Tagungsunterlagen: Alkoholprävention in Nürnberg
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E<strong>in</strong>zelexemplare werden kostenlos abgegeben, ebenso höhere Stückzahlen für <strong>Nürnberg</strong>er<br />
Besteller. Auswärtige Anfrager müssen bei größerer Bestellung 0.30 pro Stück entrichten.<br />
Die Verwaltung des Jugendamtes hat zugestimmt, dass das Polizeipräsidium Mittelfranken<br />
kostenlos Auszüge aus der Broschüre auf ihrer Internetseite präsentieren wird. Das<br />
Copyright wird wieder gegen e<strong>in</strong>e Schutzgebühr an andere Institutionen <strong>in</strong> der BRD verkauft.<br />
Als Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong> ist Mai/Juni 2007 geplant.<br />
2. Ordnungsrechtlicher (gesetzlicher) K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz<br />
Zusammenarbeit mit Polizei/Rechtsamt und Ordnungsamt<br />
Bei mehrmaligen Verstößen <strong>in</strong> Bezug auf Verkauf von Alkohol, bzw. bei erhöhten<br />
Verdachtsmomenten werden weiterh<strong>in</strong> die Gewerbetreibenden durch die Polizei und den<br />
Jugendschutzbeauftragten vor Ort auf ihr Verhalten angesprochen und auf die E<strong>in</strong>haltung<br />
der gesetzlichen Vorschriften h<strong>in</strong>gewiesen. Engmaschige Kontrollen wurden und werden <strong>in</strong><br />
Absprache durchgeführt. Die festgestellten Missstände werden dann <strong>in</strong> Wiederholungsfällen<br />
mit erhöhten Bußgeldern belegt. Ab dem 4. Verstoß liegt e<strong>in</strong>e Straftat wegen beharrlicher<br />
Wiederholung (evtl. aus Gew<strong>in</strong>nsucht) vor und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei<br />
mehrmaligen Verstößen überprüft dann das Ordnungsamt die Zuverlässigkeit des Betreibers<br />
und entzieht unter Umständen die Konzession. In den letzten beiden Jahren wurde dies<br />
mehrfach praktiziert. Auch bei unerlaubten Alkoholveranstaltungen (z.B. Saufen aus 5-l-<br />
Eimern) schreitet das Ordnungsamt <strong>in</strong> Zusammenspiel mit der Verwaltung des Jugendamtes<br />
gezielt e<strong>in</strong> und verbietet solche Events nach dem Gaststättengesetz. Die Zusammenarbeit<br />
zwischen Rechtsamt, Ordnungsamt und Polizei, vor allem im Innenstadtbereich mit se<strong>in</strong>er<br />
großer Kneipendichte, verläuft seit Jahren äußerst positiv.<br />
Erhöhung des OWI-Bußgeldes<br />
E<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit begehen nicht die konsumierenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />
sondern immer die Erwachsenen, die z.B. Alkohol an M<strong>in</strong>derjährige abgeben. Im Rahmen<br />
des neuen Jugendschutzgesetzes, das seit 01.04.2003 gültig ist, wurde auch der<br />
Strafrahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften nahezu verdreifacht. Viele Veranstalter<br />
missachten das Verbot der Alkoholabgabe an M<strong>in</strong>derjährige. Insbesondere bei den<br />
Saufpartys werden die Besucher animiert, Alkoholika zu konsumieren. Offensichtlich ist das<br />
bisher ger<strong>in</strong>ge Bußgeld <strong>in</strong> Höhe von 100 (Regelsatz pro Jugendlichen und Verstoß) ke<strong>in</strong><br />
Grund sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die Verwaltung des Jugendamtes und<br />
das Rechtsamt haben deshalb vere<strong>in</strong>bart die Bußgeldsätze zu erhöhen und Verstöße<br />
werden ab dem 01.06.2007 mit e<strong>in</strong>em höheren Bußgeld belegt. Die neuen Bußgeldsätze<br />
werden sich an den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes orientieren und<br />
bewegen sich zwischen 500 und 4000 , je nach Alter des Konsumenten, Art des<br />
Getränkes und Funktion des Verantwortlichen. Die Erhöhung wird noch<br />
öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht.<br />
Auflagenverschärfung<br />
Stellt die Polizei wiederholten Missbrauch durch Anbieter fest, so wird <strong>in</strong> Zukunft früher als<br />
bisher die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Altersauflage nach § 7 Jugendschutzgesetz zum Tragen<br />
kommen (z.B. Zutrittsverbot unter 18 Jahren). Kurz vor Weihnachten 2006 wurde bereits<br />
e<strong>in</strong>er Diskothek am Kohlenhofareal e<strong>in</strong> Zutrittsverbot für M<strong>in</strong>derjährige wegen häufiger<br />
Verstöße angedroht. B<strong>in</strong>nen kürzester Zeit hatte sich die Situation entschärft,<br />
zwischenzeitlich ist die Diskothek jedoch nicht mehr existent und e<strong>in</strong>e andere Diskothek<br />
„kümmert“ sich um dieses junge Publikum. Hier treten nun dieselben Schwierigkeiten auf und<br />
wir haben bereits Auflagen angedroht.<br />
Meldungen von Schulen/Jugende<strong>in</strong>richtungen<br />
Liegen von Schulen oder Jugende<strong>in</strong>richtungen H<strong>in</strong>weise (jährlich etwa 30 Fälle) auf widerrechtlichen<br />
Verkauf von Alkohol an M<strong>in</strong>derjährige vor, so werden die Gewerbetreibenden<br />
unmittelbar auch ohne konkrete und nachweisbare Tat vom Jugendschutzbeauftragten<br />
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