KRANKEN- VERSICHERUNG R+V Kranken-Zusatzversicherung VR ...
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I. Vertragsgrundlagen<br />
Versicherungsbedingungen:<br />
Für die von Ihnen beantragten Tarife gelten folgende<br />
Versicherungsbedingungen:<br />
Tarife <strong>VR</strong> N: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-<br />
und <strong>Kranken</strong>haustagegeldversicherung (AVB/KK).<br />
II. Wesentliche Hinweise<br />
1. Aufgabe einer bestehenden Versicherung<br />
Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses<br />
einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen der privaten<br />
<strong>Kranken</strong>versicherung ist im Allgemeinen für beide Unternehmen<br />
unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig.<br />
2. Versicherungsdauer/-jahr<br />
Der Vertrag wird pro Person und Tarif in der Krankheitskosten- und<br />
<strong>Kranken</strong>haustagegeldversicherung für die Dauer von zwei Versicherungsjahren,<br />
in der <strong>Kranken</strong>tagegeldversicherung für ein Versicherungsjahr<br />
geschlossen.<br />
Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern er nicht<br />
bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr.<br />
Das 1. Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs rechnet vom Versicherungsbeginn<br />
und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.<br />
3. Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn die schriftliche<br />
Annahmeerklärung des Versicherers oder der Versicherungsschein zugegangen<br />
ist und der Antragsteller von seinem Widerrufsrecht keinen<br />
Gebrauch gemacht hat.<br />
4. Wartezeiten<br />
Es gelten die bedingungsgemäßen Wartezeiten.<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers<br />
Vorstand: Frank-Henning Florian, Vorsitzender; Jörg Bork, Tillmann Lukosch<br />
Sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 7094 Amtsgericht Wiesbaden<br />
08 562 10 2092 001 0 06.09<br />
III. Einwilligungsklausel nach dem<br />
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,<br />
die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />
(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)<br />
ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur<br />
Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos<br />
und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband<br />
der privaten <strong>Kranken</strong>versicherung e. V. zur Weitergabe dieser<br />
Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt<br />
auch unabhängig vom Zustandekommen der Verträge sowie für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)<br />
Verträgen und bei künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> Versicherungsgruppe<br />
meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten<br />
in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich<br />
zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.<br />
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer<br />
übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben<br />
werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich<br />
weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-,<br />
Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und<br />
Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/<br />
dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt<br />
des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte,<br />
das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen<br />
vorgesehenen Zeitpunkt - auf Wunsch auch sofort - überlassen<br />
wird.