Leitfaden "Der runde Tisch" - in Kleve
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3. Familienersetzende Hilfen:<br />
Heimerziehung, Vollzeitpflege, Erziehungsstelle<br />
Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Pflegefamilie, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> Elternteil e<strong>in</strong>e pädagogi-<br />
sche Ausbildung haben muss und die zwecks Beratung und Begleitung an e<strong>in</strong>en<br />
freien Träger der Jugendhilfe angebunden ist.<br />
E<strong>in</strong>e Mischform der Erziehungshilfe ist die so genannte E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach §35a<br />
SGB VIII. Sie kann sowohl familienergänzend als auch familienersetzend se<strong>in</strong>.<br />
<strong>Der</strong> § 35 a regelt die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für K<strong>in</strong>der, die von e<strong>in</strong>er seelischen Beh<strong>in</strong>de-<br />
rung bedroht s<strong>in</strong>d. Die Grundlage für diese Hilfeform ist e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>der-<br />
psychiaters, <strong>in</strong> dem festgestellt wird, dass das K<strong>in</strong>d von e<strong>in</strong>er seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />
bedroht ist, wenn es nicht bestimmte unterstützende Therapien erhält.