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Antrag Industrie Großgewerbe - R+V Maklerportal - R+V Versicherung

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<strong>Antrag</strong> auf <strong>Versicherung</strong>en für <strong>Industrie</strong> und<br />

<strong>Großgewerbe</strong><br />

Bargeld in Registrierkassen (E 9)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Im Rahmen der vertraglich vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen ohne<br />

Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung,<br />

Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten<br />

Entschädigungsgrenzen mitversichert:<br />

Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität<br />

zum Neuwert (G 3.c)<br />

Selbstbehalt je Schadenfall: 2.500 EUR<br />

(gilt nur für die Gefahr Feuer)<br />

- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (G 15)<br />

- Kosten für Notmaßnahmen (G 16)<br />

(gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung)<br />

Sachen in Gebäuden – insbesondere in Schaufenstern –, die durch<br />

Einbruchdiebstahl abhandenkommen ohne dass der Täter das Gebäude<br />

betritt (H 2.a) geändert gegenüber Version 01.07.<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Raub innerhalb des <strong>Versicherung</strong>sortes und des allseitig umfriedeten<br />

Grundstücks, auf dem der <strong>Versicherung</strong>sort liegt auf erstes Risiko (H 4)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko (H 5)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Sachen in Schaukästen und Vitrinen (H 14)<br />

(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)<br />

Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs (I 8);<br />

es gilt kein Selbstbehalt vereinbart<br />

(gilt nur für die Gefahr Böswillige Beschädigung)<br />

I je Kasse 50<br />

insgesamt 250<br />

soweit<br />

beantragt<br />

für<br />

Entschädigungsgrenze<br />

in EUR<br />

(max.)<br />

G/I 50.000<br />

G 150.000<br />

5.000<br />

I 5.000<br />

I 30.000<br />

I 25.000<br />

I 5.000<br />

G 25.000<br />

B. Ertragsausfallversicherung<br />

Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und<br />

Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal<br />

5.000.000 EUR, pro Vertrag begrenzt.<br />

I Mitversicherte Kosten<br />

Kosten für Vertragsstrafen (F 33.2)<br />

Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (F 33.5)<br />

Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen (F<br />

33.6)<br />

Kosten des Sachverständigenverfahrens (F 33.7)<br />

bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR<br />

Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind (F 33.3)<br />

Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht<br />

Schadenminderung sind (F 33.8)<br />

Entschädigungsgrenze<br />

(max.)<br />

Insgesamt 1 % aus der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

mind. 5.000 EUR,<br />

max. 500.000 EUR<br />

5 % aus der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

25.000 EUR<br />

<strong>Antrag</strong> für <strong>Industrie</strong> und <strong>Großgewerbe</strong> Seite 24 von 26 Stand 12.13

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