.).<br />

NTS.suite erfüllt als Ein-Mandantenmodell mit automatisiertem Berechtigungskonzept beide<br />

Anforderungen.<br />

I. Vertraulichkeit<br />

Die Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Netzkundeninformationen nach § 9 Abs. 1 EnWG<br />

ist durch die interne Trennung der Sichtweise je nach Marktrolle und das daran anknüpfende<br />

automatisierte Berechtigungskonzept von NTS.suite sichergestellt. Der Vertriebsmitarbeiter<br />

kann nur auf die Informationen der von ihm belieferten Kunden zugreifen. Wirtschaftlich sen-<br />

sible Informationen wie Verbrauchsstellen, Geräte und Zählwerte, die zu einer von einem<br />

Drittlieferanten versorgten Verbrauchsstelle gehören, sind für Mitarbeiter des assoziierten<br />

Vertriebs komplett ausgeblendet. Insbesondere ist es für den Vertrieb als Folge des automa-<br />

tisierten Berechtigungskonzepts trotz des gemeinsam genutzten Datensatzes nicht möglich,<br />

die Zählerstände und Zähl- bzw. Messwerte drittbelieferter Kunden einzusehen. Damit ist<br />

sichergestellt, dass der assoziierte Vertrieb nur seine eigenen Kundendaten, Verbrauchsstel-<br />

len, Geräte, Zähler und Verbrauchswerte sehen kann und kein Zugriff auf die Daten von<br />

fremdversorgten Kunden hat.<br />

II. Diskriminierungsfreiheit<br />

Der gemeinsam genutzte Datenbestand führt zu keinem sachlich nicht zu rechtfertigenden<br />

Monopolvorteil des integrierten EVU und verletzt damit nicht das allgemeine Diskriminie-<br />

rungsverbot. Das Diskriminierungsverbot setzt für sich genommen keine Identität der Ge-<br />

schäftsprozesse voraus, sondern die Gleichwertigkeit des Prozessergebnisses (sogenannte<br />

Prozessäquivalenz). Die Geschäftsprozesse laufen bei NTS.suite im Ein-Mandanten-/Ein-<br />

Vertragsmodell auf Grund der internen Trennung in die Marktrollen Netz und Vertrieb weit-<br />

gehend identisch und damit in jedem Fall auch im Ergebnis gleichwertig ab. Die verbliebenen<br />

Unterschiede in Folge des gemeinsam genutzten Datenbestandes in den Prozessen<br />

Stammdatenänderung und Zählerstand-/Zähl- bzw. Messwertübermittlung sowie in den zu-<br />

sammenhängenden Schritten der anderen Prozesse beeinträchtigen die Gleichwertigkeit zur<br />

GPKE und GeLi Gas im Verhältnis zum Drittlieferanten nicht. Zeitpunkt, Umfang und Qualität<br />

der Informationen sind gleichwertig.<br />

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