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THEMA<br />

Z ypries<br />

lockert das <strong>Anwalt</strong>smonopol“,<br />

„Kfz-Mechaniker machen<br />

Anwälten Konkurrenz“ oder<br />

auch „Der Architekt als <strong>Anwalt</strong>“ – so<br />

lauteten die immer gleichen Schlagzeilen<br />

dieses Jahres, die mittlerweile kein<br />

<strong>Anwalt</strong> mehr sehen und hören kann.<br />

Nicht selten war die Berichterstattung<br />

zynisch und von einer gewissen Schadenfreude<br />

geprägt. Zwischen den Zeilen<br />

konnte man bei Teilen der Medien<br />

eine gewisse Schadenfreude herauslesen.<br />

Die <strong>Anwalt</strong>schaft „endlich“ vom<br />

Sockel des Rechtsberatungsmonopols<br />

herunterzustoßen – das passt scheinbar<br />

in die neue neoliberale Welt, in<br />

der der Markt schon alles zum Guten<br />

hin richtet. Exemplarisch sei die<br />

Schlagzeile „Zypries knabbert an den<br />

Pfründen der Anwälte“ genannt. Komisch<br />

nur, dass der Vergleich mit den<br />

Medizinern völlig ausblieb. Bei einer<br />

Headline „Blinddarm darf künftig<br />

vom Kfz-Meister entfernt werden“<br />

wäre der Aufschrei groß gewesen in<br />

der Republik. Bloß das nicht. Kurpfuscher<br />

haben wir schließlich schon<br />

jetzt genug. Doch daran mag bei den<br />

Rechtsberatern niemand denken. Es<br />

tut ja nicht so weh – zumindest körperlich.<br />

Schließlich kann hierzulande<br />

jeder rechnen, schreiben und lesen.<br />

„Deutschland ist voll von ehrenamtlichen<br />

Justizexperten. Vor allem in<br />

den Fachbereichen Familien-, Versiche-<br />

anwaltsreport 6 / 2006<br />

Deutschland –<br />

voll mit ehrenamtlichen<br />

Justizexperten?<br />

Demokratie ist bekanntlich ein mühsames und zähes Geschäft.<br />

Das gilt auch und gerade für das neue Rechtsdienstleistungsgesetz:<br />

Seit Jahren bereiten Bundesjustizministerin Brigitte<br />

Zypries und ihre Ministerialen die Reform des alten Rechtsberatungsgesetzes<br />

vor. Ein erster Entwurf kurz nach dem 65.<br />

Deutschen Juristentag 2004 wurde Opfer der vorgezogenen<br />

Neuwahlen. Und an dem im Spätsommer vorgelegten offiziellen<br />

Gesetzeswerk mäkelt derzeit der Bundesrat kräftig herum.<br />

rungs- und Baurecht, da muss sich<br />

der Bundesverfassungshof oder wie<br />

das Dingens in Karlsruhe heißt, warm<br />

anziehen“, witzelte denn auch Harald<br />

Schmidt in seiner wöchentlichen<br />

FOCUS-Kolumne.<br />

Gibt es einfache Rechtsfragen?<br />

Irgendwie wird der Bürger also schon<br />

durch seine rechtlichen Alltagsprobleme<br />

durchkommen. Und wenn er<br />

bei einfachen Rechtsfragen nicht weiter<br />

weiß, dann begibt er sich am besten<br />

erst einmal in die Höhle des Löwen.<br />

„Warum sollen Bankangestellte<br />

solche Fragen nicht beantworten dürfen?“<br />

fragte sich etwa die Süddeutsche<br />

Zeitung. „Und wer tatsächlich ein<br />

hochkompliziertes Anliegen hat, der<br />

wird sich auch weiterhin an einen <strong>Anwalt</strong><br />

wenden. Zumindest ist er selbst<br />

schuld, wenn er es nicht tut“, heißt es<br />

in dem Artikel weiter, um dann aber<br />

sogleich die Unabhängigkeit der Anwälte<br />

in Zweifel zu ziehen. Wörtlich<br />

heißt es: „Schließlich kann es vorkommen,<br />

dass ein Rechtsvertreter es sich<br />

mit einem Gegner nicht verscherzen<br />

will, weil er auf einen Auftrag von ihm<br />

hofft. Angeblich denken die Anwälte<br />

bei ihrer Kritik nur an die Verbraucher.<br />

Diese müssten geschützt werden. Doch<br />

das wahre Anliegen ist ziemlich offensichtlich:<br />

Ein Berufszweig hat es sich<br />

gemütlich gemacht in einer Nische –<br />

und keine Lust auf Wettbewerb. Dabei<br />

ist die Lösung doch so einfach: Die<br />

Anwälte müssen nur beweisen, dass sie<br />

besser sind“. Ob nun Lust oder Unlust<br />

– bei mittlerweile 140.000 Berufsträgern<br />

haben die Anwälte wahrlich ge-<br />

nug Konkurrenz. Die gemütliche Nische,<br />

liebe Süddeutsche Zeitung, die<br />

liegt schon 20 Jahre zurück. Und auch<br />

die Konkurrenz von außen bekommen<br />

Anwälte tagtäglich mit – Unternehmensberater,<br />

Banken oder auch die<br />

viel beschriebenen Kfz-Betriebe, die<br />

längst Unfallschäden mit den Versicherungen<br />

regulieren. Das Handelsblatt<br />

konstatierte deshalb völlig zu Recht:<br />

„In der Praxis ist das <strong>Anwalt</strong>smonopol<br />

bereits heute schon durchlöchert wie<br />

ein Schweizer Käse“.<br />

Doch den will Brigitte Zypries mit<br />

ihrem Gesetzesentwurf auf einen Schlag<br />

legalisieren. Das wird deutlich, wenn<br />

man sich die neue Definition der Rechtsdienstleistung<br />

in § 2 Absatz 1 RDG-E<br />

durchliest. Danach ist Rechtsdienstleistung<br />

„jede Tätigkeit in konkreten<br />

fremden Angelegenheiten, sobald sie<br />

nach der Verkehrsanschauung oder<br />

der erkennbaren Erwartung des Rechtsuchenden<br />

eine besondere rechtliche<br />

Prüfung des Einzelfalls erfordert“.<br />

Hatte das BMJ im Referentenentwurf<br />

noch die Bezeichnung „vertiefte Prüfung“<br />

verwendet, geht es jetzt also um<br />

eine besondere Prüfung. Und die soll<br />

ausweislich der Begründung dann nicht<br />

vorliegen, wenn es um die bloße schematische<br />

Anwendung des Rechts geht.<br />

Das BMJ will danach abgrenzen, ob es<br />

sich um einfache Rechtsanwendung<br />

oder um einen spezifisch juristischen<br />

Subsumtionsvorgang handelt. Einfache<br />

Rechtsanwendung – was darunter fällt<br />

und was nicht, wird die Gerichte künftig<br />

verstärkt beschäftigen. Dabei werden<br />

sie auch die subjektive Seite des<br />

Rechtsuchenden durchleuchten müs-

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