Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung
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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Risikoträger<br />
<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG<br />
Filialdirektion<br />
Agenturnummer<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein-Nr.<br />
<strong>Antrag</strong>sart Neugeschäft Ersatzgeschäft<br />
Kunde <strong>R+V</strong> Verbund<br />
<strong>Antrag</strong>steller/<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
Kundennummer<br />
Name<br />
Straße, Hausnummer<br />
Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />
Branche<br />
Telefon geschäftlich (freiwillige Angabe)<br />
Telefax geschäftlich (freiwillige Angabe)<br />
E-Mail (freiwillige Angabe)<br />
Vertragslaufzeit<br />
Großkundennummer<br />
Sie können die Nutzung der E-Mail-Adresse jederzeit kostenlos<br />
untersagen. E-Mail an Redaktion@ruv.de genügt.<br />
<strong>Antrag</strong>sdatum<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn : Uhr<br />
Soweit Ertragsausfall beantragt ist, muss das <strong>Versicherung</strong>sjahr<br />
dem Geschäftsjahr entsprechen.<br />
<strong>Versicherung</strong>sablauf 01. 12:00Uhr<br />
Zahlungsweise<br />
Abweichender Rechnungsempfänger<br />
Name<br />
Straße, Hausnummer<br />
Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />
IBAN<br />
Adresse des Kontoinhabers<br />
Name<br />
Straße, Hausnummer<br />
Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />
jährlich<br />
Bei Ratenzahlungen werden folgende Zuschläge erhoben:<br />
halbjährlich 3 %, vierteljährlich 5 % und monatlich 8 %. Bei<br />
monatlicher Zahlungsweise ist die Vereinbarung des<br />
Lastschriftverfahrens erforderlich.<br />
Der Kontoinhaber ist der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
Der Kontoinhaber ist nicht der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
nur erforderlich, wenn dieser vom <strong>Versicherung</strong>snehmer abweicht<br />
Ich ermächtige Sie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein<br />
Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 1 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Hinweis<br />
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten<br />
Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen, Spätestens fünf<br />
Tage vor der SEPA-Lastschrift informiert der Zahlungsempfänger über Abbuchungstermin und Betrag.<br />
______________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________________________<br />
Unterschrift<br />
Beantragte <strong>Versicherung</strong>en<br />
bitte unbedingt ankreuzen, wenn gewünscht<br />
Gebäude-/Inhaltsversicherung - Es gelten folgende Bedingungen der <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police:<br />
x A. Allgemeiner Teil<br />
x B. <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />
x C. Besondere Bedingungen zur Gebäude- und zur Inhaltsversicherung<br />
D. Besondere Bedingungen zur Gebäudeversicherung<br />
E. Besondere Bedingungen zur Inhaltsversicherung<br />
I. Feuerversicherung (F)<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />
II. Einbruchdiebstahl-, Raub- und Vandalismusversicherung (ED)<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />
Vandalismus<br />
III. EC-Sachversicherung (EC) mit den nachstehend beantragten Gefahren/Gefahrengruppen:<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong><br />
a. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall<br />
c. Wasserlöschanlagenleckage<br />
d. Leitungswasser<br />
e./f. Sturm/Hagel<br />
g. Überschwemmung/Rückstau<br />
h. Erdbeben/Tsunami<br />
i. Erdsenkung, Erdrutsch<br />
j. Schneedruck, Lawinen<br />
k. Vulkanausbruch<br />
v. Glasbruch<br />
u. Unbenannte Gefahren<br />
Hinweis: u. kann nur versichert werden, wenn Ziffer I. F, Ziffer II. ED und Ziffer III. EC a. bis k.<br />
beantragt sind.<br />
Alternativ zu I. - III.:<br />
IV. Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong><br />
gemäß den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur <strong>R+V</strong> Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe 2008<br />
I., II., III. und IV. zum Neuwert Zeitwert<br />
Neuwert mit Wertzuschlag Preisbasis 19<br />
Stichtag eines jeden Monats, Meldefrist Tage<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 2 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Ertragsausfallversicherung - Es gelten folgende Bedingungen der <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police:<br />
x A. Allgemeiner Teil<br />
x B. <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />
x F. Besondere Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />
V. Feuer-Ertragsausfallversicherung (F-EA)<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />
VI. Einbruchdiebstahl-Ertragsausfallversicherung (ED-EA)<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />
Vandalismus<br />
VII. EC-Ertragsausfallversicherung (EC-EA) mit den nachstehend beantragten<br />
Gefahren/Gefahrengruppen:<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong><br />
Nachstehend wird für die zu beantragenden Gefahren/Gefahrengruppen auf den/die Buchstaben in den<br />
Speziellen Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> verwiesen.<br />
a. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall<br />
c. Wasserlöschanlagenleckage<br />
d. Leitungswasser<br />
e./f. Sturm/Hagel<br />
g. Überschwemmung/Rückstau<br />
h. Erdbeben/Tsunami<br />
i. Erdsenkung, Erdrutsch<br />
j. Schneedruck, Lawinen<br />
k. Vulkanausbruch<br />
v. Glasbruch<br />
u. Unbenannte Gefahren<br />
Hinweis: u. kann nur versichert werden, wenn Ziffer V. F, Ziffer VI. ED und Ziffer VII. EC-Sach<br />
a. bis k. beantragt sind.<br />
Alternativ zu V. - VII.:<br />
VIII. Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> mit Ertragsausfall<br />
gemäß den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur <strong>R+V</strong> Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe 2008<br />
V., VI., VII. und VIII. als<br />
Ertragsausfallversicherung<br />
Mittlere Ertragsausfallversicherung<br />
Vorversicherung Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Vorversicherungen?<br />
nein ja, und zwar<br />
versicherte Gefahr<br />
Gesellschaft<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein-Nr.<br />
Ablauf<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme in EUR<br />
gekündigt von<br />
abgelehnte <strong>Versicherung</strong>en<br />
Wenn ja, welche?<br />
Von wem?<br />
Grund der Ablehnung?<br />
Wurde bereits eine <strong>Versicherung</strong> abgelehnt?<br />
nein ja<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 3 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Vorschäden<br />
Sind in den letzten 5 Jahren (für Elementar 10 Jahre) Sachschäden - an Gebäuden und/oder am Inhalt –<br />
oder Betriebsunterbrechungsschäden durch die beantragten Gefahren (auch an bisherigen und anderen<br />
<strong>Versicherung</strong>sorten) für Sie oder Andere (z. B. Voreigentümer) eingetreten?<br />
Diese Frage bezieht sich auch auf bisher nicht versicherte Sachen/Risiken.<br />
nein ja<br />
Schaden<br />
Schadentag<br />
Schadensumme in EUR<br />
Schadenhergang<br />
Hinweis<br />
Sind Überschwemmungsschäden eingetreten, bitte das Formular<br />
„Zusatzangaben zur Gefahr Überschwemmung“ beifügen.<br />
Hinweis zu Vorversicherung und Vorschäden:<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet sind, uns die<br />
Fragen im Rahmen des <strong>Versicherung</strong>santrages vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />
Im Rahmen der Risikoprüfung kann zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der<br />
Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung<br />
oder Verifizierung der Angaben der <strong>Antrag</strong>steller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem<br />
Vorversicherer auszutauschen.<br />
<strong>Versicherung</strong>sgrundstücke/Betriebsarten<br />
Hier die geographische Postleitzahl (auch Zustell-PLZ genannt, nicht Postfach!) des<br />
<strong>Versicherung</strong>sgrundstücks eintragen.<br />
Versichertes Grundstück<br />
wie Anschrift<br />
andere/weitere Anschrift<br />
Hauptbetriebsarten<br />
Nebenbetriebe<br />
Risikoverhältnisse/Fragen zum <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
1. Andere Betriebe und/oder Läger in der Nachbarschaft?<br />
nein<br />
ja, Art:<br />
2. Gibt es Produktionsschichten außerhalb der regulären Arbeitszeit und ohne personelle Beaufsichtigung?<br />
nein<br />
ja<br />
Sind Objektschutzanlagen (Lösch-/Überwachungsanlagen) vorhanden?<br />
nein<br />
ja<br />
3. Befinden sich feuergefährliche und/oder explosive Stoffe (ohne Brennstoffe) auf dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sgrundstück?<br />
nein<br />
ja, Lagerort laut Lageplan:<br />
Art und Höchstmenge<br />
4. Stehen Gebäude leer oder ist dies in Kürze zu erwarten?<br />
nein<br />
ja, bitte „Checkliste für leerstehende Gebäude“ beifügen.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 4 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
5. Werden die elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft? nein ja, zuletzt am<br />
Prüfstelle<br />
Zeitabstand der Prüfungen<br />
jährlich<br />
Wurden alle festgestellten Mängel beseitigt? nein ja Wenn nein, bitte erläutern:<br />
6. Liegt das <strong>Versicherung</strong>sgrundstück in der Nähe (im Umkreis von 1 km) eines Gewässers oder<br />
Trockenbettes? nein ja<br />
7. Der <strong>Antrag</strong>steller ist<br />
Pächter/Mieter des Gebäudes Grund und Bodens Betriebes<br />
Eigentümer des Gebäudes Grund und Bodens Betriebes<br />
Mehrherrigkeit (bitte erläutern)<br />
Zu F, EC, ED und Sach-Allgefahren<br />
8. Wird nur das in Obhut genommene fremde Eigentum mitversichert, zu dessen <strong>Versicherung</strong> der<br />
<strong>Antrag</strong>steller nachweislich verpflichtet ist?<br />
nein<br />
ja, für alle Positionen<br />
ja, für die Positionen<br />
9. Wird die Mitversicherung des Verkaufspreises beantragt?<br />
nein<br />
ja, für verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse<br />
ja, für nicht verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse<br />
ja, Großhandelsbetriebe<br />
Zu Ertragsausfall<br />
10. Das Geschäftsjahr läuft vom bis zum<br />
Zu F, ED, EC, F-EA, ED-EA, EC-EA, Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> (ggf. mit<br />
Ertragsausfallversicherung)<br />
11. Wird die Mitversicherung von Terrorschäden über den beitragsfreien Einschluss hinaus beantragt?<br />
nein ja, gegen Zuschlag von EUR<br />
Jahreshöchstentschädigung<br />
EUR<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 5 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Zu ED<br />
12. Die Einbruchdiebstahlversicherung ist - abhängig von der Betriebsart - in die Sicherungsklassen SG 1 bis<br />
SG 4 gegliedert.<br />
SG 1: Alle Außen-/Abschlusstüren sind aus Metall oder Vollholz (mit oder ohne Glaseinsatz) und sind<br />
mit bündigen Profilzylinderschlössern gesichert. Beschläge sind von außen nicht abnehmbar und von<br />
innen verschraubt. Außen-/ Abschlusstüren aus Ganzglas besitzen zwei Ganzglastürschlosser (je eines<br />
oben und unten).<br />
Lichtschächte und Kellerfenster sind vergittert oder mit Stahllochblende und Hangschloss innen oder<br />
mit verankerten Lichtschachtabdeckungen geschützt.<br />
SG 2 bis SG 4: Über die Mindestanforderungen gemäß SG 1 hinaus, werden bei Risiken der<br />
Sicherungsklassen SG 2 bis SG 4 weitere mechanische Sicherungen und gegebenenfalls elektronische<br />
Überwachungsmaßnahmen erforderlich sein (z. B. für Computer, Büromaschinen, elektronische<br />
Bauelemente und Geräte, Radio-, Fernseh-, Video- und sonstige Geräte der Unterhaltungselektronik,<br />
Spirituosen und Tabakwaren). Die weitergehenden Sicherungsmaßnahmen werden im Rahmen der<br />
Serviceleistung ED-Sicherungsberatung mit dem Kunden individuell zu besprechen und zu vereinbaren<br />
sein.<br />
III. EC<br />
a. Innere Unruhen, böswillige<br />
Beschädigung, Streik oder Aussperrung,<br />
maximal 25 Mio. EUR<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch,<br />
Vereinbarte Jahreshöchstentschädigungen und Selbstbehalte zu<br />
den beantragten Gefahren/Gefahrengruppen<br />
Jahreshöchstentschädigung<br />
in EUR (nicht höher als die<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme)<br />
Selbstbeteiligung je<br />
Schadenereignis in EUR<br />
(Abzugsfranchise)<br />
12.500<br />
- 2.500<br />
Überschallknall<br />
c. Wasserlöschanlagenleckage - 2.500<br />
d Leitungswasser - 2.500<br />
e./f. Sturm/Hagel 5.000.000 2.500 je <strong>Versicherung</strong>sgrundstück,<br />
maximal 12.500 je<br />
Schadenereignis<br />
g. Überschwemmung und<br />
Rückstau, 20 % der<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
maximal 5 Mio. EUR<br />
h. Erdbeben und Tsunami, 20 %<br />
der <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
maximal 5 Mio. EUR<br />
50.000<br />
50.000<br />
i. Erdsenkung, Erdrutsch 5.000.000 12.500<br />
j. Schneedruck, Lawinen 5.000.000 12.500<br />
k. Vulkanausbruch 5.000.000 12.500<br />
v. Glasbruch<br />
u. unbenannte Gefahren 5.000.000 12.500<br />
Sonstiges<br />
Erhöhungen zu Gefahr:<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 6 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
VII. ECEA<br />
a. Innere Unruhen, böswillige<br />
Beschädigung, Streik oder Aussperrung,<br />
maximal 25 Mio. EUR<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch,<br />
Vereinbarte Jahreshöchstentschädigungen und Selbstbehalte zu<br />
den beantragten Gefahren/Gefahrengruppen<br />
Jahreshöchstentschädigung<br />
in EUR (nicht höher als die<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme)<br />
Selbstbeteiligung je<br />
Schadenereignis in EUR<br />
(Abzugsfranchise)<br />
25.000<br />
- 12.500<br />
Überschallknall<br />
c. Wasserlöschanlagenleckage - 12.500<br />
d Leitungswasser - 12.500<br />
e./f. Sturm/Hagel 5.000.000 12.500<br />
g. Überschwemmung und<br />
Rückstau, 20 % der<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
maximal 5 Mio. EUR<br />
h. Erdbeben und Tsunami, 20 %<br />
der <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
maximal 5 Mio. EUR<br />
50.000<br />
50.000<br />
i. Erdsenkung, Erdrutsch 5.000.000 25.000<br />
j. Schneedruck, Lawinen 5.000.000 25.000<br />
k. Vulkanausbruch 5.000.000 25.000<br />
v. Glasbruch 5.000.000 25.000<br />
u. unbenannte Gefahren<br />
Sonstiges<br />
Erhöhungen zu Gefahr:<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 7 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
I. Feuer<br />
II. ED<br />
III. EC<br />
IV. Sach-Allgefahren<br />
1. Gebäude<br />
1.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
zum Neuwert<br />
leer stehende Gebäude<br />
zum Neuwert<br />
Gemäß <strong>R+V</strong> Positionen-Erläuterung zur Sachversicherung<br />
sollen versichert werden:<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
o. Allgefahren<br />
EC-Sach<br />
Beitrag Feuer Beitrag ED Beitrag<br />
EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />
- -<br />
- -<br />
Gebäude im Rohbau zum Neuwert - - - -<br />
1.2 Wertzuschlagklausel<br />
- -<br />
Nr.<br />
Preisbasis 19 ,<br />
zuzüglich Wertzuschlag von %<br />
2. Betriebseinrichtung<br />
2.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
zum Neuwert<br />
2.2 Wertzuschlagklausel<br />
Nr.<br />
Preisbasis 19 ,<br />
zuzüglich Wertzuschlag von %<br />
3. Vorräte<br />
3.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
3.2 nach der Stichtagsklausel<br />
5. Vorsorgeversicherung<br />
5.1 Wertsteigerungen und Bestandserhöhungen<br />
zu Position<br />
(nicht für Stichtagsversicherung)<br />
5.2 Bestandserhöhung zu Position 1.2<br />
5.3 Bestandserhöhung zu Position 2.2<br />
Deckungserweiterungen<br />
Erhöhung zu<br />
Sonstiges<br />
Gesamt<br />
Rabatt<br />
Abzugsfranchise<br />
EUR<br />
Gesamt abzüglich Rabatt in EUR<br />
Zu Feuer<br />
Höchstentschädigung pro<br />
Schadenfall EUR<br />
Zuschlag für Schäden durch<br />
Terrorismus<br />
Gesamt in EUR<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 8 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
V. Feuer-EA<br />
VI. ED-EA<br />
VII. EC-EA<br />
VIII. Sach-Allgefahren inkl. EA<br />
Es sollen versichert werden:<br />
a. gemäß Summenermittlung<br />
zur mittleren Ertragsausfallversicherung:<br />
Jahres-Nettoumsatz im letzten<br />
Geschäftsjahr 20 EUR<br />
abzüglich Waren- und/oder<br />
Materialeinsatz EUR = Rohertrag<br />
(gegebenenfalls um nicht<br />
betriebsbedingte Erträge kürzen)<br />
Rohertrag Beitrag F-EA<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
o. Allgefahren<br />
Beitrag ED-<br />
EA<br />
Beitrag EC-EA<br />
EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />
b. gemäß der Positionen-<br />
Erläuterung zur<br />
Ertragsausfallversicherung:<br />
1. Betriebsgewinn und Kosten<br />
Haftzeit in Monaten 12 oder<br />
2. Gehälter<br />
Haftzeit in Monaten 12 oder<br />
3. Löhne der Facharbeiter<br />
Haftzeit in Monaten 12 oder<br />
4. Löhne der Nichtfacharbeiter<br />
Haftzeit in Monaten 12 oder<br />
5. Provisionen und sonstige Bezüge<br />
der vertraglichen Vertreter<br />
Haftzeit in Monaten 12 oder<br />
Nachhaftung in Höhe von %<br />
Deckungserweiterungen<br />
Erhöhung zu<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
Beitrag F-EA<br />
o. Allgefahren<br />
Beitrag ED-<br />
EA<br />
Beitrag EC-EA<br />
EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />
Sonstiges<br />
Gesamt<br />
Rabatte<br />
Abzugsfranchise<br />
EUR<br />
Gesamt abzüglich Rabatt in EUR<br />
Zu Feuer<br />
Höchstentschädigung pro<br />
Schadenfall EUR<br />
Zuschlag für Schäden durch<br />
Terrorismus<br />
Gesamt in EUR<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 9 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Beitrag F und F-EA<br />
zuzüglich der gesetzlichen <strong>Versicherung</strong>steuer<br />
Bruttobeitrag F und F-EA<br />
zuzüglich Beitrag EC, EC-EA, ED und ED-EA<br />
zuzüglich der gesetzlichen <strong>Versicherung</strong>steuer<br />
Bruttobeitrag EC, EC-EA, ED und ED-EA<br />
Gesamtbruttobeitrag<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
Empfangsbestätigung zur Übergabe aller vertragsrelevanter Unterlagen<br />
Der <strong>Versicherung</strong>snehmer bestätigt, zusammen mit einer Durchschrift des <strong>Versicherung</strong>santrags inklusive<br />
Verbraucherinformation folgende Unterlagen erhalten zu haben (relevante Bedingungen ankreuzen):<br />
x Allgemeiner Teil<br />
x <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />
Besondere Bedingungen zur Gebäude- und zur Inhaltsversicherung<br />
Besondere Bedingungen zur Gebäudeversicherung<br />
Besondere Bedingungen zur Inhaltsversicherung<br />
Besondere Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />
Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />
Vandalismus<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Innere Unruhen, böswillige Beschädigung,<br />
Streik / Aussperrung – EC a)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall –<br />
EC b)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Wasserlöschanlagenleckage - EC c)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Leitungswasser – EC d)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Sturm/Hagel – EC e./f.)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Überschwemmung/Rückstau – EC g)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Erdbeben/Tsunami – EC h)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Erdsenkung, Erdrutsch – EC i)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Schneedruck, Lawinen – EC j)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Vulkanausbruch – EC k)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Glasbruch EC v)<br />
Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Unbenannte Gefahren – EC u)<br />
Alternativ:<br />
Sach-<strong>Industrie</strong>: Bedingungen für Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe (IND-PARI 0108)<br />
Die Übergabe des Bedingungen erfolgte per Bedingungsheft - Version 0113, Bedingungen für die <strong>R+V</strong>-<br />
<strong>Industrie</strong>Police durch:<br />
Papier (D) CD-ROM (C) E-Mail (E)<br />
Zustimmungserklärung zum Verzicht auf die Übergabe relevanter Dokumente<br />
Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem <strong>Versicherung</strong>svertrag zugrunde liegenden<br />
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen in Textform erst mit dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein erhalte.<br />
Dieses Einverständnis bekunde ich auf der von mir zu unterschreibenden separaten Zustimmungserklärung.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 10 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Der Vermittler hat ein Beratungsprotokoll erstellt und dem <strong>Antrag</strong>steller ausgehändigt.<br />
Der Kunde verzichtet auf die Beratung und Dokumentation durch den Vermittler. Eine<br />
Verzichtserklärung wurde erstellt und dem Kunden ausgehändigt.<br />
______________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________________________<br />
Unterschrift des Vermittlers<br />
_____________________________________________________<br />
Vermittlernummer<br />
Unterschriften<br />
Bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte die nachfolgenden Seiten des <strong>Antrag</strong>s. Diese<br />
enthalten wichtige Hinweise zu Ihrem <strong>Versicherung</strong>svertrag:<br />
- Regressverzicht<br />
- Schäden durch Terrorismus in Deutschland<br />
- Hinweis zu den Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglicher Anzeigepflicht (§ 19 Absatz 5<br />
VVG)<br />
- Hinweis über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherung</strong>sfall (§ 28<br />
Absatz 4 VVG)<br />
- Verbraucherinformationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei<br />
<strong>Versicherung</strong>sverträgen (VVG-InfoV)<br />
- Schlusserklärung mit der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
Sie machen mit Ihrer Unterschrift auch die Schlusserklärung und die Einzugsermächtigung zum<br />
Inhalt dieses <strong>Antrag</strong>es.<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Erklären Sie sich mit<br />
nachstehender Regelung einverstanden, erstatten wir Ihnen den Teil des Beitrags, der auf die Zeit<br />
nach Zugang des Widerrufs entfällt (siehe Widerrufsbelehrung):<br />
Liegt der <strong>Versicherung</strong>sbeginn vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, bin ich damit<br />
einverstanden, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz mit dem vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sbeginn einsetzt<br />
(wenn dies nicht gewünscht ist, bitte streichen).<br />
_______________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________________________<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
_______________________________<br />
Ort, Datum<br />
_____________________________________________________<br />
Unterschrift des Vermittlers<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 11 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Interne statistische Daten<br />
Beteiligungsgrad<br />
zusätzlicher Mitarbeiter<br />
Stellennummer<br />
ext. Mitarbeiter/Bankmitarbeiter<br />
Produktschlüssel<br />
BVB<br />
Aktionskennzeichen<br />
zusätzlicher Mitarbeiter<br />
Stellennummer<br />
Fremdagentur<br />
Werbeart<br />
Bemerkungen<br />
Regressverzicht<br />
Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />
übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 EUR bis<br />
600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR und über 600.000 EUR verzichten die dem<br />
Abkommen beigetretenen Versicherer nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />
Schäden durch Terrorismus in Deutschland<br />
Schäden durch Terrorismus in Deutschland sind bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 10.000.000<br />
EUR je beantragter <strong>Versicherung</strong> (F-, F-EA-, EC -, EC-EA-, ED-, ED-EA-, Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong>)<br />
beitragsfrei mit gedeckt.<br />
Beträgt die beantragte Gesamtversicherungssumme zu einer oder mehreren der oben genannten<br />
<strong>Versicherung</strong>en mehr als 10.000.000 EUR, aber weniger als 25.000.000 EUR, können Schäden durch<br />
Terrorismus in Deutschland für alle beantragten <strong>Versicherung</strong>en nur auf <strong>Antrag</strong> (auf Basis der<br />
nachstehenden Klausel) mitversichert werden.<br />
Ab einer Gesamtversicherungssumme von 25.000.000 EUR zu einer oder mehreren der im ersten Absatz<br />
genannten <strong>Versicherung</strong>en sind Schäden durch Terrorismus für den Gesamtvertrag ausgeschlossen.<br />
Im Bedarfsfall kann hierfür bei der EXTREMUS <strong>Versicherung</strong>s-AG, Aachener Straße 75, 50931 Köln<br />
spezieller <strong>Versicherung</strong>sschutz beantragt werden.<br />
Die Gesamtversicherungssumme beinhaltet die Summen für Deckungserweiterungen, sonstige<br />
Kostenpositionen, Vorsorge, Nachhaftung etc.<br />
Klausel: Schäden durch Terrorismus<br />
1 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen<br />
(ausgenommen Ziffer 3) gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit<br />
Terrorakten als ausgeschlossen.<br />
2 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,<br />
religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der<br />
Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche<br />
Einrichtungen Einfluss zu nehmen.<br />
3 Abweichend von Ziffer 1 und nur im Rahmen der nach den Bestimmungen dieses Vertrages versicherten<br />
Gefahren und Schäden gelten, soweit jeweils vereinbart, Sach- und Betriebsunterbrechungs-<br />
/Ertragsausfallschäden und Kosten durch Terrorakte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als<br />
versichert:<br />
3.1 Der Sachschaden muss sich in Deutschland ereignen. Betriebsunterbrechungs-/ Ertragsausfallschäden<br />
sind nur versichert, wenn sich sowohl der auslösende Sachschaden als auch die<br />
Betriebsunterbrechung/der Ertragsausfall in Deutschland ereignen und auswirken.<br />
3.2 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen bleiben jedoch nachstehende Sach- und<br />
Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallschäden sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang damit stets<br />
ausgeschlossen:<br />
3.2.1 Kontaminationsschäden durch chemische oder biologische Substanzen.<br />
3.2.2 Schäden durch Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation).<br />
3.2.3 Rückwirkungsschäden<br />
3.2.4 Schäden durch Zu- und Abgangsbeschränkungen – wenn durch den Vertrag hierfür<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz geboten wird -<br />
3.3 Der Versicherer leistet Entschädigung je <strong>Versicherung</strong>sjahr bis zu der vereinbarten<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 12 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Jahreshöchstentschädigung.<br />
3.4 Der Wiedereinschluss von Terrorschäden kann vom <strong>Versicherung</strong>snehmer oder Versicherer jederzeit<br />
ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.<br />
Hinweis zu den Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglicher<br />
Anzeigepflicht (§ 19 Absatz 5 VVG)<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen<br />
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn<br />
wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen<br />
fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
Rücktritt und Wegfall des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn<br />
Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der<br />
Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
Im Fall des Rücktritts besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des<br />
<strong>Versicherung</strong>sfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht<br />
oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalles<br />
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der<br />
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
Kündigung<br />
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht einfach fahrlässig<br />
oder<br />
schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
Vertragsänderung<br />
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen<br />
Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,<br />
werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos<br />
verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Vertragsbestandteil.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die<br />
Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats<br />
nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir<br />
Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />
Ausübung unserer Rechte<br />
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines<br />
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der<br />
Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung<br />
unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung<br />
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen<br />
ist.<br />
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn<br />
wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 13 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf<br />
Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />
sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />
Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der<br />
Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die<br />
Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und<br />
Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
Hinweis über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sfall (§ 28 Absatz 4 VVG)<br />
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten<br />
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des<br />
<strong>Versicherung</strong>sfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des<br />
<strong>Versicherung</strong>sfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und<br />
uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben<br />
machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls<br />
verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.<br />
Leistungsfreiheit<br />
Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder<br />
stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren<br />
Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres<br />
Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob<br />
fahrlässig verletzt haben.<br />
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen<br />
bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob<br />
fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls noch für die<br />
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.<br />
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig,<br />
werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.<br />
Hinweis:<br />
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur<br />
Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.<br />
Verbraucherinformationen nach § 1 der Verordnung über<br />
Informationspflichten bei <strong>Versicherung</strong>sverträgen (VVG-InfoV)<br />
Stand 01/2011<br />
Risikoträger<br />
Die aufgrund Ihres <strong>Antrag</strong>s abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>en sind rechtlich selbständige, voneinander<br />
unabhängige Verträge. Den Risikoträger des jeweiligen <strong>Versicherung</strong>svertrages finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />
Risikoträger der Verträge ist:<br />
<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br />
vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger<br />
Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 811198334<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 14 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Die <strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung<br />
sowie die Vermittlung von <strong>Versicherung</strong>en aller Art.<br />
Wesentliche Merkmale der <strong>Versicherung</strong><br />
Wesentliche Merkmale der von Ihnen beantragten <strong>Versicherung</strong>en wie Angaben über Art, Umfang und<br />
Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und Fälligkeit unserer Leistung finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein, den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie in diesen Verbraucherinformationen.<br />
Für das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis gelten die Allgemeinen Bedingungen für die <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Industrie</strong><br />
und <strong>Großgewerbe</strong>.<br />
Beitrag, Beitragszahlung und Kosten<br />
Die Höhe des Beitrags einschließlich der derzeit geltenden <strong>Versicherung</strong>steuer finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />
Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie der Zahlweise der <strong>Versicherung</strong>sbeiträge finden Sie im<br />
<strong>Antrag</strong>, dem <strong>Versicherung</strong>sschein und den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen. Eine erteilte<br />
Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge.<br />
Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR<br />
anfallen/entstehen.<br />
Zustandekommen des Vertrags<br />
Vor Abgabe Ihres <strong>Antrag</strong>s erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und<br />
Besonderen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen,<br />
sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante<br />
Informationen.<br />
Die Aufnahme Ihres <strong>Antrag</strong>s stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />
dar. Den <strong>Versicherung</strong>sschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.<br />
Beginn der <strong>Versicherung</strong><br />
Den Beginn der <strong>Versicherung</strong> und des <strong>Versicherung</strong>sschutzes entnehmen Sie bitte dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes abhängig von der<br />
rechtzeitigen Zahlung des Beitrags ist.<br />
Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz für die <strong>Versicherung</strong> von<br />
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,<br />
Vulkanausbruch) erst nach Ablauf von 14 Tagen nach <strong>Versicherung</strong>sbeginn. Diese Regelung entfällt, soweit<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz bereits über einen anderen Vertrag bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechung<br />
durch den vorliegenden <strong>Antrag</strong> fortgesetzt wird.<br />
Ist dem <strong>Antrag</strong>steller bekannt, dass ein <strong>Versicherung</strong>sfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
Widerrufsrecht<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in<br />
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der <strong>Versicherung</strong>sschein,<br />
die Vertragsbestimmungen einschließlich aller für den Vertrag maßgeblichen<br />
<strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie diese <strong>Versicherung</strong>sinformation nach § 1 VVG-InfoV und diese<br />
Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs.<br />
Den Widerruf richten Sie bitte an die Adresse im Deckblatt des <strong>Versicherung</strong>sscheins oder an<br />
die <strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong>, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, per Telefax: 0611 533-4500,<br />
per E-Mail: ruv@ruv.de.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 15 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den Teil<br />
Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />
Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir<br />
einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Ablauf der<br />
Widerrufsfrist beginnt. Für jeden Tag, an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, dürfen wir den<br />
anteiligen Beitrag einbehalten, der sich wie folgt berechnet:<br />
- 1/360 des jährlichen Beitrags<br />
- 1/180 des halbjährlichen Beitrags<br />
- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags<br />
- 1/30 des monatlichen Beitrags<br />
Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen,<br />
an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen:<br />
Einmalbeitrag Ihrer <strong>Versicherung</strong>/beantragte <strong>Versicherung</strong>sdauer in Tagen<br />
Ihre vereinbarte Zahlungsweise und die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im <strong>Antrag</strong> oder<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />
Haben Sie diese Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Ablauf der<br />
Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen den gesamten Beitrag.<br />
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />
Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen<br />
Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht<br />
nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.<br />
Laufzeit des Vertrags<br />
Die Laufzeit des Vertrags finden Sie im <strong>Antrag</strong>, im Deckblatt Ihres <strong>Versicherung</strong>sscheins und den<br />
Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />
Kündigungsrecht<br />
Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht finden Sie in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />
Anwendbares Recht/Sprache<br />
Auf den <strong>Versicherung</strong>svertrag wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.<br />
Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die<br />
Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.<br />
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />
Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.<br />
Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 16 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Schlusserklärung<br />
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
1. Ich willige ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe meine Daten, soweit sich diese aus<br />
den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben (z. B. <strong>Versicherung</strong>sfälle, Risiko- oder<br />
Vertragsänderungen), im erforderlichen Umfang<br />
a. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung der Rückversicherung an die Rückversicherer und<br />
b. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung von Ansprüchen an andere Versicherer und/oder an<br />
den Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. (GDV) auch zur Weitergabe an die<br />
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG sowie an andere Versicherer übermitteln.<br />
Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für anderweitig beantragte<br />
<strong>Versicherung</strong>sverträge und bei künftigen Anträgen.<br />
2. Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe bei anderen<br />
Versicherern, zu denen ich Vertragsbeziehungen unterhalte oder unterhalten habe, die zur Beurteilung<br />
des Risikos oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen und<br />
übermittelt bekommen.<br />
3. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-,<br />
Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich<br />
zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />
<strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten dient.<br />
4. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler<br />
meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und<br />
Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />
5. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung<br />
oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.<br />
6. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />
Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe - Raiffeisenplatz 1 - 65189 Wiesbaden<br />
Stand Januar 2014<br />
Vorbemerkung<br />
Dieses Merkblatt dient dazu, Sie umfassend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer<br />
personenbezogenen Daten zu informieren. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen<br />
Daten nur insofern wir dazu gesetzlich berechtigt beziehungsweise verpflichtet sind.<br />
1. Information zur Verwendung Ihrer Daten<br />
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor Abschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrags und zur<br />
Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir Ihre<br />
personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich<br />
gesetzlich geregelt. Die deutsche <strong>Versicherung</strong>swirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen<br />
<strong>Versicherung</strong>swirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des<br />
<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren<br />
maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 17 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu finden Sie in den Verhaltensregeln im<br />
Internet: http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp<br />
Ebenso können Sie dieser Internetseite das Datum entnehmen, zu welchem die Unternehmen der <strong>R+V</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>sgruppe diesen Verhaltensregeln beitreten.<br />
Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gerne einen Ausdruck dieser Verhaltensregeln aus oder schicken<br />
diese per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189<br />
Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail: datenschutz@ruv.de.<br />
Darüber hinaus erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit Ihre Daten zum<br />
Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie<br />
jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Werbewidersprüche können Sie jederzeit auch<br />
per E-Mail an ruv@ruv.de richten.<br />
Daneben werden Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ggf. auch zu anderen<br />
Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag stehen.<br />
Beispielsweise können dies sein:<br />
- Prüfung und Optimierung von Verfahren elektronischer Datenverarbeitung<br />
- Zusammenstellungen unternehmensinterner und rechtlich zulässiger unternehmensübergreifend<br />
verwendeter Daten<br />
- Allgemeine Tarifkalkulationen<br />
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten<br />
2. Datenübermittlung an Dritte<br />
Im Rahmen des <strong>Versicherung</strong>svertrags kann es in einigen Fällen zu einer Datenübermittlung an Dritte<br />
kommen.<br />
Dies können insbesondere sein:<br />
a) Rückversicherer<br />
Wir geben in bestimmten Fällen, z. B. bei Großrisiken oder -schäden einen Teil der durch den<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag übernommenen Risiken an Rückversicherer weiter. Hier kann es notwendig sein,<br />
dem Rückversicherer entsprechende versicherungstechnische Angaben mitzuteilen.<br />
b) <strong>Versicherung</strong>svermittler<br />
Sofern Sie im Rahmen Ihrer <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, werden<br />
diesem jene allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten mitgeteilt, die zur Beratung und Betreuung<br />
notwendig sind. Wenn Sie nach erfolgtem Vertragsschluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler<br />
betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches<br />
Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss, z. B.<br />
Ausscheiden des Vermittlers. Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen<br />
beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten.<br />
c) Datenübermittlung an andere Versicherer<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen<br />
des <strong>Versicherung</strong>santrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung<br />
kann zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-<br />
Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der<br />
<strong>Antrag</strong>steller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen.<br />
Auch bei der Übertragung von Ansprüchen auf Altersvorsorge bei Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel oder<br />
der Übertragung von Altersrückstellungen in der Krankenversicherung auf den neuen Versicherer kann ein<br />
Datenaustausch zwischen dem Vorversicherer und seinem nachfolgenden Versicherer notwendig sein.<br />
Ferner bedarf es in bestimmten weiteren Fällen (bspw. Mehrfachversicherungen, gesetzlicher<br />
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von personenbezogenen Daten unter<br />
den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-<br />
Kennzeichen, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie<br />
Schadenhöhe und Schadentag. Der Datenaustausch wird dokumentiert.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 18 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Derzeit wird zwischen dem Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V (GDV) und den<br />
Datenschutzaufsichtsbehörden auch ein möglicher Datenaustausch über eine Schadenklassendatei<br />
abgestimmt: Unternehmen der Kraftfahrt-<strong>Versicherung</strong> nutzen als Gemeinschaftseinrichtung eine<br />
sogenannte Schadenklassendatei, die derzeit bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG,<br />
Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, betrieben wird. Sie soll verhindern, dass Versicherte, die ihren<br />
Vorversicherer verschweigen, weil sie nach Schäden in die Schadenfreiheitsklasse M, 0 oder S einzustufen<br />
waren, tarifsystemwidrig in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.<br />
Wird ein Vertrag beendet, der nach seinen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-<strong>Versicherung</strong> (AKB) in die<br />
Schadenfreiheitsklassen M, 0 oder S eingestuft ist oder einzustufen wäre, übermitteln die Unternehmen der<br />
Gemeinschaftseinrichtung Daten: Name und Anschrift des <strong>Versicherung</strong>snehmers, <strong>Versicherung</strong>sschein-<br />
Nummer, amtliches Kennzeichen des bisher versicherten Fahrzeugs, das Beendigungs-Datum des<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrags, die Schadenfreiheitsklasse des beendeten Vertrags sowie die Anzahl der Schäden<br />
im Meldejahr.<br />
Die Daten werden nur im <strong>Antrag</strong>sfall abgefragt, wenn ein Versicherter keine Übernahme seiner<br />
Schadenfreiheitsklasse bzw. seines Schadenverlaufs aus dem Vertrag eines Vorversicherers beantragt. Wir<br />
benachrichtigen Sie über die Art der gemeldeten Daten, den Zweck der Meldung, den Datenempfänger und<br />
den möglichen Abruf der Daten.<br />
d) Zentrale Hinweissysteme<br />
Bei Prüfung eines <strong>Antrag</strong>s oder Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren<br />
Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch Anfragen an den<br />
zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder entsprechende Anfragen anderer<br />
Versicherer zu beantworten. Die <strong>Versicherung</strong>swirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und<br />
Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem (HIS), das derzeit die informa Insurance<br />
Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP) betreibt. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie<br />
im Internet unter www.informa-irfp.de.<br />
Die Aufnahme in dieses Hinweis- und Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken,<br />
die mit dem System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht<br />
alle Unternehmen der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil.<br />
Schaden<br />
An das HIS melden wir - ebenso wie andere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen - erhöhte Risiken sowie<br />
Auffälligkeiten, die auf <strong>Versicherung</strong>sbetrug hindeuten könnten und daher näher geprüft werden müssen.<br />
Die Meldung ist bei <strong>Antrag</strong>stellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B.<br />
ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden<br />
oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer<br />
müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder<br />
schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn<br />
diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind und bei Abrechnungen ohne Reparaturnachweis.<br />
Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten<br />
wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall von uns darüber<br />
benachrichtigt.<br />
Bei der Prüfung Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrags oder Regulierung eines<br />
Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse<br />
der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere<br />
Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch<br />
diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des <strong>Versicherung</strong>sfalls relevant sind. Es kann<br />
auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten<br />
und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 19 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Rechtsschutz<br />
An das HIS melden wir – ebenso wie andere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen – erhöhte Risiken, z. B. Verträge<br />
mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden,<br />
benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrags<br />
richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir<br />
einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche<br />
Informationen zum konkreten Grund der Meldung benötigen.<br />
e) Auftragnehmer und Dienstleister<br />
Ebenfalls im Internet können Sie unter http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp Listen der<br />
Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen<br />
bestehen.<br />
Auf Wunsch händigen wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Listen aus oder schicken diese per Post. Bitte<br />
wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon:<br />
0611 533-5074, E-Mail: datenschutz@ruv.de<br />
Sofern an Dienstleister nicht lediglich „Hilfsfunktionen“ in streng weisungsgebundener Form ausgelagert<br />
werden, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen,<br />
liegt in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele<br />
hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister im Assistance-Bereich.<br />
Sofern Sie geltend machen können, dass aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse<br />
das Interesse des übermittelnden <strong>Versicherung</strong>sunternehmens überwiegt, steht Ihnen für die<br />
Datenübermittlung bei Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht zu. Dies kann beispielsweise dann<br />
der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden <strong>Versicherung</strong>sfall durch ein<br />
rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt<br />
falsch begutachtet hat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
Es ist dagegen nicht ausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an<br />
Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Funktionsübertragungen finden Sie in<br />
der oben genannten Dienstleisterliste.<br />
f) Zentralisierte Datenverarbeitung innerhalb der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />
Innerhalb der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die<br />
Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />
Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. Auch Ihre <strong>Versicherung</strong>snummer, die<br />
Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die<br />
Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese eine eindeutige<br />
Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen<br />
<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten.<br />
Dabei sind so genannte Stammdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die<br />
Mandatsreferenz, <strong>Versicherung</strong>sschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten) von allen<br />
Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und<br />
bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge<br />
können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />
Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den zuständigen<br />
Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der<br />
jeweiligen Unternehmen.<br />
Eine Datenübermittlung kann zwischen folgenden Unternehmen der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />
erfolgen:<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> AG<br />
<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG<br />
<strong>R+V</strong> Direktversicherung AG<br />
<strong>R+V</strong> Gruppenpensionsfonds AG<br />
<strong>R+V</strong> Gruppenpensionsfonds-Service GmbH<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 20 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
<strong>R+V</strong> Krankenversicherung AG<br />
<strong>R+V</strong> Lebensversicherung AG<br />
<strong>R+V</strong> Lebensversicherung a.G.<br />
<strong>R+V</strong> Luxembourg Lebensversicherung S.A.<br />
<strong>R+V</strong> Pensionsfonds AG<br />
<strong>R+V</strong> Pensionskasse AG<br />
<strong>R+V</strong> Pensionsversicherung a.G.<br />
<strong>R+V</strong> Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH<br />
<strong>R+V</strong> Service Center GmbH<br />
<strong>R+V</strong> Treuhand GmbH<br />
RUV Agenturberatungs GmbH<br />
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.<br />
KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft<br />
KRAVAG-ALLGEMEINE <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
KRAVAG-LOGISTIC <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
KRAVAG-SACH <strong>Versicherung</strong> des Deutschen Kraftverkehrs VaG<br />
KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH<br />
KRAVAG Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH<br />
Condor Allgemeine <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft<br />
Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Condor Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Condor Dienstleistungs-GmbH<br />
Unterstützungskasse der Condor-<strong>Versicherung</strong>sgesellschaften GmbH<br />
Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH<br />
Optima Pensionskasse Aktiengesellschaft<br />
Optima <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft<br />
carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH<br />
CHEMIE Pensionsfonds AG<br />
compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH<br />
UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH<br />
Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können<br />
Sie unter http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp abrufen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen<br />
gerne einen Ausdruck dieser Listen aus oder schicken diese per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail:<br />
datenschutz@ruv.de<br />
3. Rechte der Betroffenen<br />
Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können Sie Auskunft beantragen. Darüber hinaus können Sie<br />
die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf<br />
Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung<br />
sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei: <strong>R+V</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail:<br />
datenschutz@ruv.de<br />
4. Datenerhebung ohne Mitwirkung der Betroffenen<br />
Soweit Sie uns in Ihrer Eigenschaft als <strong>Versicherung</strong>snehmer personenbezogene Daten Dritter (z. B.<br />
versicherte Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte, Zeugen etc.) mitteilen, sind Sie verpflichtet, diese<br />
hierüber zu informieren. Dies gilt auch unabhängig davon, ob das <strong>Versicherung</strong>sunternehmen selbst eine<br />
Informationspflicht trifft.<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 21 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen<br />
zur <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police<br />
Die nachfolgenden vertraglichen Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen haben – sofern nicht<br />
ausdrücklich vom <strong>Versicherung</strong>sschutz ausgenommen – nur für die Gefahren und Sachen Gültigkeit, für die<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz beantragt wird.<br />
A. Gebäude- und Inhaltsversicherung<br />
Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten,<br />
Mehrkosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich<br />
13 % der <strong>Versicherung</strong>ssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G)<br />
und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie<br />
Vorsorge, mindestens 2.500.000 EUR, maximal 12.500.000 EUR pro<br />
Vertrag, begrenzt.<br />
I Mitversicherte Kosten und Mehrkosten<br />
soweit<br />
beantragt<br />
für<br />
Entschädigungs<br />
grenze in EUR<br />
(max.)<br />
Aufräumungs- und Abbruchkosten (C 15.1)<br />
Bewegungs- und Schutzkosten (C 15.2)<br />
Feuerlöschkosten (C 15.3)<br />
Mehrkosten infolge Preissteigerungen (C 15.4)<br />
G/I -<br />
G/I -<br />
G/I -<br />
G/I -<br />
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen<br />
(C 15.5)<br />
G/I -<br />
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (C 15.6) G/I -<br />
Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz (C 15.7) G/I 50.000<br />
Kosten für die Dekontamination von Erdreich (C 15.9)<br />
G/I -<br />
Kosten des Sachverständigenverfahrens (C 15.10)<br />
bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR<br />
G/I -<br />
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (C 15.11) G/I 150.000<br />
Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadenfall (C 15.13)<br />
Kosten für den Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas (C 15.15)<br />
(gilt nur für die Gefahren Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage)<br />
Zusätzliche Montagekosten (C 15.17) und<br />
Kosten für<br />
- Notverschluss (C 15.16)<br />
- Anstriche und Folien (C 15.18)<br />
- das Bewegen von Schutzgittern (C 15.19)<br />
- Rahmen und Beschläge (C 15.20)<br />
- die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln (C 15.21)<br />
(gilt nur für die Gefahr Glasbruch)<br />
G/I 10.000<br />
G/I -<br />
G/I je 2.500<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 22 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (D 6.1)<br />
G -<br />
(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />
Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume (D 6.2)<br />
G -<br />
(gilt nur für die Gefahr Sturm-/Hagel)<br />
Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen (E 26.1) I -<br />
Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden (E 26.2) I -<br />
Kosten für Schlüsselverlust für besondere Behältnisse (E 26.3)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Kosten für<br />
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (E 26.4)<br />
- Notmaßnahmen (E 26.6)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Türschlossänderungskosten (E 26.7)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
II Mitversicherte Deckungserweiterungen<br />
I -<br />
I<br />
-<br />
5.000<br />
I 25.000<br />
Feuer-Rohbau (D 8) G 2.500.000<br />
Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 4) I -<br />
KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 5)<br />
I -<br />
(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />
Anschauungsmodelle und Ähnliches (E 7) I -<br />
Dekorationsmittel (E 8) I 5.000<br />
Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />
(gilt nicht für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />
• in verschlossenen Wertschutzschränken (VdS-Widerstandsgrad N-<br />
VII) mit einem Mindest-Leergewicht von 1.000 kg<br />
• in Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter 1.000 kg (mit<br />
VdS-Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des<br />
Herstellers verankert sind<br />
• in Einbau-Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdS-<br />
Widerstandsgrad N-VII)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />
• in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch<br />
gegen Wegnahme des Behältnisses selbst<br />
• ohne Verschluss während der Geschäftszeit<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Bargeld und Wertsachen auf Transportwegen (E 9)<br />
(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />
I<br />
I<br />
I<br />
3 % der<br />
Inhaltssumme<br />
inkl. Vorsorge,<br />
mind. 20.000,<br />
max. 2.500.000<br />
Je Wertschutzschrank<br />
20.000<br />
2.000<br />
2.000<br />
I 25.000<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 23 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Bargeld in Registrierkassen (E 9)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen ohne<br />
Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung,<br />
Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten<br />
Entschädigungsgrenzen mitversichert:<br />
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität<br />
zum Neuwert (G 3.c)<br />
Selbstbehalt je Schadenfall: 2.500 EUR<br />
(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (G 15)<br />
- Kosten für Notmaßnahmen (G 16)<br />
(gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung)<br />
Sachen in Gebäuden – insbesondere in Schaufenstern –, die durch<br />
Einbruchdiebstahl abhandenkommen ohne dass der Täter das Gebäude<br />
betritt (H 2.a) geändert gegenüber Version 01.07.<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Raub innerhalb des <strong>Versicherung</strong>sortes und des allseitig umfriedeten<br />
Grundstücks, auf dem der <strong>Versicherung</strong>sort liegt auf erstes Risiko (H 4)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko (H 5)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Sachen in Schaukästen und Vitrinen (H 14)<br />
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />
Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs (I 8);<br />
es gilt kein Selbstbehalt vereinbart<br />
(gilt nur für die Gefahr Böswillige Beschädigung)<br />
I je Kasse 50<br />
insgesamt 250<br />
soweit<br />
beantragt<br />
für<br />
Entschädigungsgrenze<br />
in EUR<br />
(max.)<br />
G/I 50.000<br />
G 150.000<br />
5.000<br />
I 5.000<br />
I 30.000<br />
I 25.000<br />
I 5.000<br />
G 25.000<br />
B. Ertragsausfallversicherung<br />
Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und<br />
Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal<br />
5.000.000 EUR, pro Vertrag begrenzt.<br />
I Mitversicherte Kosten<br />
Kosten für Vertragsstrafen (F 33.2)<br />
Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (F 33.5)<br />
Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen (F<br />
33.6)<br />
Kosten des Sachverständigenverfahrens (F 33.7)<br />
bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR<br />
Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind (F 33.3)<br />
Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht<br />
Schadenminderung sind (F 33.8)<br />
Entschädigungsgrenze<br />
(max.)<br />
Insgesamt 1 % aus der<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
mind. 5.000 EUR,<br />
max. 500.000 EUR<br />
5 % aus der<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
25.000 EUR<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 24 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
II Mitversicherte Deckungserweiterungen<br />
Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete<br />
Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (F 33.1)<br />
-<br />
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme für<br />
Ertragsausfall ohne Nachhaftung sind bis zu den aufgeführten<br />
Entschädigungsgrenzen mitversichert:<br />
Rückwirkungsschäden (ohne Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,<br />
Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />
Telekommunikationsdienstleistungen) (F 16)<br />
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR.<br />
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />
Rauch sowie Überschallknall)<br />
Rückwirkungsschäden (durch Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,<br />
Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />
Telekommunikationsdienstleistungen)<br />
zeitlicher Selbstbehalt je Schadenfall: 24 Stunden (F 16)<br />
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />
Rauch sowie Überschallknall)<br />
Rückwirkungsschäden<br />
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR;<br />
Ausnahme: bei Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser,<br />
Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />
Telekommunikationsdienstleistungen gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24<br />
Stunden (F 16)<br />
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch,<br />
Unbenannte Gefahren sowie Glas)<br />
Nutzungsbeschränkungen (F 17)<br />
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR<br />
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität<br />
(G 3.c)<br />
Selbstbehalt je Schadenfall: 12.500 EUR<br />
(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />
Geltungsbereich<br />
Europa<br />
Welt<br />
Europa<br />
Entschädigung<br />
sgrenze<br />
10 % der Vers.-<br />
Summe, max.<br />
1.500.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
10 % der Vers.-<br />
Summe, max.<br />
250.000 EUR<br />
Deutschland 10 % der Vers.-<br />
Summe, max.<br />
50.000 EUR<br />
Deutschland 10 % der Vers.-<br />
Summe, max.<br />
50.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 25 von 26 Stand 12.13
<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
C. Kombiniert zur Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung<br />
Die kombinierten Entschädigungsgrenzen gelten pro Schadenereignis unabhängig davon, ob die Sach- und<br />
Ertragsausfallversicherung in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen (bei <strong>R+V</strong>) beurkundet ist.<br />
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen –<br />
jeweils ohne Höher- und Nachhaftung – für Gebäude, Inhalt<br />
(namentlich Einrichtung, Vorräte), Vorsorge und Ertragsausfall sind<br />
folgende Deckungserweiterungen bis zu den aufgeführten<br />
Höchstentschädigungen mitversichert:<br />
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)<br />
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />
Rauch sowie Überschallknall, Glas)<br />
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)<br />
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch<br />
sowie Unbenannte Gefahren)<br />
Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)<br />
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />
Rauch sowie Überschallknall, Glas)<br />
Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)<br />
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch<br />
sowie Unbenannte Gefahren)<br />
Geltungsbereich<br />
Deutschland<br />
Europa<br />
Welt<br />
kombinierte<br />
Höchstentschä<br />
digung in EUR<br />
(max.)<br />
2.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
Deutschland 50.000<br />
Deutschland<br />
Europa<br />
Welt<br />
2.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
Deutschland 50.000<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 26 von 26 Stand 12.13