Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung
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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />
<strong>Großgewerbe</strong><br />
Interne statistische Daten<br />
Beteiligungsgrad<br />
zusätzlicher Mitarbeiter<br />
Stellennummer<br />
ext. Mitarbeiter/Bankmitarbeiter<br />
Produktschlüssel<br />
BVB<br />
Aktionskennzeichen<br />
zusätzlicher Mitarbeiter<br />
Stellennummer<br />
Fremdagentur<br />
Werbeart<br />
Bemerkungen<br />
Regressverzicht<br />
Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />
übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen von 150.000 EUR bis<br />
600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR und über 600.000 EUR verzichten die dem<br />
Abkommen beigetretenen Versicherer nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />
Schäden durch Terrorismus in Deutschland<br />
Schäden durch Terrorismus in Deutschland sind bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 10.000.000<br />
EUR je beantragter <strong>Versicherung</strong> (F-, F-EA-, EC -, EC-EA-, ED-, ED-EA-, Sach-Allgefahren-<strong>Versicherung</strong>)<br />
beitragsfrei mit gedeckt.<br />
Beträgt die beantragte Gesamtversicherungssumme zu einer oder mehreren der oben genannten<br />
<strong>Versicherung</strong>en mehr als 10.000.000 EUR, aber weniger als 25.000.000 EUR, können Schäden durch<br />
Terrorismus in Deutschland für alle beantragten <strong>Versicherung</strong>en nur auf <strong>Antrag</strong> (auf Basis der<br />
nachstehenden Klausel) mitversichert werden.<br />
Ab einer Gesamtversicherungssumme von 25.000.000 EUR zu einer oder mehreren der im ersten Absatz<br />
genannten <strong>Versicherung</strong>en sind Schäden durch Terrorismus für den Gesamtvertrag ausgeschlossen.<br />
Im Bedarfsfall kann hierfür bei der EXTREMUS <strong>Versicherung</strong>s-AG, Aachener Straße 75, 50931 Köln<br />
spezieller <strong>Versicherung</strong>sschutz beantragt werden.<br />
Die Gesamtversicherungssumme beinhaltet die Summen für Deckungserweiterungen, sonstige<br />
Kostenpositionen, Vorsorge, Nachhaftung etc.<br />
Klausel: Schäden durch Terrorismus<br />
1 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen<br />
(ausgenommen Ziffer 3) gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit<br />
Terrorakten als ausgeschlossen.<br />
2 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer,<br />
religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der<br />
Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche<br />
Einrichtungen Einfluss zu nehmen.<br />
3 Abweichend von Ziffer 1 und nur im Rahmen der nach den Bestimmungen dieses Vertrages versicherten<br />
Gefahren und Schäden gelten, soweit jeweils vereinbart, Sach- und Betriebsunterbrechungs-<br />
/Ertragsausfallschäden und Kosten durch Terrorakte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als<br />
versichert:<br />
3.1 Der Sachschaden muss sich in Deutschland ereignen. Betriebsunterbrechungs-/ Ertragsausfallschäden<br />
sind nur versichert, wenn sich sowohl der auslösende Sachschaden als auch die<br />
Betriebsunterbrechung/der Ertragsausfall in Deutschland ereignen und auswirken.<br />
3.2 Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen bleiben jedoch nachstehende Sach- und<br />
Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallschäden sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang damit stets<br />
ausgeschlossen:<br />
3.2.1 Kontaminationsschäden durch chemische oder biologische Substanzen.<br />
3.2.2 Schäden durch Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation).<br />
3.2.3 Rückwirkungsschäden<br />
3.2.4 Schäden durch Zu- und Abgangsbeschränkungen – wenn durch den Vertrag hierfür<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz geboten wird -<br />
3.3 Der Versicherer leistet Entschädigung je <strong>Versicherung</strong>sjahr bis zu der vereinbarten<br />
<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 12 von 26 Stand 12.13