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Leitfaden "Der runde Tisch" - in Kleve

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3. Familienersetzende Hilfen:<br />

Heimerziehung, Vollzeitpflege, Erziehungsstelle<br />

Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong>e Pflegefamilie, <strong>in</strong> der e<strong>in</strong> Elternteil e<strong>in</strong>e pädagogi-<br />

sche Ausbildung haben muss und die zwecks Beratung und Begleitung an e<strong>in</strong>en<br />

freien Träger der Jugendhilfe angebunden ist.<br />

E<strong>in</strong>e Mischform der Erziehungshilfe ist die so genannte E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach §35a<br />

SGB VIII. Sie kann sowohl familienergänzend als auch familienersetzend se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Der</strong> § 35 a regelt die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für K<strong>in</strong>der, die von e<strong>in</strong>er seelischen Beh<strong>in</strong>de-<br />

rung bedroht s<strong>in</strong>d. Die Grundlage für diese Hilfeform ist e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>der-<br />

psychiaters, <strong>in</strong> dem festgestellt wird, dass das K<strong>in</strong>d von e<strong>in</strong>er seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />

bedroht ist, wenn es nicht bestimmte unterstützende Therapien erhält.

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