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Eintrittserklärung - mtsv- Fussball in Hohenwestedt

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<strong>E<strong>in</strong>trittserklärung</strong><br />

Hiermit erkläre ich me<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>tritt ab: _____________________<br />

Name: ____________________________________________<br />

Vorname: ____________________________________________<br />

Geb.-Datum: ____________________________________________<br />

Straße: ____________________________________________<br />

PLZ / Wohnort: ____________________________________________<br />

aktiv / passiv Sportart: __________________________<br />

Weitere Familienmitglieder treten dem MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> bei<br />

bzw .. s<strong>in</strong>d bereits Mitglieder im MTSV:<br />

3<br />

4<br />

Mitglieds - Nr<br />

---------------<br />

(<strong>in</strong>fo@<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de / www.<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de)<br />

Name Vorname Geb.-Datum Sportart<br />

---------------------------------------------------------------<br />

-------------------------------------------------------------<br />

1. ________________________________________________________________<br />

2. ________________________________________________________________<br />

3. ________________________________________________________________<br />

4. ________________________________________________________________<br />

5. ________________________________________________________________<br />

> Satzung und Beitragsordnung des MTSV von 1860 e.V. <strong>Hohenwestedt</strong> werden hiermit<br />

durch Unterschrift (ggf. des Erziehungsberechtigten) anerkannt.<br />

> Der freiwillige Austritt kann mit monatlicher Kündigungsfrist zum Quartalsende erfolgen.<br />

Die Austrittserklärung ist schriftlich und mit eigener Unterschrift an den MTSV-Vorstand<br />

zu richten und an die Geschäftsstelle zu senden (ggf. per Fax).<br />

> Andere Formen der Kündigung (mündlich oder per E-Mail) werden nicht anerkannt!<br />

> Ich stimme zu, dass die persönlichen Daten, gem. <strong>E<strong>in</strong>trittserklärung</strong>, im Rahmen der<br />

organisatorisch notwendigen Vere<strong>in</strong>sführung gespeichert und verarbeitet werden.<br />

<strong>Hohenwestedt</strong>, den ___________ __________________________<br />

Unterschrift<br />

24594 <strong>Hohenwestedt</strong><br />

Parkstr. 15 (Haus der Vere<strong>in</strong>e und Verbände)<br />

Postfach 1102 / 24590 <strong>Hohenwestedt</strong><br />

Tel.: 04871 / 6 67 Fax: 04871 / 518 511<br />

Geschäftszeiten:<br />

Montag + Donnerstag 19-20 Uhr (In den Sommerferien nur Montags)<br />

Hiermit ermächtige ich den MTSV von 1860 e.V. <strong>Hohenwestedt</strong> widerruflich,<br />

den gem. Satzung gültigen/aktuellen Beitrag u. ggf. erhobene Kurs-Gebühren<br />

oder Kurs-Zuschläge (im Aushang oder unter www.<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de)<br />

vierteljährlich von me<strong>in</strong>em / unserem Konto per Lastschrift e<strong>in</strong>zuziehen:<br />

Konto-Nr.: __________________________________________<br />

Bankleitzahl: __________________________________________<br />

bei der: __________________________________________<br />

Name: __________________ Vorname: _____________________<br />

Straße: __________________ Wohnort: _____________________<br />

Telefon: __________________<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />

E-Mail: _________________________________________________<br />

Andere Beitragszahlungsform (Ausnahme)<br />

Überweisung Barzahlung Bildungskarte (Bildungs-/Teilhabepaket)<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Für die Beitragsrückstände m<strong>in</strong>derjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.<br />

<strong>Hohenwestedt</strong>, den ___________ _________________________<br />

Unterschrift des Konto<strong>in</strong>habers


Beitragsordnung des „MTSV von 1860 e.V., <strong>Hohenwestedt</strong>“<br />

(Gültig ab: 01.12.2009)<br />

1. Grundlage<br />

Die Regelungen dieser Beitragsordnung f<strong>in</strong>den ihre Grundlage <strong>in</strong> den §§ 8, 10, 11, der Vere<strong>in</strong>ssatzung des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> <strong>in</strong> der Fassung vom 22.02.2008<br />

2. Solidaritätspr<strong>in</strong>zip<br />

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist e<strong>in</strong>e wesentliche Grundlage für die f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung des Vere<strong>in</strong>s. Daher ist der Vere<strong>in</strong> darauf angewiesen,<br />

dass alle Mitglieder ihrer <strong>in</strong> der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht <strong>in</strong> vollem Umfang und pünktlich nachkommen.<br />

Nur so kann der Vere<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Aufgaben erfüllen und se<strong>in</strong>e Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbr<strong>in</strong>gen.<br />

3. Beschlussfassung und Bekanntgabe<br />

3.1 Der Vorstand des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom 26.11.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschossen.<br />

3.2 Die Beitragsordnung wird gemäß § 10 der Satzung des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationen des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> e.V.<br />

(Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationsheft, Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationsblatt, Vere<strong>in</strong>shomepage, durch Aushang) bekannt gemacht und tritt dann <strong>in</strong> Kraft.<br />

Sie ist mit Inkrafttreten und Veröffentlichung für alle Mitglieder verb<strong>in</strong>dlich.<br />

3.3 Mitglieder, die nach Inkrafttreten der jeweils aktuellen Beitragsordnung neu dem Vere<strong>in</strong> beitreten, erhalten die aktuell gültige Beitragsordnung<br />

(mit dem Beitrittsformular) ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und damit für Neumitglieder verb<strong>in</strong>dlich.<br />

4. Regelungen<br />

4.1 Die Höhe der e<strong>in</strong>zelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres.<br />

4.2 Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus Anlage A dieser Beitragsordnung.<br />

4.3 Die Beiträge s<strong>in</strong>d vierteljährliche Beiträge und jeweils zum 01.01.; 01.04.; 01.07. und 01.10. des Jahres fällig und zu überweisen<br />

auf das Vere<strong>in</strong>skonto bei der Sparkasse <strong>Hohenwestedt</strong> (BLZ 21452030) Konto-Nr. 5010. (gilt generell sowie bei Nichterteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung).<br />

Die Beiträge des Vere<strong>in</strong>s werden grundsätzlich durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben.<br />

Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregelungen.<br />

Für Beitragsrückstände m<strong>in</strong>derjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.<br />

4.4 Jährliche Beitragszahlung (zum 01.01. e<strong>in</strong>es Jahres) und halbjährliche Beitragszahlung (zum 01.01. und 01.07. e<strong>in</strong>es Jahres) s<strong>in</strong>d möglich. Absatz 4.3 gilt dazu s<strong>in</strong>ngemäß.<br />

4.5 E<strong>in</strong> Antrag auf Änderung der Beitragshöhe oder der Zahlungsmodalitäten kann <strong>in</strong> sozialen Härtefällen gestellt werden.<br />

Über diesen Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Sparte/Sportgruppe und Prüfung der vorgelegten Nachweise.<br />

4.6 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen kann <strong>in</strong> sozialen Härtefällen Beitragsfreiheit gewährt werden.<br />

Über diesen Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Sparte/Sportgruppe und Prüfung der vorgelegten Nachweise.<br />

4.7 Für Mitglieder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterh<strong>in</strong> der Jugendbeitrag ab 14 Jahre bemessen werden –eben so <strong>in</strong> Familien-<br />

Mitgliedschaften- (Schule, Studium, Ausbildung, Wehr-/Ersatzdienst, AL/Hartz IV) Nachweise darüber s<strong>in</strong>d zu Beg<strong>in</strong>n und danach jährlich zum Jahresbeg<strong>in</strong>n vorzulegen.<br />

4.8 Erfolgt der Vere<strong>in</strong>sbeitritt nicht zu Quartalsbeg<strong>in</strong>n oder bei jährlicher bzw. halbjährlicher Beitragszahlung nicht zu Jahres- oder Halbjahresbeg<strong>in</strong>n,<br />

ist zu Beg<strong>in</strong>n der Mitgliedschaft der monatlich anteilige Beitrag des Beitritts -Jahres/ -Halbjahres/ -Quartals zu zahlen.<br />

4.9 Mitglieder des Tennisclubs im MTSV s<strong>in</strong>d gleichzeitig auch Mitglieder des MTSV (Satzung §10)<br />

Mitglieder, die neben anderen Sportarten auch Tennis spielen, zahlen die Beiträge des Tennisclubs gem. Anlage A und zusätzlich den MTSV-Beitrag.<br />

Mitglieder, die nur Tennis spielen, zahlen die Beiträge des Tennisclubs gem. Anlage A und zusätzlich den MTSV-Beitrag e<strong>in</strong>er passiven Mitgliedschaft.<br />

4.10 Familien-Mitgliedschaften werden für Elternteile/Erziehungsberechtigte mit leiblichen und/oder erziehungsberechtigten K<strong>in</strong>dern unter 18 Jahren e<strong>in</strong>gerichtet,<br />

die unter e<strong>in</strong>em Dach leben. (d.h. auch sogenannte Patch-Work-Familien)<br />

4.11 Für Teilnehmer an Kursen des Vere<strong>in</strong>s gelten jeweils gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten s<strong>in</strong>d.<br />

Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus Anlage B.<br />

4.12 Es ist die Pflicht e<strong>in</strong>es jeden Mitglieds, Anschriften-, Namens- und Kontenänderungen umgehend mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt,<br />

können dem Vere<strong>in</strong> daraus ke<strong>in</strong>e Nachteile entstehen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes bzw. Konto<strong>in</strong>habers.<br />

4.13 E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>sausschluss kann erfolgen bei Nichtzahlung von m<strong>in</strong>destens 3 Monatsbeiträgen bzw. e<strong>in</strong>em Quartalsbeitrag, trotz mehrfacher Aufforderung.<br />

E<strong>in</strong>e erneute/spätere sportliche Betätigung im MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> ist erst wieder nach Ausgleich der alten Verpflichtungen/Beitragsrückstände möglich.<br />

4.14 Bei Überschreitung des Zahlungsziels des Mitgliedsbeitrags erfolgen durch den MTSV <strong>in</strong> Folge e<strong>in</strong> Beitragsrückstandsh<strong>in</strong>weis, e<strong>in</strong>e Zahlungser<strong>in</strong>nerung<br />

und letztlich e<strong>in</strong>e Mahnung, jeweils mit e<strong>in</strong>er Zahlungsfrist von 14 Tagen. Danach wird e<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>sausschlussverfahren e<strong>in</strong>geleitet.<br />

4.15 Kommt e<strong>in</strong> Mitglied se<strong>in</strong>er Verpflichtung zur Beitragszahlung auch nach Zahlungser<strong>in</strong>nerung und Mahnung nicht nach, kann über den Rechtsweg die E<strong>in</strong>ziehung der Forderung<br />

beauftragt werden. Sämtliche <strong>in</strong> diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Mitglieds (bei M<strong>in</strong>derjährigen der gesetzliche Vertreter).<br />

4.16 Der Austritt aus dem Vere<strong>in</strong> ist jeweils zum Ende des Quartals möglich und muss dem MTSV-Vorstand spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor Quartalsende (maßgebend ist das<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum beim MTSV) <strong>in</strong> schriftlicher Form und mit eigener Unterschrift (Brief oder Telefax) mitgeteilt werden:<br />

bis 28.02. zum 31.03. bis 31.05. zum 30.06. bis 31.08. zum 30.09. bis 30.11. zum 31.12.<br />

Andere Formen der Kündigung (z.B. mündlich oder per e-Mail) werden nicht anerkannt.<br />

4.17 Wird e<strong>in</strong>e Kündigungsfrist nicht e<strong>in</strong>gehalten, verlängert sich diese – und damit die Pflicht zur anteiligen Beitragszahlung – um e<strong>in</strong> weiteres Quartal.<br />

4.18 Kündigungsnachweis ist grundsätzlich die schriftliche Kündigungsbestätigung des MTSV.<br />

4.19 Gebühren für Zahlungser<strong>in</strong>nerungen und Mahnungen werden bei Überschreitung des Zahlungsziels erhoben.<br />

Die Höhe der Gebühren regelt Anlage B zu dieser Beitragsordnung.<br />

Anlage A<br />

1. Vierteljährliche Beiträge des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong>: 1. Vierteljährliche Beiträge des Tennisclub im MTSV:<br />

(seit 01.04.2006) (zusätzlich zum –zum<strong>in</strong>dest passiven– MTSV-Beitrag)<br />

K<strong>in</strong>der bis 13 Jahre € 14,00 *) Mitglieder bis 16 Jahre € 18,00<br />

Jugendliche ab 14 Jahre € 17,00 *) Mitglieder ab 16 Jahre € 35,00<br />

Erwachsene ab 18 Jahre € 25,00 **) In Ausbildung bef<strong>in</strong>dliche Personen € 18,00<br />

Ehepaare € 33,00 Ehepaare € 52,00<br />

Familienkarte € 42,00 Familien,(auch mit K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> der Ausbildung) € 60,00<br />

passive Mitglieder € 12,00 Fördermitglieder nach Vere<strong>in</strong>barung<br />

2. Aufnahmegebühren 2. Aufnahmegebühren:<br />

E<strong>in</strong>malige Aufnahmegebühr/MTSV E<strong>in</strong>malige Aufnahmegebühr/Tennisclub –ke<strong>in</strong>e–<br />

je Anmeldung € 2,50<br />

3. Jährliche Sportunfallversicherung 3. Jährliche Sportunfallversicherung:<br />

Ist im Beitrag enthalten Ist im Passiv-Beitrag enthalten<br />

................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

*) K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren, deren Familien folgende Leistungen beziehen: H<strong>in</strong>weis:<br />

ALG II/Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, K<strong>in</strong>derzuschlag, Wohngeld, Mit Erreichen e<strong>in</strong>er neuen MTSV-Beitrags-Altersgrenze<br />

zahlen ihre Beiträge per Bildungskarte des Bildungs-/Teilhabepaket 2011 erfolgt die Beitragszuordnung für die betreffenden Mitglieder<br />

(Antrag über zuständiges Jobcenter oder Geme<strong>in</strong>de-Sozialstelle) durch die Vere<strong>in</strong>sführung und ohne gesonderten H<strong>in</strong>weis,<br />

**) Für aktive Mitglieder vom 18. bis 25. Lebensjahr kann bei Nachweis von: sofern durch das Vere<strong>in</strong>s-Mitglied bzw. den Beitragszahler<br />

Schule, Studium, Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, ALG II/Hartz IV ke<strong>in</strong>e Nachweise zwecks möglicher E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

weiterh<strong>in</strong> der Jugendbeitrag ab 14 Jahre bemessen werden. Beitragsm<strong>in</strong>derung o. Beitragsbefreiung vorgelegt werden<br />

>>>Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich dazu <strong>in</strong> unserer MTSV-Geschäftsstelle

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