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Mutterschutz – Elternzeit – Teilzeit - IG Metall Netzwerk ...

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<strong>Teilzeit</strong>arbeit<br />

Bekomme ich<br />

nach Beendigung<br />

der <strong>Elternzeit</strong><br />

meinen alten<br />

Arbeitsplatz<br />

wieder?<br />

finanziellen Gründen angewiesen,<br />

so sollte die <strong>Elternzeit</strong> nur unter<br />

der Bedingung in Anspruch genommen<br />

werden, dass eine gleichzeitige<br />

<strong>Teilzeit</strong>arbeit ermöglicht wird.<br />

Gelingt mit dem Arbeitgeber keine<br />

einvernehmliche Regelung über die<br />

angestrebte <strong>Teilzeit</strong>arbeit, so ist als<br />

letzte Möglichkeit der Gang vor ein<br />

Arbeitsgericht erforderlich. Dort<br />

trifft den Arbeitgeber die volle Beweislast<br />

für seine, die <strong>Teilzeit</strong>arbeit<br />

ablehnenden Gründe.<br />

Sofern die Arbeitnehmerin oder der<br />

Arbeitnehmer in der <strong>Elternzeit</strong> das<br />

Arbeitsverhältnis nicht selbst beendet<br />

hat, so lebt das Arbeitsverhältnis<br />

mit Ende der <strong>Elternzeit</strong> wieder<br />

voll auf. Der Arbeitgeber muss die<br />

Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer<br />

wieder entsprechend dem<br />

Arbeitsvertrag beschäftigen. Es<br />

besteht aber kein Anspruch auf<br />

den alten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber<br />

kann den/die Arbeitnehmer/in<br />

unter Umständen auf einem<br />

30<br />

anderen, aber gleichwertigen<br />

Arbeitsplatz einsetzen.<br />

Allgemeiner Hinweis:<br />

Solange und soweit eine eigene<br />

Erwerbstätigkeit wegen der Eziehung<br />

eines Kindes nicht erwartet<br />

werden kann, kann Betreuungsunterhalt<br />

verlangt werden. Aber aktuelle<br />

Änderungen im Unterhaltsrecht<br />

machen deutlich, dass ein kinderbetreuender<br />

Elternteil besondere<br />

Gründe darlegen und beweisen<br />

muss, die für eine Verlängerung des<br />

Betreuungsunterhalts über das<br />

3. Lebensjahr des Kindes hinaus<br />

sprechen. Liegen diese Gründe nicht<br />

31<br />

<strong>Teilzeit</strong>arbeit

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