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Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit - IG Metall Netzwerk ...

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<strong>Mutterschutz</strong><br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

in<br />

der sog. „Gleitzone“<br />

(Entgelte<br />

zwischen 400,01<br />

und 800,00 Euro<br />

Antrag auf<br />

Mutterschaftsgeld<br />

und Arbeitgeberzuschuss<br />

Beantragt werden kann das Mutterschaftsgeld<br />

beim Bundesversicherungsamt,<br />

Friedrich-Ebert-Allee 38<br />

in 53113 Bonn.<br />

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen<br />

und solche, die nicht selbst<br />

gesetzlich versichert sind, können<br />

ab der Geburt des Kindes das volle<br />

Elterngeld erhalten, welches nicht<br />

<strong>–</strong> wie bei gesetzlich versicherten<br />

Frauen <strong>–</strong> mit dem Mutterschaftsgeld<br />

verrechnet wird.<br />

Auch Beschäftigte in der „Gleitzone“<br />

erhalten während des <strong>Mutterschutz</strong>es<br />

wie alle berufstätigen<br />

und pflichtversicherten Frauen ein<br />

Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse,<br />

welches der Arbeitgeber<br />

bis zur Höhe des Nettolohns aufstockt.<br />

Gesetzlich krankenversicherte<br />

Arbeitnehmerinnen beantragen das<br />

Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse.<br />

Arbeitnehmerinnen, die<br />

privat versichert sind oder nicht<br />

6 7<br />

selbst Mitglied einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld<br />

auf Antrag vom Bundesversicherungsamt,<br />

Friedrich-Ebert-<br />

Allee 38, 53113 Bonn.<br />

Der Anspruch auf Zuschuss des<br />

Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld<br />

ist gegenüber dem Arbeitgeber<br />

geltend zu machen.<br />

Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher<br />

Beschäftigungsverbote<br />

gelten als Beschäftigungszeiten.<br />

Der Erholungsurlaub für werdende<br />

Mütter darf nicht um die Zeiten des<br />

<strong>Mutterschutz</strong>es gekürzt werden.<br />

<strong>Mutterschutz</strong><br />

<strong>Mutterschutz</strong> und<br />

Urlaub

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