Eintrittserklärung - mtsv- Fussball in Hohenwestedt
Eintrittserklärung - mtsv- Fussball in Hohenwestedt
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<strong>E<strong>in</strong>trittserklärung</strong><br />
Hiermit erkläre ich me<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>tritt ab: _____________________<br />
Name: ____________________________________________<br />
Vorname: ____________________________________________<br />
Geb.-Datum: ____________________________________________<br />
Straße: ____________________________________________<br />
PLZ / Wohnort: ____________________________________________<br />
aktiv / passiv Sportart: __________________________<br />
Weitere Familienmitglieder treten dem MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> bei<br />
bzw .. s<strong>in</strong>d bereits Mitglieder im MTSV:<br />
3<br />
4<br />
Mitglieds - Nr<br />
---------------<br />
(<strong>in</strong>fo@<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de / www.<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de)<br />
Name Vorname Geb.-Datum Sportart<br />
---------------------------------------------------------------<br />
-------------------------------------------------------------<br />
1. ________________________________________________________________<br />
2. ________________________________________________________________<br />
3. ________________________________________________________________<br />
4. ________________________________________________________________<br />
5. ________________________________________________________________<br />
> Satzung und Beitragsordnung des MTSV von 1860 e.V. <strong>Hohenwestedt</strong> werden hiermit<br />
durch Unterschrift (ggf. des Erziehungsberechtigten) anerkannt.<br />
> Der freiwillige Austritt kann mit monatlicher Kündigungsfrist zum Quartalsende erfolgen.<br />
Die Austrittserklärung ist schriftlich und mit eigener Unterschrift an den MTSV-Vorstand<br />
zu richten und an die Geschäftsstelle zu senden (ggf. per Fax).<br />
> Andere Formen der Kündigung (mündlich oder per E-Mail) werden nicht anerkannt!<br />
> Ich stimme zu, dass die persönlichen Daten, gem. <strong>E<strong>in</strong>trittserklärung</strong>, im Rahmen der<br />
organisatorisch notwendigen Vere<strong>in</strong>sführung gespeichert und verarbeitet werden.<br />
<strong>Hohenwestedt</strong>, den ___________ __________________________<br />
Unterschrift<br />
24594 <strong>Hohenwestedt</strong><br />
Parkstr. 15 (Haus der Vere<strong>in</strong>e und Verbände)<br />
Postfach 1102 / 24590 <strong>Hohenwestedt</strong><br />
Tel.: 04871 / 6 67 Fax: 04871 / 518 511<br />
Geschäftszeiten:<br />
Montag + Donnerstag 19-20 Uhr (In den Sommerferien nur Montags)<br />
Hiermit ermächtige ich den MTSV von 1860 e.V. <strong>Hohenwestedt</strong> widerruflich,<br />
den gem. Satzung gültigen/aktuellen Beitrag u. ggf. erhobene Kurs-Gebühren<br />
oder Kurs-Zuschläge (im Aushang oder unter www.<strong>mtsv</strong>-hohenwestedt.de)<br />
vierteljährlich von me<strong>in</strong>em / unserem Konto per Lastschrift e<strong>in</strong>zuziehen:<br />
Konto-Nr.: __________________________________________<br />
Bankleitzahl: __________________________________________<br />
bei der: __________________________________________<br />
Name: __________________ Vorname: _____________________<br />
Straße: __________________ Wohnort: _____________________<br />
Telefon: __________________<br />
E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />
E-Mail: _________________________________________________<br />
Andere Beitragszahlungsform (Ausnahme)<br />
Überweisung Barzahlung Bildungskarte (Bildungs-/Teilhabepaket)<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Für die Beitragsrückstände m<strong>in</strong>derjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.<br />
<strong>Hohenwestedt</strong>, den ___________ _________________________<br />
Unterschrift des Konto<strong>in</strong>habers
Beitragsordnung des „MTSV von 1860 e.V., <strong>Hohenwestedt</strong>“<br />
(Gültig ab: 01.12.2009)<br />
1. Grundlage<br />
Die Regelungen dieser Beitragsordnung f<strong>in</strong>den ihre Grundlage <strong>in</strong> den §§ 8, 10, 11, der Vere<strong>in</strong>ssatzung des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> <strong>in</strong> der Fassung vom 22.02.2008<br />
2. Solidaritätspr<strong>in</strong>zip<br />
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist e<strong>in</strong>e wesentliche Grundlage für die f<strong>in</strong>anzielle Ausstattung des Vere<strong>in</strong>s. Daher ist der Vere<strong>in</strong> darauf angewiesen,<br />
dass alle Mitglieder ihrer <strong>in</strong> der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht <strong>in</strong> vollem Umfang und pünktlich nachkommen.<br />
Nur so kann der Vere<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Aufgaben erfüllen und se<strong>in</strong>e Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbr<strong>in</strong>gen.<br />
3. Beschlussfassung und Bekanntgabe<br />
3.1 Der Vorstand des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung vom 26.11.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschossen.<br />
3.2 Die Beitragsordnung wird gemäß § 10 der Satzung des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationen des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> e.V.<br />
(Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationsheft, Vere<strong>in</strong>s<strong>in</strong>formationsblatt, Vere<strong>in</strong>shomepage, durch Aushang) bekannt gemacht und tritt dann <strong>in</strong> Kraft.<br />
Sie ist mit Inkrafttreten und Veröffentlichung für alle Mitglieder verb<strong>in</strong>dlich.<br />
3.3 Mitglieder, die nach Inkrafttreten der jeweils aktuellen Beitragsordnung neu dem Vere<strong>in</strong> beitreten, erhalten die aktuell gültige Beitragsordnung<br />
(mit dem Beitrittsformular) ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und damit für Neumitglieder verb<strong>in</strong>dlich.<br />
4. Regelungen<br />
4.1 Die Höhe der e<strong>in</strong>zelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres.<br />
4.2 Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus Anlage A dieser Beitragsordnung.<br />
4.3 Die Beiträge s<strong>in</strong>d vierteljährliche Beiträge und jeweils zum 01.01.; 01.04.; 01.07. und 01.10. des Jahres fällig und zu überweisen<br />
auf das Vere<strong>in</strong>skonto bei der Sparkasse <strong>Hohenwestedt</strong> (BLZ 21452030) Konto-Nr. 5010. (gilt generell sowie bei Nichterteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung).<br />
Die Beiträge des Vere<strong>in</strong>s werden grundsätzlich durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben.<br />
Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregelungen.<br />
Für Beitragsrückstände m<strong>in</strong>derjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.<br />
4.4 Jährliche Beitragszahlung (zum 01.01. e<strong>in</strong>es Jahres) und halbjährliche Beitragszahlung (zum 01.01. und 01.07. e<strong>in</strong>es Jahres) s<strong>in</strong>d möglich. Absatz 4.3 gilt dazu s<strong>in</strong>ngemäß.<br />
4.5 E<strong>in</strong> Antrag auf Änderung der Beitragshöhe oder der Zahlungsmodalitäten kann <strong>in</strong> sozialen Härtefällen gestellt werden.<br />
Über diesen Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Sparte/Sportgruppe und Prüfung der vorgelegten Nachweise.<br />
4.6 K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen kann <strong>in</strong> sozialen Härtefällen Beitragsfreiheit gewährt werden.<br />
Über diesen Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Sparte/Sportgruppe und Prüfung der vorgelegten Nachweise.<br />
4.7 Für Mitglieder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterh<strong>in</strong> der Jugendbeitrag ab 14 Jahre bemessen werden –eben so <strong>in</strong> Familien-<br />
Mitgliedschaften- (Schule, Studium, Ausbildung, Wehr-/Ersatzdienst, AL/Hartz IV) Nachweise darüber s<strong>in</strong>d zu Beg<strong>in</strong>n und danach jährlich zum Jahresbeg<strong>in</strong>n vorzulegen.<br />
4.8 Erfolgt der Vere<strong>in</strong>sbeitritt nicht zu Quartalsbeg<strong>in</strong>n oder bei jährlicher bzw. halbjährlicher Beitragszahlung nicht zu Jahres- oder Halbjahresbeg<strong>in</strong>n,<br />
ist zu Beg<strong>in</strong>n der Mitgliedschaft der monatlich anteilige Beitrag des Beitritts -Jahres/ -Halbjahres/ -Quartals zu zahlen.<br />
4.9 Mitglieder des Tennisclubs im MTSV s<strong>in</strong>d gleichzeitig auch Mitglieder des MTSV (Satzung §10)<br />
Mitglieder, die neben anderen Sportarten auch Tennis spielen, zahlen die Beiträge des Tennisclubs gem. Anlage A und zusätzlich den MTSV-Beitrag.<br />
Mitglieder, die nur Tennis spielen, zahlen die Beiträge des Tennisclubs gem. Anlage A und zusätzlich den MTSV-Beitrag e<strong>in</strong>er passiven Mitgliedschaft.<br />
4.10 Familien-Mitgliedschaften werden für Elternteile/Erziehungsberechtigte mit leiblichen und/oder erziehungsberechtigten K<strong>in</strong>dern unter 18 Jahren e<strong>in</strong>gerichtet,<br />
die unter e<strong>in</strong>em Dach leben. (d.h. auch sogenannte Patch-Work-Familien)<br />
4.11 Für Teilnehmer an Kursen des Vere<strong>in</strong>s gelten jeweils gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten s<strong>in</strong>d.<br />
Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus Anlage B.<br />
4.12 Es ist die Pflicht e<strong>in</strong>es jeden Mitglieds, Anschriften-, Namens- und Kontenänderungen umgehend mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt,<br />
können dem Vere<strong>in</strong> daraus ke<strong>in</strong>e Nachteile entstehen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes bzw. Konto<strong>in</strong>habers.<br />
4.13 E<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>sausschluss kann erfolgen bei Nichtzahlung von m<strong>in</strong>destens 3 Monatsbeiträgen bzw. e<strong>in</strong>em Quartalsbeitrag, trotz mehrfacher Aufforderung.<br />
E<strong>in</strong>e erneute/spätere sportliche Betätigung im MTSV <strong>Hohenwestedt</strong> ist erst wieder nach Ausgleich der alten Verpflichtungen/Beitragsrückstände möglich.<br />
4.14 Bei Überschreitung des Zahlungsziels des Mitgliedsbeitrags erfolgen durch den MTSV <strong>in</strong> Folge e<strong>in</strong> Beitragsrückstandsh<strong>in</strong>weis, e<strong>in</strong>e Zahlungser<strong>in</strong>nerung<br />
und letztlich e<strong>in</strong>e Mahnung, jeweils mit e<strong>in</strong>er Zahlungsfrist von 14 Tagen. Danach wird e<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>sausschlussverfahren e<strong>in</strong>geleitet.<br />
4.15 Kommt e<strong>in</strong> Mitglied se<strong>in</strong>er Verpflichtung zur Beitragszahlung auch nach Zahlungser<strong>in</strong>nerung und Mahnung nicht nach, kann über den Rechtsweg die E<strong>in</strong>ziehung der Forderung<br />
beauftragt werden. Sämtliche <strong>in</strong> diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des jeweiligen Mitglieds (bei M<strong>in</strong>derjährigen der gesetzliche Vertreter).<br />
4.16 Der Austritt aus dem Vere<strong>in</strong> ist jeweils zum Ende des Quartals möglich und muss dem MTSV-Vorstand spätestens e<strong>in</strong>en Monat vor Quartalsende (maßgebend ist das<br />
E<strong>in</strong>gangsdatum beim MTSV) <strong>in</strong> schriftlicher Form und mit eigener Unterschrift (Brief oder Telefax) mitgeteilt werden:<br />
bis 28.02. zum 31.03. bis 31.05. zum 30.06. bis 31.08. zum 30.09. bis 30.11. zum 31.12.<br />
Andere Formen der Kündigung (z.B. mündlich oder per e-Mail) werden nicht anerkannt.<br />
4.17 Wird e<strong>in</strong>e Kündigungsfrist nicht e<strong>in</strong>gehalten, verlängert sich diese – und damit die Pflicht zur anteiligen Beitragszahlung – um e<strong>in</strong> weiteres Quartal.<br />
4.18 Kündigungsnachweis ist grundsätzlich die schriftliche Kündigungsbestätigung des MTSV.<br />
4.19 Gebühren für Zahlungser<strong>in</strong>nerungen und Mahnungen werden bei Überschreitung des Zahlungsziels erhoben.<br />
Die Höhe der Gebühren regelt Anlage B zu dieser Beitragsordnung.<br />
Anlage A<br />
1. Vierteljährliche Beiträge des MTSV <strong>Hohenwestedt</strong>: 1. Vierteljährliche Beiträge des Tennisclub im MTSV:<br />
(seit 01.04.2006) (zusätzlich zum –zum<strong>in</strong>dest passiven– MTSV-Beitrag)<br />
K<strong>in</strong>der bis 13 Jahre € 14,00 *) Mitglieder bis 16 Jahre € 18,00<br />
Jugendliche ab 14 Jahre € 17,00 *) Mitglieder ab 16 Jahre € 35,00<br />
Erwachsene ab 18 Jahre € 25,00 **) In Ausbildung bef<strong>in</strong>dliche Personen € 18,00<br />
Ehepaare € 33,00 Ehepaare € 52,00<br />
Familienkarte € 42,00 Familien,(auch mit K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> der Ausbildung) € 60,00<br />
passive Mitglieder € 12,00 Fördermitglieder nach Vere<strong>in</strong>barung<br />
2. Aufnahmegebühren 2. Aufnahmegebühren:<br />
E<strong>in</strong>malige Aufnahmegebühr/MTSV E<strong>in</strong>malige Aufnahmegebühr/Tennisclub –ke<strong>in</strong>e–<br />
je Anmeldung € 2,50<br />
3. Jährliche Sportunfallversicherung 3. Jährliche Sportunfallversicherung:<br />
Ist im Beitrag enthalten Ist im Passiv-Beitrag enthalten<br />
................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />
*) K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren, deren Familien folgende Leistungen beziehen: H<strong>in</strong>weis:<br />
ALG II/Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, K<strong>in</strong>derzuschlag, Wohngeld, Mit Erreichen e<strong>in</strong>er neuen MTSV-Beitrags-Altersgrenze<br />
zahlen ihre Beiträge per Bildungskarte des Bildungs-/Teilhabepaket 2011 erfolgt die Beitragszuordnung für die betreffenden Mitglieder<br />
(Antrag über zuständiges Jobcenter oder Geme<strong>in</strong>de-Sozialstelle) durch die Vere<strong>in</strong>sführung und ohne gesonderten H<strong>in</strong>weis,<br />
**) Für aktive Mitglieder vom 18. bis 25. Lebensjahr kann bei Nachweis von: sofern durch das Vere<strong>in</strong>s-Mitglied bzw. den Beitragszahler<br />
Schule, Studium, Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, ALG II/Hartz IV ke<strong>in</strong>e Nachweise zwecks möglicher E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
weiterh<strong>in</strong> der Jugendbeitrag ab 14 Jahre bemessen werden. Beitragsm<strong>in</strong>derung o. Beitragsbefreiung vorgelegt werden<br />
>>>Bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich dazu <strong>in</strong> unserer MTSV-Geschäftsstelle