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BGR A1 Grundsätze der Prävention - Berufsgenossenschaft Handel ...

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2.5 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer<br />

§ 6<br />

Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer<br />

<strong>BGR</strong> <strong>A1</strong><br />

2.5.1 (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer o<strong>der</strong> selbstständige<br />

Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die<br />

Unternehmer hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz<br />

zusammenzuarbeiten. Insbeson<strong>der</strong>e haben sie, soweit<br />

es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten<br />

aufeinan<strong>der</strong> abstimmt; zur Abwehr beson<strong>der</strong>er Gefahren ist sie mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Weisungsbefugnis auszustatten.<br />

Beschäftigte mehrerer Unternehmer werden an einem Arbeitsplatz tätig, wenn<br />

sich Tätigkeiten eines dieser Unternehmer auf Grund <strong>der</strong> räumlichen o<strong>der</strong><br />

zeitlichen Nähe auf Beschäftigte eines an<strong>der</strong>en Unternehmers auswirken<br />

können.<br />

Zusammenarbeit<br />

Zusammenarbeit hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

bedeutet, dass die Unternehmer ihre Arbeiten und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen des Arbeitsschutzes aufeinan<strong>der</strong> abstimmen und gemeinsam für<br />

die Sicherheit ihrer jeweiligen Beschäftigten sorgen.<br />

Gegenseitige Gefährdungen<br />

Gegenseitige Gefährdungen liegen vor, wenn sich die Tätigkeit eines<br />

Beschäftigten auf einen Beschäftigten eines an<strong>der</strong>en Unternehmers so auswirkt,<br />

dass die Möglichkeit eines Unfalles o<strong>der</strong> eines Gesundheitsschadens<br />

besteht.<br />

Abstimmung von Arbeiten<br />

Eine Person, welche die Arbeiten aufeinan<strong>der</strong> abstimmt, muss für die Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Aufgabe geeignet sein und über die erfor<strong>der</strong>liche Fachkunde<br />

verfügen. Die Auswahl dieser Person ist zwischen den Unternehmern abzustimmen.<br />

Zweckmäßigerweise ist dies ein Auf sicht führen<strong>der</strong> (Betriebsleiter,<br />

Polier, Vorarbeiter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Vorgesetzter) <strong>der</strong> beteiligten Unternehmen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Gefahr bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer o<strong>der</strong><br />

selbstständiger Einzelunternehmer<br />

Der Begriff „beson<strong>der</strong>e Gefahr“ beschreibt eine Sachlage, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Eintritt<br />

eines Schadens ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sehr wahrscheinlich ist<br />

o<strong>der</strong> sein Eintritt nicht mehr abgewendet werden kann und <strong>der</strong> Schaden nach<br />

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