Protokoll des Rückfragenkolloquiums - luchterhandt
Protokoll des Rückfragenkolloquiums - luchterhandt
Protokoll des Rückfragenkolloquiums - luchterhandt
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Lohsepark<br />
Freiraumplanerischer<br />
ideen- und realisierungswettbewerb<br />
rückFragenprotokoll<br />
1
2<br />
Ausloberin<br />
HafenCity Hamburg GmbH<br />
Osakaallee 11<br />
D-20457 Hamburg<br />
im Einvernehmen mit<br />
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie Hansestadt Hamburg<br />
Behörde für Kultur, Sport und Medien, Freie Hansestadt Hamburg<br />
WettbeWerbsbetreuung<br />
büro <strong>luchterhandt</strong><br />
stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen<br />
Wrangelstraße 18<br />
20253 Hamburg<br />
T. +49-40-64882373<br />
F. +49-40-64882374<br />
buero@<strong>luchterhandt</strong>.de<br />
www.<strong>luchterhandt</strong>.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Daniel Luchterhandt, Manuela Witt<br />
Hamburg, Juli 2009
Allgemeine Vorbemerkungen<br />
zusAmmenArbeit mit künstlern,<br />
konsultAtion von Historikern<br />
Die Teilnehmer <strong>des</strong> Wettbewerbs werden<br />
mit Nachdruck dazu ermuntert, sich<br />
– sofern noch nicht geschehen – insbesondere<br />
im Hinblick auf die Konzeption<br />
und Ausgestaltung <strong>des</strong> Gedenkorts<br />
Künstler in die Bearbeitung einzubeziehen.<br />
Darüber hinaus wird empfohlen,<br />
sich vertieft mit den historischen Unterlagen<br />
zu befassen und ggf. Historiker<br />
konsultiernd hinzuzuziehen.<br />
beArbeitungsgrenzen im bereicH<br />
der HAfencity universität<br />
Die Bearbeitungsgrenze <strong>des</strong> Realisierungsteils<br />
wurde korrigiert, da die für<br />
die Hafencity Universität notwendige<br />
Erschließung in den Park hineinragt<br />
und die voraussichtliche Grundstücksgrenze<br />
weiter östlich liegt. Von den<br />
Teilnehmern werden unter Berücksichtigung<br />
der bisherigen Freianlagenplanung<br />
für die HafenCity Universität<br />
sinnvolle Vorschläge für die Verbindung<br />
von Parkfläche zum Grundstück der<br />
HafenCity Universität, insbesondere<br />
unter Berücksichtigung der Höhenentwicklung,<br />
erwartet (vgl. auch Anlagen<br />
01 und 02).<br />
HinWeis zum AusgAngsbAuWerk<br />
HocHbAHn in den PArk Abb. s. 28<br />
Es wird auf die zwei aufragenden Flugdächer<br />
in den Park verzichtet und statt<strong>des</strong>sen<br />
eine Brüstungslösung geplant.<br />
Die aktuellen Pläne können der Anlage<br />
<strong>des</strong> Rückfragenprotokolls entnommen<br />
werden.<br />
Präzisierung der AussAge zum<br />
tHemA HocHWAsserscHutz (s. 28)<br />
„Die auf 8,30 m üNN gelegenen Straßen<br />
Versmannstraße und Stockmeyerstraße<br />
dienen dem Hochwasserschutz<br />
für die Binnenlagen <strong>des</strong> Lohseparks, sie<br />
bilden gewissermaßen seine ‚Schutzdeiche’.“<br />
Für die Teilnehmer wird klar gestellt,<br />
dass die umgebenden Straßen die Funktion<br />
Hochwasser sicherer Rettungswege<br />
übernehmen, aber nicht als Hochwasserschutzanlagen<br />
ausgelegt sind.<br />
Versmannstraße und Stockmeyerstraße<br />
dürfen daher nicht abgesenkt werden.<br />
Der Lohsepark ist als sonstige und tiefliegende<br />
Fläche gekennzeichnet und<br />
muss – wie alle tiefliegenden Bereiche<br />
der HafenCity im Notfall evakuiert werden.<br />
Für die Gestaltung <strong>des</strong> Parks ergeben<br />
sich hieraus keine zusätzlichen Anforderungen.<br />
3
4<br />
Beantwortung der Rückfragen<br />
1.2 die QuArtiere rund um den<br />
künftigen loHsePArk<br />
F: Welche Nutzung ist für das zukünftige<br />
Gebäude gegenüber der HafenCity<br />
Universität, östlich <strong>des</strong> Parks vorgesehen?<br />
Ebenso, das Gebäude östlich der zukünftigen<br />
Schule, am südlichen Ende <strong>des</strong> Ideenperimeters?<br />
A: Es gibt noch keine festgelegten Nutzungen.<br />
Wahrscheinlich sind Büronutzungen.<br />
F: Welche Nutzung ist – abgesehen vom<br />
zukünftigen Dokumentationszentrum<br />
für das bestehende Gebäude (ehemalige<br />
Gummifabrik) – geplant?<br />
A: Für dieses Gebäude sind voraussichtlich<br />
Büro- oder Wohnnutzungen<br />
vorgesehen.<br />
F: Wird es Ansprüche der Schule an<br />
Freiflächen im Parkbereich geben, bspw.<br />
Sportflächen?<br />
A: Es wird keine Sportflächen oder<br />
Schulhofflächen im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks<br />
geben. Die ursprünglich hier geplanten<br />
Sportflächen wurden auf Flächen<br />
im Oberhafenquartier verlagert. Es<br />
kann aber davon ausgegangen werden,<br />
dass es im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks intensive<br />
Freizeitnutzungen aus der Schule<br />
heraus geben wird, ebenso wird es Nutzungen<br />
von Mitgliedern der HafenCity<br />
Universität geben.<br />
F: Wird in der geplanten Schule im Südosten<br />
<strong>des</strong> Lohseparks auch eine Grundschule<br />
untergebracht?<br />
A: Es bestehen Überlegungen (aber<br />
keine verbindliche Festlegung), hier<br />
auch eine Grundschule bzw. Primarschule<br />
unterzubringen.<br />
F: Wie erfolgt die Anbindung an das<br />
Oberhafenquartier?<br />
A: Die Anbindung an das Oberhafenquartier<br />
erfolgt über zwei Achsen: über<br />
die Stockmeyerstraße im Norden und<br />
eine Tunnellösung im Süden. Die genaue<br />
Lage kann den Anlagen „02 Strukturkonzept<br />
östliche HafenCity“ und „03<br />
Masterplan Überarbeitung (Entwurf)“<br />
entnommen werden.<br />
F: Was ist das für ein Gebäude im Parkperimeter<br />
(im Grundlagenplan mit VI bezeichnet)?<br />
F: Welche Art der Nutzung wird das siebengeschossige<br />
Gebäude innerhalb <strong>des</strong><br />
Lohseparks haben? Ist der Standort flexibel?<br />
A: Das im Masterplan gezeigte Gebäude<br />
im Lohsepark ist als Platzhalter für<br />
die im Wettbewerb zu platzierenden<br />
Nutzungen eines Spiel- und Gemeinschaftshauses<br />
und eines Park-Kiosks zu<br />
verstehen. Es symbolisiert das grundsätzliche<br />
Ziel, in kleinem Maßstab die<br />
genannten baulichen Nutzungen im<br />
Park sinnfällig zu platzieren.<br />
1.3 dAs WettbeWerbsgebiet<br />
F: Muss der gesamte Bereich <strong>des</strong> Planungsfensters<br />
für den Gedenkort als Gedenkort<br />
erlebbar sein oder ist bspw. auch<br />
eine punktuelle/kleinflächige Schaffung<br />
eines Gedenkortes denkbar?<br />
A: Ausmaß und Dimensionierung <strong>des</strong><br />
Gedenkorts sind entwurfsabhängig und<br />
von den Teilnehmern frei zu bestimmen.<br />
Der abgegrenzte Bereich <strong>des</strong> Ideenteils<br />
muss nicht voll für den Gedenkort ausgeschöpft<br />
werden. Es muss jedoch eine<br />
erkennbare, ablesbare Beziehung zwischen<br />
dem denkmalgeschützten Bereich<br />
(Reste <strong>des</strong> ehemaligen Bahnsteigs<br />
2) und dem Dokumentationszentrum<br />
geben. Der unter Denkmalschutz stehende<br />
Bereich <strong>des</strong> ehemaligen Bahnsteigs<br />
2 muss Berücksichtigung finden.<br />
F: Bestehen hinsichtlich der Präzisierung<br />
der Ausgestaltung der Fuge besondere<br />
Vorgaben (Breite, Dimension etc.)?<br />
A: Präzise Anforderungen an die Ausgestaltung<br />
der Fuge bestehen nicht. Es<br />
wird jedoch dringend empfohlen, sich<br />
im Sinne einer authentischen Planung<br />
auf das historische Niveau der Gleisanlagen<br />
zu beziehen.
3.2 AufgAbenstellung für den<br />
ideenteil<br />
F: Inwieweit ist die Entwicklung von<br />
Konzeptionen/Ideen zum Gedenkort Teil<br />
der Wettbewerbsaufgabe?<br />
A: Die Teilnehmer sind aufgerufen, sich<br />
intensiv mit dem Ort und den Hintergründen<br />
<strong>des</strong> Gedenkorts auseinanderzusetzen.<br />
Es ist eine Idee zu entwerfen,<br />
die inhaltlich wie gestalterisch/künstlerisch<br />
eine überzeugende Konzeption für<br />
den Ort formuliert.<br />
F: Bestehen im Bereich <strong>des</strong> Dokumentationszentrums<br />
bzw. Gedenkortes besondere<br />
Ansprüche an den Freiraum (Überdachungen,<br />
Platz für Infotafeln etc.)?<br />
A: Nein, es bestehen keine Anforderungen,<br />
die über die in der Auslobung<br />
formulierten Anforderungen hinausgehen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
das Dokumentationszentrum nicht<br />
Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe<br />
ist und dass auf dem Grundstück <strong>des</strong><br />
zukünftigen Dokumentationszentrums<br />
auch keine Außenanlagen vorhanden<br />
sein werden.<br />
4.1 dAs ProgrAmm für den PArk<br />
F: Ist der Entwurf <strong>des</strong> Kiosks (im Gegensatz<br />
zum Spiel- und Gemeinschaftshaus)<br />
Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe?<br />
A: Nein, der Kiosk ist nicht detailliert<br />
zu planen. Es ist – wie für das Spiel- und<br />
Gemeinschaftshaus auch – lediglich ein<br />
Standort und ein Grundkonzept zu bestimmen<br />
und eine räumlich sinnvolle<br />
Integration in den Park nachzuweisen.<br />
F: Dürfen das Spiel-/Gemeinschaftshaus<br />
und der Kiosk vom im Masterplan vorgesehenen<br />
Ort verschoben werden?<br />
A: Im Masterplan ist kein Standort für<br />
das Spiel- und Gemeinschaftshaus sowie<br />
den Kiosk vorgegeben. Die dargestellte<br />
Bebauung ist als Platzhalter zu<br />
verstehen. Der präzise Standort für diese<br />
Nutzungen ist von den Teilnehmern<br />
im Kontext <strong>des</strong> Gesamtkonzepts und<br />
unter Berücksichtigung der zeitlichen<br />
Realisierbarkeit im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs<br />
vorzuschlagen.<br />
F: Können Angaben zu den vorgesehenen<br />
Zugängen der zu planenden Gebäude<br />
gemacht werden?<br />
A: Hinsichtlich <strong>des</strong> Spiel- und Gemeinschaftshauses<br />
sowie <strong>des</strong> Park-Kiosks<br />
gilt, dass die Lage der Zugangsbereiche<br />
von den Teilnehmern zu bestimmen<br />
ist. In Bezug auf die Randbebauung an<br />
den Erschließungsstraßen am Parkrand<br />
können präzise Angaben derzeit nicht<br />
gemacht werden. Es ist davon auszugehen,<br />
dass alle Gebäude Zugänge von<br />
den Straßen, überwiegend sogar als<br />
Haupterschließung haben werden.<br />
F: Sollen Spiel- und Gemeinschafshaus<br />
sowie Park-Kiosk eine Gebäudeeinheit<br />
bilden (s.23) oder lediglich in räumlicher<br />
Beziehung zueinander (s.24) stehen?<br />
A: Beide Varianten sind möglich. Beide<br />
Bausteine müssen in räumlicher Nachbarschaft<br />
zueinander geplant werden,<br />
sie können darüber hinaus als bauliche<br />
Einheit ausgebildet werden. Die Teilnehmer<br />
werden nachdrücklich dazu aufgefordert,<br />
ihre Planung so gestalten, dass<br />
durch die räumliche Anordnung der<br />
Nutzungsbausteine funktionale Synergien<br />
gefördert werden und die Erschließungs-,<br />
Ver- und Entsorgungsinanspruchnahme<br />
<strong>des</strong> Parks minimiert wird.<br />
F: Wie viele Geschosse darf das Spiel-<br />
und Gemeinschaftshaus haben?<br />
A: Bezüglich der Geschosszahl gibt es<br />
keine Vorgaben, da dieses in einem späteren<br />
Verfahren geplant und festgelegt<br />
werden soll. Derzeit wird von einem Geschoss<br />
mit einer Höhe bis zu 7,0 m ausgegangen.<br />
5
6 beAntWortung der rückfrAgen<br />
4.2 rAHmenbedingungen<br />
reAlisierungsteil<br />
F: Zwar ist das Endniveau <strong>des</strong> Parks auf<br />
+6,50m vorgesehen. Können Flächen tiefer<br />
bzw. höher liegen als das Endniveau?<br />
Beispielsweise Flächen auf +3,00 oder<br />
aber +9,00?<br />
F: Darf die Höhengestaltung innerhalb<br />
<strong>des</strong> Lohseparks sowohl nach oben als<br />
auch nach unten von den angegebenen<br />
6,5m abweichen?<br />
A: Die Geländehöhen sollten grundsätzlich<br />
nicht unter +6,50 m üNN liegen.<br />
Eine Aufhöhung einzelner Teile <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />
ist nicht ausgeschlossen. Es wird<br />
empfohlen sich mit dem durch seine<br />
Historie, Topografie, historischen Pflaster<br />
und alten Baumbestand geprägten<br />
Lohseplatz auseinanderzusetzen.<br />
F: Warum wurde das Niveau <strong>des</strong> Parks<br />
auf 6,50 m üNN festgelegt?<br />
A: Das bestehende Niveau der Flächen<br />
<strong>des</strong> zukünftigen Lohseparks liegt bei<br />
5,50 m üNN. Die Festlegung <strong>des</strong> Niveaus<br />
auf 6,50 m üNN resultiert aus Untersuchungen<br />
im Vorfeld <strong>des</strong> Wettbewerbs.<br />
Im Bereich <strong>des</strong> zukünftigen Lohseparks<br />
bestehen tideabhängige und daher<br />
hohe Grundwasserstände, die bei Tieflagen<br />
zu Vernässungsproblemen führen<br />
würden. Weiter wurden belastete Böden<br />
ohne Sanierungsbedarf festgestellt.<br />
Daher wurde festgelegt, dass der Lohsepark<br />
ein Min<strong>des</strong>tniveau von 6,50 m üNN<br />
aufweisen muss. Der Gedenkbereich<br />
stellt hierbei eine Ausnahme dar und<br />
erfordert den Erhalt <strong>des</strong> gegenwärtigen<br />
Geländeniveaus.<br />
F: Ist es möglich, das Niveau <strong>des</strong> Lohseparks<br />
konstant auf 7,50 m üNN aufzuschütten?<br />
A: Die vorgegebenen 6,50 m üNN sind<br />
das Min<strong>des</strong>tmaß für die Aufhöhung<br />
<strong>des</strong> Parks. Überlegungen im Vorfeld <strong>des</strong><br />
Wettbewerbs ergaben, dass diese Höhe<br />
ein ausreichen<strong>des</strong> Sicherungsniveau<br />
darstellt. Das niedrigste Niveau wird der<br />
Gedenkort haben.<br />
Zudem soll sich der Lohsepark durch<br />
die topographische Situation abheben<br />
und seine besondere Bedeutung verdeutlicht<br />
werden. Insgesamt sind die<br />
Wettbewerbsteilnehmer aufgefordert,<br />
die Höhenentwicklung von „Fassade<br />
bis Fassade“ zu betrachten und zu planen.<br />
Aufhöhungen, die über 6,50 m<br />
üNN hinausgehen sind den Wettbewerbsteilnehmern<br />
freigestellt, auch<br />
eine Aufhöhung auf 7,50 m üNN ist also<br />
nicht ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf die einzuhaltende<br />
Kostenobergrenze hingewiesen.<br />
F: Können genauere Angaben zu den Anschlusshöhen<br />
<strong>des</strong> Parks gemacht werden?<br />
Gelten hier die Angaben <strong>des</strong> Dokuments<br />
‚090626_HFCOST_Lohsepark_2000.pdf‘:<br />
vom Ericusgraben bis Baakenhafen Gebäude<br />
östlich <strong>des</strong> Parks +6,50, Gebäude<br />
westlich <strong>des</strong> Parks +7,50m? Oder die in<br />
der Auslobung unter ‚5. Vorgaben und<br />
Restriktionen‘ genannten Höhen?<br />
A: In der Auslobung, im Kapitel 5:<br />
Vorgaben und Restriktionen, werden<br />
die Höhen für Erschließungsflächen<br />
sowie für die Parkfläche aufgeführt.<br />
Die Anschlusshöhen östlich und westlich<br />
<strong>des</strong> Parks können der Anlage 03<br />
„Masterplan Überarbeitung (Entwurf)<br />
Quartier– Quartier am Lohsepark“<br />
(090626_HFCOST_Lohsepark_2000.<br />
pdf) entnommen werden.<br />
F: Auf welchem Höhenniveau liegen die<br />
Straßen westlich und östlich <strong>des</strong> Lohseparks<br />
und die U-Bahn-Ausgänge? Werden<br />
die Höhenunterschiede Straße - OK<br />
EG-Gebäude über Treppen und Rampen<br />
innerhalb der privaten Flächen überwunden?<br />
A: Der niedrigste Punkt der Straßen<br />
liegt bei 7,50 m bis 7,60 m üNN. An den<br />
Gebäudekanten beträgt das Niveau 7,80<br />
m bis 8,00 m üNN, an den Ein- und Ausgängen<br />
der U-Bahnstationen 8,30 m. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass die dem<br />
Park und die den Gebäuden vorgelagerten<br />
Straßenseiten unterschiedlich<br />
behandelt werden können. Die U-Bahn-<br />
Ausgänge liegen auf 8,30m üNN.<br />
Hinsichtlich der Übergänge Straße OK<br />
EG der Gebäude gilt in der HafenCity<br />
das Prinzip, dass die Hauseingänge niveaugleich<br />
an den öffentlichen Raum<br />
anschließen. Die Frage nach Treppen<br />
oder Rampen stellt sich also nicht.<br />
F: Auf welcher NN-Höhe liegt der Bahnsteig<br />
<strong>des</strong> denkmalgeschützten Bereiches?<br />
A: Der denkmalgeschützte Bereich<br />
liegt auf einer Höhe von 5,40 m üNN. Es<br />
wird in diesem Zusammenhang auf die<br />
Anlage 03 Historische Trassenführung_<br />
Fragmente Gleisanlagen verwiesen,<br />
aus der die differenzierten Höhen <strong>des</strong><br />
Bahnsteigs und der umliegenden Gleise<br />
hervorgeht.<br />
F: Wie sind die Eingangssituationen und<br />
Höhenverhältnisse im Bereich <strong>des</strong> Hildebrandt-Blocks?<br />
A: Die Eingangssituationen und Höhenniveaus<br />
<strong>des</strong> Hildebrandt-Blocks<br />
können der ANLAGE „24 Verkehrsuntersuchung<br />
Erschließungsstraßen“ entnommen<br />
werden.<br />
F: Sind im Bereich der Ein-/Ausgänge der<br />
U-Bahn Haltestelle Lohsepark Zwischenausgänge<br />
auf dem Höhenniveau <strong>des</strong> Lohseparks<br />
möglich?<br />
A: Niedrige Eingänge sind nicht möglich,<br />
da Eingänge auf hochwassersicherem<br />
Niveau liegen müssen.
F: Welcher Plan zeigt die aktuellen Gebäudeformen<br />
und Gebäudehöhen?<br />
A: Die aktuellen Gebäudeformen und<br />
Gebäudehöhen können der Anlage zur<br />
Auslobung: „02 Strukturkonzept Östliche<br />
Hafencity, Plangrundlage“ oder „03<br />
Masterplan (Entwurf), Überarbeitung<br />
Quartier am Lohsepark)“ entnommen<br />
werden.<br />
F: Ist es möglich, Regenwasser in den<br />
Park einzuleiten?<br />
A: Das im Bereich <strong>des</strong> Lohseparks selbst<br />
anfallende Regenwasser kann und soll in<br />
den Parkflächen versickern. Die zukünftigen<br />
Parkflächen eignen sich jedoch auf<br />
Grund <strong>des</strong> Stauwasserhorizonts nicht<br />
für die Einleitung <strong>des</strong> in den angrenzenden<br />
Straßen und benachbarten Quartieren<br />
anfallenden Regenwassers.<br />
F: Wie sind die Wendehammer der östlich<br />
angrenzenden Straßen ausgebildet?<br />
Liegt der nördliche Wendehammer unterhalb<br />
eines Gebäu<strong>des</strong>?<br />
A: Der Wendehammer ist planerisch<br />
noch nicht genauer präzisiert. Er liegt<br />
nicht unterhalb eines Gebäu<strong>des</strong>. Seine<br />
exakte Lage und Ausgestaltung ist ggf.<br />
im Zuge der Planung der angrenzenden<br />
Gebäude anzupassen. Ggf. sind die Gebäude<br />
im Berich der notwendigen Wendeanlagen<br />
zu modifizieren.<br />
F: Die südliche Stichstraße im Osten <strong>des</strong><br />
Parks weitet sich bei der Einmündung in<br />
die Versmannstraße in drei Fahrspuren<br />
auf – im Gegensatz zur nördlichen Stichstraße,<br />
die in die Stockmeyerstraße mündet.<br />
Wie ist dieser Umstand zu erklären?<br />
A: Die Aufweitung der Fahrbahnen in<br />
eine Rechtsabbiegespur und eine Spur<br />
für Geradeausfahrer und Linksabbieger<br />
hat mit der Leistungsfähigkeit der Kreuzung<br />
Versmannstraße zu tun.<br />
F: Ist an der Stockmeyerstraße im Bereich<br />
<strong>des</strong> zukünftigen Parks eine Anbindung<br />
an den ÖPNV vorgesehen? Wie ist<br />
der Verlauf der Strecke?<br />
A: Nein, hier ist kein ÖPNV-Anschluss<br />
vorgesehen.<br />
F: In der Auslobung erwähnen Sie eine<br />
bestimmte Baumbepflanzung im Umfeld<br />
<strong>des</strong> Lohseparks. Ist jene eine Empfehlung<br />
oder verbindlich anzuwenden? Und sind<br />
die Baumarten im Lohsepark frei wählbar<br />
oder muss man sich an die Anlage -05<br />
Masterplan Bäume- halten?<br />
A: Die Baumpflanzungen im Umfeld<br />
sind als Empfehlung anzusehen. Grundsätzlich<br />
gilt, dass der Lohsepark insgesamt<br />
als eigenständiger Freiraum der<br />
HafenCity erlebbar werden soll. Daher<br />
werden von den Teilnehmern Vorschläge<br />
erwartet, die sich mit dem Baummasterplan<br />
auseinandersetzen und zu<br />
überzeugenden Lösungen für die Verwendung<br />
von Bäumen im Park und den<br />
umgebenden Straßen gelangen.<br />
F: Woher stammt die Ausgleichsfläche<br />
im Norden <strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets? Ist<br />
es gewünscht, die Kaimauer in diesem<br />
Bereich hier zu erhalten?<br />
A: Die vorgesehene Ausgleichsfläche<br />
im Norden <strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets<br />
wurde im Rahmen eines anderen Verfahrens<br />
festgeschrieben. Derzeit wird<br />
geprüft, ob die Ausgleichsfläche auch<br />
an einen anderen Ort verlegt werden<br />
kann. Da davon zum jetzigen Zeitpunkt<br />
aber noch nicht ausgegangen werden<br />
kann, steht es den Wettbewerbsteilnehmern<br />
frei, andere Vorschläge für die<br />
Ausformulierung der nördlichen Spitze<br />
<strong>des</strong> Parks zu erarbeiten. Dabei ist zu<br />
bedenken, dass der vorgelegte Entwurf<br />
in jedem Fall auch mit einer Ausgleichsfläche<br />
an diesem Ort funktionieren können<br />
muss. Dieser Nachweis ist im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbs zu erbringen.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Wettbewerbs bestehen<br />
keine Vorgaben zum Umgang mit<br />
der Kaimauer. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen<br />
an diesem Standort durchgeführt<br />
werden, muss auf die Kaimauer<br />
verzichtet werden.<br />
7
8 beAntWortung der rückfrAgen<br />
4.3 ziele und AufgAbenstellung<br />
für den reAlisierungsteil<br />
F: Was ist die Größenordnung der benötigten<br />
Fahrradabstellplätze beim U-<br />
Bahnhof „Hafen City Universität“ (S. 32<br />
der Auslobung)<br />
A: Es sollten ca. 20 Fahrradstellplätze<br />
auf der nördlichen und ca. 80 Stellplätze<br />
auf der südlichen Seite vorgehalten<br />
werden.<br />
F: Dürfen die angrenzenden Wasserflächen<br />
(Ericusgraben, Baakenhafen) mit<br />
Einbauten, wie z.B. Stegen, versehen werden?<br />
A: Die Wasserflächen sind nicht Gegenstand<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbs. Ggf. unterbreitete<br />
Vorschläge dürfen nicht zur<br />
Bedingung für die Realisierbarkeit der<br />
eigentlichen Planung <strong>des</strong> Lohseparks<br />
werden. Auf Grund <strong>des</strong> erheblichen Tidehubs<br />
erscheint es wenig sinnvoll, Stege<br />
in diesen Bereichen vorzusehen.<br />
6. verfAHren<br />
Unterlagen (21.):<br />
F: Handelt es sich bei den zum Download<br />
angegebenen Anlagen um die gleichen<br />
wie auf der DVD? Falls nein, kann<br />
das Passwort zum entpacken der zip-Dateien<br />
angegeben werden?<br />
A: Die Anlagen zur Auslobung, die zum<br />
Download unter www. <strong>luchterhandt</strong>.<br />
de zur Verfügung stehen, stimmen mit<br />
den Daten auf der mit der Auslobung<br />
versendeten DVD überein. Das Passwort<br />
zum Download der Datenpackete wurde<br />
per Email am 30.06.09 an alle Teilnehmer<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbs versandt.<br />
F: Die pdf unter „21 Standortanalyse“<br />
sind alle geschützt. Kann das Passwort<br />
angegeben werden?<br />
A: Die Anlagen 1-9 der Standortanalyse<br />
werden noch einmal nicht schreibgeschützt<br />
übergeben (Anlage 05).<br />
F: Die als dwg zur Verfügung gestellte<br />
Plangrundlage unterscheidet sich in den<br />
Darstellungen zum Städtebau, Flächennutzung,<br />
Baumstandorten etc. von der<br />
Anlage 03 _Masterplan Überarbeitung.<br />
Welche soll als Plangrundlage verwendet<br />
werden? Gibt es ein CAD-File von dem<br />
03_Masterplan Überarbeitung, falls jener<br />
verwendet werden soll?<br />
F: Auf welcher Plangrundlage soll der<br />
Entwurf erarbeitet werden? Kann eine<br />
dwg/dxf-Datei mit Plangebietsgrenzen<br />
geliefert werden um eine Einheiltichkeit<br />
und Vergleichbarkeit u. a. bei der Flächen-<br />
und Kostenermittliung zu gewährleisten?<br />
A: Es ist allein die dwg-Datei: 02 Strukturkonzept<br />
Östliche Hafencity als Planungsgrundlage<br />
zu verwenden. Eine<br />
dwg/dxf-Datei mit der genauen Abgrenzung<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbsgebiets wird<br />
den Wettbewerbsteilnehmern als Anlage<br />
zum Rückfragenprotokoll zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
F: Können folgende Informationen in<br />
einem CAD-nutzbarem Format zur Verfügung<br />
gestellt werden:<br />
1 Historische Trassenführung/Gleisanlagen<br />
2 Bestehende Fragmente von Gleisanlagen<br />
3 bestehende/geplante Fahrrad- und<br />
Fußgängerverbindungen<br />
4 Höhenangaben (Wasserniveau/schwankungen,<br />
Höhenniveau <strong>des</strong> ursprünglichen<br />
Loseplatzes)<br />
5 Aktuelle /Geplante Medienlage (Frischwasserversorgung,<br />
Woch- und Niederdruckleitungen,<br />
Schmutz- und Mischwassersiele,<br />
Regenwassersiele, Elektro und<br />
Telekommunikationsleitungen, Fernwärmeversorgung)<br />
6 Können Fassadendarstellungen/Ansichten<br />
der umgebenden Bebauung zur<br />
Verfügung gestellt werden?<br />
7 Kann ein Luftbild <strong>des</strong> Planungsgebietes<br />
in hoher Qualität in einem nicht komprimiertem<br />
Format zur Verfügung gestellt<br />
werden?<br />
8 Können die Wettbewerbs-Grenzen –<br />
Realisierungs- und Ideenteil als CAD zur<br />
Verfügung gestellt werden?<br />
A: Folgende Unterlagen werden den<br />
Wettbewerbsteilnehmern als Anlage<br />
zum Rückfragenprotokoll zur Verfügung<br />
gestellt: Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8<br />
F: Kann eine dwg/dxf-Datei mit den<br />
Bäumen (Lage und Höhenaufmaß) geliefert<br />
werden.<br />
A: Die Lage und Höhen der Bestandsbäume<br />
kann der Anlage der Auslobung:<br />
28 Baumbestand Lohseplatz (346-00-<br />
346.dwg) entnommen werden.<br />
F: Ist es möglich ein 3-D Modell der angrenzenden<br />
Bebauung zur Verfügung zu<br />
stellen?<br />
A: Ein 3D-Modell kann nicht zur Verfügung<br />
gestellt werden.
F: Müssen die Lagepläne genordet werden?<br />
A: Die Lagepläne sind mit einem Nordpfeil<br />
zu versehen.<br />
F: Können Pläne nachgereicht werden,<br />
die Aufschluss über die Materialität der<br />
Freiraumplanung an der HafenCity-Universität<br />
und der angrenzenden Promenade<br />
am Baakenhafen geben?<br />
A: Derartige Pläne liegen nicht vor.<br />
F: Kann ein Prinzipschnitt von der gewünschten<br />
Höhenabwicklung der Ausgleichsfläche<br />
am Ericusgraben zur Verfügung<br />
gestellt werden?<br />
A: Ein Prinzipschnitt liegt derzeit nicht<br />
vor. Es wird in diesem Zusammenhang<br />
darauf hingewiesen, dass die Grundhöhe<br />
der Pflanzfläche im Bereich von<br />
±0,00 m üNN anzusiedeln ist.<br />
F: Können noch Angaben zu den Wasserständen<br />
der angrenzenden Wasserflächen<br />
zur Verfügung gestellt werden?<br />
A: Es wird eine Anlage zu den Wasserständen<br />
von Hamburg Port Authority<br />
(HPA) übergeben (Anlage 07).<br />
F: Können Angaben zur höhenmäßgien<br />
Einbindung der HafenCity Universität,<br />
der Promenade und angrenzenden Straßen/Flächen<br />
zur Verfügung gestellt werden?<br />
A: Angaben zur höhenmäßigen Einbindung<br />
der HafenCity Universität, der<br />
Promenade und der angrenzenden Straßen/Flächen<br />
können der Plangrundlage<br />
„02 Strukturkonzept Östliche HafenCity“<br />
entnommen werden.<br />
F: Können Angaben zur Organisation<br />
der U-Bahnstation zur Verfügung gestellt<br />
werden?<br />
A: Den Teilnehmern werden aktualisierte<br />
Ansichten und Schnitte zur Verfügung<br />
gestellt. Weitere Informationen<br />
zur Organisation <strong>des</strong> U-Bahnhofs können<br />
nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />
Für das <strong>Protokoll</strong>:<br />
Jürgen Bruns-Berentelg,<br />
Andreas Schneider<br />
(HafenCity Hamburg)<br />
Daniel Luchterhandt,<br />
Manuela Witt<br />
(büro <strong>luchterhandt</strong>)<br />
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