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Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit - IG Metall Netzwerk ...

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Elterngeld<br />

Wie werden<br />

Einnahmen, die<br />

nicht Erwerbseinkommen<br />

sind,<br />

berücksichtigt?<br />

Wie sieht es mit<br />

dem Elterngeld<br />

für Geringverdiener<br />

aus?<br />

Will nur ein Elternteil Elterngeld<br />

beanspruchen, kann es sich daher<br />

lohnen, möglichst früh, gegebenenfalls<br />

sogar schon vor der Schwangerschaft,<br />

die Steuerklassen zu<br />

wechseln. Die dann zunächst fälligen<br />

höheren Steuerabzüge der<br />

Partnerin/des Partners bekommt<br />

das Paar mit der Steuererklärung<br />

zurück.<br />

Nicht zum Erwerbseinkommen<br />

zählen zum Beispiel Kurzarbeitergeld,<br />

Krankengeld, Renten, Stipendien,<br />

BAföG oder Arbeitslosengeld.<br />

Diese Zahlungen fließen in die Berechnung<br />

des Elterngeldes nicht<br />

ein und mindern entsprechend das<br />

zustehende Elterngeld.<br />

Geringverdiener/innen mit einem<br />

Nettoeinkommen unter 1.000 Euro<br />

bekommen ein erhöhtes Elterngeld.<br />

Für je 20 Euro, die ihr Einkommen<br />

unter 1.000 Euro liegt, bekommen<br />

sie zusätzlich zu den 67 Prozent<br />

1 Prozentpunkt dazu.<br />

24 25<br />

Das Mutterschaftsgeld (einschließlich<br />

Arbeitgeberzuschuss) wird taggenau<br />

auf das Elterngeld der Mutter<br />

voll angerechnet. Nicht angerechnet<br />

wird das einmalige Mutterschaftsgeld<br />

i. H. v. 210 Euro, das vom BVA<br />

gezahlt wird (siehe S. 7).<br />

Wenn nach der Geburt eines Kindes<br />

Entgeltersatzleistungen (also<br />

Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />

Kurzarbeitergeld oder Rente), oder<br />

andere einkommensabhängige<br />

Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld<br />

II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld,<br />

Kinderzuschlag) gezahlt werden,<br />

werden diese auf das Elterngeld<br />

angerechnet, soweit das<br />

Elterngeld 300 Euro übersteigt.<br />

Beachte: Bei Mehrlingen gilt ein<br />

erhöhter Freibetrag von je 300 Euro<br />

für das zweite und jedes weitere<br />

Kind. Bei Inanspruchnahme der verlängerten<br />

Auszahlung des Elterngeldes<br />

gilt der halbierte Freibetrag von<br />

i. d. R. 150 Euro.<br />

Elterngeld<br />

Wird Mutterschaftsgeld<br />

auf<br />

das Elterngeld<br />

angerechnet?<br />

Wie wirkt sich<br />

das Elterngeld auf<br />

andere Zahlungen<br />

aus?

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