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BGR A1 Grundsätze der Prävention - Berufsgenossenschaft Handel ...

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<strong>BGR</strong> <strong>A1</strong><br />

Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen trägt nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz<br />

<strong>der</strong> Unternehmer.<br />

Zu diesen Maßnahmen gehören z.B. die Bereitstellung von persönlichen<br />

Schutzausrüstungen, <strong>der</strong>en Pflege, Wartung, Prüfung und die beson<strong>der</strong>e<br />

Unterweisung, gegebenenfalls mit Übung.<br />

2.2 Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten<br />

§ 3<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen, Dokumentation,<br />

Auskunftspflichten<br />

2.2.1 (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung <strong>der</strong> für die<br />

Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen<br />

entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln,<br />

welche Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den<br />

Gesundheitsschutz <strong>der</strong> Beschäftigten zu gewährleisten und wenn nötig zu<br />

verbessern. Der erste wichtige Schritt hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung.<br />

Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und<br />

zur Bewertung <strong>der</strong> damit verbundenen Risiken.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von<br />

wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche<br />

konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich sind, ist durch eine<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

ist auch die Grundlage für die Festlegung <strong>der</strong> Rangfolge <strong>der</strong> zu ergreifenden<br />

Maßnahmen.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:<br />

– Einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen<br />

und<br />

– <strong>der</strong> Ableitung entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen.<br />

Die aus <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre<br />

Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an sich än<strong>der</strong>nde Gegebenheiten<br />

anzupassen.<br />

Die nachfolgende, nicht abschließende Tabelle gibt eine systematische<br />

Übersicht über mögliche in <strong>der</strong> Praxis ermittelte einschlägige Gefährdungen<br />

und Belastungsarten.<br />

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