Tagungsunterlagen: Alkoholprävention in Nürnberg
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Der „Erstkontakt“ zu Alkohol f<strong>in</strong>det bei K<strong>in</strong>dern überwiegend <strong>in</strong> der Familie oder im familiären<br />
Umfeld statt. Die Grundlagen für den Umgang mit Alkohol werden im K<strong>in</strong>desalter gelegt.<br />
Deshalb kommt der Zielgruppe der Eltern e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu.<br />
Bei Multiplikatoren und Fachkräften aus Jugendhilfe und Schule stehen Informationen,<br />
Beratung, Schulung, Fortbildung, Qualifizierung und die Erarbeitung von<br />
Informationsmaterialien und Flyern im Mittelpunkt der suchtpräventiven Arbeit und des<br />
K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes.<br />
Fachliche Beratung, Unterstützung und Information zu Fragen des K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendschutzes bilden die Basis für die Arbeit mit Gewerbetreibenden und Veranstaltern.<br />
Auch <strong>in</strong> diesem Feld spielen präventive Aspekte e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle:<br />
So ersche<strong>in</strong>t z.B. e<strong>in</strong>e Mitwirkung des K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes bei der Ausbildung von<br />
Gastwirten im H<strong>in</strong>blick auf den Stellenwert der Jugendschutzbestimmungen s<strong>in</strong>nvoll.<br />
Daneben spielt <strong>in</strong> diesem Bereich die Kontrolle und Überwachung der Vorschriften des<br />
Jugendschutzrechtes e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle.<br />
Grundsätzlich gilt für diesen Adressatenkreis:<br />
Jugendschutzrechtliche Bestimmungen s<strong>in</strong>d dazu da, um e<strong>in</strong>gehalten zu werden.<br />
Dies gilt auch für die e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen des Gaststätten- und<br />
Ladenschlussgesetzes, Letzteres <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Alkoholverkauf an<br />
Tankstellen (Stichwort „Reisebedarf“).<br />
Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen werden <strong>in</strong> Abstimmung mit<br />
Ordnungsamt, Rechtsamt und Polizei die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies<br />
kann Auflagen umfassen wie z.B. Zutrittsverbot für unter 18-Jährige, Erhöhung von<br />
Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten sowie Prüfung der Zuverlässigkeit von z.B. Gastwirten<br />
und Diskotheken-Betreibern.<br />
Über diesen genannten Kreis h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Veranstalter von Volksfesten, Kirchweihen und<br />
Vere<strong>in</strong>sfesten wichtige Ansprechpartner, die ebenfalls <strong>in</strong> der Verantwortung stehen,<br />
Jugendschutzbestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten. E<strong>in</strong>e fachliche Beratung durch den K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendschutz ist auch im S<strong>in</strong>ne der Bürgerämter der Stadt <strong>Nürnberg</strong>, <strong>in</strong> deren Bereich die<br />
o.a. Veranstaltungen e<strong>in</strong>e große Rolle spielen.<br />
Arbeitsprogramm <strong>Alkoholprävention</strong> des Jugendamtes <strong>Nürnberg</strong><br />
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und des zunehmend problematischeren<br />
Alkoholkonsumverhaltens von Jugendlichen hat das Jugendamt der Stadt <strong>Nürnberg</strong> dem<br />
zuständigen Gremium Jugendhilfeausschuss am 03.05.2007 e<strong>in</strong> Arbeitsprogramm<br />
<strong>Alkoholprävention</strong> 2007 und Folgejahre zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Diese Vorlage enthält e<strong>in</strong>e systematische Beschreibung der Angebote und Maßnahmen des<br />
K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention. Neben der Vorstellung bereits<br />
laufender Angebote wird auf die Planung neuer Angebote und Maßnahmen sowie die dafür<br />
notwendigen Ressourcen e<strong>in</strong>gegangen.<br />
Ziel dieser Ausschussvorlage war es, <strong>Alkoholprävention</strong> strukturell und langfristig als<br />
Arbeitsschwerpunkt im Rahmen der Suchtprävention und des K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes<br />
zu verankern, die politische Zustimmung für das Arbeitsprogramm zu erhalten und den<br />
Ausbau der <strong>Alkoholprävention</strong> mit der entsprechenden Mittelausstattung zu ermöglichen.<br />
Ausführlich beschrieben wurden Angebote, Maßnahmen und Arbeitsschwerpunkte der<br />
Suchtprävention und des erzieherischen sowie ordnungsrechtlichen K<strong>in</strong>der- und<br />
Jugendschutzes.<br />
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Umsetzung des Arbeitsprogramms, die<br />
Aufstockung der Sachmittel für <strong>Alkoholprävention</strong> (im Jahr 2008 e<strong>in</strong>malig 50.000 , ab 2009<br />
jährlich fortlaufend 25.000 ) sowie die Schaffung e<strong>in</strong>er zusätzlichen Planstelle für den<br />
erzieherischen K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz. Arbeitsschwerpunkte dieser Planstelle s<strong>in</strong>d zu<br />
jeweils 50 % <strong>Alkoholprävention</strong> und Jugendmedienschutz (Vorlage Arbeitsprogramm<br />
<strong>Alkoholprävention</strong> im Jugendhilfeausschuss 03.05.2007, siehe S. 20).<br />
Die Besetzung o.a. Planstelle erfolgte zum 01.05.2008.<br />
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