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Protokoll des Rückfragenkolloquiums - luchterhandt

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Lohsepark<br />

Freiraumplanerischer<br />

ideen- und realisierungswettbewerb<br />

rückFragenprotokoll<br />

1


2<br />

Ausloberin<br />

HafenCity Hamburg GmbH<br />

Osakaallee 11<br />

D-20457 Hamburg<br />

im Einvernehmen mit<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie Hansestadt Hamburg<br />

Behörde für Kultur, Sport und Medien, Freie Hansestadt Hamburg<br />

WettbeWerbsbetreuung<br />

büro <strong>luchterhandt</strong><br />

stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen<br />

Wrangelstraße 18<br />

20253 Hamburg<br />

T. +49-40-64882373<br />

F. +49-40-64882374<br />

buero@<strong>luchterhandt</strong>.de<br />

www.<strong>luchterhandt</strong>.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Daniel Luchterhandt, Manuela Witt<br />

Hamburg, Juli 2009


Allgemeine Vorbemerkungen<br />

zusAmmenArbeit mit künstlern,<br />

konsultAtion von Historikern<br />

Die Teilnehmer <strong>des</strong> Wettbewerbs werden<br />

mit Nachdruck dazu ermuntert, sich<br />

– sofern noch nicht geschehen – insbesondere<br />

im Hinblick auf die Konzeption<br />

und Ausgestaltung <strong>des</strong> Gedenkorts<br />

Künstler in die Bearbeitung einzubeziehen.<br />

Darüber hinaus wird empfohlen,<br />

sich vertieft mit den historischen Unterlagen<br />

zu befassen und ggf. Historiker<br />

konsultiernd hinzuzuziehen.<br />

beArbeitungsgrenzen im bereicH<br />

der HAfencity universität<br />

Die Bearbeitungsgrenze <strong>des</strong> Realisierungsteils<br />

wurde korrigiert, da die für<br />

die Hafencity Universität notwendige<br />

Erschließung in den Park hineinragt<br />

und die voraussichtliche Grundstücksgrenze<br />

weiter östlich liegt. Von den<br />

Teilnehmern werden unter Berücksichtigung<br />

der bisherigen Freianlagenplanung<br />

für die HafenCity Universität<br />

sinnvolle Vorschläge für die Verbindung<br />

von Parkfläche zum Grundstück der<br />

HafenCity Universität, insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der Höhenentwicklung,<br />

erwartet (vgl. auch Anlagen<br />

01 und 02).<br />

HinWeis zum AusgAngsbAuWerk<br />

HocHbAHn in den PArk Abb. s. 28<br />

Es wird auf die zwei aufragenden Flugdächer<br />

in den Park verzichtet und statt<strong>des</strong>sen<br />

eine Brüstungslösung geplant.<br />

Die aktuellen Pläne können der Anlage<br />

<strong>des</strong> Rückfragenprotokolls entnommen<br />

werden.<br />

Präzisierung der AussAge zum<br />

tHemA HocHWAsserscHutz (s. 28)<br />

„Die auf 8,30 m üNN gelegenen Straßen<br />

Versmannstraße und Stockmeyerstraße<br />

dienen dem Hochwasserschutz<br />

für die Binnenlagen <strong>des</strong> Lohseparks, sie<br />

bilden gewissermaßen seine ‚Schutzdeiche’.“<br />

Für die Teilnehmer wird klar gestellt,<br />

dass die umgebenden Straßen die Funktion<br />

Hochwasser sicherer Rettungswege<br />

übernehmen, aber nicht als Hochwasserschutzanlagen<br />

ausgelegt sind.<br />

Versmannstraße und Stockmeyerstraße<br />

dürfen daher nicht abgesenkt werden.<br />

Der Lohsepark ist als sonstige und tiefliegende<br />

Fläche gekennzeichnet und<br />

muss – wie alle tiefliegenden Bereiche<br />

der HafenCity im Notfall evakuiert werden.<br />

Für die Gestaltung <strong>des</strong> Parks ergeben<br />

sich hieraus keine zusätzlichen Anforderungen.<br />

3


4<br />

Beantwortung der Rückfragen<br />

1.2 die QuArtiere rund um den<br />

künftigen loHsePArk<br />

F: Welche Nutzung ist für das zukünftige<br />

Gebäude gegenüber der HafenCity<br />

Universität, östlich <strong>des</strong> Parks vorgesehen?<br />

Ebenso, das Gebäude östlich der zukünftigen<br />

Schule, am südlichen Ende <strong>des</strong> Ideenperimeters?<br />

A: Es gibt noch keine festgelegten Nutzungen.<br />

Wahrscheinlich sind Büronutzungen.<br />

F: Welche Nutzung ist – abgesehen vom<br />

zukünftigen Dokumentationszentrum<br />

für das bestehende Gebäude (ehemalige<br />

Gummifabrik) – geplant?<br />

A: Für dieses Gebäude sind voraussichtlich<br />

Büro- oder Wohnnutzungen<br />

vorgesehen.<br />

F: Wird es Ansprüche der Schule an<br />

Freiflächen im Parkbereich geben, bspw.<br />

Sportflächen?<br />

A: Es wird keine Sportflächen oder<br />

Schulhofflächen im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks<br />

geben. Die ursprünglich hier geplanten<br />

Sportflächen wurden auf Flächen<br />

im Oberhafenquartier verlagert. Es<br />

kann aber davon ausgegangen werden,<br />

dass es im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks intensive<br />

Freizeitnutzungen aus der Schule<br />

heraus geben wird, ebenso wird es Nutzungen<br />

von Mitgliedern der HafenCity<br />

Universität geben.<br />

F: Wird in der geplanten Schule im Südosten<br />

<strong>des</strong> Lohseparks auch eine Grundschule<br />

untergebracht?<br />

A: Es bestehen Überlegungen (aber<br />

keine verbindliche Festlegung), hier<br />

auch eine Grundschule bzw. Primarschule<br />

unterzubringen.<br />

F: Wie erfolgt die Anbindung an das<br />

Oberhafenquartier?<br />

A: Die Anbindung an das Oberhafenquartier<br />

erfolgt über zwei Achsen: über<br />

die Stockmeyerstraße im Norden und<br />

eine Tunnellösung im Süden. Die genaue<br />

Lage kann den Anlagen „02 Strukturkonzept<br />

östliche HafenCity“ und „03<br />

Masterplan Überarbeitung (Entwurf)“<br />

entnommen werden.<br />

F: Was ist das für ein Gebäude im Parkperimeter<br />

(im Grundlagenplan mit VI bezeichnet)?<br />

F: Welche Art der Nutzung wird das siebengeschossige<br />

Gebäude innerhalb <strong>des</strong><br />

Lohseparks haben? Ist der Standort flexibel?<br />

A: Das im Masterplan gezeigte Gebäude<br />

im Lohsepark ist als Platzhalter für<br />

die im Wettbewerb zu platzierenden<br />

Nutzungen eines Spiel- und Gemeinschaftshauses<br />

und eines Park-Kiosks zu<br />

verstehen. Es symbolisiert das grundsätzliche<br />

Ziel, in kleinem Maßstab die<br />

genannten baulichen Nutzungen im<br />

Park sinnfällig zu platzieren.<br />

1.3 dAs WettbeWerbsgebiet<br />

F: Muss der gesamte Bereich <strong>des</strong> Planungsfensters<br />

für den Gedenkort als Gedenkort<br />

erlebbar sein oder ist bspw. auch<br />

eine punktuelle/kleinflächige Schaffung<br />

eines Gedenkortes denkbar?<br />

A: Ausmaß und Dimensionierung <strong>des</strong><br />

Gedenkorts sind entwurfsabhängig und<br />

von den Teilnehmern frei zu bestimmen.<br />

Der abgegrenzte Bereich <strong>des</strong> Ideenteils<br />

muss nicht voll für den Gedenkort ausgeschöpft<br />

werden. Es muss jedoch eine<br />

erkennbare, ablesbare Beziehung zwischen<br />

dem denkmalgeschützten Bereich<br />

(Reste <strong>des</strong> ehemaligen Bahnsteigs<br />

2) und dem Dokumentationszentrum<br />

geben. Der unter Denkmalschutz stehende<br />

Bereich <strong>des</strong> ehemaligen Bahnsteigs<br />

2 muss Berücksichtigung finden.<br />

F: Bestehen hinsichtlich der Präzisierung<br />

der Ausgestaltung der Fuge besondere<br />

Vorgaben (Breite, Dimension etc.)?<br />

A: Präzise Anforderungen an die Ausgestaltung<br />

der Fuge bestehen nicht. Es<br />

wird jedoch dringend empfohlen, sich<br />

im Sinne einer authentischen Planung<br />

auf das historische Niveau der Gleisanlagen<br />

zu beziehen.


3.2 AufgAbenstellung für den<br />

ideenteil<br />

F: Inwieweit ist die Entwicklung von<br />

Konzeptionen/Ideen zum Gedenkort Teil<br />

der Wettbewerbsaufgabe?<br />

A: Die Teilnehmer sind aufgerufen, sich<br />

intensiv mit dem Ort und den Hintergründen<br />

<strong>des</strong> Gedenkorts auseinanderzusetzen.<br />

Es ist eine Idee zu entwerfen,<br />

die inhaltlich wie gestalterisch/künstlerisch<br />

eine überzeugende Konzeption für<br />

den Ort formuliert.<br />

F: Bestehen im Bereich <strong>des</strong> Dokumentationszentrums<br />

bzw. Gedenkortes besondere<br />

Ansprüche an den Freiraum (Überdachungen,<br />

Platz für Infotafeln etc.)?<br />

A: Nein, es bestehen keine Anforderungen,<br />

die über die in der Auslobung<br />

formulierten Anforderungen hinausgehen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

das Dokumentationszentrum nicht<br />

Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe<br />

ist und dass auf dem Grundstück <strong>des</strong><br />

zukünftigen Dokumentationszentrums<br />

auch keine Außenanlagen vorhanden<br />

sein werden.<br />

4.1 dAs ProgrAmm für den PArk<br />

F: Ist der Entwurf <strong>des</strong> Kiosks (im Gegensatz<br />

zum Spiel- und Gemeinschaftshaus)<br />

Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe?<br />

A: Nein, der Kiosk ist nicht detailliert<br />

zu planen. Es ist – wie für das Spiel- und<br />

Gemeinschaftshaus auch – lediglich ein<br />

Standort und ein Grundkonzept zu bestimmen<br />

und eine räumlich sinnvolle<br />

Integration in den Park nachzuweisen.<br />

F: Dürfen das Spiel-/Gemeinschaftshaus<br />

und der Kiosk vom im Masterplan vorgesehenen<br />

Ort verschoben werden?<br />

A: Im Masterplan ist kein Standort für<br />

das Spiel- und Gemeinschaftshaus sowie<br />

den Kiosk vorgegeben. Die dargestellte<br />

Bebauung ist als Platzhalter zu<br />

verstehen. Der präzise Standort für diese<br />

Nutzungen ist von den Teilnehmern<br />

im Kontext <strong>des</strong> Gesamtkonzepts und<br />

unter Berücksichtigung der zeitlichen<br />

Realisierbarkeit im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs<br />

vorzuschlagen.<br />

F: Können Angaben zu den vorgesehenen<br />

Zugängen der zu planenden Gebäude<br />

gemacht werden?<br />

A: Hinsichtlich <strong>des</strong> Spiel- und Gemeinschaftshauses<br />

sowie <strong>des</strong> Park-Kiosks<br />

gilt, dass die Lage der Zugangsbereiche<br />

von den Teilnehmern zu bestimmen<br />

ist. In Bezug auf die Randbebauung an<br />

den Erschließungsstraßen am Parkrand<br />

können präzise Angaben derzeit nicht<br />

gemacht werden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass alle Gebäude Zugänge von<br />

den Straßen, überwiegend sogar als<br />

Haupterschließung haben werden.<br />

F: Sollen Spiel- und Gemeinschafshaus<br />

sowie Park-Kiosk eine Gebäudeeinheit<br />

bilden (s.23) oder lediglich in räumlicher<br />

Beziehung zueinander (s.24) stehen?<br />

A: Beide Varianten sind möglich. Beide<br />

Bausteine müssen in räumlicher Nachbarschaft<br />

zueinander geplant werden,<br />

sie können darüber hinaus als bauliche<br />

Einheit ausgebildet werden. Die Teilnehmer<br />

werden nachdrücklich dazu aufgefordert,<br />

ihre Planung so gestalten, dass<br />

durch die räumliche Anordnung der<br />

Nutzungsbausteine funktionale Synergien<br />

gefördert werden und die Erschließungs-,<br />

Ver- und Entsorgungsinanspruchnahme<br />

<strong>des</strong> Parks minimiert wird.<br />

F: Wie viele Geschosse darf das Spiel-<br />

und Gemeinschaftshaus haben?<br />

A: Bezüglich der Geschosszahl gibt es<br />

keine Vorgaben, da dieses in einem späteren<br />

Verfahren geplant und festgelegt<br />

werden soll. Derzeit wird von einem Geschoss<br />

mit einer Höhe bis zu 7,0 m ausgegangen.<br />

5


6 beAntWortung der rückfrAgen<br />

4.2 rAHmenbedingungen<br />

reAlisierungsteil<br />

F: Zwar ist das Endniveau <strong>des</strong> Parks auf<br />

+6,50m vorgesehen. Können Flächen tiefer<br />

bzw. höher liegen als das Endniveau?<br />

Beispielsweise Flächen auf +3,00 oder<br />

aber +9,00?<br />

F: Darf die Höhengestaltung innerhalb<br />

<strong>des</strong> Lohseparks sowohl nach oben als<br />

auch nach unten von den angegebenen<br />

6,5m abweichen?<br />

A: Die Geländehöhen sollten grundsätzlich<br />

nicht unter +6,50 m üNN liegen.<br />

Eine Aufhöhung einzelner Teile <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />

ist nicht ausgeschlossen. Es wird<br />

empfohlen sich mit dem durch seine<br />

Historie, Topografie, historischen Pflaster<br />

und alten Baumbestand geprägten<br />

Lohseplatz auseinanderzusetzen.<br />

F: Warum wurde das Niveau <strong>des</strong> Parks<br />

auf 6,50 m üNN festgelegt?<br />

A: Das bestehende Niveau der Flächen<br />

<strong>des</strong> zukünftigen Lohseparks liegt bei<br />

5,50 m üNN. Die Festlegung <strong>des</strong> Niveaus<br />

auf 6,50 m üNN resultiert aus Untersuchungen<br />

im Vorfeld <strong>des</strong> Wettbewerbs.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> zukünftigen Lohseparks<br />

bestehen tideabhängige und daher<br />

hohe Grundwasserstände, die bei Tieflagen<br />

zu Vernässungsproblemen führen<br />

würden. Weiter wurden belastete Böden<br />

ohne Sanierungsbedarf festgestellt.<br />

Daher wurde festgelegt, dass der Lohsepark<br />

ein Min<strong>des</strong>tniveau von 6,50 m üNN<br />

aufweisen muss. Der Gedenkbereich<br />

stellt hierbei eine Ausnahme dar und<br />

erfordert den Erhalt <strong>des</strong> gegenwärtigen<br />

Geländeniveaus.<br />

F: Ist es möglich, das Niveau <strong>des</strong> Lohseparks<br />

konstant auf 7,50 m üNN aufzuschütten?<br />

A: Die vorgegebenen 6,50 m üNN sind<br />

das Min<strong>des</strong>tmaß für die Aufhöhung<br />

<strong>des</strong> Parks. Überlegungen im Vorfeld <strong>des</strong><br />

Wettbewerbs ergaben, dass diese Höhe<br />

ein ausreichen<strong>des</strong> Sicherungsniveau<br />

darstellt. Das niedrigste Niveau wird der<br />

Gedenkort haben.<br />

Zudem soll sich der Lohsepark durch<br />

die topographische Situation abheben<br />

und seine besondere Bedeutung verdeutlicht<br />

werden. Insgesamt sind die<br />

Wettbewerbsteilnehmer aufgefordert,<br />

die Höhenentwicklung von „Fassade<br />

bis Fassade“ zu betrachten und zu planen.<br />

Aufhöhungen, die über 6,50 m<br />

üNN hinausgehen sind den Wettbewerbsteilnehmern<br />

freigestellt, auch<br />

eine Aufhöhung auf 7,50 m üNN ist also<br />

nicht ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf die einzuhaltende<br />

Kostenobergrenze hingewiesen.<br />

F: Können genauere Angaben zu den Anschlusshöhen<br />

<strong>des</strong> Parks gemacht werden?<br />

Gelten hier die Angaben <strong>des</strong> Dokuments<br />

‚090626_HFCOST_Lohsepark_2000.pdf‘:<br />

vom Ericusgraben bis Baakenhafen Gebäude<br />

östlich <strong>des</strong> Parks +6,50, Gebäude<br />

westlich <strong>des</strong> Parks +7,50m? Oder die in<br />

der Auslobung unter ‚5. Vorgaben und<br />

Restriktionen‘ genannten Höhen?<br />

A: In der Auslobung, im Kapitel 5:<br />

Vorgaben und Restriktionen, werden<br />

die Höhen für Erschließungsflächen<br />

sowie für die Parkfläche aufgeführt.<br />

Die Anschlusshöhen östlich und westlich<br />

<strong>des</strong> Parks können der Anlage 03<br />

„Masterplan Überarbeitung (Entwurf)<br />

Quartier– Quartier am Lohsepark“<br />

(090626_HFCOST_Lohsepark_2000.<br />

pdf) entnommen werden.<br />

F: Auf welchem Höhenniveau liegen die<br />

Straßen westlich und östlich <strong>des</strong> Lohseparks<br />

und die U-Bahn-Ausgänge? Werden<br />

die Höhenunterschiede Straße - OK<br />

EG-Gebäude über Treppen und Rampen<br />

innerhalb der privaten Flächen überwunden?<br />

A: Der niedrigste Punkt der Straßen<br />

liegt bei 7,50 m bis 7,60 m üNN. An den<br />

Gebäudekanten beträgt das Niveau 7,80<br />

m bis 8,00 m üNN, an den Ein- und Ausgängen<br />

der U-Bahnstationen 8,30 m. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass die dem<br />

Park und die den Gebäuden vorgelagerten<br />

Straßenseiten unterschiedlich<br />

behandelt werden können. Die U-Bahn-<br />

Ausgänge liegen auf 8,30m üNN.<br />

Hinsichtlich der Übergänge Straße OK<br />

EG der Gebäude gilt in der HafenCity<br />

das Prinzip, dass die Hauseingänge niveaugleich<br />

an den öffentlichen Raum<br />

anschließen. Die Frage nach Treppen<br />

oder Rampen stellt sich also nicht.<br />

F: Auf welcher NN-Höhe liegt der Bahnsteig<br />

<strong>des</strong> denkmalgeschützten Bereiches?<br />

A: Der denkmalgeschützte Bereich<br />

liegt auf einer Höhe von 5,40 m üNN. Es<br />

wird in diesem Zusammenhang auf die<br />

Anlage 03 Historische Trassenführung_<br />

Fragmente Gleisanlagen verwiesen,<br />

aus der die differenzierten Höhen <strong>des</strong><br />

Bahnsteigs und der umliegenden Gleise<br />

hervorgeht.<br />

F: Wie sind die Eingangssituationen und<br />

Höhenverhältnisse im Bereich <strong>des</strong> Hildebrandt-Blocks?<br />

A: Die Eingangssituationen und Höhenniveaus<br />

<strong>des</strong> Hildebrandt-Blocks<br />

können der ANLAGE „24 Verkehrsuntersuchung<br />

Erschließungsstraßen“ entnommen<br />

werden.<br />

F: Sind im Bereich der Ein-/Ausgänge der<br />

U-Bahn Haltestelle Lohsepark Zwischenausgänge<br />

auf dem Höhenniveau <strong>des</strong> Lohseparks<br />

möglich?<br />

A: Niedrige Eingänge sind nicht möglich,<br />

da Eingänge auf hochwassersicherem<br />

Niveau liegen müssen.


F: Welcher Plan zeigt die aktuellen Gebäudeformen<br />

und Gebäudehöhen?<br />

A: Die aktuellen Gebäudeformen und<br />

Gebäudehöhen können der Anlage zur<br />

Auslobung: „02 Strukturkonzept Östliche<br />

Hafencity, Plangrundlage“ oder „03<br />

Masterplan (Entwurf), Überarbeitung<br />

Quartier am Lohsepark)“ entnommen<br />

werden.<br />

F: Ist es möglich, Regenwasser in den<br />

Park einzuleiten?<br />

A: Das im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks selbst<br />

anfallende Regenwasser kann und soll in<br />

den Parkflächen versickern. Die zukünftigen<br />

Parkflächen eignen sich jedoch auf<br />

Grund <strong>des</strong> Stauwasserhorizonts nicht<br />

für die Einleitung <strong>des</strong> in den angrenzenden<br />

Straßen und benachbarten Quartieren<br />

anfallenden Regenwassers.<br />

F: Wie sind die Wendehammer der östlich<br />

angrenzenden Straßen ausgebildet?<br />

Liegt der nördliche Wendehammer unterhalb<br />

eines Gebäu<strong>des</strong>?<br />

A: Der Wendehammer ist planerisch<br />

noch nicht genauer präzisiert. Er liegt<br />

nicht unterhalb eines Gebäu<strong>des</strong>. Seine<br />

exakte Lage und Ausgestaltung ist ggf.<br />

im Zuge der Planung der angrenzenden<br />

Gebäude anzupassen. Ggf. sind die Gebäude<br />

im Berich der notwendigen Wendeanlagen<br />

zu modifizieren.<br />

F: Die südliche Stichstraße im Osten <strong>des</strong><br />

Parks weitet sich bei der Einmündung in<br />

die Versmannstraße in drei Fahrspuren<br />

auf – im Gegensatz zur nördlichen Stichstraße,<br />

die in die Stockmeyerstraße mündet.<br />

Wie ist dieser Umstand zu erklären?<br />

A: Die Aufweitung der Fahrbahnen in<br />

eine Rechtsabbiegespur und eine Spur<br />

für Geradeausfahrer und Linksabbieger<br />

hat mit der Leistungsfähigkeit der Kreuzung<br />

Versmannstraße zu tun.<br />

F: Ist an der Stockmeyerstraße im Bereich<br />

<strong>des</strong> zukünftigen Parks eine Anbindung<br />

an den ÖPNV vorgesehen? Wie ist<br />

der Verlauf der Strecke?<br />

A: Nein, hier ist kein ÖPNV-Anschluss<br />

vorgesehen.<br />

F: In der Auslobung erwähnen Sie eine<br />

bestimmte Baumbepflanzung im Umfeld<br />

<strong>des</strong> Lohseparks. Ist jene eine Empfehlung<br />

oder verbindlich anzuwenden? Und sind<br />

die Baumarten im Lohsepark frei wählbar<br />

oder muss man sich an die Anlage -05<br />

Masterplan Bäume- halten?<br />

A: Die Baumpflanzungen im Umfeld<br />

sind als Empfehlung anzusehen. Grundsätzlich<br />

gilt, dass der Lohsepark insgesamt<br />

als eigenständiger Freiraum der<br />

HafenCity erlebbar werden soll. Daher<br />

werden von den Teilnehmern Vorschläge<br />

erwartet, die sich mit dem Baummasterplan<br />

auseinandersetzen und zu<br />

überzeugenden Lösungen für die Verwendung<br />

von Bäumen im Park und den<br />

umgebenden Straßen gelangen.<br />

F: Woher stammt die Ausgleichsfläche<br />

im Norden <strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets? Ist<br />

es gewünscht, die Kaimauer in diesem<br />

Bereich hier zu erhalten?<br />

A: Die vorgesehene Ausgleichsfläche<br />

im Norden <strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets<br />

wurde im Rahmen eines anderen Verfahrens<br />

festgeschrieben. Derzeit wird<br />

geprüft, ob die Ausgleichsfläche auch<br />

an einen anderen Ort verlegt werden<br />

kann. Da davon zum jetzigen Zeitpunkt<br />

aber noch nicht ausgegangen werden<br />

kann, steht es den Wettbewerbsteilnehmern<br />

frei, andere Vorschläge für die<br />

Ausformulierung der nördlichen Spitze<br />

<strong>des</strong> Parks zu erarbeiten. Dabei ist zu<br />

bedenken, dass der vorgelegte Entwurf<br />

in jedem Fall auch mit einer Ausgleichsfläche<br />

an diesem Ort funktionieren können<br />

muss. Dieser Nachweis ist im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbs zu erbringen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs bestehen<br />

keine Vorgaben zum Umgang mit<br />

der Kaimauer. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen<br />

an diesem Standort durchgeführt<br />

werden, muss auf die Kaimauer<br />

verzichtet werden.<br />

7


8 beAntWortung der rückfrAgen<br />

4.3 ziele und AufgAbenstellung<br />

für den reAlisierungsteil<br />

F: Was ist die Größenordnung der benötigten<br />

Fahrradabstellplätze beim U-<br />

Bahnhof „Hafen City Universität“ (S. 32<br />

der Auslobung)<br />

A: Es sollten ca. 20 Fahrradstellplätze<br />

auf der nördlichen und ca. 80 Stellplätze<br />

auf der südlichen Seite vorgehalten<br />

werden.<br />

F: Dürfen die angrenzenden Wasserflächen<br />

(Ericusgraben, Baakenhafen) mit<br />

Einbauten, wie z.B. Stegen, versehen werden?<br />

A: Die Wasserflächen sind nicht Gegenstand<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbs. Ggf. unterbreitete<br />

Vorschläge dürfen nicht zur<br />

Bedingung für die Realisierbarkeit der<br />

eigentlichen Planung <strong>des</strong> Lohseparks<br />

werden. Auf Grund <strong>des</strong> erheblichen Tidehubs<br />

erscheint es wenig sinnvoll, Stege<br />

in diesen Bereichen vorzusehen.<br />

6. verfAHren<br />

Unterlagen (21.):<br />

F: Handelt es sich bei den zum Download<br />

angegebenen Anlagen um die gleichen<br />

wie auf der DVD? Falls nein, kann<br />

das Passwort zum entpacken der zip-Dateien<br />

angegeben werden?<br />

A: Die Anlagen zur Auslobung, die zum<br />

Download unter www. <strong>luchterhandt</strong>.<br />

de zur Verfügung stehen, stimmen mit<br />

den Daten auf der mit der Auslobung<br />

versendeten DVD überein. Das Passwort<br />

zum Download der Datenpackete wurde<br />

per Email am 30.06.09 an alle Teilnehmer<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbs versandt.<br />

F: Die pdf unter „21 Standortanalyse“<br />

sind alle geschützt. Kann das Passwort<br />

angegeben werden?<br />

A: Die Anlagen 1-9 der Standortanalyse<br />

werden noch einmal nicht schreibgeschützt<br />

übergeben (Anlage 05).<br />

F: Die als dwg zur Verfügung gestellte<br />

Plangrundlage unterscheidet sich in den<br />

Darstellungen zum Städtebau, Flächennutzung,<br />

Baumstandorten etc. von der<br />

Anlage 03 _Masterplan Überarbeitung.<br />

Welche soll als Plangrundlage verwendet<br />

werden? Gibt es ein CAD-File von dem<br />

03_Masterplan Überarbeitung, falls jener<br />

verwendet werden soll?<br />

F: Auf welcher Plangrundlage soll der<br />

Entwurf erarbeitet werden? Kann eine<br />

dwg/dxf-Datei mit Plangebietsgrenzen<br />

geliefert werden um eine Einheiltichkeit<br />

und Vergleichbarkeit u. a. bei der Flächen-<br />

und Kostenermittliung zu gewährleisten?<br />

A: Es ist allein die dwg-Datei: 02 Strukturkonzept<br />

Östliche Hafencity als Planungsgrundlage<br />

zu verwenden. Eine<br />

dwg/dxf-Datei mit der genauen Abgrenzung<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets wird<br />

den Wettbewerbsteilnehmern als Anlage<br />

zum Rückfragenprotokoll zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

F: Können folgende Informationen in<br />

einem CAD-nutzbarem Format zur Verfügung<br />

gestellt werden:<br />

1 Historische Trassenführung/Gleisanlagen<br />

2 Bestehende Fragmente von Gleisanlagen<br />

3 bestehende/geplante Fahrrad- und<br />

Fußgängerverbindungen<br />

4 Höhenangaben (Wasserniveau/schwankungen,<br />

Höhenniveau <strong>des</strong> ursprünglichen<br />

Loseplatzes)<br />

5 Aktuelle /Geplante Medienlage (Frischwasserversorgung,<br />

Woch- und Niederdruckleitungen,<br />

Schmutz- und Mischwassersiele,<br />

Regenwassersiele, Elektro und<br />

Telekommunikationsleitungen, Fernwärmeversorgung)<br />

6 Können Fassadendarstellungen/Ansichten<br />

der umgebenden Bebauung zur<br />

Verfügung gestellt werden?<br />

7 Kann ein Luftbild <strong>des</strong> Planungsgebietes<br />

in hoher Qualität in einem nicht komprimiertem<br />

Format zur Verfügung gestellt<br />

werden?<br />

8 Können die Wettbewerbs-Grenzen –<br />

Realisierungs- und Ideenteil als CAD zur<br />

Verfügung gestellt werden?<br />

A: Folgende Unterlagen werden den<br />

Wettbewerbsteilnehmern als Anlage<br />

zum Rückfragenprotokoll zur Verfügung<br />

gestellt: Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8<br />

F: Kann eine dwg/dxf-Datei mit den<br />

Bäumen (Lage und Höhenaufmaß) geliefert<br />

werden.<br />

A: Die Lage und Höhen der Bestandsbäume<br />

kann der Anlage der Auslobung:<br />

28 Baumbestand Lohseplatz (346-00-<br />

346.dwg) entnommen werden.<br />

F: Ist es möglich ein 3-D Modell der angrenzenden<br />

Bebauung zur Verfügung zu<br />

stellen?<br />

A: Ein 3D-Modell kann nicht zur Verfügung<br />

gestellt werden.


F: Müssen die Lagepläne genordet werden?<br />

A: Die Lagepläne sind mit einem Nordpfeil<br />

zu versehen.<br />

F: Können Pläne nachgereicht werden,<br />

die Aufschluss über die Materialität der<br />

Freiraumplanung an der HafenCity-Universität<br />

und der angrenzenden Promenade<br />

am Baakenhafen geben?<br />

A: Derartige Pläne liegen nicht vor.<br />

F: Kann ein Prinzipschnitt von der gewünschten<br />

Höhenabwicklung der Ausgleichsfläche<br />

am Ericusgraben zur Verfügung<br />

gestellt werden?<br />

A: Ein Prinzipschnitt liegt derzeit nicht<br />

vor. Es wird in diesem Zusammenhang<br />

darauf hingewiesen, dass die Grundhöhe<br />

der Pflanzfläche im Bereich von<br />

±0,00 m üNN anzusiedeln ist.<br />

F: Können noch Angaben zu den Wasserständen<br />

der angrenzenden Wasserflächen<br />

zur Verfügung gestellt werden?<br />

A: Es wird eine Anlage zu den Wasserständen<br />

von Hamburg Port Authority<br />

(HPA) übergeben (Anlage 07).<br />

F: Können Angaben zur höhenmäßgien<br />

Einbindung der HafenCity Universität,<br />

der Promenade und angrenzenden Straßen/Flächen<br />

zur Verfügung gestellt werden?<br />

A: Angaben zur höhenmäßigen Einbindung<br />

der HafenCity Universität, der<br />

Promenade und der angrenzenden Straßen/Flächen<br />

können der Plangrundlage<br />

„02 Strukturkonzept Östliche HafenCity“<br />

entnommen werden.<br />

F: Können Angaben zur Organisation<br />

der U-Bahnstation zur Verfügung gestellt<br />

werden?<br />

A: Den Teilnehmern werden aktualisierte<br />

Ansichten und Schnitte zur Verfügung<br />

gestellt. Weitere Informationen<br />

zur Organisation <strong>des</strong> U-Bahnhofs können<br />

nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

Für das <strong>Protokoll</strong>:<br />

Jürgen Bruns-Berentelg,<br />

Andreas Schneider<br />

(HafenCity Hamburg)<br />

Daniel Luchterhandt,<br />

Manuela Witt<br />

(büro <strong>luchterhandt</strong>)<br />

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