BGR A1 Grundsätze der Prävention - Berufsgenossenschaft Handel ...
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<strong>BGR</strong> <strong>A1</strong><br />
Kommt <strong>der</strong> Unternehmer o<strong>der</strong> Vorgesetzte im Rahmen seiner Beurteilung zu<br />
dem Ergebnis, dass ein Versicherter mit bestimmten Tätigkeiten nicht weiter<br />
beschäftigt werden kann, so ergibt sich hieraus nicht zwangsläufig die<br />
Verpflichtung, dass <strong>der</strong> Versicherte den Betrieb verlassen muss. Möglich ist <strong>der</strong><br />
Verbleib im Betrieb, wenn <strong>der</strong> Versicherte an<strong>der</strong>e Arbeitsaufgaben gefahrlos<br />
ausführen kann. Kann <strong>der</strong> Versicherte nicht mehr im Betrieb verbleiben, hat <strong>der</strong><br />
Unternehmer auf Grund seiner Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, dass für den<br />
Versicherten ein sicherer Heimweg organisiert wird.<br />
Sicherheitsrelevante Tätigkeiten<br />
Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten ist bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Befähigung<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Eigenart des Betriebes und <strong>der</strong> ausgeübten<br />
Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten<br />
sind z.B.<br />
– das Führen von Fahrzeugen o<strong>der</strong> selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,<br />
– Arbeiten in unmittelbarer Umgebung von Fahrzeugen o<strong>der</strong> selbstfahrenden<br />
Arbeitsmaschinen,<br />
– Arbeiten an Maschinen mit ungeschützten, sich bewegenden Maschinenteilen,<br />
z.B. Kreissäge, Bohrmaschine, Aufschnittschneidemaschine,<br />
– Umgang mit Gefahrstoffen,<br />
– Elektroarbeiten,<br />
– Arbeiten mit Absturzgefahr,<br />
– Tätigkeiten in Leitwarten und Steuerständen,<br />
– Störungsbeseitigungs- und Wartungsarbeiten.<br />
2.7 Gefährliche Arbeiten<br />
§ 8<br />
Gefährliche Arbeiten<br />
2.7.1 (1) Wenn eine gefährliche Arbeit von mehreren Personen<br />
gemeinschaftlich ausgeführt wird und sie zur Vermeidung von Gefahren<br />
eine gegenseitige Verständigung erfor<strong>der</strong>t, hat <strong>der</strong> Unternehmer<br />
dafür zu sorgen, dass eine zuverlässige, mit <strong>der</strong> Arbeit vertraute<br />
Person die Aufsicht führt.<br />
Gefährliche Arbeiten<br />
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem<br />
Arbeitsverfahren, <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Tätigkeit, den verwendeten Stoffen o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong><br />
Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt<br />
werden können.<br />
Gefährliche Arbeiten können z.B. sein:<br />
– Arbeiten mit Absturzgefahr,<br />
– Arbeiten in Silos, Behältern o<strong>der</strong> engen Räumen,<br />
– Schweißen in engen Räumen,<br />
– Feuerarbeiten in brand- o<strong>der</strong> explosionsgefährdeten Bereichen o<strong>der</strong> an<br />
geschlossenen Hohlkörpern,<br />
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