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Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung

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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Risikoträger<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG<br />

Filialdirektion<br />

Agenturnummer<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein-Nr.<br />

<strong>Antrag</strong>sart Neugeschäft Ersatzgeschäft<br />

Kunde <strong>R+V</strong> Verbund<br />

<strong>Antrag</strong>steller/<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

Kundennummer<br />

Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />

Branche<br />

Telefon geschäftlich (freiwillige Angabe)<br />

Telefax geschäftlich (freiwillige Angabe)<br />

E-Mail (freiwillige Angabe)<br />

Vertragslaufzeit<br />

Großkundennummer<br />

Sie können die Nutzung der E-Mail-Adresse jederzeit kostenlos<br />

untersagen. E-Mail an Redaktion@ruv.de genügt.<br />

<strong>Antrag</strong>sdatum<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn : Uhr<br />

Soweit Ertragsausfall beantragt ist, muss das <strong>Versicherung</strong>sjahr<br />

dem Geschäftsjahr entsprechen.<br />

<strong>Versicherung</strong>sablauf 01. 12:00Uhr<br />

Zahlungsweise<br />

Abweichender Rechnungsempfänger<br />

Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />

IBAN<br />

Adresse des Kontoinhabers<br />

Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

Länder-Kennzeichen, PLZ, Ort<br />

jährlich<br />

Bei Ratenzahlungen werden folgende Zuschläge erhoben:<br />

halbjährlich 3 %, vierteljährlich 5 % und monatlich 8 %. Bei<br />

monatlicher Zahlungsweise ist die Vereinbarung des<br />

Lastschriftverfahrens erforderlich.<br />

Der Kontoinhaber ist der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

Der Kontoinhaber ist nicht der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

nur erforderlich, wenn dieser vom <strong>Versicherung</strong>snehmer abweicht<br />

Ich ermächtige Sie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein<br />

Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 1 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Hinweis<br />

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten<br />

Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen, Spätestens fünf<br />

Tage vor der SEPA-Lastschrift informiert der Zahlungsempfänger über Abbuchungstermin und Betrag.<br />

______________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________________________<br />

Unterschrift<br />

Beantragte <strong>Versicherung</strong>en<br />

bitte unbedingt ankreuzen, wenn gewünscht<br />

Gebäude-/Inhaltsversicherung - Es gelten folgende Bedingungen der <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police:<br />

x A. Allgemeiner Teil<br />

x B. <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />

x C. Besondere Bedingungen zur Gebäude- und zur Inhaltsversicherung<br />

D. Besondere Bedingungen zur Gebäudeversicherung<br />

E. Besondere Bedingungen zur Inhaltsversicherung<br />

I. Feuerversicherung (F)<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />

II. Einbruchdiebstahl-, Raub- und Vandalismusversicherung (ED)<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />

Vandalismus<br />

III. EC-Sachversicherung (EC) mit den nachstehend beantragten Gefahren/Gefahrengruppen:<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong><br />

a. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung<br />

b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall<br />

c. Wasserlöschanlagenleckage<br />

d. Leitungswasser<br />

e./f. Sturm/Hagel<br />

g. Überschwemmung/Rückstau<br />

h. Erdbeben/Tsunami<br />

i. Erdsenkung, Erdrutsch<br />

j. Schneedruck, Lawinen<br />

k. Vulkanausbruch<br />

v. Glasbruch<br />

u. Unbenannte Gefahren<br />

Hinweis: u. kann nur versichert werden, wenn Ziffer I. F, Ziffer II. ED und Ziffer III. EC a. bis k.<br />

beantragt sind.<br />

Alternativ zu I. - III.:<br />

IV. Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong><br />

gemäß den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur <strong>R+V</strong> Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe 2008<br />

I., II., III. und IV. zum Neuwert Zeitwert<br />

Neuwert mit Wertzuschlag Preisbasis 19<br />

Stichtag eines jeden Monats, Meldefrist Tage<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 2 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Ertragsausfallversicherung - Es gelten folgende Bedingungen der <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police:<br />

x A. Allgemeiner Teil<br />

x B. <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />

x F. Besondere Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

V. Feuer-Ertragsausfallversicherung (F-EA)<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />

VI. Einbruchdiebstahl-Ertragsausfallversicherung (ED-EA)<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />

Vandalismus<br />

VII. EC-Ertragsausfallversicherung (EC-EA) mit den nachstehend beantragten<br />

Gefahren/Gefahrengruppen:<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong><br />

Nachstehend wird für die zu beantragenden Gefahren/Gefahrengruppen auf den/die Buchstaben in den<br />

Speziellen Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> verwiesen.<br />

a. Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung<br />

b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall<br />

c. Wasserlöschanlagenleckage<br />

d. Leitungswasser<br />

e./f. Sturm/Hagel<br />

g. Überschwemmung/Rückstau<br />

h. Erdbeben/Tsunami<br />

i. Erdsenkung, Erdrutsch<br />

j. Schneedruck, Lawinen<br />

k. Vulkanausbruch<br />

v. Glasbruch<br />

u. Unbenannte Gefahren<br />

Hinweis: u. kann nur versichert werden, wenn Ziffer V. F, Ziffer VI. ED und Ziffer VII. EC-Sach<br />

a. bis k. beantragt sind.<br />

Alternativ zu V. - VII.:<br />

VIII. Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> mit Ertragsausfall<br />

gemäß den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur <strong>R+V</strong> Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe 2008<br />

V., VI., VII. und VIII. als<br />

Ertragsausfallversicherung<br />

Mittlere Ertragsausfallversicherung<br />

Vorversicherung Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Vorversicherungen?<br />

nein ja, und zwar<br />

versicherte Gefahr<br />

Gesellschaft<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein-Nr.<br />

Ablauf<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme in EUR<br />

gekündigt von<br />

abgelehnte <strong>Versicherung</strong>en<br />

Wenn ja, welche?<br />

Von wem?<br />

Grund der Ablehnung?<br />

Wurde bereits eine <strong>Versicherung</strong> abgelehnt?<br />

nein ja<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 3 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Vorschäden<br />

Sind in den letzten 5 Jahren (für Elementar 10 Jahre) Sachschäden - an Gebäuden und/oder am Inhalt –<br />

oder Betriebsunterbrechungsschäden durch die beantragten Gefahren (auch an bisherigen und anderen<br />

<strong>Versicherung</strong>sorten) für Sie oder Andere (z. B. Voreigentümer) eingetreten?<br />

Diese Frage bezieht sich auch auf bisher nicht versicherte Sachen/Risiken.<br />

nein ja<br />

Schaden<br />

Schadentag<br />

Schadensumme in EUR<br />

Schadenhergang<br />

Hinweis<br />

Sind Überschwemmungsschäden eingetreten, bitte das Formular<br />

„Zusatzangaben zur Gefahr Überschwemmung“ beifügen.<br />

Hinweis zu Vorversicherung und Vorschäden:<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet sind, uns die<br />

Fragen im Rahmen des <strong>Versicherung</strong>santrages vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.<br />

Im Rahmen der Risikoprüfung kann zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der<br />

Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung<br />

oder Verifizierung der Angaben der <strong>Antrag</strong>steller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem<br />

Vorversicherer auszutauschen.<br />

<strong>Versicherung</strong>sgrundstücke/Betriebsarten<br />

Hier die geographische Postleitzahl (auch Zustell-PLZ genannt, nicht Postfach!) des<br />

<strong>Versicherung</strong>sgrundstücks eintragen.<br />

Versichertes Grundstück<br />

wie Anschrift<br />

andere/weitere Anschrift<br />

Hauptbetriebsarten<br />

Nebenbetriebe<br />

Risikoverhältnisse/Fragen zum <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

1. Andere Betriebe und/oder Läger in der Nachbarschaft?<br />

nein<br />

ja, Art:<br />

2. Gibt es Produktionsschichten außerhalb der regulären Arbeitszeit und ohne personelle Beaufsichtigung?<br />

nein<br />

ja<br />

Sind Objektschutzanlagen (Lösch-/Überwachungsanlagen) vorhanden?<br />

nein<br />

ja<br />

3. Befinden sich feuergefährliche und/oder explosive Stoffe (ohne Brennstoffe) auf dem<br />

<strong>Versicherung</strong>sgrundstück?<br />

nein<br />

ja, Lagerort laut Lageplan:<br />

Art und Höchstmenge<br />

4. Stehen Gebäude leer oder ist dies in Kürze zu erwarten?<br />

nein<br />

ja, bitte „Checkliste für leerstehende Gebäude“ beifügen.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 4 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

5. Werden die elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft? nein ja, zuletzt am<br />

Prüfstelle<br />

Zeitabstand der Prüfungen<br />

jährlich<br />

Wurden alle festgestellten Mängel beseitigt? nein ja Wenn nein, bitte erläutern:<br />

6. Liegt das <strong>Versicherung</strong>sgrundstück in der Nähe (im Umkreis von 1 km) eines Gewässers oder<br />

Trockenbettes? nein ja<br />

7. Der <strong>Antrag</strong>steller ist<br />

Pächter/Mieter des Gebäudes Grund und Bodens Betriebes<br />

Eigentümer des Gebäudes Grund und Bodens Betriebes<br />

Mehrherrigkeit (bitte erläutern)<br />

Zu F, EC, ED und Sach-Allgefahren<br />

8. Wird nur das in Obhut genommene fremde Eigentum mitversichert, zu dessen <strong>Versicherung</strong> der<br />

<strong>Antrag</strong>steller nachweislich verpflichtet ist?<br />

nein<br />

ja, für alle Positionen<br />

ja, für die Positionen<br />

9. Wird die Mitversicherung des Verkaufspreises beantragt?<br />

nein<br />

ja, für verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse<br />

ja, für nicht verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse<br />

ja, Großhandelsbetriebe<br />

Zu Ertragsausfall<br />

10. Das Geschäftsjahr läuft vom bis zum<br />

Zu F, ED, EC, F-EA, ED-EA, EC-EA, Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> (ggf. mit<br />

Ertragsausfallversicherung)<br />

11. Wird die Mitversicherung von Terrorschäden über den beitragsfreien Einschluss hinaus beantragt?<br />

nein ja, gegen Zuschlag von EUR<br />

Jahreshöchstentschädigung<br />

EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 5 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Zu ED<br />

12. Die Einbruchdiebstahlversicherung ist - abhängig von der Betriebsart - in die Sicherungsklassen SG 1 bis<br />

SG 4 gegliedert.<br />

SG 1: Alle Außen-/Abschlusstüren sind aus Metall oder Vollholz (mit oder ohne Glaseinsatz) und sind<br />

mit bündigen Profilzylinderschlössern gesichert. Beschläge sind von außen nicht abnehmbar und von<br />

innen verschraubt. Außen-/ Abschlusstüren aus Ganzglas besitzen zwei Ganzglastürschlosser (je eines<br />

oben und unten).<br />

Lichtschächte und Kellerfenster sind vergittert oder mit Stahllochblende und Hangschloss innen oder<br />

mit verankerten Lichtschachtabdeckungen geschützt.<br />

SG 2 bis SG 4: Über die Mindestanforderungen gemäß SG 1 hinaus, werden bei Risiken der<br />

Sicherungsklassen SG 2 bis SG 4 weitere mechanische Sicherungen und gegebenenfalls elektronische<br />

Überwachungsmaßnahmen erforderlich sein (z. B. für Computer, Büromaschinen, elektronische<br />

Bauelemente und Geräte, Radio-, Fernseh-, Video- und sonstige Geräte der Unterhaltungselektronik,<br />

Spirituosen und Tabakwaren). Die weitergehenden Sicherungsmaßnahmen werden im Rahmen der<br />

Serviceleistung ED-Sicherungsberatung mit dem Kunden individuell zu besprechen und zu vereinbaren<br />

sein.<br />

III. EC<br />

a. Innere Unruhen, böswillige<br />

Beschädigung, Streik oder Aussperrung,<br />

maximal 25 Mio. EUR<br />

b. Fahrzeuganprall, Rauch,<br />

Vereinbarte Jahreshöchstentschädigungen und Selbstbehalte zu<br />

den beantragten Gefahren/Gefahrengruppen<br />

Jahreshöchstentschädigung<br />

in EUR (nicht höher als die<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme)<br />

Selbstbeteiligung je<br />

Schadenereignis in EUR<br />

(Abzugsfranchise)<br />

12.500<br />

- 2.500<br />

Überschallknall<br />

c. Wasserlöschanlagenleckage - 2.500<br />

d Leitungswasser - 2.500<br />

e./f. Sturm/Hagel 5.000.000 2.500 je <strong>Versicherung</strong>sgrundstück,<br />

maximal 12.500 je<br />

Schadenereignis<br />

g. Überschwemmung und<br />

Rückstau, 20 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

maximal 5 Mio. EUR<br />

h. Erdbeben und Tsunami, 20 %<br />

der <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

maximal 5 Mio. EUR<br />

50.000<br />

50.000<br />

i. Erdsenkung, Erdrutsch 5.000.000 12.500<br />

j. Schneedruck, Lawinen 5.000.000 12.500<br />

k. Vulkanausbruch 5.000.000 12.500<br />

v. Glasbruch<br />

u. unbenannte Gefahren 5.000.000 12.500<br />

Sonstiges<br />

Erhöhungen zu Gefahr:<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 6 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

VII. ECEA<br />

a. Innere Unruhen, böswillige<br />

Beschädigung, Streik oder Aussperrung,<br />

maximal 25 Mio. EUR<br />

b. Fahrzeuganprall, Rauch,<br />

Vereinbarte Jahreshöchstentschädigungen und Selbstbehalte zu<br />

den beantragten Gefahren/Gefahrengruppen<br />

Jahreshöchstentschädigung<br />

in EUR (nicht höher als die<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme)<br />

Selbstbeteiligung je<br />

Schadenereignis in EUR<br />

(Abzugsfranchise)<br />

25.000<br />

- 12.500<br />

Überschallknall<br />

c. Wasserlöschanlagenleckage - 12.500<br />

d Leitungswasser - 12.500<br />

e./f. Sturm/Hagel 5.000.000 12.500<br />

g. Überschwemmung und<br />

Rückstau, 20 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

maximal 5 Mio. EUR<br />

h. Erdbeben und Tsunami, 20 %<br />

der <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

maximal 5 Mio. EUR<br />

50.000<br />

50.000<br />

i. Erdsenkung, Erdrutsch 5.000.000 25.000<br />

j. Schneedruck, Lawinen 5.000.000 25.000<br />

k. Vulkanausbruch 5.000.000 25.000<br />

v. Glasbruch 5.000.000 25.000<br />

u. unbenannte Gefahren<br />

Sonstiges<br />

Erhöhungen zu Gefahr:<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 7 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

I. Feuer<br />

II. ED<br />

III. EC<br />

IV. Sach-Allgefahren<br />

1. Gebäude<br />

1.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

zum Neuwert<br />

leer stehende Gebäude<br />

zum Neuwert<br />

Gemäß <strong>R+V</strong> Positionen-Erläuterung zur Sachversicherung<br />

sollen versichert werden:<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

o. Allgefahren<br />

EC-Sach<br />

Beitrag Feuer Beitrag ED Beitrag<br />

EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />

- -<br />

- -<br />

Gebäude im Rohbau zum Neuwert - - - -<br />

1.2 Wertzuschlagklausel<br />

- -<br />

Nr.<br />

Preisbasis 19 ,<br />

zuzüglich Wertzuschlag von %<br />

2. Betriebseinrichtung<br />

2.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

zum Neuwert<br />

2.2 Wertzuschlagklausel<br />

Nr.<br />

Preisbasis 19 ,<br />

zuzüglich Wertzuschlag von %<br />

3. Vorräte<br />

3.1 mit fester <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

3.2 nach der Stichtagsklausel<br />

5. Vorsorgeversicherung<br />

5.1 Wertsteigerungen und Bestandserhöhungen<br />

zu Position<br />

(nicht für Stichtagsversicherung)<br />

5.2 Bestandserhöhung zu Position 1.2<br />

5.3 Bestandserhöhung zu Position 2.2<br />

Deckungserweiterungen<br />

Erhöhung zu<br />

Sonstiges<br />

Gesamt<br />

Rabatt<br />

Abzugsfranchise<br />

EUR<br />

Gesamt abzüglich Rabatt in EUR<br />

Zu Feuer<br />

Höchstentschädigung pro<br />

Schadenfall EUR<br />

Zuschlag für Schäden durch<br />

Terrorismus<br />

Gesamt in EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 8 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

V. Feuer-EA<br />

VI. ED-EA<br />

VII. EC-EA<br />

VIII. Sach-Allgefahren inkl. EA<br />

Es sollen versichert werden:<br />

a. gemäß Summenermittlung<br />

zur mittleren Ertragsausfallversicherung:<br />

Jahres-Nettoumsatz im letzten<br />

Geschäftsjahr 20 EUR<br />

abzüglich Waren- und/oder<br />

Materialeinsatz EUR = Rohertrag<br />

(gegebenenfalls um nicht<br />

betriebsbedingte Erträge kürzen)<br />

Rohertrag Beitrag F-EA<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

o. Allgefahren<br />

Beitrag ED-<br />

EA<br />

Beitrag EC-EA<br />

EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />

b. gemäß der Positionen-<br />

Erläuterung zur<br />

Ertragsausfallversicherung:<br />

1. Betriebsgewinn und Kosten<br />

Haftzeit in Monaten 12 oder<br />

2. Gehälter<br />

Haftzeit in Monaten 12 oder<br />

3. Löhne der Facharbeiter<br />

Haftzeit in Monaten 12 oder<br />

4. Löhne der Nichtfacharbeiter<br />

Haftzeit in Monaten 12 oder<br />

5. Provisionen und sonstige Bezüge<br />

der vertraglichen Vertreter<br />

Haftzeit in Monaten 12 oder<br />

Nachhaftung in Höhe von %<br />

Deckungserweiterungen<br />

Erhöhung zu<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

Beitrag F-EA<br />

o. Allgefahren<br />

Beitrag ED-<br />

EA<br />

Beitrag EC-EA<br />

EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR<br />

Sonstiges<br />

Gesamt<br />

Rabatte<br />

Abzugsfranchise<br />

EUR<br />

Gesamt abzüglich Rabatt in EUR<br />

Zu Feuer<br />

Höchstentschädigung pro<br />

Schadenfall EUR<br />

Zuschlag für Schäden durch<br />

Terrorismus<br />

Gesamt in EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 9 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Beitrag F und F-EA<br />

zuzüglich der gesetzlichen <strong>Versicherung</strong>steuer<br />

Bruttobeitrag F und F-EA<br />

zuzüglich Beitrag EC, EC-EA, ED und ED-EA<br />

zuzüglich der gesetzlichen <strong>Versicherung</strong>steuer<br />

Bruttobeitrag EC, EC-EA, ED und ED-EA<br />

Gesamtbruttobeitrag<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

Empfangsbestätigung zur Übergabe aller vertragsrelevanter Unterlagen<br />

Der <strong>Versicherung</strong>snehmer bestätigt, zusammen mit einer Durchschrift des <strong>Versicherung</strong>santrags inklusive<br />

Verbraucherinformation folgende Unterlagen erhalten zu haben (relevante Bedingungen ankreuzen):<br />

x Allgemeiner Teil<br />

x <strong>Versicherung</strong>sbedingungen zur Sachversicherung (Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung)<br />

Besondere Bedingungen zur Gebäude- und zur Inhaltsversicherung<br />

Besondere Bedingungen zur Gebäudeversicherung<br />

Besondere Bedingungen zur Inhaltsversicherung<br />

Besondere Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Feuer<br />

Spezielle Bedingungen zur <strong>Versicherung</strong> von Schäden durch die Gefahr Einbruchdiebstahl, Raub und<br />

Vandalismus<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Innere Unruhen, böswillige Beschädigung,<br />

Streik / Aussperrung – EC a)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall –<br />

EC b)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Wasserlöschanlagenleckage - EC c)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Leitungswasser – EC d)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Sturm/Hagel – EC e./f.)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Überschwemmung/Rückstau – EC g)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Erdbeben/Tsunami – EC h)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Erdsenkung, Erdrutsch – EC i)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Schneedruck, Lawinen – EC j)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Vulkanausbruch – EC k)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Glasbruch EC v)<br />

Spezielle Bedingungen zur Extended-Coverage <strong>Versicherung</strong> (Unbenannte Gefahren – EC u)<br />

Alternativ:<br />

Sach-<strong>Industrie</strong>: Bedingungen für Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong> für <strong>Industrie</strong>betriebe (IND-PARI 0108)<br />

Die Übergabe des Bedingungen erfolgte per Bedingungsheft - Version 0113, Bedingungen für die <strong>R+V</strong>-<br />

<strong>Industrie</strong>Police durch:<br />

Papier (D) CD-ROM (C) E-Mail (E)<br />

Zustimmungserklärung zum Verzicht auf die Übergabe relevanter Dokumente<br />

Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem <strong>Versicherung</strong>svertrag zugrunde liegenden<br />

Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen in Textform erst mit dem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein erhalte.<br />

Dieses Einverständnis bekunde ich auf der von mir zu unterschreibenden separaten Zustimmungserklärung.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 10 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Der Vermittler hat ein Beratungsprotokoll erstellt und dem <strong>Antrag</strong>steller ausgehändigt.<br />

Der Kunde verzichtet auf die Beratung und Dokumentation durch den Vermittler. Eine<br />

Verzichtserklärung wurde erstellt und dem Kunden ausgehändigt.<br />

______________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________________________<br />

Unterschrift des Vermittlers<br />

_____________________________________________________<br />

Vermittlernummer<br />

Unterschriften<br />

Bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte die nachfolgenden Seiten des <strong>Antrag</strong>s. Diese<br />

enthalten wichtige Hinweise zu Ihrem <strong>Versicherung</strong>svertrag:<br />

- Regressverzicht<br />

- Schäden durch Terrorismus in Deutschland<br />

- Hinweis zu den Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglicher Anzeigepflicht (§ 19 Absatz 5<br />

VVG)<br />

- Hinweis über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem <strong>Versicherung</strong>sfall (§ 28<br />

Absatz 4 VVG)<br />

- Verbraucherinformationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei<br />

<strong>Versicherung</strong>sverträgen (VVG-InfoV)<br />

- Schlusserklärung mit der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

Sie machen mit Ihrer Unterschrift auch die Schlusserklärung und die Einzugsermächtigung zum<br />

Inhalt dieses <strong>Antrag</strong>es.<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Erklären Sie sich mit<br />

nachstehender Regelung einverstanden, erstatten wir Ihnen den Teil des Beitrags, der auf die Zeit<br />

nach Zugang des Widerrufs entfällt (siehe Widerrufsbelehrung):<br />

Liegt der <strong>Versicherung</strong>sbeginn vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, bin ich damit<br />

einverstanden, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz mit dem vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sbeginn einsetzt<br />

(wenn dies nicht gewünscht ist, bitte streichen).<br />

_______________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________________________<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

_______________________________<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________________________________<br />

Unterschrift des Vermittlers<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 11 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Interne statistische Daten<br />

Beteiligungsgrad<br />

zusätzlicher Mitarbeiter<br />

Stellennummer<br />

ext. Mitarbeiter/Bankmitarbeiter<br />

Produktschlüssel<br />

BVB<br />

Aktionskennzeichen<br />

zusätzlicher Mitarbeiter<br />

Stellennummer<br />

Fremdagentur<br />

Werbeart<br />

Bemerkungen<br />

Regressverzicht<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />

übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 EUR bis<br />

600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR und über 600.000 EUR verzichten die dem<br />

Abkommen beigetretenen Versicherer nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss<br />

einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />

Schäden durch Terrorismus in Deutschland<br />

Schäden durch Terrorismus in Deutschland sind bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 10.000.000<br />

EUR je beantragter <strong>Versicherung</strong> (F-, F-EA-, EC -, EC-EA-, ED-, ED-EA-, Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong>)<br />

beitragsfrei mit gedeckt.<br />

Beträgt die beantragte Gesamtversicherungssumme zu einer oder mehreren der oben genannten<br />

<strong>Versicherung</strong>en mehr als 10.000.000 EUR, aber weniger als 25.000.000 EUR, können Schäden durch<br />

Terrorismus in Deutschland für alle beantragten <strong>Versicherung</strong>en nur auf <strong>Antrag</strong> (auf Basis der<br />

nachstehenden Klausel) mitversichert werden.<br />

Ab einer Gesamtversicherungssumme von 25.000.000 EUR zu einer oder mehreren der im ersten Absatz<br />

genannten <strong>Versicherung</strong>en sind Schäden durch Terrorismus für den Gesamtvertrag ausgeschlossen.<br />

Im Bedarfsfall kann hierfür bei der EXTREMUS <strong>Versicherung</strong>s-AG, Aachener Straße 75, 50931 Köln<br />

spezieller <strong>Versicherung</strong>sschutz beantragt werden.<br />

Die Gesamtversicherungssumme beinhaltet die Summen für Deckungserweiterungen, sonstige<br />

Kostenpositionen, Vorsorge, Nachhaftung etc.<br />

Klausel: Schäden durch Terrorismus<br />

1 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen<br />

(ausgenommen Ziffer 3) gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit<br />

Terrorakten als ausgeschlossen.<br />

2 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,<br />

religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der<br />

Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche<br />

Einrichtungen Einfluss zu nehmen.<br />

3 Abweichend von Ziffer 1 und nur im Rahmen der nach den Bestimmungen dieses Vertrages versicherten<br />

Gefahren und Schäden gelten, soweit jeweils vereinbart, Sach- und Betriebsunterbrechungs-<br />

/Ertragsausfallschäden und Kosten durch Terrorakte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als<br />

versichert:<br />

3.1 Der Sachschaden muss sich in Deutschland ereignen. Betriebsunterbrechungs-/ Ertragsausfallschäden<br />

sind nur versichert, wenn sich sowohl der auslösende Sachschaden als auch die<br />

Betriebsunterbrechung/der Ertragsausfall in Deutschland ereignen und auswirken.<br />

3.2 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen bleiben jedoch nachstehende Sach- und<br />

Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallschäden sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang damit stets<br />

ausgeschlossen:<br />

3.2.1 Kontaminationsschäden durch chemische oder biologische Substanzen.<br />

3.2.2 Schäden durch Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation).<br />

3.2.3 Rückwirkungsschäden<br />

3.2.4 Schäden durch Zu- und Abgangsbeschränkungen – wenn durch den Vertrag hierfür<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz geboten wird -<br />

3.3 Der Versicherer leistet Entschädigung je <strong>Versicherung</strong>sjahr bis zu der vereinbarten<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 12 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Jahreshöchstentschädigung.<br />

3.4 Der Wiedereinschluss von Terrorschäden kann vom <strong>Versicherung</strong>snehmer oder Versicherer jederzeit<br />

ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.<br />

Hinweis zu den Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglicher<br />

Anzeigepflicht (§ 19 Absatz 5 VVG)<br />

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen<br />

Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn<br />

wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen<br />

fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />

Rücktritt und Wegfall des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn<br />

Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der<br />

Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

Im Fall des Rücktritts besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des<br />

<strong>Versicherung</strong>sfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht<br />

oder nicht richtig angegebene Umstand<br />

- weder für den Eintritt oder die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalles<br />

- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />

Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der<br />

Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

Kündigung<br />

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht einfach fahrlässig<br />

oder<br />

schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />

Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

Vertragsänderung<br />

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen<br />

Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,<br />

werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos<br />

verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Vertragsbestandteil.<br />

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die<br />

Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats<br />

nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir<br />

Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />

Ausübung unserer Rechte<br />

Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines<br />

Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der<br />

Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung<br />

unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung<br />

können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen<br />

ist.<br />

Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn<br />

wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 13 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf<br />

Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />

sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />

Stellvertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der<br />

Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die<br />

Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und<br />

Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

Hinweis über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem<br />

<strong>Versicherung</strong>sfall (§ 28 Absatz 4 VVG)<br />

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten<br />

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des<br />

<strong>Versicherung</strong>sfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des<br />

<strong>Versicherung</strong>sfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und<br />

uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben<br />

machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls<br />

verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.<br />

Leistungsfreiheit<br />

Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder<br />

stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren<br />

Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres<br />

Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob<br />

fahrlässig verletzt haben.<br />

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen<br />

bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob<br />

fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls noch für die<br />

Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.<br />

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig,<br />

werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

Hinweis:<br />

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur<br />

Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.<br />

Verbraucherinformationen nach § 1 der Verordnung über<br />

Informationspflichten bei <strong>Versicherung</strong>sverträgen (VVG-InfoV)<br />

Stand 01/2011<br />

Risikoträger<br />

Die aufgrund Ihres <strong>Antrag</strong>s abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>en sind rechtlich selbständige, voneinander<br />

unabhängige Verträge. Den Risikoträger des jeweiligen <strong>Versicherung</strong>svertrages finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

Risikoträger der Verträge ist:<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br />

vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Dr. Norbert Rollinger<br />

Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 811198334<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 14 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Die <strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung<br />

sowie die Vermittlung von <strong>Versicherung</strong>en aller Art.<br />

Wesentliche Merkmale der <strong>Versicherung</strong><br />

Wesentliche Merkmale der von Ihnen beantragten <strong>Versicherung</strong>en wie Angaben über Art, Umfang und<br />

Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und Fälligkeit unserer Leistung finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein, den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie in diesen Verbraucherinformationen.<br />

Für das <strong>Versicherung</strong>sverhältnis gelten die Allgemeinen Bedingungen für die <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Industrie</strong><br />

und <strong>Großgewerbe</strong>.<br />

Beitrag, Beitragszahlung und Kosten<br />

Die Höhe des Beitrags einschließlich der derzeit geltenden <strong>Versicherung</strong>steuer finden Sie im <strong>Antrag</strong> bzw.<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie der Zahlweise der <strong>Versicherung</strong>sbeiträge finden Sie im<br />

<strong>Antrag</strong>, dem <strong>Versicherung</strong>sschein und den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen. Eine erteilte<br />

Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge.<br />

Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR<br />

anfallen/entstehen.<br />

Zustandekommen des Vertrags<br />

Vor Abgabe Ihres <strong>Antrag</strong>s erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen und<br />

Besonderen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen,<br />

sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante<br />

Informationen.<br />

Die Aufnahme Ihres <strong>Antrag</strong>s stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer <strong>Versicherung</strong>sverträge<br />

dar. Den <strong>Versicherung</strong>sschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.<br />

Beginn der <strong>Versicherung</strong><br />

Den Beginn der <strong>Versicherung</strong> und des <strong>Versicherung</strong>sschutzes entnehmen Sie bitte dem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes abhängig von der<br />

rechtzeitigen Zahlung des Beitrags ist.<br />

Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz für die <strong>Versicherung</strong> von<br />

Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,<br />

Vulkanausbruch) erst nach Ablauf von 14 Tagen nach <strong>Versicherung</strong>sbeginn. Diese Regelung entfällt, soweit<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz bereits über einen anderen Vertrag bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechung<br />

durch den vorliegenden <strong>Antrag</strong> fortgesetzt wird.<br />

Ist dem <strong>Antrag</strong>steller bekannt, dass ein <strong>Versicherung</strong>sfall bereits eingetreten ist, so besteht hierfür kein<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Widerrufsrecht<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in<br />

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der <strong>Versicherung</strong>sschein,<br />

die Vertragsbestimmungen einschließlich aller für den Vertrag maßgeblichen<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie diese <strong>Versicherung</strong>sinformation nach § 1 VVG-InfoV und diese<br />

Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs.<br />

Den Widerruf richten Sie bitte an die Adresse im Deckblatt des <strong>Versicherung</strong>sscheins oder an<br />

die <strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong>, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, per Telefax: 0611 533-4500,<br />

per E-Mail: ruv@ruv.de.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 15 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz und wir erstatten Ihnen den Teil<br />

Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt.<br />

Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir<br />

einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der <strong>Versicherung</strong>sschutz vor Ablauf der<br />

Widerrufsfrist beginnt. Für jeden Tag, an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, dürfen wir den<br />

anteiligen Beitrag einbehalten, der sich wie folgt berechnet:<br />

- 1/360 des jährlichen Beitrags<br />

- 1/180 des halbjährlichen Beitrags<br />

- 1/90 des vierteljährlichen Beitrags<br />

- 1/30 des monatlichen Beitrags<br />

Bei Zahlung eines Einmalbeitrags können Sie den Betrag, den wir für jeden Tag einbehalten dürfen,<br />

an dem <strong>Versicherung</strong>sschutz bestanden hat, anhand folgender Formel errechnen:<br />

Einmalbeitrag Ihrer <strong>Versicherung</strong>/beantragte <strong>Versicherung</strong>sdauer in Tagen<br />

Ihre vereinbarte Zahlungsweise und die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im <strong>Antrag</strong> oder<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein.<br />

Haben Sie diese Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz erst nach Ablauf der<br />

Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen den gesamten Beitrag.<br />

Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen<br />

Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen<br />

Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher <strong>Versicherung</strong>svertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht<br />

nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.<br />

Laufzeit des Vertrags<br />

Die Laufzeit des Vertrags finden Sie im <strong>Antrag</strong>, im Deckblatt Ihres <strong>Versicherung</strong>sscheins und den<br />

Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Kündigungsrecht<br />

Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht finden Sie in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />

Anwendbares Recht/Sprache<br />

Auf den <strong>Versicherung</strong>svertrag wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.<br />

Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die<br />

Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt.<br />

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />

Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.<br />

Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 16 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Schlusserklärung<br />

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

1. Ich willige ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe meine Daten, soweit sich diese aus<br />

den <strong>Antrag</strong>sunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben (z. B. <strong>Versicherung</strong>sfälle, Risiko- oder<br />

Vertragsänderungen), im erforderlichen Umfang<br />

a. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung der Rückversicherung an die Rückversicherer und<br />

b. zur Beurteilung des Risikos sowie zur Abwicklung von Ansprüchen an andere Versicherer und/oder an<br />

den Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. (GDV) auch zur Weitergabe an die<br />

GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG sowie an andere Versicherer übermitteln.<br />

Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für anderweitig beantragte<br />

<strong>Versicherung</strong>sverträge und bei künftigen Anträgen.<br />

2. Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe bei anderen<br />

Versicherern, zu denen ich Vertragsbeziehungen unterhalte oder unterhalten habe, die zur Beurteilung<br />

des Risikos oder zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen und<br />

übermittelt bekommen.<br />

3. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-,<br />

Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich<br />

zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />

<strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten dient.<br />

4. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler<br />

meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und<br />

Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />

5. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung<br />

oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.<br />

6. Schließlich erklären die Vertragsbeteiligten, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, von dem<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.<br />

Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe - Raiffeisenplatz 1 - 65189 Wiesbaden<br />

Stand Januar 2014<br />

Vorbemerkung<br />

Dieses Merkblatt dient dazu, Sie umfassend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer<br />

personenbezogenen Daten zu informieren. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen<br />

Daten nur insofern wir dazu gesetzlich berechtigt beziehungsweise verpflichtet sind.<br />

1. Information zur Verwendung Ihrer Daten<br />

Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor Abschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrags und zur<br />

Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir Ihre<br />

personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich<br />

gesetzlich geregelt. Die deutsche <strong>Versicherung</strong>swirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen<br />

<strong>Versicherung</strong>swirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des<br />

<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren<br />

maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 17 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu finden Sie in den Verhaltensregeln im<br />

Internet: http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp<br />

Ebenso können Sie dieser Internetseite das Datum entnehmen, zu welchem die Unternehmen der <strong>R+V</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>sgruppe diesen Verhaltensregeln beitreten.<br />

Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gerne einen Ausdruck dieser Verhaltensregeln aus oder schicken<br />

diese per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189<br />

Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail: datenschutz@ruv.de.<br />

Darüber hinaus erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit Ihre Daten zum<br />

Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie<br />

jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Werbewidersprüche können Sie jederzeit auch<br />

per E-Mail an ruv@ruv.de richten.<br />

Daneben werden Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ggf. auch zu anderen<br />

Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrag stehen.<br />

Beispielsweise können dies sein:<br />

- Prüfung und Optimierung von Verfahren elektronischer Datenverarbeitung<br />

- Zusammenstellungen unternehmensinterner und rechtlich zulässiger unternehmensübergreifend<br />

verwendeter Daten<br />

- Allgemeine Tarifkalkulationen<br />

- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten<br />

2. Datenübermittlung an Dritte<br />

Im Rahmen des <strong>Versicherung</strong>svertrags kann es in einigen Fällen zu einer Datenübermittlung an Dritte<br />

kommen.<br />

Dies können insbesondere sein:<br />

a) Rückversicherer<br />

Wir geben in bestimmten Fällen, z. B. bei Großrisiken oder -schäden einen Teil der durch den<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrag übernommenen Risiken an Rückversicherer weiter. Hier kann es notwendig sein,<br />

dem Rückversicherer entsprechende versicherungstechnische Angaben mitzuteilen.<br />

b) <strong>Versicherung</strong>svermittler<br />

Sofern Sie im Rahmen Ihrer <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, werden<br />

diesem jene allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten mitgeteilt, die zur Beratung und Betreuung<br />

notwendig sind. Wenn Sie nach erfolgtem Vertragsschluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler<br />

betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches<br />

Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss, z. B.<br />

Ausscheiden des Vermittlers. Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen<br />

beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten.<br />

c) Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen<br />

des <strong>Versicherung</strong>santrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung<br />

kann zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der<br />

<strong>Antrag</strong>steller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen.<br />

Auch bei der Übertragung von Ansprüchen auf Altersvorsorge bei Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel oder<br />

der Übertragung von Altersrückstellungen in der Krankenversicherung auf den neuen Versicherer kann ein<br />

Datenaustausch zwischen dem Vorversicherer und seinem nachfolgenden Versicherer notwendig sein.<br />

Ferner bedarf es in bestimmten weiteren Fällen (bspw. Mehrfachversicherungen, gesetzlicher<br />

Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von personenbezogenen Daten unter<br />

den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-<br />

Kennzeichen, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie<br />

Schadenhöhe und Schadentag. Der Datenaustausch wird dokumentiert.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 18 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Derzeit wird zwischen dem Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V (GDV) und den<br />

Datenschutzaufsichtsbehörden auch ein möglicher Datenaustausch über eine Schadenklassendatei<br />

abgestimmt: Unternehmen der Kraftfahrt-<strong>Versicherung</strong> nutzen als Gemeinschaftseinrichtung eine<br />

sogenannte Schadenklassendatei, die derzeit bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG,<br />

Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, betrieben wird. Sie soll verhindern, dass Versicherte, die ihren<br />

Vorversicherer verschweigen, weil sie nach Schäden in die Schadenfreiheitsklasse M, 0 oder S einzustufen<br />

waren, tarifsystemwidrig in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.<br />

Wird ein Vertrag beendet, der nach seinen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-<strong>Versicherung</strong> (AKB) in die<br />

Schadenfreiheitsklassen M, 0 oder S eingestuft ist oder einzustufen wäre, übermitteln die Unternehmen der<br />

Gemeinschaftseinrichtung Daten: Name und Anschrift des <strong>Versicherung</strong>snehmers, <strong>Versicherung</strong>sschein-<br />

Nummer, amtliches Kennzeichen des bisher versicherten Fahrzeugs, das Beendigungs-Datum des<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrags, die Schadenfreiheitsklasse des beendeten Vertrags sowie die Anzahl der Schäden<br />

im Meldejahr.<br />

Die Daten werden nur im <strong>Antrag</strong>sfall abgefragt, wenn ein Versicherter keine Übernahme seiner<br />

Schadenfreiheitsklasse bzw. seines Schadenverlaufs aus dem Vertrag eines Vorversicherers beantragt. Wir<br />

benachrichtigen Sie über die Art der gemeldeten Daten, den Zweck der Meldung, den Datenempfänger und<br />

den möglichen Abruf der Daten.<br />

d) Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung eines <strong>Antrag</strong>s oder Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren<br />

Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch Anfragen an den<br />

zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder entsprechende Anfragen anderer<br />

Versicherer zu beantworten. Die <strong>Versicherung</strong>swirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und<br />

Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem (HIS), das derzeit die informa Insurance<br />

Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP) betreibt. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie<br />

im Internet unter www.informa-irfp.de.<br />

Die Aufnahme in dieses Hinweis- und Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken,<br />

die mit dem System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht<br />

alle Unternehmen der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil.<br />

Schaden<br />

An das HIS melden wir - ebenso wie andere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen - erhöhte Risiken sowie<br />

Auffälligkeiten, die auf <strong>Versicherung</strong>sbetrug hindeuten könnten und daher näher geprüft werden müssen.<br />

Die Meldung ist bei <strong>Antrag</strong>stellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B.<br />

ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden<br />

oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer<br />

müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder<br />

schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn<br />

diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind und bei Abrechnungen ohne Reparaturnachweis.<br />

Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten<br />

wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall von uns darüber<br />

benachrichtigt.<br />

Bei der Prüfung Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrags oder Regulierung eines<br />

Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse<br />

der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere<br />

Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch<br />

diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des <strong>Versicherung</strong>sfalls relevant sind. Es kann<br />

auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten<br />

und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 19 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Rechtsschutz<br />

An das HIS melden wir – ebenso wie andere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen – erhöhte Risiken, z. B. Verträge<br />

mit ungewöhnlich häufig gemeldeten Rechtsschutzfällen. Sollten wir Sie an das HIS melden,<br />

benachrichtigen wir Sie darüber. Bei der Prüfung Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrags<br />

richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir<br />

einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche<br />

Informationen zum konkreten Grund der Meldung benötigen.<br />

e) Auftragnehmer und Dienstleister<br />

Ebenfalls im Internet können Sie unter http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp Listen der<br />

Auftragnehmer und Dienstleister abrufen, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen<br />

bestehen.<br />

Auf Wunsch händigen wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieser Listen aus oder schicken diese per Post. Bitte<br />

wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon:<br />

0611 533-5074, E-Mail: datenschutz@ruv.de<br />

Sofern an Dienstleister nicht lediglich „Hilfsfunktionen“ in streng weisungsgebundener Form ausgelagert<br />

werden, sondern Dienstleister weitergehende Tätigkeiten mit einer gewissen Eigenständigkeit erbringen,<br />

liegt in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine sogenannte Funktionsübertragung vor. Typische Beispiele<br />

hierfür sind Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder medizinische Dienstleister im Assistance-Bereich.<br />

Sofern Sie geltend machen können, dass aufgrund Ihrer persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse<br />

das Interesse des übermittelnden <strong>Versicherung</strong>sunternehmens überwiegt, steht Ihnen für die<br />

Datenübermittlung bei Funktionsübertragungen ein Widerspruchsrecht zu. Dies kann beispielsweise dann<br />

der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einem zurückliegenden <strong>Versicherung</strong>sfall durch ein<br />

rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt wurde, dass ein bestimmter Sachverständiger Ihren Sachverhalt<br />

falsch begutachtet hat und im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Es ist dagegen nicht ausreichend, wenn Sie ohne Angabe besonderer Gründe keine Datenübermittlung an<br />

Dienstleister generell oder einen bestimmten Dienstleister wünschen. Funktionsübertragungen finden Sie in<br />

der oben genannten Dienstleisterliste.<br />

f) Zentralisierte Datenverarbeitung innerhalb der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />

Innerhalb der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe sind einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die<br />

Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />

Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen. Auch Ihre <strong>Versicherung</strong>snummer, die<br />

Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC sowie die<br />

Mandatsreferenz (verbunden mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht diese eine eindeutige<br />

Identifizierung des Mandats) werden in einer zentralen Datensammlung geführt; d. h. Ihre allgemeinen<br />

<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten.<br />

Dabei sind so genannte Stammdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC und die<br />

Mandatsreferenz, <strong>Versicherung</strong>sschein-Nummer und vergleichbare Identifikationsdaten) von allen<br />

Unternehmen der Gruppe einsehbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und<br />

bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge<br />

können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />

Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den zuständigen<br />

Unternehmen der Gruppe abfragbar. Gesundheitsdaten bleiben unter ausschließlicher Verfügung der<br />

jeweiligen Unternehmen.<br />

Eine Datenübermittlung kann zwischen folgenden Unternehmen der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />

erfolgen:<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong> AG<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG<br />

<strong>R+V</strong> Direktversicherung AG<br />

<strong>R+V</strong> Gruppenpensionsfonds AG<br />

<strong>R+V</strong> Gruppenpensionsfonds-Service GmbH<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 20 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

<strong>R+V</strong> Krankenversicherung AG<br />

<strong>R+V</strong> Lebensversicherung AG<br />

<strong>R+V</strong> Lebensversicherung a.G.<br />

<strong>R+V</strong> Luxembourg Lebensversicherung S.A.<br />

<strong>R+V</strong> Pensionsfonds AG<br />

<strong>R+V</strong> Pensionskasse AG<br />

<strong>R+V</strong> Pensionsversicherung a.G.<br />

<strong>R+V</strong> Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH<br />

<strong>R+V</strong> Service Center GmbH<br />

<strong>R+V</strong> Treuhand GmbH<br />

RUV Agenturberatungs GmbH<br />

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.<br />

KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft<br />

KRAVAG-ALLGEMEINE <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

KRAVAG-LOGISTIC <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

KRAVAG-SACH <strong>Versicherung</strong> des Deutschen Kraftverkehrs VaG<br />

KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH<br />

KRAVAG Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH<br />

Condor Allgemeine <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft<br />

Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Condor Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Condor Dienstleistungs-GmbH<br />

Unterstützungskasse der Condor-<strong>Versicherung</strong>sgesellschaften GmbH<br />

Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH<br />

Optima Pensionskasse Aktiengesellschaft<br />

Optima <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft<br />

carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH<br />

CHEMIE Pensionsfonds AG<br />

compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH<br />

UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH<br />

Die jeweils aktuelle Liste der an der zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmenden Unternehmen können<br />

Sie unter http://www.ruv.de/de/datenschutz/code-of-conduct.jsp abrufen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen<br />

gerne einen Ausdruck dieser Listen aus oder schicken diese per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an: <strong>R+V</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail:<br />

datenschutz@ruv.de<br />

3. Rechte der Betroffenen<br />

Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten können Sie Auskunft beantragen. Darüber hinaus können Sie<br />

die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf<br />

Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung<br />

sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei: <strong>R+V</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>, Datenschutz, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533-5074, E-Mail:<br />

datenschutz@ruv.de<br />

4. Datenerhebung ohne Mitwirkung der Betroffenen<br />

Soweit Sie uns in Ihrer Eigenschaft als <strong>Versicherung</strong>snehmer personenbezogene Daten Dritter (z. B.<br />

versicherte Personen, Bezugsberechtigte, Geschädigte, Zeugen etc.) mitteilen, sind Sie verpflichtet, diese<br />

hierüber zu informieren. Dies gilt auch unabhängig davon, ob das <strong>Versicherung</strong>sunternehmen selbst eine<br />

Informationspflicht trifft.<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 21 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen<br />

zur <strong>R+V</strong>-<strong>Industrie</strong>Police<br />

Die nachfolgenden vertraglichen Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen haben – sofern nicht<br />

ausdrücklich vom <strong>Versicherung</strong>sschutz ausgenommen – nur für die Gefahren und Sachen Gültigkeit, für die<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz beantragt wird.<br />

A. Gebäude- und Inhaltsversicherung<br />

Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten,<br />

Mehrkosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich<br />

13 % der <strong>Versicherung</strong>ssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G)<br />

und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie<br />

Vorsorge, mindestens 2.500.000 EUR, maximal 12.500.000 EUR pro<br />

Vertrag, begrenzt.<br />

I Mitversicherte Kosten und Mehrkosten<br />

soweit<br />

beantragt<br />

für<br />

Entschädigungs<br />

grenze in EUR<br />

(max.)<br />

Aufräumungs- und Abbruchkosten (C 15.1)<br />

Bewegungs- und Schutzkosten (C 15.2)<br />

Feuerlöschkosten (C 15.3)<br />

Mehrkosten infolge Preissteigerungen (C 15.4)<br />

G/I -<br />

G/I -<br />

G/I -<br />

G/I -<br />

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen<br />

(C 15.5)<br />

G/I -<br />

Mehrkosten durch Technologiefortschritt (C 15.6) G/I -<br />

Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz (C 15.7) G/I 50.000<br />

Kosten für die Dekontamination von Erdreich (C 15.9)<br />

G/I -<br />

Kosten des Sachverständigenverfahrens (C 15.10)<br />

bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR<br />

G/I -<br />

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (C 15.11) G/I 150.000<br />

Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadenfall (C 15.13)<br />

Kosten für den Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas (C 15.15)<br />

(gilt nur für die Gefahren Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage)<br />

Zusätzliche Montagekosten (C 15.17) und<br />

Kosten für<br />

- Notverschluss (C 15.16)<br />

- Anstriche und Folien (C 15.18)<br />

- das Bewegen von Schutzgittern (C 15.19)<br />

- Rahmen und Beschläge (C 15.20)<br />

- die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln (C 15.21)<br />

(gilt nur für die Gefahr Glasbruch)<br />

G/I 10.000<br />

G/I -<br />

G/I je 2.500<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 22 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (D 6.1)<br />

G -<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume (D 6.2)<br />

G -<br />

(gilt nur für die Gefahr Sturm-/Hagel)<br />

Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen (E 26.1) I -<br />

Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden (E 26.2) I -<br />

Kosten für Schlüsselverlust für besondere Behältnisse (E 26.3)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Kosten für<br />

- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (E 26.4)<br />

- Notmaßnahmen (E 26.6)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Türschlossänderungskosten (E 26.7)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

II Mitversicherte Deckungserweiterungen<br />

I -<br />

I<br />

-<br />

5.000<br />

I 25.000<br />

Feuer-Rohbau (D 8) G 2.500.000<br />

Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 4) I -<br />

KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 5)<br />

I -<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

Anschauungsmodelle und Ähnliches (E 7) I -<br />

Dekorationsmittel (E 8) I 5.000<br />

Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />

(gilt nicht für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />

• in verschlossenen Wertschutzschränken (VdS-Widerstandsgrad N-<br />

VII) mit einem Mindest-Leergewicht von 1.000 kg<br />

• in Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter 1.000 kg (mit<br />

VdS-Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des<br />

Herstellers verankert sind<br />

• in Einbau-Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdS-<br />

Widerstandsgrad N-VII)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Bargeld und Wertsachen (E 9)<br />

• in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch<br />

gegen Wegnahme des Behältnisses selbst<br />

• ohne Verschluss während der Geschäftszeit<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Bargeld und Wertsachen auf Transportwegen (E 9)<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

I<br />

I<br />

I<br />

3 % der<br />

Inhaltssumme<br />

inkl. Vorsorge,<br />

mind. 20.000,<br />

max. 2.500.000<br />

Je Wertschutzschrank<br />

20.000<br />

2.000<br />

2.000<br />

I 25.000<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 23 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Bargeld in Registrierkassen (E 9)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen ohne<br />

Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung,<br />

Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten<br />

Entschädigungsgrenzen mitversichert:<br />

Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität<br />

zum Neuwert (G 3.c)<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 2.500 EUR<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (G 15)<br />

- Kosten für Notmaßnahmen (G 16)<br />

(gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung)<br />

Sachen in Gebäuden – insbesondere in Schaufenstern –, die durch<br />

Einbruchdiebstahl abhandenkommen ohne dass der Täter das Gebäude<br />

betritt (H 2.a) geändert gegenüber Version 01.07.<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Raub innerhalb des <strong>Versicherung</strong>sortes und des allseitig umfriedeten<br />

Grundstücks, auf dem der <strong>Versicherung</strong>sort liegt auf erstes Risiko (H 4)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko (H 5)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Sachen in Schaukästen und Vitrinen (H 14)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs (I 8);<br />

es gilt kein Selbstbehalt vereinbart<br />

(gilt nur für die Gefahr Böswillige Beschädigung)<br />

I je Kasse 50<br />

insgesamt 250<br />

soweit<br />

beantragt<br />

für<br />

Entschädigungsgrenze<br />

in EUR<br />

(max.)<br />

G/I 50.000<br />

G 150.000<br />

5.000<br />

I 5.000<br />

I 30.000<br />

I 25.000<br />

I 5.000<br />

G 25.000<br />

B. Ertragsausfallversicherung<br />

Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und<br />

Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal<br />

5.000.000 EUR, pro Vertrag begrenzt.<br />

I Mitversicherte Kosten<br />

Kosten für Vertragsstrafen (F 33.2)<br />

Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (F 33.5)<br />

Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen (F<br />

33.6)<br />

Kosten des Sachverständigenverfahrens (F 33.7)<br />

bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR<br />

Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind (F 33.3)<br />

Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht<br />

Schadenminderung sind (F 33.8)<br />

Entschädigungsgrenze<br />

(max.)<br />

Insgesamt 1 % aus der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

mind. 5.000 EUR,<br />

max. 500.000 EUR<br />

5 % aus der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

25.000 EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 24 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

II Mitversicherte Deckungserweiterungen<br />

Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete<br />

Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (F 33.1)<br />

-<br />

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme für<br />

Ertragsausfall ohne Nachhaftung sind bis zu den aufgeführten<br />

Entschädigungsgrenzen mitversichert:<br />

Rückwirkungsschäden (ohne Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,<br />

Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />

Telekommunikationsdienstleistungen) (F 16)<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR.<br />

(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />

Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />

Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />

Rauch sowie Überschallknall)<br />

Rückwirkungsschäden (durch Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,<br />

Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />

Telekommunikationsdienstleistungen)<br />

zeitlicher Selbstbehalt je Schadenfall: 24 Stunden (F 16)<br />

(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />

Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />

Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />

Rauch sowie Überschallknall)<br />

Rückwirkungsschäden<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR;<br />

Ausnahme: bei Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser,<br />

Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und<br />

Telekommunikationsdienstleistungen gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24<br />

Stunden (F 16)<br />

(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />

Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch,<br />

Unbenannte Gefahren sowie Glas)<br />

Nutzungsbeschränkungen (F 17)<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR<br />

Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität<br />

(G 3.c)<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 12.500 EUR<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

Geltungsbereich<br />

Europa<br />

Welt<br />

Europa<br />

Entschädigung<br />

sgrenze<br />

10 % der Vers.-<br />

Summe, max.<br />

1.500.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

10 % der Vers.-<br />

Summe, max.<br />

250.000 EUR<br />

Deutschland 10 % der Vers.-<br />

Summe, max.<br />

50.000 EUR<br />

Deutschland 10 % der Vers.-<br />

Summe, max.<br />

50.000 EUR<br />

100.000 EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 25 von 26 Stand 12.13


<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

C. Kombiniert zur Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung<br />

Die kombinierten Entschädigungsgrenzen gelten pro Schadenereignis unabhängig davon, ob die Sach- und<br />

Ertragsausfallversicherung in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen (bei <strong>R+V</strong>) beurkundet ist.<br />

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen –<br />

jeweils ohne Höher- und Nachhaftung – für Gebäude, Inhalt<br />

(namentlich Einrichtung, Vorräte), Vorsorge und Ertragsausfall sind<br />

folgende Deckungserweiterungen bis zu den aufgeführten<br />

Höchstentschädigungen mitversichert:<br />

Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)<br />

(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />

Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />

Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />

Rauch sowie Überschallknall, Glas)<br />

Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)<br />

(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />

Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch<br />

sowie Unbenannte Gefahren)<br />

Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)<br />

(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,<br />

Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und<br />

Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und<br />

Rauch sowie Überschallknall, Glas)<br />

Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)<br />

(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,<br />

Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch<br />

sowie Unbenannte Gefahren)<br />

Geltungsbereich<br />

Deutschland<br />

Europa<br />

Welt<br />

kombinierte<br />

Höchstentschä<br />

digung in EUR<br />

(max.)<br />

2.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

Deutschland 50.000<br />

Deutschland<br />

Europa<br />

Welt<br />

2.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

Deutschland 50.000<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 26 von 26 Stand 12.13

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