BGR A1 Grundsätze der Prävention - Berufsgenossenschaft Handel ...
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2.5 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer<br />
§ 6<br />
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A1</strong><br />
2.5.1 (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer o<strong>der</strong> selbstständige<br />
Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die<br />
Unternehmer hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz<br />
zusammenzuarbeiten. Insbeson<strong>der</strong>e haben sie, soweit<br />
es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten<br />
aufeinan<strong>der</strong> abstimmt; zur Abwehr beson<strong>der</strong>er Gefahren ist sie mit<br />
entsprechen<strong>der</strong> Weisungsbefugnis auszustatten.<br />
Beschäftigte mehrerer Unternehmer werden an einem Arbeitsplatz tätig, wenn<br />
sich Tätigkeiten eines dieser Unternehmer auf Grund <strong>der</strong> räumlichen o<strong>der</strong><br />
zeitlichen Nähe auf Beschäftigte eines an<strong>der</strong>en Unternehmers auswirken<br />
können.<br />
Zusammenarbeit<br />
Zusammenarbeit hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
bedeutet, dass die Unternehmer ihre Arbeiten und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maßnahmen des Arbeitsschutzes aufeinan<strong>der</strong> abstimmen und gemeinsam für<br />
die Sicherheit ihrer jeweiligen Beschäftigten sorgen.<br />
Gegenseitige Gefährdungen<br />
Gegenseitige Gefährdungen liegen vor, wenn sich die Tätigkeit eines<br />
Beschäftigten auf einen Beschäftigten eines an<strong>der</strong>en Unternehmers so auswirkt,<br />
dass die Möglichkeit eines Unfalles o<strong>der</strong> eines Gesundheitsschadens<br />
besteht.<br />
Abstimmung von Arbeiten<br />
Eine Person, welche die Arbeiten aufeinan<strong>der</strong> abstimmt, muss für die Wahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe geeignet sein und über die erfor<strong>der</strong>liche Fachkunde<br />
verfügen. Die Auswahl dieser Person ist zwischen den Unternehmern abzustimmen.<br />
Zweckmäßigerweise ist dies ein Auf sicht führen<strong>der</strong> (Betriebsleiter,<br />
Polier, Vorarbeiter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Vorgesetzter) <strong>der</strong> beteiligten Unternehmen.<br />
Beson<strong>der</strong>e Gefahr bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer o<strong>der</strong><br />
selbstständiger Einzelunternehmer<br />
Der Begriff „beson<strong>der</strong>e Gefahr“ beschreibt eine Sachlage, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Eintritt<br />
eines Schadens ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sehr wahrscheinlich ist<br />
o<strong>der</strong> sein Eintritt nicht mehr abgewendet werden kann und <strong>der</strong> Schaden nach<br />
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