20.07.2013 Aufrufe

Meta-Tags, Keywords und andere Mittel der Such ... - Homburger

Meta-Tags, Keywords und andere Mittel der Such ... - Homburger

Meta-Tags, Keywords und andere Mittel der Such ... - Homburger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

G REGOR B ÜHLER<br />

Ebenso grosse Schwierigkeiten wie die Bestimmung des relevanten<br />

Marktes dürfte aber auch <strong>der</strong> Nachweis des Missbrauchs <strong>der</strong> marktbeherrschenden<br />

Stellung bereiten. Denn auch ein Verhalten, das <strong>an<strong>der</strong>e</strong> Marktteilnehmer<br />

benachteiligt, ist nicht unzulässig, wenn es sich sachlich rechtfertigen<br />

lässt 79 . Ein solcher Gr<strong>und</strong> könnte z.B. in <strong>der</strong> mangelnden Kapazität<br />

<strong>der</strong> Anlagen des <strong>Such</strong>maschinenbetreibers liegen 80 . Ein weiterer Gr<strong>und</strong><br />

kann im Bestreben des <strong>Such</strong>maschinenbetreibers liegen, Internetseiten aus<br />

seinem <strong>Such</strong>index auszuschliessen, die bestimmte Praktiken <strong>der</strong> <strong>Such</strong>maschinenoptimierung<br />

anwenden 81 o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rechtliche Inhalte verbreiten 82 .<br />

Der Ausschluss muss in diesem Fall aber diskriminierungsfrei <strong>und</strong> gemäss<br />

nachvollziehbaren Kriterien geschehen. Je klarer diese Richtlinien die<br />

Grenzen des nicht Tolerierten festhalten, desto weniger läuft <strong>der</strong> <strong>Such</strong>maschinenbetreiber<br />

Gefahr, dass sein Verhalten als missbräuchlich zu betrachten<br />

wäre. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, dass ausgeschlossene<br />

Websites sich wie<strong>der</strong> um die Aufnahme bewerben können, wenn sie<br />

die Richtlinien erfüllen bzw. wenn sie aus ihrer Sicht unberechtigt ausgeschlossen<br />

worden sind 83 .<br />

2.2.3.3 Schuldrechtliche Ansprüche?<br />

Soweit sich im Rahmen des Kartellrechts eine Rechtspflicht (z.B. ein<br />

Kontrahierungszwang) des <strong>Such</strong>maschinenbetreibers zugunsten des Websitebetreibers<br />

ergeben sollte bzw. sich ein Ausschluss aus dem <strong>Such</strong>index<br />

als Verstoss gegen Art. 7 Abs. 1 KG – mithin als rechtswidrig – erwiese,<br />

kommt als Anspruchsgr<strong>und</strong>lage eine deliktische Haftung des <strong>Such</strong>maschinenbetreibers<br />

in Frage. Dazu müssen im Einzelfall auch alle übrigen Voraussetzungen<br />

von Art. 41 OR erfüllt sein.<br />

Für eine vertragliche Haftung des <strong>Such</strong>maschinenbetreibers gegenüber<br />

dem Websitebetreiber ist entscheidend, ob zwischen diesen Parteien überhaupt<br />

ein Vertrag zustande gekommen ist. Eine massgebliche Rolle spielt<br />

dabei <strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Entgeltlichkeit. Liegt ein entgeltliches Rechtsverhältnis<br />

zwischen <strong>Such</strong>maschinen- <strong>und</strong> Websitebetreiber, z.B. über die<br />

kostenpflichtige Platzierung eines Links neben den kostenlosen <strong>Such</strong>re-<br />

79 Botschaft des B<strong>und</strong>esrates vom 23. November 1994 zu einem neuen Kartellgesetz,<br />

BBl 1995 I 468, 569; O TT, 200 f.<br />

80 W EBER, <strong>Such</strong>maschinen, 117.<br />

81 Vgl. oben 2.2.1 <strong>und</strong> 2.2.2.<br />

82 Zu denken ist beispielsweise an einen Ausschluss von Online-Angeboten mit pornografischem<br />

o<strong>der</strong> rassistischem Inhalt, vgl. W EBER, <strong>Such</strong>maschinen, 117 f.<br />

83 In diesem Sinne auch O TT, 200 f.<br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!