17.10.2012 Aufrufe

Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice

Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice

Die Anwaltswoche Daten für Anwalt - Anwalt-Suchservice

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

Neue Fachanwaltschaften<br />

treten zum 1. Juli in Kraft<br />

<strong>Die</strong> Beschlüsse der 3. Sitzung der 3. Satzungsversammlung<br />

werden zum 1.7.2005<br />

in Kraft treten. Das bedeutet, dass Fachanwaltstitel<br />

nun auch in den Bereichen Medizinrecht,<br />

Miet – und Wohnungseigentumsrecht,<br />

Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht,<br />

Erbrecht sowie Transport- und Speditionsrecht<br />

erworben werden können.<br />

Letzte Änderungen des RVG<br />

im Internet abrufbar<br />

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)<br />

ist seit seinem In-Kraft-Treten mehrfach geändert<br />

worden. <strong>Die</strong> letzte Änderung erfolgte<br />

durch das Gesetz zum Internationalen<br />

Familienrecht, welches seit 1.3.2005 gilt.<br />

<strong>Die</strong> Bundesrechtsanwaltskammer hält<br />

unter http://brak.de/seiten/pdf/RVG/<br />

066Anlage.pdf eine Tabelle bereit, aus<br />

welcher sich die Gesetze entnehmen<br />

lassen, durch die das RVG seit seinem<br />

In-Kraft-Treten geändert worden ist.<br />

Fachanwaltszahlen weiter ansteigend<br />

Laut Statistik der BRAK (Stand: 1.1.2005)<br />

stieg die Zahl der Rechtsanwälte um 4,56 %<br />

gegenüber dem Vorjahr auf 132.569. <strong>Die</strong><br />

Gesamtzahl der Fachanwälte liegt bei<br />

19.879 und nimmt damit mittlerweile<br />

15 % der <strong>Anwalt</strong>schaft insgesamt ein.<br />

Europäisches Mahnverfahren nur bei<br />

grenzüberschreitenden Sachverhalten<br />

Der Rat Justiz und Inneres hat sich da<strong>für</strong><br />

ausgesprochen, das Europäische Mahnverfahren<br />

auf grenzüberschreitende Sachverhalte<br />

zu beschränken und wendet sich damit<br />

gegen den Vorschlag der Europäischen<br />

Kommission, nach dem das Verfahren auch<br />

auf nationale Sachverhalte Anwendung finden<br />

soll. Auch die BRAK hatte sich in ihren<br />

Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und<br />

2004 zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren<br />

<strong>für</strong> eine Beschränkung auf grenzüberschreitende<br />

Sachverhalte ausgesprochen.<br />

Ausbildungsdauer der Jurastudenten<br />

hat sich verkürzt<br />

<strong>Die</strong> BRAK hat eine aktualisierte Statistik<br />

„Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte“<br />

(2003) veröffentlicht. Vom Studienbeginn<br />

bis zur Zulassung zur <strong>Anwalt</strong>schaft vergehen<br />

derzeit durchschnittlich 8 Jahre. Damit<br />

ist die Ausbildungsdauer gegenüber dem<br />

Jahr 1993 sowie den vorangehenden Jahren<br />

um ca. 2 Jahre verkürzt worden.<br />

4 anwaltsreport 3 / 2005<br />

Hubert van Bühren ist<br />

neuer Präsident der RAK Köln<br />

Hubert van Bühren ist neuer Präsident<br />

der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln. Van Bühren gehört dem Vorstand<br />

der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

seit 20 Jahren an; über 10 Jahre war er<br />

ihr Pressesprecher. <strong>Die</strong> Interessen der<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft im Kammerbezirk vertritt<br />

er als gewähltes Mitglied der Satzungsversammlung,<br />

dem Parlament<br />

der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

in Deutschland. Dort leitet<br />

er den <strong>für</strong> die Fachanwaltschaften zuständigen<br />

Ausschuss 1. Van Bühren ist<br />

64 Jahre alt, verheiratet und hat vier<br />

Kinder. Der neue Kammerpräsident<br />

möchte sich neben einer intensiven<br />

BRAK über BMJ-Entwurf zum<br />

Rechtsdienstleistungsgesetz empört<br />

Auf der 104. Hauptversammlung der<br />

Bundesrechtsanwaltskammer am<br />

29.04.2005 in Bremen ging es heiß her.<br />

In einer Resolution zum Referentenentwurf<br />

Rechtsberatungsrecht redeten<br />

die <strong>Anwalt</strong>svertreter Tacheles: „<strong>Die</strong><br />

Bundesrechtsanwaltskammer hat in<br />

ihrer Hauptversammlung mit großer<br />

Empörung zur Kenntnis genommen,<br />

dass die vielfältige und gewichtige Kritik<br />

am Diskussionsentwurf eines Gesetzes<br />

zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts<br />

in dem jetzt vorgelegten<br />

Referentenwurf keinen Niederschlag<br />

BVerfG stärkt Werberecht<br />

bei <strong>Anwalt</strong>snotaren<br />

Das in § 29 Absatz 3 der Bundesnotarordnung<br />

enthaltene Verbot,<br />

wonach <strong>Anwalt</strong>snotaren in überörtlichen<br />

Sozietäten untersagt wird, die<br />

Amtsbezeichnung als Notar auf Geschäftspapieren<br />

anzugeben, die nicht<br />

von der Geschäftsstelle des Notars aus<br />

versandt werden, ist mit der Berufsfreiheit<br />

unvereinbar und insoweit auch<br />

nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfG) entschieden (Az.: 1<br />

BvR 2561/03). Hintergrund: Notare<br />

dürfen nur in einem fest definierten<br />

Amtsbezirk ihrer Tätigkeit nachgehen,<br />

um eine gleichmäßige und flächendeckende<br />

Versorgung der Bevölkerung<br />

zu gewährleisten. Mit dem Verbot der<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

um eine<br />

größere Akzeptanz<br />

der Rechtsanwaltskammer<br />

bei ihren Mitgliedernbemühen.<br />

Dabei gilt sein besonderes Interesse<br />

den jüngeren Kolleginnen und<br />

Kollegen, <strong>für</strong> die es immer schwieriger<br />

wird, sich auf dem hart umkämpften<br />

Rechtsberatungsmarkt zu etablieren.<br />

„Nur Rechtsanwälte können, was<br />

Rechtsanwälte können – Rechtsberatung<br />

und Rechtsvertretung ist <strong>Anwalt</strong>ssache“,<br />

so van Bühren.<br />

gefunden hat. <strong>Die</strong>s offenbart eine<br />

erschreckende Sorglosigkeit des Bundesjustizministeriums<br />

im Umgang mit<br />

einem der wichtigsten Güter unserer<br />

Gesellschaft, dem gleichen Zugang<br />

zum Recht <strong>für</strong> jeden Bürger“. Auch an<br />

der derzeitigen Juristenausbildung will<br />

die Satzungsversammlung nicht rütteln.<br />

So wird die Einführung von Bachelor-<br />

und Masterabschlüssen in der<br />

Juristenausbildung abgelehnt, solange<br />

es ein die bisherige Qualität der universitären<br />

Ausbildung sicherndes<br />

Modell hier<strong>für</strong> nicht gibt.<br />

Werbung auf Geschäftspapieren überörtlicher<br />

Sozietäten aus § 29 Absatz 3<br />

der BNotO sollte verhindert werden,<br />

dass Rechtsuchende, die nicht am<br />

Amtssitz des Notars ansässig sind, von<br />

dessen Amt Kenntnis erlangen und<br />

dem jeweiligen Notarkollegen von mit<br />

der Sozietät verbundenen Berufsträgern<br />

Mandate zugeschoben werden.<br />

Doch das BVerfG hielt die Vorschrift<br />

<strong>für</strong> überaltert. Denn dem Notar könne<br />

es auch nicht verboten werden, im<br />

Internet auf seine <strong>Die</strong>nstleistungen aufmerksam<br />

zu machen. Und im World<br />

Wide Web gibt es eben keine Begrenzungen<br />

nach Amtsbezirken.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!