Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit - IG Metall Netzwerk ...
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Elterngeld<br />
Wie wird die Höhe<br />
des Elterngeldes<br />
errechnet?<br />
Das Elterngeld wird auf der Basis<br />
des durchschnittlichen Einkommens<br />
der Antragstellenden in den letzten<br />
zwölf Kalendermonaten vor der<br />
Geburt des Kindes bzw. vor der in<br />
Anspruch genommenen <strong>Mutterschutz</strong>frist<br />
berechnet.<br />
Dieser Zeitraum gilt auch, wenn<br />
nicht durchgehend gearbeitet wurde.<br />
Nicht mitgezählt werden von vornherein<br />
Kalendermonate, in denen<br />
> Mutterschaftsgeld oder<br />
> Elterngeld für ein früher<br />
geborenes Kind, oder<br />
> Wehr- und Zivildienst<br />
geleistet wurden oder<br />
> aufgrund einer schwangerschaftsbedingten<br />
Erkrankung<br />
das Einkommen gesunken ist<br />
(ärztliches Attest erforderlich!).<br />
22<br />
Anstelle dieser Monate werden<br />
weiter zurückliegende Monate herangezogen.<br />
Das Elterngeld verringert<br />
sich in diesen Fällen nicht.<br />
Das Nettoeinkommen ergibt sich<br />
aus der Entgeltbescheinigung des/<br />
der Arbeitgeber/in.<br />
Bei nichtselbständiger Arbeit werden<br />
vom Brutto als Erstes Einmalzahlungen<br />
wie z. B. Weihnachtsund<br />
Urlaubsgeld abgezogen.<br />
Dann werden die Lohnsteuer einschließlich<br />
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,<br />
Sozialabgaben<br />
einschließlich der Beiträge zur<br />
Arbeitsförderung sowie Arbeitnehmerpauschbetrag<br />
in Höhe von<br />
monatlich rund 77 Euro (pro Jahr<br />
920 Euro) abgezogen.<br />
Ja. Vor der Geburt des Kindes dürfen<br />
die angehenden Eltern ihre<br />
Lohnsteuerklassen wechseln, um<br />
so mehr Elterngeld zu erhalten.<br />
23<br />
Elterngeld<br />
Berechnung des<br />
monatlichen<br />
berücksichtigungsfähigenNettoeinkommens<br />
Ist Steuerklassenwechsel<br />
für<br />
höheres Elterngeld<br />
erlaubt?