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Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit - IG Metall Netzwerk ...

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Elterngeld<br />

Wie wird die Höhe<br />

des Elterngeldes<br />

errechnet?<br />

Das Elterngeld wird auf der Basis<br />

des durchschnittlichen Einkommens<br />

der Antragstellenden in den letzten<br />

zwölf Kalendermonaten vor der<br />

Geburt des Kindes bzw. vor der in<br />

Anspruch genommenen <strong>Mutterschutz</strong>frist<br />

berechnet.<br />

Dieser Zeitraum gilt auch, wenn<br />

nicht durchgehend gearbeitet wurde.<br />

Nicht mitgezählt werden von vornherein<br />

Kalendermonate, in denen<br />

> Mutterschaftsgeld oder<br />

> Elterngeld für ein früher<br />

geborenes Kind, oder<br />

> Wehr- und Zivildienst<br />

geleistet wurden oder<br />

> aufgrund einer schwangerschaftsbedingten<br />

Erkrankung<br />

das Einkommen gesunken ist<br />

(ärztliches Attest erforderlich!).<br />

22<br />

Anstelle dieser Monate werden<br />

weiter zurückliegende Monate herangezogen.<br />

Das Elterngeld verringert<br />

sich in diesen Fällen nicht.<br />

Das Nettoeinkommen ergibt sich<br />

aus der Entgeltbescheinigung des/<br />

der Arbeitgeber/in.<br />

Bei nichtselbständiger Arbeit werden<br />

vom Brutto als Erstes Einmalzahlungen<br />

wie z. B. Weihnachtsund<br />

Urlaubsgeld abgezogen.<br />

Dann werden die Lohnsteuer einschließlich<br />

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,<br />

Sozialabgaben<br />

einschließlich der Beiträge zur<br />

Arbeitsförderung sowie Arbeitnehmerpauschbetrag<br />

in Höhe von<br />

monatlich rund 77 Euro (pro Jahr<br />

920 Euro) abgezogen.<br />

Ja. Vor der Geburt des Kindes dürfen<br />

die angehenden Eltern ihre<br />

Lohnsteuerklassen wechseln, um<br />

so mehr Elterngeld zu erhalten.<br />

23<br />

Elterngeld<br />

Berechnung des<br />

monatlichen<br />

berücksichtigungsfähigenNettoeinkommens<br />

Ist Steuerklassenwechsel<br />

für<br />

höheres Elterngeld<br />

erlaubt?

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