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THEMA<br />
Z ypries<br />
lockert das <strong>Anwalt</strong>smonopol“,<br />
„Kfz-Mechaniker machen<br />
Anwälten Konkurrenz“ oder<br />
auch „Der Architekt als <strong>Anwalt</strong>“ – so<br />
lauteten die immer gleichen Schlagzeilen<br />
dieses Jahres, die mittlerweile kein<br />
<strong>Anwalt</strong> mehr sehen und hören kann.<br />
Nicht selten war die Berichterstattung<br />
zynisch und von einer gewissen Schadenfreude<br />
geprägt. Zwischen den Zeilen<br />
konnte man bei Teilen der Medien<br />
eine gewisse Schadenfreude herauslesen.<br />
Die <strong>Anwalt</strong>schaft „endlich“ vom<br />
Sockel des Rechtsberatungsmonopols<br />
herunterzustoßen – das passt scheinbar<br />
in die neue neoliberale Welt, in<br />
der der Markt schon alles zum Guten<br />
hin richtet. Exemplarisch sei die<br />
Schlagzeile „Zypries knabbert an den<br />
Pfründen der Anwälte“ genannt. Komisch<br />
nur, dass der Vergleich mit den<br />
Medizinern völlig ausblieb. Bei einer<br />
Headline „Blinddarm darf künftig<br />
vom Kfz-Meister entfernt werden“<br />
wäre der Aufschrei groß gewesen in<br />
der Republik. Bloß das nicht. Kurpfuscher<br />
haben wir schließlich schon<br />
jetzt genug. Doch daran mag bei den<br />
Rechtsberatern niemand denken. Es<br />
tut ja nicht so weh – zumindest körperlich.<br />
Schließlich kann hierzulande<br />
jeder rechnen, schreiben und lesen.<br />
„Deutschland ist voll von ehrenamtlichen<br />
Justizexperten. Vor allem in<br />
den Fachbereichen Familien-, Versiche-<br />
anwaltsreport 6 / 2006<br />
Deutschland –<br />
voll mit ehrenamtlichen<br />
Justizexperten?<br />
Demokratie ist bekanntlich ein mühsames und zähes Geschäft.<br />
Das gilt auch und gerade für das neue Rechtsdienstleistungsgesetz:<br />
Seit Jahren bereiten Bundesjustizministerin Brigitte<br />
Zypries und ihre Ministerialen die Reform des alten Rechtsberatungsgesetzes<br />
vor. Ein erster Entwurf kurz nach dem 65.<br />
Deutschen Juristentag 2004 wurde Opfer der vorgezogenen<br />
Neuwahlen. Und an dem im Spätsommer vorgelegten offiziellen<br />
Gesetzeswerk mäkelt derzeit der Bundesrat kräftig herum.<br />
rungs- und Baurecht, da muss sich<br />
der Bundesverfassungshof oder wie<br />
das Dingens in Karlsruhe heißt, warm<br />
anziehen“, witzelte denn auch Harald<br />
Schmidt in seiner wöchentlichen<br />
FOCUS-Kolumne.<br />
Gibt es einfache Rechtsfragen?<br />
Irgendwie wird der Bürger also schon<br />
durch seine rechtlichen Alltagsprobleme<br />
durchkommen. Und wenn er<br />
bei einfachen Rechtsfragen nicht weiter<br />
weiß, dann begibt er sich am besten<br />
erst einmal in die Höhle des Löwen.<br />
„Warum sollen Bankangestellte<br />
solche Fragen nicht beantworten dürfen?“<br />
fragte sich etwa die Süddeutsche<br />
Zeitung. „Und wer tatsächlich ein<br />
hochkompliziertes Anliegen hat, der<br />
wird sich auch weiterhin an einen <strong>Anwalt</strong><br />
wenden. Zumindest ist er selbst<br />
schuld, wenn er es nicht tut“, heißt es<br />
in dem Artikel weiter, um dann aber<br />
sogleich die Unabhängigkeit der Anwälte<br />
in Zweifel zu ziehen. Wörtlich<br />
heißt es: „Schließlich kann es vorkommen,<br />
dass ein Rechtsvertreter es sich<br />
mit einem Gegner nicht verscherzen<br />
will, weil er auf einen Auftrag von ihm<br />
hofft. Angeblich denken die Anwälte<br />
bei ihrer Kritik nur an die Verbraucher.<br />
Diese müssten geschützt werden. Doch<br />
das wahre Anliegen ist ziemlich offensichtlich:<br />
Ein Berufszweig hat es sich<br />
gemütlich gemacht in einer Nische –<br />
und keine Lust auf Wettbewerb. Dabei<br />
ist die Lösung doch so einfach: Die<br />
Anwälte müssen nur beweisen, dass sie<br />
besser sind“. Ob nun Lust oder Unlust<br />
– bei mittlerweile 140.000 Berufsträgern<br />
haben die Anwälte wahrlich ge-<br />
nug Konkurrenz. Die gemütliche Nische,<br />
liebe Süddeutsche Zeitung, die<br />
liegt schon 20 Jahre zurück. Und auch<br />
die Konkurrenz von außen bekommen<br />
Anwälte tagtäglich mit – Unternehmensberater,<br />
Banken oder auch die<br />
viel beschriebenen Kfz-Betriebe, die<br />
längst Unfallschäden mit den Versicherungen<br />
regulieren. Das Handelsblatt<br />
konstatierte deshalb völlig zu Recht:<br />
„In der Praxis ist das <strong>Anwalt</strong>smonopol<br />
bereits heute schon durchlöchert wie<br />
ein Schweizer Käse“.<br />
Doch den will Brigitte Zypries mit<br />
ihrem Gesetzesentwurf auf einen Schlag<br />
legalisieren. Das wird deutlich, wenn<br />
man sich die neue Definition der Rechtsdienstleistung<br />
in § 2 Absatz 1 RDG-E<br />
durchliest. Danach ist Rechtsdienstleistung<br />
„jede Tätigkeit in konkreten<br />
fremden Angelegenheiten, sobald sie<br />
nach der Verkehrsanschauung oder<br />
der erkennbaren Erwartung des Rechtsuchenden<br />
eine besondere rechtliche<br />
Prüfung des Einzelfalls erfordert“.<br />
Hatte das BMJ im Referentenentwurf<br />
noch die Bezeichnung „vertiefte Prüfung“<br />
verwendet, geht es jetzt also um<br />
eine besondere Prüfung. Und die soll<br />
ausweislich der Begründung dann nicht<br />
vorliegen, wenn es um die bloße schematische<br />
Anwendung des Rechts geht.<br />
Das BMJ will danach abgrenzen, ob es<br />
sich um einfache Rechtsanwendung<br />
oder um einen spezifisch juristischen<br />
Subsumtionsvorgang handelt. Einfache<br />
Rechtsanwendung – was darunter fällt<br />
und was nicht, wird die Gerichte künftig<br />
verstärkt beschäftigen. Dabei werden<br />
sie auch die subjektive Seite des<br />
Rechtsuchenden durchleuchten müs-