BGR A1 Grundsätze der Prävention - Berufsgenossenschaft Handel ...
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<strong>BGR</strong> <strong>A1</strong><br />
Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen trägt nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz<br />
<strong>der</strong> Unternehmer.<br />
Zu diesen Maßnahmen gehören z.B. die Bereitstellung von persönlichen<br />
Schutzausrüstungen, <strong>der</strong>en Pflege, Wartung, Prüfung und die beson<strong>der</strong>e<br />
Unterweisung, gegebenenfalls mit Übung.<br />
2.2 Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten<br />
§ 3<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen, Dokumentation,<br />
Auskunftspflichten<br />
2.2.1 (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung <strong>der</strong> für die<br />
Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen<br />
entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln,<br />
welche Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den<br />
Gesundheitsschutz <strong>der</strong> Beschäftigten zu gewährleisten und wenn nötig zu<br />
verbessern. Der erste wichtige Schritt hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung.<br />
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und<br />
zur Bewertung <strong>der</strong> damit verbundenen Risiken.<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von<br />
wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche<br />
konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich sind, ist durch eine<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung<br />
ist auch die Grundlage für die Festlegung <strong>der</strong> Rangfolge <strong>der</strong> zu ergreifenden<br />
Maßnahmen.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:<br />
– Einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen<br />
und<br />
– <strong>der</strong> Ableitung entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen.<br />
Die aus <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre<br />
Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an sich än<strong>der</strong>nde Gegebenheiten<br />
anzupassen.<br />
Die nachfolgende, nicht abschließende Tabelle gibt eine systematische<br />
Übersicht über mögliche in <strong>der</strong> Praxis ermittelte einschlägige Gefährdungen<br />
und Belastungsarten.<br />
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