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Tagungsunterlagen: Alkoholprävention in Nürnberg

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E<strong>in</strong>zelexemplare werden kostenlos abgegeben, ebenso höhere Stückzahlen für <strong>Nürnberg</strong>er<br />

Besteller. Auswärtige Anfrager müssen bei größerer Bestellung 0.30 pro Stück entrichten.<br />

Die Verwaltung des Jugendamtes hat zugestimmt, dass das Polizeipräsidium Mittelfranken<br />

kostenlos Auszüge aus der Broschüre auf ihrer Internetseite präsentieren wird. Das<br />

Copyright wird wieder gegen e<strong>in</strong>e Schutzgebühr an andere Institutionen <strong>in</strong> der BRD verkauft.<br />

Als Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong> ist Mai/Juni 2007 geplant.<br />

2. Ordnungsrechtlicher (gesetzlicher) K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz<br />

Zusammenarbeit mit Polizei/Rechtsamt und Ordnungsamt<br />

Bei mehrmaligen Verstößen <strong>in</strong> Bezug auf Verkauf von Alkohol, bzw. bei erhöhten<br />

Verdachtsmomenten werden weiterh<strong>in</strong> die Gewerbetreibenden durch die Polizei und den<br />

Jugendschutzbeauftragten vor Ort auf ihr Verhalten angesprochen und auf die E<strong>in</strong>haltung<br />

der gesetzlichen Vorschriften h<strong>in</strong>gewiesen. Engmaschige Kontrollen wurden und werden <strong>in</strong><br />

Absprache durchgeführt. Die festgestellten Missstände werden dann <strong>in</strong> Wiederholungsfällen<br />

mit erhöhten Bußgeldern belegt. Ab dem 4. Verstoß liegt e<strong>in</strong>e Straftat wegen beharrlicher<br />

Wiederholung (evtl. aus Gew<strong>in</strong>nsucht) vor und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei<br />

mehrmaligen Verstößen überprüft dann das Ordnungsamt die Zuverlässigkeit des Betreibers<br />

und entzieht unter Umständen die Konzession. In den letzten beiden Jahren wurde dies<br />

mehrfach praktiziert. Auch bei unerlaubten Alkoholveranstaltungen (z.B. Saufen aus 5-l-<br />

Eimern) schreitet das Ordnungsamt <strong>in</strong> Zusammenspiel mit der Verwaltung des Jugendamtes<br />

gezielt e<strong>in</strong> und verbietet solche Events nach dem Gaststättengesetz. Die Zusammenarbeit<br />

zwischen Rechtsamt, Ordnungsamt und Polizei, vor allem im Innenstadtbereich mit se<strong>in</strong>er<br />

großer Kneipendichte, verläuft seit Jahren äußerst positiv.<br />

Erhöhung des OWI-Bußgeldes<br />

E<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit begehen nicht die konsumierenden K<strong>in</strong>der und Jugendlichen,<br />

sondern immer die Erwachsenen, die z.B. Alkohol an M<strong>in</strong>derjährige abgeben. Im Rahmen<br />

des neuen Jugendschutzgesetzes, das seit 01.04.2003 gültig ist, wurde auch der<br />

Strafrahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften nahezu verdreifacht. Viele Veranstalter<br />

missachten das Verbot der Alkoholabgabe an M<strong>in</strong>derjährige. Insbesondere bei den<br />

Saufpartys werden die Besucher animiert, Alkoholika zu konsumieren. Offensichtlich ist das<br />

bisher ger<strong>in</strong>ge Bußgeld <strong>in</strong> Höhe von 100 (Regelsatz pro Jugendlichen und Verstoß) ke<strong>in</strong><br />

Grund sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die Verwaltung des Jugendamtes und<br />

das Rechtsamt haben deshalb vere<strong>in</strong>bart die Bußgeldsätze zu erhöhen und Verstöße<br />

werden ab dem 01.06.2007 mit e<strong>in</strong>em höheren Bußgeld belegt. Die neuen Bußgeldsätze<br />

werden sich an den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes orientieren und<br />

bewegen sich zwischen 500 und 4000 , je nach Alter des Konsumenten, Art des<br />

Getränkes und Funktion des Verantwortlichen. Die Erhöhung wird noch<br />

öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht.<br />

Auflagenverschärfung<br />

Stellt die Polizei wiederholten Missbrauch durch Anbieter fest, so wird <strong>in</strong> Zukunft früher als<br />

bisher die Möglichkeit e<strong>in</strong>er Altersauflage nach § 7 Jugendschutzgesetz zum Tragen<br />

kommen (z.B. Zutrittsverbot unter 18 Jahren). Kurz vor Weihnachten 2006 wurde bereits<br />

e<strong>in</strong>er Diskothek am Kohlenhofareal e<strong>in</strong> Zutrittsverbot für M<strong>in</strong>derjährige wegen häufiger<br />

Verstöße angedroht. B<strong>in</strong>nen kürzester Zeit hatte sich die Situation entschärft,<br />

zwischenzeitlich ist die Diskothek jedoch nicht mehr existent und e<strong>in</strong>e andere Diskothek<br />

„kümmert“ sich um dieses junge Publikum. Hier treten nun dieselben Schwierigkeiten auf und<br />

wir haben bereits Auflagen angedroht.<br />

Meldungen von Schulen/Jugende<strong>in</strong>richtungen<br />

Liegen von Schulen oder Jugende<strong>in</strong>richtungen H<strong>in</strong>weise (jährlich etwa 30 Fälle) auf widerrechtlichen<br />

Verkauf von Alkohol an M<strong>in</strong>derjährige vor, so werden die Gewerbetreibenden<br />

unmittelbar auch ohne konkrete und nachweisbare Tat vom Jugendschutzbeauftragten<br />

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